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Allgemeines => Allgemein => Thema gestartet von: ♥LillysMami♥ am 11. Februar 2016, 13:11:54

Titel: Student / Unterhalt zahlen
Beitrag von: ♥LillysMami♥ am 11. Februar 2016, 13:11:54
Hallo ihr,

wir brauchen euren Rat (bevor wir zum Familienanwalt usw. gehen). Vorerst: Ich bin schwanger, es war nicht geplant!
Mein Freund und ich leben nicht zusammen. Er ist Student, Studium und Lebensunterhalt wird von den Eltern finanziert. Wie ist das nun mit dem Unterhalt für das Kind? Er kann  keinen zahlen... Er verdient max. 450 € (Minijob) im Monat. Wie ist das mit dem Unterhaltsvorschuss vom Jugendamt? Wie lange bekommt man das? Wann muss er zurück zahlen? Müssen seine Eltern dafür aufkommen?

LG Lillysmami
Titel: Antw:Student / Unterhalt zahlen
Beitrag von: some&leni&ben am 11. Februar 2016, 13:19:22
Du willst Unterhalt von Deinem Freund? Mit dem Du zusammen bist?

Seine Eltern müssen für nichts aufkommen. Lebt ihr zusammen? Arbeitest Du derzeit? Und wie sieht es aus, wenn das Baby da ist? Hast Du Anspruch auf Elterngeld?

Wenn ihr zusammen wohnt und Dein Elterngeld / Kindergeld für Lilly / Unterhalt für Lilly samt seines Verdienstes nicht reicht, kannst Du einen Antrag auf Alg II stellen (vielleicht reicht ja auch schon Wohngeld). Unterhaltsanspruch haben nur Alleinerziehende.

Wenn ihr nicht zusammen wohnt, weiß ich es ehrlich gesagt nicht genau. Aber Unterhaltsvorschuss sind dann Schulden, die er zurückzahlen muss, sobald er verdient. Das weißt Du, oder?

Titel: Antw:Student / Unterhalt zahlen
Beitrag von: scarlet_rose am 11. Februar 2016, 13:19:48
http://www.bmfsfj.de/BMFSFJ/familie,did=34088.html

Was er wann zurück zählen muss habt von vielem ab. Da er aber studiert und nur 450€ verdient, kann er davon ausgehen, nichts zurück zahlen zu müssen, zumindest nicht, bis er richtig verdient. Und selbst dann wahrscheinlich nicht, da er ja tatsächlich nicht zahlungsfähig ist.

Die Großeltern haben nichts damit zu tun
Titel: Antw:Student / Unterhalt zahlen
Beitrag von: ♥LillysMami♥ am 11. Februar 2016, 13:24:15
@Some, nein wir leben nicht zusammen. Aber irgendwie muss ich über die Runden kommen bzw. er fühlt sich ja auch verpflichtet, etwas finanziell dazu beizutragen? Ich arbeite und habe Anspruch auf Elterngeld. Wir wohnen nicht zusammen!


@Scarlet, ok Danke. Ja, dass er nichts zurück bezahlen muss bis er "richtig" verdient wissen wir jetzt.
Titel: Antw:Student / Unterhalt zahlen
Beitrag von: Natalie am 11. Februar 2016, 14:19:34
Aber Unterhalt bekommt man doch nur, wenn man getrennt ist, also kein Paar mehr, oder?
Oder wollt ihr einfach den Unterhalt festlegen lassen, falls es mit der Beziehung nicht klappt? Das versteh ich grad nicht. Weil das, was er finanziell beisteuern will, das könnt ihr euch ja auch so ausmachen, wenn ihr ja ein Paar seid? Oder geht es darum, dass er kein Geld hat und ihr dewegen den Vorschuss beantragen wollt?
Titel: Antw:Student / Unterhalt zahlen
Beitrag von: ♥LillysMami♥ am 11. Februar 2016, 14:22:02
Natalie, ja genau.. weil er momentan kein Geld hat. Deshalb nur der Vorschuss. Wir schauen aber erstmal, ob es auch ohne möglich wäre.
Titel: Antw:Student / Unterhalt zahlen
Beitrag von: Natalie am 11. Februar 2016, 14:29:29
Ah, ok, ich verstehe.

Mein Bruder war auch noch Student, als die Mutter seiner Tochter schwanger war. Sie hatten sich aber schon in der Schwangerschaft getrennt. Sie bekam auch Vorschuss, den mein Bruder dann aber teilweise zurückzahlen musste. Allerdings bringt dir die Info wohl nicht viel, weil ich aus Österreich bin.
Titel: Antw:Student / Unterhalt zahlen
Beitrag von: lotte81 am 11. Februar 2016, 14:31:03
Heißt aber vermutlich,d ass ihr nicht zusammenziehen dürft, nicht heiraten (was ja auch nicht sein muss...aber getrennt leben mit Kind ist ja auch irgendwie doof auf Dauer....) da würde ich noch mal nachhaken beim Jugendamt, wie es ist, falls ihr zusammenzieht....
mmmhhh...vermutlich würdest du dann für ihn Unterhaltspflichtig werden? Einfach nur, dass ihr bei solchen Schritt gut überlegt.
Wir waren damals beide im Studium, haben geheiratet und sind zusammengezogen und hatten damit dann keinerlei Anspruch (mehr)
Titel: Antw:Student / Unterhalt zahlen
Beitrag von: Natalie am 11. Februar 2016, 14:35:50
Warum sollte sie für ihn unterhaltspflichtig sein, wenn sie nicht verheiratet sind und zusammen leben?
Titel: Antw:Student / Unterhalt zahlen
Beitrag von: ♥LillysMami♥ am 11. Februar 2016, 14:41:40
Natalie, trotzdem Danke für deine Antwort!  :)

Lotte, wir haben uns bei Caritas schon erkundigt wie das ist, wenn wir zusammen ziehen würde. Da würden mögliche-Leistungen wegfallen. Für uns kommt es (bis jetzt) nicht in Frage zusammen zu ziehen. Er wohnt auch nur "ums Eck" (Fußweg 5 Minuten).
Titel: Antw:Student / Unterhalt zahlen
Beitrag von: scarlet_rose am 11. Februar 2016, 14:44:38
Solange die nicht zusammen leben, ist sie nicht Unterhaltspflicht und kann Unterhalt für das Kind bekommen.
Auch wenn man ein paar ist.

Wenn sie zusammen ziehen, wäre sie unterhaltspflichtig, die Eltern aber vorrangig, da er sich von Ausbildung befindet.
Titel: Antw:Student / Unterhalt zahlen
Beitrag von: hallihallo am 11. Februar 2016, 17:06:31
Für die Erstausstattung kannst du einen Antrag bei der Mutter-Kind Stiftung stellen. Das würde ich auch rechtzeitig tun, denn wenn der Pott leer ist, ist er leer.
Ansonsten mach dir nicht zu große Sorgen. Wenn du nicht auf großem Fuß lebst, fängt dich unser soziales Netz schon ganz gut auf. Alg II ist die letzte Instanz, davor gibt es noch wohngeld und Kindergeldzuschuss. Vermutlich wird es aber vorerst auf Alg hinauslaufen, weil du ja mit kleinem Baby noch nicht arbeiten kannst (willst?).
Achja....du kannst, wegem Arbeitsantritt, auch einen Zuschuss bzw. Kostenübernahme durch das JA beantragen für eine evtl. Tagesmutter. Bei mir wurden die Kosten gänzlich übernommen (im Gegensatz zum Kitabeitrag)
Titel: Antw:Student / Unterhalt zahlen
Beitrag von: Nipa am 11. Februar 2016, 17:57:03
Vielleicht solltet Ihr, statt zu schauen, was Ihr wo beantragen könnt schauen, ob er einen zusätzlichen Job annimmt. Oder vielleicht kann er Elternzeit nehmen, wenn Du einen Job hast und arbeitest. Oder aber es lässt sich mit seinen Unizeiten so gestalten, dass Du Teilzeit weiterarbeitest und er in der Zeit das Kind betreut.
Titel: Antw:Student / Unterhalt zahlen
Beitrag von: lotte81 am 11. Februar 2016, 19:18:52
Zitat von: hallihallo am 11. Februar 2016, 17:06:31
Für die Erstausstattung kannst du einen Antrag bei der Mutter-Kind Stiftung stellen. Das würde ich auch rechtzeitig tun, denn wenn der Pott leer ist, ist er leer.
Ansonsten mach dir nicht zu große Sorgen. Wenn du nicht auf großem Fuß lebst, fängt dich unser soziales Netz schon ganz gut auf. Alg II ist die letzte Instanz, davor gibt es noch wohngeld und Kindergeldzuschuss. Vermutlich wird es aber vorerst auf Alg hinauslaufen, weil du ja mit kleinem Baby noch nicht arbeiten kannst (willst?).
Achja....du kannst, wegem Arbeitsantritt, auch einen Zuschuss bzw. Kostenübernahme durch das JA beantragen für eine evtl. Tagesmutter. Bei mir wurden die Kosten gänzlich übernommen (im Gegensatz zum Kitabeitrag)

