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Erledigt

Begonnen von guest2751, 17. Januar 2012, 16:40:43

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guest2751

Danke Bettina und Milka und dem rest danke fürs lesen :)
lg
Milli

Bettina

Ein Urteil gibt es doch nur, wenn jemand verurteilt wird. Da in Deutschland Scheidung nicht mehr nach Verursacher und Schuld - Prinzip geregelt wird, ist das denke ich hinfällig. Hört sich nach einer alten Formulierung der Versicherung an. Letztendlich brauchen sie doch nur was offizielles, dass  du geschieden bist.

4+1 x Glück: 02/1998; 09/1998; 07/2006; 09/2008; 08/2011

Ann Kathrin Klaasen:"Ich hatte schon Freunde, da gab´s noch gar kein Facebook." Wolf:Ostfriesen-Feuer


Milka

Seit das neue FamFG gilt, gibt es keine Scheidungsurteile mehr, wenn der Scheidungsantrag nach dem 1. September 2009 gestellt wurde.

Aus Urteil wurde Beschluss  ;)

Der Gesetzgeber hat den Begriff Scheidungsurteil abgeschafft und durch den Begriff Scheidungsbeschluss ersetzt.

Meint die Versicherung evtl. den Rechtskraftvermerk, der auf dem Beschluss angebracht werden muss?
principessa numero uno 08/2006 ♥
numero due principessa 03/2010 ♥


,,Am Ende wird alles gut.
Wenn es nicht gut wird,
ist es noch nicht das Ende."