Danke Bettina und Milka und dem rest danke fürs lesen :)
lg
Milli
Ein Urteil gibt es doch nur, wenn jemand verurteilt wird. Da in Deutschland Scheidung nicht mehr nach Verursacher und Schuld - Prinzip geregelt wird, ist das denke ich hinfällig. Hört sich nach einer alten Formulierung der Versicherung an. Letztendlich brauchen sie doch nur was offizielles, dass du geschieden bist.
+
Seit das neue FamFG gilt, gibt es keine Scheidungsurteile mehr, wenn der Scheidungsantrag nach dem 1. September 2009 gestellt wurde.
Aus Urteil wurde Beschluss ;)
Der Gesetzgeber hat den Begriff Scheidungsurteil abgeschafft und durch den Begriff Scheidungsbeschluss ersetzt.
Meint die Versicherung evtl. den Rechtskraftvermerk, der auf dem Beschluss angebracht werden muss?
?