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Allgemeines => Allgemein => Thema gestartet von: guest2751 am 17. Januar 2012, 16:40:43

Titel: Erledigt
Beitrag von: guest2751 am 17. Januar 2012, 16:40:43
Danke Bettina und Milka und dem rest danke fürs lesen :)
lg
Milli
Titel: Antw:Unterschied Urteil und Beschluss
Beitrag von: Bettina am 17. Januar 2012, 16:51:54
Ein Urteil gibt es doch nur, wenn jemand verurteilt wird. Da in Deutschland Scheidung nicht mehr nach Verursacher und Schuld - Prinzip geregelt wird, ist das denke ich hinfällig. Hört sich nach einer alten Formulierung der Versicherung an. Letztendlich brauchen sie doch nur was offizielles, dass  du geschieden bist.

Titel: Antw:Unterschied Urteil und Beschluss
Beitrag von: guest2751 am 17. Januar 2012, 16:59:25
+
Titel: Antw:Unterschied Urteil und Beschluss
Beitrag von: Milka am 17. Januar 2012, 17:08:43
Seit das neue FamFG gilt, gibt es keine Scheidungsurteile mehr, wenn der Scheidungsantrag nach dem 1. September 2009 gestellt wurde.

Aus Urteil wurde Beschluss  ;)

Der Gesetzgeber hat den Begriff Scheidungsurteil abgeschafft und durch den Begriff Scheidungsbeschluss ersetzt.

Meint die Versicherung evtl. den Rechtskraftvermerk, der auf dem Beschluss angebracht werden muss?
Titel: Antw:Unterschied Urteil und Beschluss
Beitrag von: guest2751 am 17. Januar 2012, 17:19:45
?