Wobei das ja alles auch an IHREM Einkommen liegt. Der Mann studiert ja, nicht die werdende Mama....
Außer Mutter und Kind Stiftung gibt es aber z.b. auch etwas über die ARGE (zum einen einen Einmalbetrag, zum anderen ein paar Euro in der SChwangerschaft ..... Ich hatte damals als Studentin ja keinen Anspruch auf Hartz 4 , aber diese Gelder habe ich dennoch bekommen, weil die nicht für die werdende Mama, sondern für das Kind sind...waren glaub ich einmal 300 Euro und dann noch 35 euro im Monate oder so.... Bekommt man aber natürlich nur, wenn auch die Frau wenig verdient bzw auf Sozialleistungen/ Bafög angewiesen ist)

Wegen des Unterhalts: Ich ging nun von dem Fall aus, dass sie zusammenziehen und LillisMama arbeitet/ Einkommen hat/ bzw dann ja zukünftig Elterngeld. Dann wären natürlich vorrangig die Eltern des Freundes für den Freund zuständig, ABER bevor irgendwelche Ämter einspringen wäre dann eben sie für ihn Unterhaltspflichtig (ARGE oder so) .... Ob das beim Unterhaltsvorschuss auch so ist, weiss ich nicht? Ich glaube aber nicht, dass man so was bekommen kann, wenn man zusammenlebt. Zumindest ging das vor 8 Jahre noch nicht.... Ich denke, dafür muss man doch vermutlich de facto getrennt leben.... Ansonsten würde eher die Mutter H4 beantragen müssen oder Kindergeldzuschlag oder oder oder (es sind ja oft dann die Zuständigkeiten, die sich ändern...) ...Aber gut, wenn sie nicht zusammen leben ist das ja alles egal. Ist halt nur was, was man im Auge behalten sollte... für uns war das heiraten und zusammenziehen in dem Fall nämlich ein finanzielles Fiasko und wir fielen aus allen Hilfssystemen raus, weil Studenten. Dem Bafög Amt ist egal, ob du Kinder hast, die sehen erst mal das einkommen der Eltern und die Studiendauer, meine ELtern konnten keine komplette Familie miternähren und die Jobcenter finanzieren wiederum keine Studenten  s-:) s-:)
Als mein Mann dann noch im Studium war und ich schon fertig und kurzzeitig H4 beziehen musste, haben die sogar ihn aus der Miete und so ausgerechnet und seinen Unterhalt von 400 Euro (den seine Eltern ihm gaben) mit meinem Geld verrechnet  s-:)

Als Student hat er übrigens einen Anspruch auf Elternzeit. Finanziell wäre das sicher am einfachsten, da er ja keine Einbußen hat. Er würde ja den Mindestsatz Elterngeld bekommen und hätte somit schon fast seinen Minijob ausgeglichen....Nur so als Überlegung, falls alles andere finanziell eng wird.
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Beitrag von: ♥LillysMami♥ am 11. Februar 2016, 19:44:33
Nipa, er steckt mitten im Master...Vollzeitstudium, lernen, arbeiten abends+Wochenende  und dann noch zweiten Job würde zwar gehen, aber das Studium leiden! Und dann wären wir ja auch noch da. Das soll keine Ausrede sein, aber er ist momentan am Limit! Hinzu kommt, dass ich die Elternzeit nehmen will!

Lotte, ich habe Arbeit. Arbeite 33 Stunden die Woche und werde dann Elterngeld bekommen für 1 Jahr. Sollte ich na dem Jahr nicht arbeiten, würde ich vorübergehend H4 bekommen laut Caritas Mitarbeiter.

Haben uns erkundigt bei der Caritas, ich bekomme die Erstausstattung von einer Stiftung. Liege unter dem Satz.
Titel: Antw:Student / Unterhalt zahlen
Beitrag von: lotte81 am 11. Februar 2016, 20:12:59
Ah OK.... geht eh nur eins. Entweder CAritas oder Jobcenter.

Gut, wenn er im Master ist, ist "Elternzeit" und pausieren in der Prüfungszeit ja eher schwierig ...wobei der Vorteil ja ist, dass er bis du aus der ELternzeit raus bist vermutlich die Masterarbeit am schreiben ist und somit quasi voll für das Kind zur Verfügung steht (war bei mir damals auch so.... Kind kam, da hatte ich grad die Prüfungen rum und musste nur noch die Magisterarbeit schreiben....das lies sich dann sehr gut miteinander verbinden, zumal als er dann in die Krippe kam) ...insofern kann es mit ein wenig zeitlicher Planung am Ende des Studiums wirklich sehr gut klappen.... Zu Beginn des Studiums hätte ich wohl kein Kind gebrauchen können, aber grad zum Ende, wenn die Prüfungen rum sind, war es eigentlich ganz gut, weil man da doch sehr flexibel ist.
und mit Elterngeld und Unterhaltsvorschuss solltest du dann ja auch auf dein jetziges Gehalt kommen, so dass du nicht mal groß Einbußen hast in dem Jahr.....
Titel: Antw:Student / Unterhalt zahlen
Beitrag von: some&leni&ben am 11. Februar 2016, 22:26:21
Eigentlich müsstest Du nach dem Jahr Elternzeit aber auch noch ALg1 bekommen. Dann ggf aufstockend ALG2.
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Beitrag von: pirANhJA am 11. Februar 2016, 22:59:07
Zitat von: ♥LillysMami♥ am 11. Februar 2016, 13:11:54
... Wie ist das mit dem Unterhaltsvorschuss vom Jugendamt? Wie lange bekommt man das?

Bei mir waren es damals 6 Jahre ... bzw endet es vorher, wenn das Kind 12 J. alt wird.

Wann er es zurückzahlen muss, weiss ich nicht.
Weiss nur, dass die Schulden bei einer Insolvenz bestehen bleiben.

Und ob seine Eltern dafür aufkommen müssen:
K. A.

Wünsche dir dennoch, dass du die SS genießen kannst.


Alles Liebe Ani
Titel: Antw:Student / Unterhalt zahlen
Beitrag von: ♥LillysMami♥ am 12. Februar 2016, 09:36:31
@Some, das hat die Dame von der Caritas nicht erwähnt...

@Piranhja, danke für deine Antwort.  :)
Titel: Antw:Student / Unterhalt zahlen
Beitrag von: scarlet_rose am 12. Februar 2016, 09:52:20
Zitat von: some&leni&ben am 11. Februar 2016, 22:26:21
Eigentlich müsstest Du nach dem Jahr Elternzeit aber auch noch ALg1 bekommen. Dann ggf aufstockend ALG2.


Das stimmt so aber meines Wissens nach nicht ganz. Zumindest nicht, wenn sie einen Arbeitsvertrag hat und den nicht kündigt.
Das geht doch nur, wenn der AG eine Teilzeitbeschäftigung ablehnt...oder hab ich da etwas falsch im Kopf?
Titel: Antw:Student / Unterhalt zahlen
Beitrag von: ♥LillysMami♥ am 12. Februar 2016, 10:36:14
Also kündigen werde ich auf keinen fall! "Geplant" ist, nach 1 Jahr wieder einzusteigen.
Titel: Antw:Student / Unterhalt zahlen
Beitrag von: Meph am 12. Februar 2016, 12:30:29
Worüber ich ein wenig stolper: per definition bist du aber garnicht alleinerziehend?
Du lebst zwar alleine in der Wohnung, bist aber mit dem Vater des Kindes liiert... greift da der Unterhaltsvorschuss überhaupt? Im Prinzip seid ihr ja eine Familie mit 2 Wohnsitzen..
Titel: Antw:Student / Unterhalt zahlen
Beitrag von: ♥LillysMami♥ am 12. Februar 2016, 13:31:10
Zitat von: Meph am 12. Februar 2016, 12:30:29
Worüber ich ein wenig stolper: per definition bist du aber garnicht alleinerziehend?
Du lebst zwar alleine in der Wohnung, bist aber mit dem Vater des Kindes liiert... greift da der Unterhaltsvorschuss überhaupt? Im Prinzip seid ihr ja eine Familie mit 2 Wohnsitzen..

