ERZIEHUNG-ONLINE - Forum

Allgemeines => Allgemein => Thema gestartet von: klabauterbraut am 16. Oktober 2017, 12:33:05

Titel: Sorgerecht/Umzug
Beitrag von: klabauterbraut am 16. Oktober 2017, 12:33:05
Hallo,

wenn sich der Mann von der Frau ohne einen triftigen Grund trennen will und das Paar gemeinsame Kinder hat.
Hinzukommend, das der Mann in einer andere Staat ,,mit den Kindern" ziehen will.

Kann der Mann einfach in eine andere Staat ziehen, wenn Sie das Sorgerecht zu Hälfte erhält?


Gruß

Titel: Antw:Sorgerecht/Umzug
Beitrag von: Mondlaus am 16. Oktober 2017, 13:10:17
Nein. Kann er nicht. Sollte er ew trotzdwm versuchen oder immer wiedet andeuten, wäre das ein Grund, ihm das Aufenthaltsbestimmungsrecht zu entziehen.
Titel: Antw:Sorgerecht/Umzug
Beitrag von: ~ Oma Netti ~ am 16. Oktober 2017, 13:24:33
Der Grund der Trennung ist irrelevant. Und nein, kann er nicht ohne Zustimmung. Wie Mondlaus schreibt.
Titel: Antw:Sorgerecht/Umzug
Beitrag von: Honigbluete am 16. Oktober 2017, 18:09:21
Meinst du Stadt oder Staat? Das macht ja vielleicht einen Unterschied... Anderer Staat definitiv nein, bei Stadt bin ich mir nicht sicher. In einem gewissen Umkreis sollte das eigentlich kein Problem sein... Aber das können andere hier sicher besser begründen.
Titel: Antw:Sorgerecht/Umzug
Beitrag von: Lysira am 17. Oktober 2017, 13:57:31
Weshalb ,,wenn sie das Sorgerecht zur Hälfte erhält"? I.d.R hat entweder die Mutter das alleinige Sorgerecht (außereheliches Kind ohne Antrag des Vaters) oder es ist durch eine Geburt während der Ehe erst gemeinsam und nach der Trennung geteilt. Alleiniges erhält ein Elternteil nur gut begründet durch einen Gerichtsbeschluss oder nach Verzicht eines Elternteils.

Zu beachten ist hier allerdings nicht das Sorgerecht sondern das Aufenthaltsbestimmungsrecht. Im Normalfall ist es an das Sorgerecht gekoppelt. Beantragt er das alleinige ABR und kommt damit durch, kann er hinziehen wo er möchte. Das Sorgerecht und die Sorgepflicht bleiben hiervon unberührt. Ab einer gewissen Distanz muss er allerdings die Kosten tragen, welche nötig sind um den Umgang zu gewähren.
Wenn das ABR geteilt ist, ist theoretisch noch nichtmal ein Umzug 3 Häuser weiter möglich, wenn kein Einverständnis vor liegt.