Was regt euch so richtig auf?!

Begonnen von mausebause, 02. März 2012, 09:20:34

« vorheriges - nächstes »

A.n.j.a

Verfassungswidrig ist, wenn eheähnlichen Gemeinschaften die gleichen Rechte wie Verheirateten zugestanden werden. Im Grundgesetz ist nunmal der Schutz der Ehe gewährleistet - aber auch der der Familie. Und da haben wir es wohl.

Solange Deutschland nicht wie Frankreich (pax) , Kanada (common law marriage) oder offenbar auch Australien eheähnlichen Gemeinschaften analog die gleichen Rechte einräumt wie Verheirateten, solange kann man eben nicht aus entsprechend klar formulierten Gesetzen heraus   Ansprüche ableiten.

Sweety

Ahaaaaa, so also. Danke :)

Das heißt, jedes Mal, wo sie tatsächlich gleichgestellt werden (meistens, wenn es ans Bezahlen geht), ist das also quasi ein Bonus?
Da ist man ja auf die Dauer echt gelackmeiert.

Fliegenpilz

Was mich immer wieder aufregt: Mein Blutbild :P

Blutbild i.O., Kontrolle Blutbild katastrophal, alle in heller Aufregung, Blutbild i.O., Kontrolle Blutbild katastrophal, wieder helle Aufregung, Blutbild i.O., heute früh angerufen Blutbild katastrophal.
Hab gerade keine Zeit für die Aufregung, also gehe ich nächste Woche für ein neues Blutbild los, dann ist es wieder i.O. 8)

A.n.j.a

Mich würde mal interessieren, wo denn Nicht-Verheiratete tatsächlich Verheirateten (im positiven wie negativen Sinne) gleichgestellt sind, und wo es nicht rechtlich eben eine 'WG-Sache'  von Zusammenlebenden ist.

Gut, krankenversicherungsmäßig ist das teils sicher haarig, weil eben Kinder etc. über einen Elternteil mitversichert sind , aber der nicht-verheiratete Partner nicht.  Aber wo werden denn nicht verheiratete Paare mehr zur Kasse gebeten,  als wenn sie alleinstehend wären? Denn zivilrechtlich sind sie das, also single.

Im Kollegenkreis wird sich permanent - von den Unverheirateten - darüber aufgeregt, dass sie nicht dieselben Rechte (Familienheimfahrten, Trennungsgeld etc.) haben wie die Verheirateten.

Aber da gleitet man eben beim derzeitigen Gesetzesstatus ganz schnell in eine verfassungsrechtliche Diskussion ab, denn  so gut wie alle diesbezüglichben Gesetze, verordnungen etc. nutzen den terminus 'Ehe', verheiratet' etc. Und da fallen klar alle hinten runter, die genau das nicht sind, egal wie wenig im Einzelfall eine Eheschliessung in ihr individuelles Lebensmodell passt.