"Eigentlich" nicht...
Titel: Antw:Student / Unterhalt zahlen
Beitrag von: Meph am 12. Februar 2016, 13:57:32
Dann lass dich wirklich sauber und ehrlich vor Ort beraten, wenn da etwas komisch läuft seid ihr ganz schnell wegen sozialbetrug dran  :-\
Titel: Antw:Student / Unterhalt zahlen
Beitrag von: ♥LillysMami♥ am 12. Februar 2016, 14:07:20
Ok. Werden wir tun...
Titel: Antw:Student / Unterhalt zahlen
Beitrag von: scarlet_rose am 12. Februar 2016, 14:29:51
Das stimmt nicht. Per Definition ist sie Alleinerziehende, da sie dauerhaft getrennt lebt und den Lebensmittelpunkt des Kindes darstellt. Klarer wäre dies sogar noch, wenn sie das alleinige Sorgerecht hätte.
Der getrennt lebende Elternteil ist, egal ob liiert oder nicht, unterhaltspflichtig.

Uns wurde damals sogar vom Jugendamt dazu geraten, als wir wegen Sorgerecht Erklärung dort waren.
Titel: Antw:Student / Unterhalt zahlen
Beitrag von: Meph am 12. Februar 2016, 14:32:29
scarlet, da gibt es wohl unterschiedliche auslegungen.. daher würd ich einfach vor ort die lage ehrlich erklären- nicht, dass es dann wirklich blöd kommt :/
Titel: Antw:Student / Unterhalt zahlen
Beitrag von: scarlet_rose am 12. Februar 2016, 14:44:32
Das kann sein.
Hier wurde und das so erklärt. An Besten wirklich vorher abklären.
Titel: Antw:Student / Unterhalt zahlen
Beitrag von: Nipa am 12. Februar 2016, 15:41:44
Vorallem wenn er seinen Master macht koennte er ja vom Grad der Berufsausbildung her durchaus schon arbeiten und den Unterhalt finanzieren.

Ihr seid beide erwachsen, deshalb solltet Ihr auch die Verantwortung für Euer Tun tragen.
Titel: Antw:Student / Unterhalt zahlen
Beitrag von: ♥LillysMami♥ am 12. Februar 2016, 17:55:16
Nipa, wer sagt denn, dass wir das nicht tun? ???
Titel: Antw:Student / Unterhalt zahlen
Beitrag von: Nipa am 12. Februar 2016, 18:30:37
Naja, die Frage nach Unterhaltsvorschuss, Erstausstattung etc. und das "wir wohnen getrennt, also bin ich alleinerziehend" klingt für mich nicht danach, dass Ihr gemeinsam die Verantwortung für dieses Kind übernehmt, zumindest nicht in finanzieller Hinsicht.

Unterhaltsvorschuss ist für die Mütter gedacht, die wirklich alleine dastehen.
Wo es keinen Vater gibt der ein paar Minuten weit weg wohnt und sich kümmert...

Und wie gesagt: Es könnte Euch gut passieren, dass er sein Studium abbrechen muss (da es ja kein Erststudium ist), von soher würde ich mit Leistungsbezug vorsichtig sein...
Ich glaube bei Netti sollte sogar mal die Tochter arbeiten gehen, weil sie bereits eine erste Schulausbildung hatte und weitere Schulausbildung (Realschule wohlgemerkt) ja nicht sein müsste...
Titel: Antw:Student / Unterhalt zahlen
Beitrag von: ♥LillysMami♥ am 12. Februar 2016, 18:43:13
Findest du nicht, dass du da etwas viel hineininterpretierst?
Wir suchen nach einer Lösung und Möglichkeiten wir wir das schaffen! Wieso wird das jetzt so ausgelegt bzw gleich mal wieder nach dem Motto "schau mal die an" abgestempelt?!
Unterhaltsvorschuss ist auch da, für Väter die momentan unterhaltsunfähig sind und nicht nur Für zahlungsunwille oder?!
Und wo habe ich hier gleich geschrieben, dass ich Alleinerziehende bin?! Habe ich das hier so dramatisiert wie es gerade von dir hingestellt wird?!
Nein!

Es ist nicht so, dass wir nichts für unsere Zukunft/Geld machen! Eventuell nicht das optimalste um jetzt ein Kind zu bekommen, aber wir stellen uns der Aufgabe und arbeiten am Berufsleben! Da sind wir nicht die ersten und letzten!
Es gibt ganz andere...

Titel: Antw:Student / Unterhalt zahlen
Beitrag von: Meph am 12. Februar 2016, 18:53:50
Wenn Du nicht alleinerziehend bist hast du keinen Anspruch auf Unterhaltsvorschuss.
Da Du den Unterhaltsvorschuss haben willst gehe ich zumindest davon aus, dass Du Dich als Alleinerziehend bezeichnest- was Du aber per Definition nicht unbedingt bist- da kommen wir wieder zur Auslegungssache.
Auf der Sachebene bleibend: Wenn Du den Unterhalt beantragst wird Dein Partner durchleuchtet- und das kann sehr wohl, wie von Nipa beschrieben, nach hinten losgehen.
Gebt Ihr Euch wiederum als getrennt lebend aus und das Amt versteht darunter nicht 2 Wohnungen, sondern dass Ihr keine Partnerschaft habt, und bekommt Unterhaltsvorschuss und das kommt raus könnt Ihr unter Umständen eine Klage wegen Sozialbetrug bekommen.
Daher ist es wirklich wichtig offen mit dem Amt vor Ort zu reden!
Titel: Antw:Student / Unterhalt zahlen
Beitrag von: ♥LillysMami♥ am 12. Februar 2016, 18:59:57
Es ist sicher nicht unsere Absicht, irgendwen zu belügen etc.! Wir lassen uns beraten, schrieb ich auch... Und sehen wie uns geholfen werden kann.
Titel: Antw:Student / Unterhalt zahlen
Beitrag von: Nipa am 12. Februar 2016, 19:01:21
ZitatUnterhaltsvorschuss erhalten Kinder bis zur Vollendung des 12. Lebensjahres, die bei einem alleinerziehenden Elternteil leben und keinen oder keinen regelmäßigen Unterhalt von dem anderen Elternteil erhalten. Der Unterhaltsvorschuss wird für maximal 72 Monate gezahlt. Hierbei gibt es keine Einkommensgrenze für den alleinerziehenden Elternteil. Ein gerichtliches Unterhaltsurteil gegen den anderen Elternteil ist nicht erforderlich. Ist der andere Elternteil ganz oder teilweise leistungsfähig, wird er vom Staat in Höhe des gezahlten Unterhaltsvorschusses in Anspruch genommen.

Quelle: http://www.bmfsfj.de/BMFSFJ/familie,did=34088.html
Bundesministerium für Familie,...
Titel: Antw:Student / Unterhalt zahlen
Beitrag von: Meph am 12. Februar 2016, 19:10:19
Das hat Euch ja auch niemand unterstellt. Ich denke aber, von der Idee Unterhaltsvorschuss müsst Ihr Euch verabschieden- Familien, wo der Mann beruflich woanders lebt, ggf 2x im Monat zur Familie pendelt, haben ja auch keinen Anspruch darauf.
Titel: Antw:Student / Unterhalt zahlen
Beitrag von: peter am 12. Februar 2016, 20:30:52
Selbst wenn ihr den unterhaltsvorschuss bekommt muss er ihn ja zurück zahlen ( er könnte ja arbeiten) und das ist ja dann auch ne belastung....
Und " selbstständig" und " auf die reihe bekommen" ist für mch nicht " von den eltern finanziert" ....
Tips wie es laufen könnte wurden ja geschrieben....leicht ist es sicher nicht, aber machbar
Titel: Antw:Student / Unterhalt zahlen
Beitrag von: Mamba am 12. Februar 2016, 20:40:19
wo ist denn das Problem, wenn man (insofern Scarlets Definition von Alleinerziehend passt) den Unterhaltsvorschuss nimmt, wenn man ihn eh wieder zurückzahlen muss?
Ist doch sozusagen dann ein kostenloses Darlehen.

und wenn er ein "normales" bachelor-master-Studium macht, dann ist der Master kein Zweitstudium (Bachelor gilt nicht als Hochschulabschluss sondern als berufsqualifizierend).
Daher bekommt man auch für beides Bafög (was man dann auch zurückzahlen muss  8) )


Den Caritaszuschuss haben wir damals auch bekommen, weil wir unter der Einkommensgrenze waren.. man bewirbt sich darum und wenn man genommen wird, gibt es einen Zuschuss, den man auch nicht zurückzahlen muss.

Manchmal ist es halt doof, wenn Kinder nicht geplant sind. Aber bei der Wahl Abtreiben oder "irgendwie dadurch" ist das "irgendwie" halt nicht immer optimal.
Titel: Antw:Student / Unterhalt zahlen
Beitrag von: ♥LillysMami♥ am 12. Februar 2016, 20:46:53
Danke Mamba! Wir haben auch nie geschrieben, den Vorschuss nicht zurück zahlen zu wollen. Im übrigen hat uns Caritas das geraten mit dem Vorschuss!
Titel: Antw:Student / Unterhalt zahlen
Beitrag von: Muse am 12. Februar 2016, 21:11:41
Ein Masterstudium dauert doch sowieso nur max. 4 Semester also 2 Jahre. Da er ja schon dabei ist und die Schwangerschaft auch noch ein paar Monate dauert habt ihr doch im Endeffekt gar nicht soviel Zeit zum Überbrücken.
Das bekommt ihr bestimmt hin.
Titel: Antw:Student / Unterhalt zahlen
Beitrag von: scarlet_rose am 12. Februar 2016, 21:13:11
 Ich finde es ziemlich unfair, wie hier gerade geschrieben wird.

