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Allgemeines => Allgemein => Thema gestartet von: Pico am 05. Dezember 2011, 09:14:29

Titel: Schwanger wärend der Elternzeit
Beitrag von: Pico am 05. Dezember 2011, 09:14:29
Ich habe bis ende April 2012 Elternzeit und dann fange ich weider an zu Arbeiten...

ABER...

Was ist wenn ich nun Schwanger werde,wann muss ich das meinem Arbeit geber sagen...wenn ich wieder anfange im Mai oder vorher?

Wo bekomme ich dann Geld her? Ich weis nämlich das ich aufgrund meiner letzten Schwangerschaft ein BV bekomme vom FA weil ich als RisikoSchwangerschaft laufe...
Bekomme ich dann in meinem BV mein Normales Geld was ich als Vollzeit bekommen hätte oder bekomme ich im BV nur das was ich als Elterngeld bekommen habe oder garnichts? Wenn ich garnichts bekomme,was mache ich dann...ich kann doch nicht ohne Geld auskommen...?
Viele fragen,die mich gerade beschäftigen...ABER nicht aktuell sind...das ging mir nur heute Nacht durch denn Kopf... ;D
Titel: Antw:Schwanger wärend der Elternzeit
Beitrag von: guest1707 am 05. Dezember 2011, 10:14:56
Du solltest deine Schwangerschaft bei festestellen bzw. dann wenn du es für dich sicher hälst so um die 12 ssw dem AG mitteilen. :)

Wie das mit dem Geld bei einem BV aussieht weiß ich nicht, vermute aber da du ja evt. in deiner Ss wieder hättest arbeiten gehen müssen ganz normal dein GEhalt bekommen wirst. Also ab Ende Elternzeit bekommst du dann dein Gehalt. Aber das ist ohne Gewähr.
Titel: Antw:Schwanger wärend der Elternzeit
Beitrag von: Pünktchen am 05. Dezember 2011, 10:48:58
Hallo Pico,

wenn du schon vor einer möglichen Schwangerschaft dich unverbindlich mit den Gegebenheiten auseinandersetzen willst, dann lass dich bei der Mütterberatungsstelle beraten. Die findest du entweder im Gesundheitsamt oder bei Institutionen wie dem Roten Kreuz oder Caritas.
Titel: Antw:Schwanger wärend der Elternzeit
Beitrag von: Bri Tta am 05. Dezember 2011, 12:55:14
Wenn du vorher wieder gearbeitet hast, und dann ins Bv geschickt wirst, bekommst du bis zum Beginn des Mutterschutzes dein normales Gehalt weiterbezahlt. (Vertragsbrutto ohne Zuschläge oder Überstunden)

Ich weiss allerdings nicht, ob man eine gewisse Zeit wieder gearbeitet haben muss, aber normalerweise nicht, denn du beginnst ja kein neues Arbeitsverhältnis sondern fängst ja bei deinem alten AG wieder an.
Würd mich da trotzdem nochmal schlau machen, ob man da eine gewisse Zeit wieder braucht,  aber Geld bekommst du im Prinzip denfinitiv wenn du ein Bv hast.
Titel: Antw:Schwanger wärend der Elternzeit
Beitrag von: Pela am 05. Dezember 2011, 14:25:48
Hallo Pico,

ich würde "vermuten" da das Arbeitsverhältnis ja besteht, dass Du Dein normales Vollzeitgehalt während des BVs erhälst. Das ist ja das Schöne, am BV!  :)
Titel: Antw:Schwanger wärend der Elternzeit
Beitrag von: Chaosqueen am 05. Dezember 2011, 16:36:06
Wenn du aber einen BV bekommst, dann läuft das genauso wie beim BV in der ersten SS...