Hier haben doch einige Mädels Erfahrung in Sachen Steuerrecht.
Ist es möglich, dass man bei Vollzeitarbeit und Lohnsteuerklasse 2 (Kindeseinnahmen nur Unterhalt und Kindergeld) - Geld zurück zahlen muss? :-\
So pauschal kann man das nciht sagen, kommt darauf an, ob du 12 Monate immer voll LSt gezahlt hast und natürlich wie deine Werbungskosten, Sonderausgaben udn aussergewöhnlichen Belastungen aussehen...
Zurückzahlen sagst du. Du meinst aber eine Nachforderung von Lohnsteuer?
Stimmt, kommt auf deinen Fall an (regelmässige Beschäftigung?) WK SA und agB (priyatoxin) ist hier nicht relevant, sind ja im Vorteil des Steuerzahlers.
...
lohnsteuerklasse II ist für alleinerziehende toki
Mir haben ja liebe Mädels hier schon geholfen :-*
Ja das Problem war wirklich, dass ich geheiratet habe und somit das ganze Jahr nach Steuerklasse 4 berechnet wird. Sprich, ich habe die ersten Monate durch Steuerklasse 2 zu wenig *bezahlt*. So sagt es zumindest das Gesetz. Ich persönlich finde das ungerecht .. aber das interessiert keinen :P
Wir haben definitiv aus Liebe geheiratet S:D
ach so ok jetzt versteh ich ;D stimmt das ist echt ungerecht. andersrum ist es aber wohl auch so, ich kenne jemanden der (die) extra noch im dezember geheiratet hat, weil dann das komplette jahr als verheiratet galt. ich glaube die hat aber weniger aus liebe geheiratet als wegen des geldes ;D ist inzwischen auch schon wieder geschieden ;)
@ Schnukki - hast Du in Deiner Steuererklärung für die ersten zwei Monate den Freibetrag für Alleinerziehende angegeben ? Der Unterschied zwischen Steuerklasse 1 und 2 ist ja, das bei der Steuerklasse dieser Freibetrag berücksichtigt wird ;)
Ansonsten ist ja die Steuerklasse IV von der Höhe her wie die Steuerklasse I
@ Sally: Ich mache die Steuererklärung nicht selbst. Durch meinen Mann und seinen Beruf ist das wohl nicht so einfach.
Die Dame vom Steuerbüro meinte, dass ich durch die Eheschließung alle *Vorteile* von alleinerziehend verloren habe. Sie erzählte was von Ehegattensplitting -weil ich meinte dann sollen sie halt nur meinen Mann veranlagen.
Ich habe also von Januar - August (falsch) bezahlt .. weil ich da ja noch alleinerziehend war und nach 2 berechnet wurde. Und ab August dann in der 4 war.
Verstanden habe ich es immer noch nicht. :P
Einfach ein ist so.
So wie die Tatsache, dass ich kein Geld für meine Vermögenswirksamen Leistungen vom Staat bekomme .. weil: Ist einfach so.
Habt ihr vor der Heirat nicht zusammengelebt?
@jenny: nein. Mein Mann ist nicht der Erzeugunger.
Ich habe auch nach der Eheschließung mehr oder weniger noch allein gewohnt. Mann zog erst 2011 zu uns bzw. Wir haben uns zusammen einw wohnung gesucht und er zog vom dorf in die stadt ;)
...
Den Entlastungsfreibetrag gibt es aber auch monatsanteilig. D.h. wenn du vor der Hochzeit nachweislich mit deiner Tochter alleine gelebt hast, bekommst du den Freibetrag für diese Zeit auch. Da würde ich im Steuerbüro nochmal nachhaken und ggf. Einspruch einlegen (falls du schon einen Bescheid hast und dieser wirklich nicht berücksichtigt ist)