Meph: ob sie per Definition Alleinerziehend ist kannst du doch nicht ausschließen, das kommt auf die Definition an. Und zu Alleinerziehende gehört "Single, geschieden oder getrennt lebend".
Der nicht im Haushalt lebende Elternteil ist zu Unterhalt verpflichtet, egal wie sehr oder wie wenig er die Mutter seines Kindes mag. Seit wann gehört die Frage, ob man sich mag zur Frage, ob Unterhaltsanspruch besteht?
Wenn ein Mann beruflich wo anders lebt, haben beide sicherlich dennoch einen gemeinsamen Wohnsitz. Wenn nicht, doch, dann ist er zum Unterhalt verpflichtet.

Nipa: Unterhalt bzw Unterhaltsvorschuss ist doch kein Ersatz für persönliche Betreuung und Kümmern  :o
Unterhalt ist nicht für Mütter, die keinen Partner haben, der sich kümmert, sondern für die Lebenshaltungskosten des Kindes, völlig unabhängig davon, wie viel sich der Andere, der nicht den Lebensmittelpunkt des Kindes teilt, kümmert.

Was stimmt ist, dass der Partner alles offen legen muss. Aber niemals muss er sein Masterstudium abbrechen, keine Sorge!

Nehmen wir doch mal als Beispiel Hartz IV. Da fragt ja auch keiner, ob außerhalb des Haushaltes ein Partner existiert. Wer alleine mit Kind lebt und unverheiratet ist, bekommt da den Zuschlag für Alleinerziehende.
Titel: Antw:Student / Unterhalt zahlen
Beitrag von: Meph am 12. Februar 2016, 21:17:48
scarlet: ich weise lediglich darauf hin, dass es wirklich sinn macht sich direkt mit dem amt zu besprechen. Denn je nach bearbeiter kann es so oder so laufen... da steckt keine unterstellung, kein vorwurf drin. Hier würde es nicht anerkannt werden.
Titel: Antw:Student / Unterhalt zahlen
Beitrag von: scarlet_rose am 12. Februar 2016, 21:36:13
Ok. Das klang eben etwas anders.

Aber auch da denke ich, wird etwas zu kompliziert gedacht. Immerhin kann einem niemals jemand nachweisen, ob man liiert ist oder nicht, zumal "liiert" vor dem Gesetz kein Familienstand ist. Auch keine klare Definition hat.
Es gibt nur 2 Möglichkeiten: man bestreitet den täglichen Lebensunterhalt gemeinsam oder nicht. Und das kann man eigentlich nur an der Wohnsituation festmachen. Alles Andere ist Interpretation.
Titel: Antw:Student / Unterhalt zahlen
Beitrag von: lotte81 am 13. Februar 2016, 15:24:31
ich glaube, dass das mit dem Unterhalt schon auch rechtlich OK ist. Erscheint mir zumindest nichts rechtlich unsicher bei? Was natürlich sein kann ist, dass irgendwann irgendein Sachberarbeiter einfordert, dass man nachweist, warum man nicht arbeitet (also der Mann, der dann den Vorschuss bekommt) oder, dass man ihn dann zurückzahlen muss.... Jetzt ein Studium zu unterbrechen und zu arbeiten, halte ich für nicht sehr weitsichtig gedacht (und das wird auch niemand verlangen vom Amt her) und denke,d ass der Vorschuss langfristig mehr Sinn macht. Studium beenden, arbeiten gehen (Steuern zahlen  ;))....mit dem Bachelor kommt man ja lang nicht da an, wo ein MAster hin kann...zumal der Bachelor in vielen Fächern im Grunde gar nichts bringt ohne Master. Studium also natürlich definitiv beenden. Das würde ich nie in frage stellen. Und wenn es irgendwie geht, natürlich auch mit entsprechend Lernzeit und entsprechend Tempo.Und Muse sagt ja schon: Am Ende dauert so ein Master 4 Semester, wovon ja in einem die Masterarbeit geschrieben wird...allzu viel Zeit wäre es also wenn das Kind da ist definitiv eh nicht mehr.....
Was natürlich im Studium  gut geht (und das meine ich ernst) ist sich um Kinder kümmern. Man ist flexibel und grad wenn Prüfungen und Masterarbeit anstehen zeitlich ungebunden, dass das geht - vor allem mit einem Kind in einer Krippe. Da hab ich ja genug eigene Erfahrung, um zu sagen, dass das ENDE eines Studium wirklich nicht schlecht ist vom Zeitfaktor her. Finanziell ist Kind uns Studium manchmal echt kniffelig, weil man aus so vielen Hilfssystemen rausfällt, das gleicht aber der Zeitfaktor durchaus auch aus.
Titel: Antw:Student / Unterhalt zahlen
Beitrag von: Schnukki am 13. Februar 2016, 16:45:19
Ich gebe zu, dass ich dachte Unterhaltsvorschuss wäre nur für Personen, die wirklich allein leben. Wobei die Definition hier fließend sein kann.
Im Normalfall ist es aber natürlich so, dass man davon ausgeht, dass eine *Familie* - auch wenn sie räumlich getrennt lebt - versucht sich gegenseitig zu helfen.

Was ich jetzt nicht ganz verstanden habe .. der Papa studiert und geht arbeiten. Aber kann er davon nicht die 132 Euro bezahlen? Mehr bekommt man ja als Unterhaltsvorschuss auch nicht. Und ich denke das ist dass, was Meph meinte. Hier würde man eben prüfen, ob der Vater das zahlen könnte.

Und ja ... es gibt da so einige Sachen, die man von Vätern verlangen könnte.
Z.B. Arbeit im anderen Bundesland annehmen - zweiten Job annehmen .. gerade wenn das Amt für das Geld einspringen muss!
Es muss nicht sein - und es sind sicherlich auch nur wenige Fälle, wo ein Bearbeiter da hart durchgreifen würde, aber ich würde es auch im Hinterkopf haben.
Titel: Antw:Student / Unterhalt zahlen
Beitrag von: ♥LillysMami♥ am 13. Februar 2016, 18:19:28
Schnukki, er verdient maximal 450€, was äußerst selten ist. Manchmal aber auch nur 150-200€. Es kommt immer darauf an, wie die Aushilfen gebraucht werden. Wohnung, Lebensunterhalt, Studium (Bücher usw.), private Krankenversicherung usw. Zahlen seine Eltern.

Lotte, genau, sein Bachelor ist momentan "nichts" wert.. Sein Master muss gemacht werden. Wenn das Baby da ist, sind es nur noch zwei Semester.
Titel: Antw:Student / Unterhalt zahlen
Beitrag von: Sweetkofski am 13. Februar 2016, 23:12:08
Master ist ein konsekutiver Studiengang und zählt somit als Teil des Erststudiums.
Titel: Antw:Student / Unterhalt zahlen
Beitrag von: Nipa am 14. Februar 2016, 02:26:07
Und wenn der Job so unsicher ist sollte er sich eben einen anderen suchen, evtl auch als Werkstudent, das ist auch fürs Studium gut..

Ich würde erstmal schauen was man aus eigenen Veraenderungen heraus positives bewirken kann...
Titel: Antw:Student / Unterhalt zahlen
Beitrag von: Schnukki am 14. Februar 2016, 08:43:26
@ Lilly: Ich kenne mich bei so etwas nicht aus, daher habe ich gefragt.
Ich habe im Hinterkopf gehabt, dass man dann Bafög bekommt - um das Studium mit den Gebühren, Büchern etc. zu bezahlen.

