Steuererklärung! Hilfe!

Begonnen von Dropsknopf, 14. März 2013, 21:07:22

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Dropsknopf

Ich habe mal 2 Fragen an die Experten hier:

1. Muß ich wenn ich Kinderkrankengeld (also ich zu Hause geblieben bein weil das Kind krank war)  bezogen habe zwingend eine Steuerklärung machen?

2. Muß ich angeben, wenn ich von der Krankenkasse Geld bekommen habe, weil ich mit meinem Kind im Krankhaus war (als Begleitperson) habe ja in dieser Zeit kein Geld vom Arbeitgeber bekommen.
Wenn ja wo geb ich das an?
Eine Bescheinigung von der Krankenkasse habe ich bekommen.

Danke

Jomi

Hallo Dropsknopf,

zu 1. Wenn das Kinderkrankengeld mehr als 410 € betragen hat, dann ja

zu 2. Hier gilt das gleiche. D.h. auch wenn beide Beträge zusammen mehr als 410 € sind, musst du eine Erklärung abgeben. (Oder wenn du auch noch andere Einkünfte hast, musst du die auch dazurechnen).
Eintragen musst du die auf der Anlage N. Da gibts eine extra Zeile für Einkünfte wie Krankengeld usw.
Mirja 6.11.09, Jonathan 8.12.11 und Jakob 17.1.15, unsere größten Schätze <3<3<3

*12/2013, für immer in unserem Herzen

Dropsknopf