schwanger in der elternzeit?

Begonnen von Miau °gaga°, 18. Dezember 2012, 14:27:27

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Miau °gaga°

hej!
nicht das wir schon UNBEDINGT wollen würden  s-:) :)
aber hab grad das gerücht gehört, dass man das selbe elterngeld bekommt wie beim ersten kind wenn man in der elternzeit schwanger wird mit dem zweiten.
kann das stimmen?
ds würde hier evtl. eiige pläne bei uns umwerfen  S:D

Meph

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lotte81

Puh, da gibt es was...ich glaube, wenn du im ersten Jahr schwanger wirst bzw das Kind so kommt, dass du quasi keine Chance hattest zwischen ersten Geburtstag und Geburt neu arbeiten zu gehen, berechnet es sich nach dem alten Elterngeld oder alten EInkommen...war bei einer Freundin von mir so...... Was nun genau , weiss ich nicht, aber es bezieht sich nur aufs erste Lebensjahr  ;)
03/2006 ♂️
03/2008 ♀️
10/2018 ♀️

Miau °gaga°

Zitat von: Meph am 18. Dezember 2012, 14:46:49
das wäre mir komplett neu

mir auch  ;)
aber es wäre auch ein bischen schön.

Coney


Also ich hab bei Finn jedenfalls den Grundbetrag plus Geschwisterbonus bekommen.

Miau °gaga°

wieviel ist der geschwisterbonus und wann bekommt man den genau?

lotte81

In anderen Foren finde ich es so, dass es für dich nicht mehr in Frage kommt, weil es nur fürs erste Lebensjahr des Kindes gilt...der Elterngeldzeitruam wird dann irgendwie nicht berechnet,sondern die 12 Monate vorher,also bleibt es beim gleichen ELterngeld....
Sonst berechnet es sich nach deinem EInkommen, bzw Grundbetrag plus eben Geschwisterbonus....der Beträgt 10% des Geldes oder mind, 75 Euro....und den bekommst du bis Kind 1  3 Jahre alt ist
03/2006 ♂️
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Meph

Genau,

aktuell würdest du 300+75 euro erhalten.

Ist ja trotzdem noch ein nettes Dazu ;)
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Miau °gaga°

mädels ich bin sau schlecht in mathe gewesen. wären diese 300 (plus evtl. geschw.bonus, je nachdem wie schnell ich ss würde) ggf sogar mehr geld als ich bekommen würde wenn ich ein jahr teilzeit gearbeitet hätte und um die 900,- verdient hätte?

LILA

Meine Kinder sind 18 Monate auseinander und aufgrund des kleinen Abstands habe ich fast genau das selbe Elterngeld bekommen. Ich hatte dazwischen quasi drei Monate ohne Einkommen und dazu dann 9 Monate vor der Geburt des ersten Kindes als Grundlage der Berechnung. Bei Niklas kam dann eben noch 75,-€ Geschwisterbonus mit dazu.
Funktioniert bei dir nicht mehr, da Kind Nr. 1 ja bereits deutlich älter ist.  ;)


LILA

Zitat von: Miau °gaga° am 18. Dezember 2012, 15:14:13
mädels ich bin sau schlecht in mathe gewesen. wären diese 300 (plus evtl. geschw.bonus, je nachdem wie schnell ich ss würde) ggf sogar mehr geld als ich bekommen würde wenn ich ein jahr teilzeit gearbeitet hätte und um die 900,- verdient hätte?