Was spricht denn dagegen, dass er zu Dir zieht?
Wie alt ist denn Dein Freund? Bis 25 kann er doch mit in die Familienversicherung. Danach gibt es für BafögEmpfänger Vergünstigungen .. und mit Kind noch mal extra  ;)
Titel: Antw:Student / Unterhalt zahlen
Beitrag von: Katja am 14. Februar 2016, 09:04:12
.
Titel: Antw:Student / Unterhalt zahlen
Beitrag von: Meph am 14. Februar 2016, 09:09:51
Ich hab nochmal gegooglet. Es ist tatsächlich so, dass "getrennt lebend" Ehen vorbehalten sind, die getrennt sind

ZitatGesetzliche Definition von Trennung

Wann-getrennt?Nachdem es bei den Scheidungsvoraussetzungen ganz maßgeblich auf das Getrenntleben ankommt, hat der Gesetzgeber diesen Begriff in § 1567 BGB ausdrücklich definiert:
"Die Ehegatten leben getrennt, wenn zwischen ihnen keine häusliche Gemeinschaft besteht und ein Ehegatte sie erkennbar nicht herstellen will, weil er die eheliche Lebensgemeinschaft ablehnt. Die häusliche Gemeinschaft besteht auch dann nicht mehr, wenn die Ehegatten innerhalb der ehelichen Wohnung getrennt leben."
Keine Trennung trotz Getrenntlebens

Folglich leben Eheleute also nicht getrennt, wenn beispielsweise der Ehemann sich monatelang im Ausland auf Montage befindet, wenn einer der Ehepartner im Gefängnis sitzt, wenn einer der Ehepartner als Künstler sich auf einer Monate dauernden Tournee befindet oder wenn beispielsweise durch eine berufliche Versetzung eine länger dauernde Trennung eintritt. Denn in diesen Fällen bedeutet die rein räumliche Trennung noch nicht, dass derjenige, der sich außer Haus befindet, die häusliche Gemeinschaft nicht wieder herstellen will. In den meisten dieser Fälle wird es sogar so sein, dass es die beiden Ehepartner nach eine gewissen Zeit kaum noch erwarten können, die Gemeinschaft wieder herzustellen.

Quelle: http://www.lexikon-familienrecht.de/scheidung-wann-lebe-ich-getrennt/
Titel: Antw:Student / Unterhalt zahlen
Beitrag von: ♥LillysMami♥ am 14. Februar 2016, 09:11:31
Er ist über 25 und schon immer privat versichert. Kenne mich da aber nicht aus...
Er bekommt kein Bafög.
Meine Wohnung wäre zu klein zu viert. Zu dritt, also ich und zwei Kinder gerade noch ok. Muss eben Zimmer tauschen, aber daran sollte es nicht liegen.
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Beitrag von: Meph am 14. Februar 2016, 09:14:13
Aber jetzt zahlt ihr ja beide miete, was spricht denn dagegen, aus dieser summe eine adäquate Wohnung für Euch gemeinsam zu finden? Evtl wird das ganze dann sogar unterm Strich günstiger. Gestaltet sich natürlich schwer wenn es um eine Stadt wie München oder Hamburg geht
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Beitrag von: ♥LillysMami♥ am 14. Februar 2016, 09:24:38
Nein, er wohnt bei seinen Eltern und zahlt keine Miete. Ich bezahle meine Wohnung ganz normal.
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Beitrag von: Schnukki am 14. Februar 2016, 09:47:43
Du hattest aber in einem anderen Post geschrieben, dass seine Eltern die Miete zahlen.

Ich denke ganz ehrlich .. wo ein Wille, da wäre auch ein Weg.
Aber hier scheint der Wille, gemeinsam etwas zu schaffen, nicht wirklich zu sein - schade.
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Beitrag von: ♥LillysMami♥ am 14. Februar 2016, 10:15:27
Wo habe ich das bitte geschrieben  ???

Wir haben lediglich gefragt, wie das mit dem unterhaltsvorschuss ist! Mehr nicht! Ich kann jetzt null diese Unterstellung nachvollziehen.

Danke euch, für eure Antworten.
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Beitrag von: Honigbluete am 14. Februar 2016, 10:25:00
Ich muss mal blöd fragen: brauchst du den Unterhaltsvorschuss zwingend? Du bekommst doch Mutterschaftsgeld und Elterngeld, dazu Kindergeld. Große laufende Kosten verursacht so ein Baby ja nicht, "normale" Familien bekommen ja auch nicht mehr Geld, wenn ein Baby kommt.
Sorry, wenn ich da einen Denkfehler mache, aber ich verstehe das Grundproblem nicht so richtig.
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Beitrag von: guest4324 am 14. Februar 2016, 10:29:40
Warum hinterfragt Ihr denn LillysMamis Absichten so derart hartnäckig? Sie fragte doch lediglich, welche unterstützenden Leistungen ihr und ihrem Partner eventuell zustehen. Mehr nicht. Ich kann ehrlich verstehen, dass man sich da über jeden Euro, der einem vielleicht zusteht, freut.  ???

LillysMami, Hut ab, dass Ihr Euch für das Kind entschieden habt und versuchen wollt es gemeinsam alles hinzukriegen. Ich wünsche Dir ne schöne Schwangerschaft, Deinem Freund ein erfolgreiches Reststudium mit nem guten Anschlussjob und der großen Schwester viel Spaß mit ihrem Geschwisterchen! Schönen Valentinstag.
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Beitrag von: ♥LillysMami♥ am 14. Februar 2016, 10:38:41
Ich habe dann Elterngeld, Kindergeld und Unterhalt meiner Tochter. Davon muss dann wirklich alles bezahlt werden!
Es war ein Vorschlag von Caritas mit dem Vorschuss und darüber wollten wir uns erkundigen. Mehr nicht.
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Beitrag von: ♥LillysMami♥ am 14. Februar 2016, 10:41:39
Hrefna, danke für deine Worte. Tut ehrlich gesagt gerade gut.
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Beitrag von: Honigbluete am 14. Februar 2016, 11:00:03
OK, dann habe ich das falsch verstanden mit dem Vorschuss. Ich dachte, die Caritas hätte diesen einmaligen Zuschuss gemeint. Wo muss man denn den Unterhaltsvorschuss beantragen? Die müssten doch auch deine Fragen beantworten können.

Die Frage, ob du das Geld zwingend brauchst, hast du nicht eindeutig beantwortet. Ist auch OK, musst du mir nicht beantworten, sondern für dich/euch. Wenn ihr das Geld braucht, beantragt es, wenn es auch ohne geht, dann halt nicht.
Alles Gute euch!
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Beitrag von: ~ Oma Netti ~ am 14. Februar 2016, 11:11:54
Wenn er bei seinen Eltern das Rundum Sorglospaket hat, warum sollte er da jetzt so kurz vor dem Studienende ausziehen?
Das würde alles nur verkomplizieren.
Ich glaube (rate allerdings auch zu einer genauen Nachfrage), dass dir sehr wohl Unterhaltsvorschuss zusteht, auch wenn ihr zusammen seid. Ihr lebt ja nicht zusammen. Die werden auf ihn zukommen und er wird offen legen müssen, dass er studiert und nur ein geringes Einkommen hat. Dann bekommst du Unterhaltsvorschuss. Bin ich mir recht sicher.

Ich würde meinen Fokus auch darauf legen einen guten Master zu machen, damit es dann mit einem guten Job weitergeht. Und nicht jetzt noch anfangen einen zweiten Job zu suchen oder dergleichen. Es ist doch nur eine relativ kurze Überbrückungszeit, und genau dafür sind staatliche Hilfen da. Dieser Zirkus hier bei EO immer wenn einer was beantragen will geht mir tierisch auf den Zeiger.
Vor allem wenn es wirklich nur der Überbrückung dient. Mit seinem Master wird der gute Mann nachher schon genug Steuergelder erwirtschaften, dass er keine Gewissensbisse mehr haben muss.  s-:)
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Beitrag von: ♥LillysMami♥ am 14. Februar 2016, 11:24:59
Honigbluete, ich denke schon, dass 140(?)€ sehr hilfreich sind.

Netti, ja es ist nur 1 Jahr dann noch wenn das Baby da ist.
wir müssen das mit der ss erstmal richtig sacken lassen  :-[ trotzdem macht man sich ja schon sorgen/Gedanken. Wir haben im März nochmal ein Beratungsgespräch.
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Beitrag von: Mamba am 14. Februar 2016, 11:55:17
wir waren in der ersten (nicht so wirklich geplanten) Schwangerschaft beide Studenten.. meine Tochter hat sogar als Bauchzwerg Sozialhilfe bekommen (Schwangerschaftszuschuss  ;)) und wir haben die Caritas-Erstaustattungs-Förderung bekommen. Kurz danach war mein Freund mit dem Studium fertig und hatte fix einen Job... und zahlt seit dem artig Sozialabgaben.

Und bzgl Kosten stimmt es ja wirklich. So ein Zwockel kostet ja wirklich kaum was und man macht Anfangs noch "Gewinn" mit dem Kindergeld (zumindest, wenn man nicht die 15-euro-oder-mehr PreNahrung füttert/füttern muss) und wenn man kein Problem mit gebrauchten Sachen hat, kommt man mit dem Caritaszuschuss gut klar. EO/SO ist da doch schonmal eine gute Shoppingquelle :)

Ist nur die Frage, ob man mit der Höhe des Elterngeldes klar kommt, was ja doch weniger ist, als das normale Gehalt... und für die Fälle könnte Wohngeld/Unterhaltsvorschuss und co praktisch sein.

