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Allgemeines => Allgemein => Thema gestartet von: Peppeline am 01. März 2012, 10:37:06

Titel: Schwanger während Elternzeit - neue Elternzeit einfach ranhängen?
Beitrag von: Peppeline am 01. März 2012, 10:37:06
Da ich bei SO keine hilfreichen Antworten erhalten habe, hier nochmal:

Hallo,

ja, es fällt mir reichlich früh ein  ::) mir ist eingefallen, dass mein AG ja noch gar nichts von der SS weisst.

Ich habe für meine Tochter 3 Jahre Elternzeit beantragt, wenn Baby 3 kommt, sind 2 Jahre rum. Im Grunde brauche ich doch eigentlich nur noch mal Elternzeit beantragen für das Baby? Quasi dranhängen?

Fakt ist: so wie es momentan aussieht, werde ich wohl nicht mehr zurück kommen. Wir sind nämlich letztes Jahr umgezogen (das weisst der AG auch). Aber wer weisst schon, was nach 3 Jahren ist, deswegen habe ich auch 3 Jahre Elternzeit beantragt.
Es hat sich ja mittlerweile auch einiges geändert, soviel wie ich weiß, ist da jetzt eine neue Pflegedienstleiterin (bin im Pflegeheim angestellt) und auch der Kollegenkreis hat sich geändert. Deswegen käme ich mir auch ziemlich doof vor, wenn ich da anrufen würde.
Ich bin eigentlich auch abgeschrieben da, ich möchte halt nur die Elternzeit in Anspruch nehmen, sofern sie mir zusteht.

Also langt es, rechtlich gesehen, wenn ich einfach den neuen Elternzeitantrag stelle oder muss ich die vorher von der neuen Schwangerschaft in Kenntnis setzen?

Ich hoffe es versteht jemand, wie ich das meine?  ::)
Titel: Antw:Schwanger während Elternzeit - neue Elternzeit einfach ranhängen?
Beitrag von: Pico am 01. März 2012, 10:50:51
Ich gehe davon aus das du die auch in Kenntnis setzen muss wegen der SS,weil du ja auch dann neu Elterngeld bekommst und ja eigentlich auch Mutterschutz...und ich denke das hat was mit Schreibkram beim Arbeit geber zu tun...

Titel: Antw:Schwanger während Elternzeit - neue Elternzeit einfach ranhängen?
Beitrag von: Tanzmaus am 01. März 2012, 11:14:48
Soweit ich weiss musst Du den AG die neue Schwangerschaft mitteilen. Dann wird wieder der neue Termin errechnet, wann Du in Mutterschutz / Elternzeit gehst. Ab dem neuen Geburtstermin hast Du dann wieder 3 Jahre Elternzeit. Der Rest von der alten Zeit entfällt.

Ich hatte das auch. Neues Elterngeld habe ich vom AG nicht mehr bekommen. Nur die 300 (?) von der KK.

Ich hoffe, ich konnte Dir helfen.

Titel: Antw:Schwanger während Elternzeit - neue Elternzeit einfach ranhängen?
Beitrag von: Lori+Annika+Nico am 01. März 2012, 11:20:10
frag doch mich  ;D

Aber die Mädels haben es ja schon geschrieben, der AG muss über die neue Schwangerschaft in Kenntnis gesetzt werden und ich habe für Nico dann dort Elternzeit beantragt. Ich habe jetzt noch ein halbes Jahr über (Annika war ja 2 1/2 als Nico geboren wurde) - die könnte ich rein theoretisch dann noch an die 3 Jahre dran hängen (das muss man aber genehmigen lassen, jedenfalls bei uns).

Ach und ganz wichtig ist, deine Krankenkasse ist verpflichtet, dir Mutterschaftsgeld zu zahlen  ;) Meine liebe Sachbearbeiterin von der KKH hat mich damals drauf aufmerksam gemacht, dass mir Mutterschaftsgeld zusteht! Hätte ich auch net gewusst! Deshalb, fag mal nach, lohnt sich  :)
Titel: Antw:Schwanger während Elternzeit - neue Elternzeit einfach ranhängen?
Beitrag von: Oschi am 01. März 2012, 11:23:32
Ist wie bei mir... ich war SS mit dem kleinen und noch in EZ mit dem Großen...diese Endete mit dem MUSchu vom kleinen!

Mitteilen musst Du es! Aber ehr in der Verwaltungsabteilung! Ich arbeite auch in einem Pflegeheim...(derzeit wieder 26std/m)!
Titel: Antw:Schwanger während Elternzeit - neue Elternzeit einfach ranhängen?
Beitrag von: Sanne73 am 01. März 2012, 13:51:21
Das 3. Jahr Elternzeit Deines zweiten Kindes verfällt. Es sei denn, Du stellst beim AG schriftlich den Antrag, 12 Monate Elternzeit (mehr geht rein rechtlich nicht) des zweiten Kindes aufheben zu dürfen - diese Zeit könntest Du dann an die Elternzeit von Nr. 3 anhängen. Dein AG muss aber zustimmen, wobei er die Zustimmng verweigern darf, dann verfällt alles ab der Geburt von Nr. 3.

Alles andere wurde schon geschrieben.
Titel: Antw:Schwanger während Elternzeit - neue Elternzeit einfach ranhängen?
Beitrag von: Pela am 01. März 2012, 14:08:43
Das wichtigste Vorab: Die Elternzeit von Kind 1 verfällt nicht. Im April 2009 ist ein Gesetz rausgekommen.

Ich habe es so gemacht, wie Du es vor hast. Meine 2. Tochter wird nächste Woche 3 Jahre alt und ich bin bis zum 6. Geburtstag meiner 1. Tochter in Elternzeit!  :) Traumhaft ist das ...  :D Beide Kinder aus dem Haus und ich habe endlich Zeit für mich.

Hier ist das Urteil: http://www.foerderland.de/fachbeitraege/beitrag/Elternzeit-geht-bei-einem-weiteren-Kind-nicht-verloren/b06e7a156d/
Titel: Antw:Schwanger während Elternzeit - neue Elternzeit einfach ranhängen?
Beitrag von: Tanzmaus am 01. März 2012, 15:17:46
Das neue Gesetz gab es bei mir nicht, daher nicht daran gedacht. Jetzt wo Du es schreibst....... ich erinnere mich.  :)