Oder halt jobben nebenbei, aber das ist ja eher unpraktisch, wenn Papa schon abends/am WE los gehen muss.
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Beitrag von: ~ Oma Netti ~ am 14. Februar 2016, 11:59:25
Wenn das Elterngeld nicht reicht, dann würde ich Wohngeld undKinderzuschlag obendrauf beantragen, plus den Unterhaltsvorschuss.
Sobald der Papa seinStudium beendet und einen Job hat, kann man dann ja überlegen zusammen zu ziehen. Und selbst wenn nicht, kann er ja dann die Familie finanziell unterstützen.
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Beitrag von: Meph am 14. Februar 2016, 12:04:33
Ich verstehe das auch, dass 140 euro echt was bringen und ich bin durchaus der Meinung, dass jeder den bekommen soll, dem er zusteht. Meine Fragen bezwecken eher dem Eruieren wie die chancen stehen, ob es andere möglichkeiten gibt.
Dass Dein Freund noch bei seinen Eltern lebt z.b. ist eine Situation, die nochmal alles anders hinrückt- denn dann "bezahlen" seine Elterrn seinen Unterhalt in "Naturalien" und kein Amt wird eben dann sagen: zieht doch zusammen, spart Geld. Hierdurch kann man wieder viel besser FÜR den Unterhaltsvorschuss argumentieren.
Zusätzlich Wohngeld und Kinderzuschuss sind z.b. ein  sehr wertvoller Tip von Netti.
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Beitrag von: scarlet_rose am 14. Februar 2016, 12:08:23
Wenn der Papa nicht bei ihr wohnt wird vor jedem Antrag, den sie irgendwo stellen kann IMMER zuerst der Unterhaltsanspruch geprüft. Immer. Bevor man irgendwo Geld bekommt, muss der Unterhalt gezahlt werden oder gegebenenfalls durch UV ausgeglichen.
Und erst wenn es inkl. Unterhalt nicht reicht, greifen andere Stellen.

Sollte die also anderes beantragen, ist sie sogar verpflichtet zuerst die Unterhaltsforderung auszugleichen.
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Beitrag von: Meph am 14. Februar 2016, 12:16:16
yips, soweit bin ich absolut deiner meinung. hätte er aber eine eigene wohnung würde bei uns das amt sagen: na dann ziehen Sie doch zusammen! Durch die Unterhaltspflicht der Eltern in Form von "Naturalien" wäre das schlichtweg enthebelt. Ich sag ja: es kommt wirklich auf das Amt drauf an. Und MIR hilft es zumindest wenn ich viele Sichtweisen lesen kann, viele Eventualitäten schonmal theoretisch auseinander nehmen kann. Und dazu gehört mmn auch mögliche Probleme aufzuzeigen und/oder über alternativen zu sinieren.
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Beitrag von: ~ Oma Netti ~ am 14. Februar 2016, 12:29:04
Scarlett hat absolut recht.  :)

Aber selbst wenn der Vater eine eigene Whg hätte kann kein Amt der Welt verlangen, dass man zusammenzieht. Mit wem ich meine Wohnung teile, entscheide ich schon noch selber. Zumal er ja weder Bafög noch sonstwas bezieht, sondern ganz klar privat unterstützt wird. Da er privat versichert ist, kann man auch davon ausgehen, dass die Eltern über ein entsprechendes Einkommen verfügen, so dass er so oder so keine staatlichen Hilfen bekommen würde.

Ich würde es wirklich so belassen wie es ist. Esbringt sonst nur Durcheinander. Er ist versorgt durch die Eltern und du beantragst für das eine Jahr Unterhaltsvorschuss und evtl Wohngeld+Kinderzuschlag und bleibst in deiner Wohnung. Wie oft ihr euch seht interessiert dabei niemanden. Und nach dem Jahr schaut ihr wie es weitergeht. Was bekommt er für einen Job, was verdient er etc. Ein Vorteil ist dann ja auch, dass er zb kein Bafög zurück zahlen muss. Das wird schon.  :)
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Beitrag von: lotte81 am 14. Februar 2016, 12:56:55
Ich finde der Eindruck , der hier entsteht ein wenig "drüber". Es klingt ein wenig so, als würde man Lilly und Partner ein wenig unterstellen sich auf die faule Haut legen und auf Kosten der Allgemeinheit zu leben. Ich weiss, dass es nicht so gemeint ist, aber als werdende Mutter, würde ich es so lesen.

Der Mann lebt derzeit bei seinen Eltern, auf Kosten der Eltern, wie viele Studenten (ich dacht auch erst , er lebt allein). Alles was mit einem Auszug verbunden ist, würde seine finanzielle Situation erschweren. Jetzt am Ende des Masterstudiums einen neuen Job suchen und mehr arbeiten, halte ich auch für contraproduktiv und ehrlich gesagt wegen einem Jahr 140 Euro dem Jugendamt sparen auch recht aufwendig (zumal man die ja eh zurückzahlt, oder? )

Zusammenziehen: Ungeplant schwanger, heisst oft ja auch, dass eine Beziehung am Anfang steht und vielleicht gar nicht (noch nicht) langfristig ausgelegt war. Man kann da sicher drüber nachdenken (ich hatte ja auch gedacht, dass man so ggf. eine Miete sparen kann).... Mit einem Mann/Frau zusammenzuziehen, mit dem man erst kurz zusammen ist und dafür dem großen Kind Umfeld/ Wohnung "nehmen" finde ich auch auch etwas übers Ziel hinausgeschossen. Es klingt mir nicht danach, als sei Lilly sich da 100% sicher derzeit, dass die Beziehung für die Ewigkeit ist.,.... Ist man zu zweit mit nur dem Baby, könnte man es vielleicht auch einfach testen,. Aber es gibt ja noch ein Kind in dem Ganzen, das schon mal eine Familie "verloren" hat nach der Trennung vom Papa -vermute ich mal. Da finde ich sollten solche Entscheidungen gut überlegt sein und nicht getroffen werden, nur um hinterher zu sagen: Aber ich hab den Staat kein GEld gekostet. Zumal das ja nicht stimmt. Sie müssten ja dennoch Geld vom Staat nehmen, nur die Zuständigkeit würde sich verschieben, nämlich vom JA aufs Jobcenter oder Wohngeld oder Kindergeldzuschlag. Wie soll der Papa sich selber, Frau, Baby , Wohnung etc finanzieren von 150 Euro Minijob und dem, was die Eltern geben (zumal noch sein kann, je nachdem wie alt er ist, dass die gar nichts mehr geben müssen an Bargeld)?

Wir waren in einer noch extremeren Situation, weil beide im Studium. Wir sind zusammengezogen (was in dem Fall hieß, es ist klar, dass wir lange Zeit auf Hilfe von außen angewiesen sind. Entweder Staat oder eben unsere Eltern. Wäre ich mit Baby damals bei meinen Eltern geblieben, wäre es auch so gegangen).... Es lässt sich nicht immer alles ideal planen. Wir haben dann Sozialhilfe fürs Bauchbaby (und auch später noch) bekommen. Wir mussten die ersten Jahre keine Krippenkosten zahlen etc. Was ja auch Unterstützung vom Staat ist....irgendwer muss es ja zahlen.... Wir haben dann fertig studiert, sind so schnell es ging arbeiten gegangen.....So was kann nun mal ungeplant passieren. Sicher, man sollte immer versuchen sich so weit es geht selber zu finanzieren und so schnell es geht auch komplett (allein schon, weil Ämter auch nerven).
Er muss für das Kind zahlen, kann es aber nun mal im nächsten Jahr nicht - also springt der Staat ein, um eben diese Kosten für das Kind vorzustrecken. Danach wird er dann, wenn alles gut geht , die nächsten 17 Jahre (und länger) selber für sein Kind zahlen. Was ja auch richtig ist.

Ich denke, wenn jemand "nur" 30 Stunden arbeiten war, alleinerziehend ist und dann auch noch nur Elterngeld (also 80%) bekommt, wird das Geld bestimmt eng.... Zumal ja schon Mietkosten etc bestehen.

Ach so, und am Ende kann ich mir vorstellen, dadurch, dass er bei seinen Eltern wohnt und ja Geld verdient, dass er ggf. wirklich 50 oder auch 100 Euro selber zahlen muss. Es wird vermutlich alles "umgerechnet" Unterhalt der Eltern gegen Einkommen etc. und dann könnte ich mir denken, dass er am Ende einen gewissen Satz noch an "Taschengeld" für sich behalten darf (Essen , TRinken, Miete, Nebenkosten sind ja quasi durch den Elternunterhalt gedeckt und ggf. hat er sogar noch sein eigenes Kindergeld) ...Aber das sind dann ja individuelle Berechnungen und von vielen Faktoren abhängig. Hier war es so, dass ich, als meine Kleine 11 Monate war auf 400 Euro arbeiten gegangen bin, mein Mann hatte 400 Euro von seinen Eltern und dann hatten wir 380 Euro Kindergeld und ich glaube , er hatte noch einen kleinen Minijob mit 150 Euro...ich glaube wir hatten um die 1200 Euro zu viert .... jedenfalls wurde da echt alles angerechnet als "Familieneinkommen" -auch der Elternunterhalt! und am ende haben wir noch ein paar Euro vom Jobcenter bekommen. (wobei das schon OK war - mir ging es in erster Linie um die Krankenkasse, die wir kaum hätten selber zahlen können. Von daher wäre es mir auch recht gewesen nur 3 euro zu bekommen, so lange wir versichert sind). Zu dem Zeitpunkt war mein Mann noch im Studium und eh nicht Leistungsberechtigt und ich glaube für mich und die Kinder gab es noch um die 150 Euro (Miete, Nebenkosten etc waren dann davon zu zahlen).....So einfach muss es also auch mit Minijob nicht sein den kompletten Unterhaltsvorschuss zu bekommen...das wird dann ja eh individuell berechnet.
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Beitrag von: schwarzesgiftal am 14. Februar 2016, 13:33:09
Zitat von: ~Netti~ am 14. Februar 2016, 12:29:04
...

Ich würde es wirklich so belassen wie es ist. Esbringt sonst nur Durcheinander. Er ist versorgt durch die Eltern und du beantragst für das eine Jahr Unterhaltsvorschuss und evtl Wohngeld+Kinderzuschlag und bleibst in deiner Wohnung. Wie oft ihr euch seht interessiert dabei niemanden. Und nach dem Jahr schaut ihr wie es weitergeht. Was bekommt er für einen Job, was verdient er etc. Ein Vorteil ist dann ja auch, dass er zb kein Bafög zurück zahlen muss. Das wird schon.  :)

Unterhaltsvorschuss muss er aber dann irgendwann zurückzahlen da laufen sich dann Schulden an
Titel: Antw:Student / Unterhalt zahlen
Beitrag von: ~ Oma Netti ~ am 14. Februar 2016, 13:38:51
Ja und? Dann zahlt er es eben in Raten zurück.  ???
Das lässt sich doch dann regeln, sobald er einen Job hat.
Titel: Antw:Student / Unterhalt zahlen
Beitrag von: ~ Oma Netti ~ am 14. Februar 2016, 13:46:32
Laut Google stimmt das so gar nicht. Wenn man nachweisen kann, dass man durch Ausbildung/Studium nicht zahlungsfähig ist, muss man den Unterhaltsvorschuss wohl nicht zurück bezahlen. Dafür muss der Vater eben alles offenlegen.
Also selbst da ist das alles wohl eine Einzelfallentscheidung je nach Sachlage.

ZitatDer gezahlte Unterhaltsvorschuss wird für den Unterhaltspflichtigen "verauslagt", sofern dieser zwar leistungsfähig aber nicht leistungswillig oder nicht ermittelt ist (ungeklärte Vaterschaft). Der Unterhaltsvorschuss ist in diesen Fällen zurück zu zahlen. Ist der Unterhaltspflichtige nicht leistungsfähig, bildet sich demgemäß kein "Schuldenberg" für ihn durch Inanspruchnahme des Unterhaltsvorschuss."
Titel: Antw:Student / Unterhalt zahlen
Beitrag von: Schnukki am 14. Februar 2016, 14:33:21
@ Lillysmama: Du selbst hast hier im Thread geschrieben das seine Eltern MIETE, Bücher und Co. übernehmen. Da geht man eben davon aus, dass er eine Wohnung hat.
Danach schreibst Du, dass er bei seinen Eltern lebt.

Titel: Antw:Student / Unterhalt zahlen
Beitrag von: Mamba am 14. Februar 2016, 14:36:21
@schnucki:

das eine schließt das andere ja nicht unbedingt aus  ;)
Wenn Tochter hier die Kellerwohnung beziehen würde, würde ich ja auch die "Miete" übernehmen.


@Wohngeld:
was ich daran faszinierend finde ist, dass ein Bafögemfänger das bekommt, ein normaler Student nicht. Mein Freund hat damit auf die halbe Miete Wohngeld bekommen, ich aber nicht, weil ich kein Bafög bekommen habe  ???
Titel: Antw:Student / Unterhalt zahlen
Beitrag von: ~ Oma Netti ~ am 14. Februar 2016, 15:41:27
Sie meinte damit wohl, dass seine Eltern eben die volle Miete der Wohnung zahlen in der er auch lebt.
Titel: Antw:Student / Unterhalt zahlen
Beitrag von: Honigbluete am 14. Februar 2016, 16:37:04
Ich finde es auch spannend, dass Eltern ihren 25-Jährigen noch komplett aushalten, und das noch mindestens 1,5-2 Jahre... Das kommt auf einige von uns ja auch mal zu... Darüber habe ich mir bisher noch nie Gedanken gemacht....  :-[
Titel: Antw:Student / Unterhalt zahlen
Beitrag von: ♥LillysMami♥ am 14. Februar 2016, 16:42:08
Schnukki, entschuldige bitte. So wie netti oben schrieb, so war es gemeint

Es ist beileibe nicht unsere Absicht, den Staat auszunutzen bzw. uns es gut gehen zu lassen  obwohl es andere Möglichkeiten bestünde.
Ich bin seit 3 Jahren Alleinerziehend und arbeite seitdem so viel, dass ich keine Unterstützung vom Amt  brauche. 
Wir wollen nichts geschenkt haben...
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Beitrag von: scarlet_rose am 14. Februar 2016, 17:05:17
Zitat von: Honigbluete am 14. Februar 2016, 16:37:04
Ich finde es auch spannend, dass Eltern ihren 25-Jährigen noch komplett aushalten, und das noch mindestens 1,5-2 Jahre... Das kommt auf einige von uns ja auch mal zu... Darüber habe ich mir bisher noch nie Gedanken gemacht....  :-[

Du hast dir noch nie Gedanken darüber gemacht????
wow...
Und "aushalten" klingt aber böse  :-\
Ich hoffe sehr, wenn mein Sohn im Studium ist, habe ich das Geld ihn zu unterstützen, denn das erleichtert ein Studium unheimlich.

Titel: Antw:Student / Unterhalt zahlen
Beitrag von: lotte81 am 14. Februar 2016, 17:16:51
@honig: das findest du ungewöhnlich? Das wieder verwundert mich  ;D
Mein Werdegang :eingeschult mit 6,5, abi  mit grad 20(einmal sitzen bleiben), Ausland , Magisterstusium (ab24 mit Kind) in Ca 11-12Semestern. Fertig mit 26... Und das war kein getrödelt... Ich hab 3 freiwillige Praktika eingebaut z.b. Meine Eltern hätten mich komplett finanzieren müssen, da ich keinen Bafög Anspruch hatte, weil sie zu viel verdienen.... Da kann ich ja nix für  ??? Ich hab allerdings nur mietfrei gewohnt in einer einliegerwohnung und war immer nebenbei arbeiten ...
Finanzieren müssen Eltern die Erstausbildung.... Wenn sie zu viel verdienen , hat das Kind nun mal keinen baföganspruch und ein Abitur plus Ausland plus Studium plus Praktika..dauert nun mal seine Zeit.... Wenn man vielleicht noch ein paar hundert Euro dazu verdient weil die Eltern "nur" Miete u Essen übernehmen aber keine Versicherung, Kleidung, ausgehen ... Dauert es halt noch was länger
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Beitrag von: Schnukki am 14. Februar 2016, 18:14:30
@ Lillysmama: Ich sehe das bei Euch auch nicht als ausnutzen. Selbst wenn ihr Unterhaltsvorschuss bekommt, er bzw. ihr müsst es ja zurück zahlen. Daher würde ich - einfach in der Hoffnung, dass ihr eben eine Familie werdet, vielleicht schon vorher schauen ob es irgendwie anders geht.

Ich höre auch irgendwie raus, dass von seiner Familie vielleicht nicht so viel Unterstützung kommen würde?

@ Lotte: Aber muss es ein Studium sein mit Auslandsaufenthalt und Praktika? Klar, wenn die Eltern das ermöglichen können - aber wenn nicht?
Es gibt doch auch elternunabhängiges Bafög oder?

@ Honig: Hätten wir ein Haus mit Anliegerwohnung oder eben genügend Platz, dann wäre das wohl kein Problem. In normalen Wohnverhältnissen ziehen die meisten Kinder wohl nach dem Abi aus. Alleine schon wegen der Privatsphäre.
Ich persönlich möchte mir dann nicht das Bad mit dem Freund meiner Tochter am Morgen teilen!
Ich selbst - obwohl ich meine Eltern innig liebe - bin mit 16 ausgezogen .. beide in der Ausbildung und nicht viel Geld - vergleichbar mit einem Studenten.
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Beitrag von: ~ Oma Netti ~ am 14. Februar 2016, 18:22:43
Ich finde das nicht ungewöhnlich. Studieren geht doch meist bis locker Ü25 und wenn die Möglichkeit besteht, dann ist es absolut nicht unüblich dass Eltern ihre Kinder so lange unterstützen. Aushalten finde ich ehrlich gesagt kein schönes Wort. Aushalten wäre bei mir wenn das Kind nix tut und eunfach so von den Eltern lebt. Ein Studium hingegen ist doch grundsätzlich ein Fulltime-Job. Sicher arbeiten die meisten nebenher, aber die allerwenigsten könnten davon ihren Lebensunterhalt bestreiten während des ganzen Studiums.

Also hier in der Gegend war meine Tochter die einzige, die mit 19 ausgezogen ist. Die meisten ihrer ehemaligen Klassenkameraden wohnen heute noch bei den Eltern und meine Tochter wird 24.  ;)
Bis zum Ende der Ausbildung bleiben eigentlich wirklich alle zu Hause. Egal ob das Ausbildung oder Studium ist. Hat ja auch was mit dem Finanziellen zu tun. Nicht jeder bekommt BAB oder Bafög. Und die wenigsten Eltern würden wegen der Privatsphäre dem Kind eine eigene Whg bezahlen (wieso auch).
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Beitrag von: scarlet_rose am 14. Februar 2016, 18:26:03
Dass die meisten direkt nach den Abi ausziehen wäre mir absolut neu.
Im Studien bei den Eltern zu einen ist doch definitiv nichts außergewöhnliches. Zumindest hier nicht, wo ein Zimmer im Wohnheim mindestens 350€ kostet.
Ausziehen können sich da oft nur wohlhabendere leisten...
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Beitrag von: ~ Oma Netti ~ am 14. Februar 2016, 18:29:40
Seh ich auch so, Scarlett.
Meine Tochter arbeitet unter der Woche Vollzeit für ihre Ausbildung und am Wochenende nochmal zusätzlich. Ohne BAB könnte sie dennoch keine Whg bezahlen.
Ausziehen geht also nur wenn das irgendwie bezuschusst wird.
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Beitrag von: ♥LillysMami♥ am 14. Februar 2016, 18:34:20
Schnukki, doch Unterstützung ist da, auf jedenfall! War auch schon bei Lilly so, obwohl sie kein "leibliches Enkelkind" ist.
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Beitrag von: Schnukki am 14. Februar 2016, 18:37:05
Dann liegt das an Berlin .. Hier hatten in der Ausbildung schon viele eine eigene Wohnung. Oder halt WG.

Ich hätte persönlich nicht zu Hause wohnen wollen - ich wollte da unabhängig sein.

Und will man mit 20 jeden Tag den Freund mit nach Hause bringen? Bin ich da spießig? 

Wir werden A. auch nach Möglichkeit unterstützten. Keine Frage. Da sie Einzelkind und Einzelenkel ist, sind da auch ganz andere Möglichkeiten.

Aber in meine kompletten Umfeld hat mit 24 niemand mehr zu Hause gewohnt. Und davon haben viel studiert.

@ Lillysmama: Dann findet ihr bestimmt einen Weg!!.
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Beitrag von: schwarzesgiftal am 14. Februar 2016, 18:48:17
Zitat von: ~Netti~ am 14. Februar 2016, 13:46:32
Laut Google stimmt das so gar nicht. Wenn man nachweisen kann, dass man durch Ausbildung/Studium nicht zahlungsfähig ist, muss man den Unterhaltsvorschuss wohl nicht zurück bezahlen. Dafür muss der Vater eben alles offenlegen.
Also selbst da ist das alles wohl eine Einzelfallentscheidung je nach Sachlage.

ZitatDer gezahlte Unterhaltsvorschuss wird für den Unterhaltspflichtigen "verauslagt", sofern dieser zwar leistungsfähig aber nicht leistungswillig oder nicht ermittelt ist (ungeklärte Vaterschaft). Der Unterhaltsvorschuss ist in diesen Fällen zurück zu zahlen. Ist der Unterhaltspflichtige nicht leistungsfähig, bildet sich demgemäß kein "Schuldenberg" für ihn durch Inanspruchnahme des Unterhaltsvorschuss."

Ganz so einfach ist das nicht denn das Landesamt für Finanzen. schaut durchaus dass sie an ihr Geld kommen,.. nicht zahlen zu müssen für aufgelaufene Schulden ist nicht so einfach ..
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Beitrag von: ~ Oma Netti ~ am 14. Februar 2016, 18:54:33
Also meine 21jährige Tochter, die noch zu Hause wohnt, dürfte und würde definitiv ihren Freund mit nach Hause bringen. Wieso auch nicht? Sie hat keinen, aber wenn, dann kann der hier sein wann immer sie das will.
Gerade war ihre Freundin übers Woende hier. 22Jahre alt, macht gerade Abi nach und wohnt auch noch bei den Eltern. Ihre andere 26jährige Freundin wohnt auch bei der Mutter obwohl sie ausgelernt ist. Aber in München kann sie wohl mit ihrem Gehalt nicht ausziehen bzw könnte sie sich dann außer Wohnen absolut nix mehr leisten. Daher bleibt sie noch bei ihrer Mutter.

@giftal
Andersherum wird ein Schuh draus. Er muss sein Einkommen nachweisen bevor Schulden auflaufen, und wenn er nicht zahlungsfähig ist, dann laufen erst gar keine auf. Meine Tochter hat ihre Chefin gefragt. Das ist wohl definitiv so. Nur darf man keine Schulden auflaufen lassen, das ist natürlich klar. Man muss es direkt klären.
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Beitrag von: Nipa am 14. Februar 2016, 19:00:26
In München ziehen viele aus, aber das liegt daran, weil sie keinen Studienplatz in Muenchen bekommen haben  :P
Und da wo sie hinziehen ist es meist bezahlbarer  ;)
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Beitrag von: lotte81 am 14. Februar 2016, 19:21:35
@schnukki  ??? ??? Elterunabhängiges Bafög bekommt man nur, wenn man schon eine Ausbildung hat. Hatte ich ja nicht. Und ja irgendwie muss es das sein....ein Auslandsaufenthalt und auch Praktika. Ist ja durchaus auch fürs Leben wichtig (den Auslandsaufenthalt haben meine ELtern übrigens nicht bezahlt,sondern ich...war ja auch noch vor dem Studium).ALlerdings kostet das ja nicht unbedingt Studienzeit (außer halt der Auslandsaufenthalt nach der Schule)...  Wie gesagt, ich war ja trotzdem und trotz Kind nur 2 Semester über der Regelstudienzeit! und trotz zweier Jobs (Kneipe und Babysitting 3-4X pro Woche 4 Stunden) bevor der Große geboren wurde. Und wenn es sich die Eltern wirklich nicht leisten könne, bekommt man ja Bafög (elternabhängig) .... Allerdings kann ich auch verstehen, wenn Eltern sich verweigern.Mein Eltern hätten mir beim Auszug über 700 Euro Unterhalt zahlen müssen. Allerdings hab ich die nicht mal Baby "verlangt",sondern hab halt mein eigenes Kindergeld bekommen und gut war.... Das finden Eltern nicht unbedingt super und insofern kenne ich auch einige, die halt daheim geblieben sind, um ihren Eltern GEld zu sparen (ich z.b.)

und ich kenne es von Studenten so (nicht nur von mir und meinen damaligen Kommilitonen,sondern auch von heute, von den Studenten mit denen ich arbeite): Wer weiter weg studiert, zieht aus. Wer im Umkreis studiert, bleibt eher daheim, zumindest die ersten Semester. Macht doch finanziell nur Sinn.... Ich hatte Glück, weil meine Eltern eine Einliegerwohnung hatten und wir mit Baby dann wiederum zu meiner Oma ins Haus (Wohnung war da größer) ziehen konnten. ...
Klar, wer übermäßig lang studiert, zieht dann irgendwann vermutlich eher aus...

Ich weiss nicht, wie es gelaufen wäre ohne die Einliegerwohung....vielleicht wäre ich dann auch früher ausgezogen....

Und lieber Kinderzimmer als WG  ;D Ich wäre so was von überhaupt kein WG Typ...ich hasse fremde Menschen in meiner Wohnumgebung  :o

Aber das ist alles weg vom Thema....
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Beitrag von: perdita am 17. Februar 2016, 10:36:58
-edit- sorry falscher thread
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Beitrag von: Alissa16 am 19. Februar 2016, 02:00:29
Ich finde euer Verhalten sehr vorbildlich und sehe es überhaupt nicht so, dass ihr das System ausnutzt. Ihr entscheidet euch für das Kind, obwohl der Zeitpunkt nicht gut ist und überlegt euch, wo ihr überbrückend Hilfe bekommen könnt.

Es geht hier im Idealfall ja nur um ein Jahr und nach dem Studium findet dein Freund sicher bald einen gut bezahlten Job.

Ich wünsche Euch viel Glück für Alles!  :-*