Nein, auf keinen Fall. Bei einem Einkommen von 900,-€ vorher stehen dir etwa 603 € Elterngeld zu. Den Geschwisterbonus von 75 €gibt es dann ggf. bis zum dritten Geburtstag von Kind Nr. 1 mit dazu.  ;)

Miau °gaga°

ok das beruhigt mein erhitztes gemüt  ;D

LILA

Dann kannst du deinen Mann jetzt wieder zurück zur Arbeit schicken.  s-kringellach  :-*

Miau °gaga°

der is grad erst nach haus gekommen  S:D ;D

Brombeere

Zitat von: LILA am 18. Dezember 2012, 15:15:12
Meine Kinder sind 18 Monate auseinander und aufgrund des kleinen Abstands habe ich fast genau das selbe Elterngeld bekommen. Ich hatte dazwischen quasi drei Monate ohne Einkommen und dazu dann 9 Monate vor der Geburt des ersten Kindes als Grundlage der Berechnung. Bei Niklas kam dann eben noch 75,-€ Geschwisterbonus mit dazu.
Funktioniert bei dir nicht mehr, da Kind Nr. 1 ja bereits deutlich älter ist.  ;)

Uff, meine sind 20 Monate auseinander und bei mir waren es 8 einkommenslose Monate und 4 Monate Einkommen vor Geburt des ersten Kindes... krasser Unterschied!

Okay, wäre meine Große fünf Tage später und mein Kleiner fünf Tage früher gekommen, wäre es 6/6 gewesen (und 50% mehr Elterngeld), dann die zwei Monate kleinerer Abstand ... und noch ein Monat?

Achso, die Regelung ist (so genau hat das noch keiner geschrieben): Es werden 12 Monate vor der Geburt für die Berechnung herangezogen - falls in den 12 Monaten Elterngeld bzw MuSchuGeld bezogen wurde, werden diese Monate nicht berücksichtigt und es werden entsprechend viele Monate vor Geburt des ersten Kindes herangezogen.
10/2010
07/2012

Coney


Also meine beiden sind knapp 18 Monate auseiander und da wurde gar nix berücksichtigt. Hätte allerdings bei mir auch keinen großen Unterschied gemacht, da ich nur Teilzeit gearbeitet habe bei Steuerklasse 5.

lotte81

#16
Normal wären dann bei dir aber wirklich die 6 Monate zwischen dem 12 und 18 Monat von Kind 1 und dann noch 6 Monate von vor der Geburt im SChnitt anzurechnen gewesen, so wie ich es verstehe.....Plus dann eben die 10% Geschwisterbonus ....aber gut, wenn es ja keinen grossen Unterschied gemacht hat, ist es ja nicht so schlimm (ärgerlich wenn doch)...ich glaube von selber stößt einen das JA da auch nicht unbedingt drauf (falls die es überhaupt realisieren, wenn jemand nur angibt Mindestbetrag, dass man es auch anders berechnen könnte/müsste...gehen ja sicher eine Menge Anträge dort ein)
03/2006 ♂️
03/2008 ♀️
10/2018 ♀️

Coney


Nee, ich hatte schon alles ganz normal eingereicht - aber ich hab das nicht weiter verfolgt, da ich ja eine Woche vor meinem positiven SS-Test mit Emma gekündigt worden war und dann die Zeit bis zur Geburt nur so einen Vertretungsjob hatte. Das durchschnittliche Gehalt war daher eher mies, das hätte 20 Euro oder so mehr ausgemacht.

lisa81

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#18
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Brombeere

Bei mir ist es auch erst auf meinen Widerspruch hin berücksichtigt worden, vorher übersehen. Und in bestimmten Fällen muss(te) (gibt ja ab 2013 Änderungen) man das auch extra beantragen (bei Einkommen aus selbständiger Tätigkeit).

@Lisa: Ja, Timing schlecht bei uns.

Allerdings, wo du gerade von Teilzeit sprichst... ich hatte vor dem zweiten keinen MuSchu, weil gar nicht gearbeitet, so dass wirklich die Monate vor der Geburt zählten - also dass er dann über Termin ging und im Juli statt Juni kam, hatte dann eben auch noch mal die Auswirkung, dass der Juni beim Elterngeld mitberücksichtigt wurde. Wenn ich da MuSchu-Geld gehabt hätte, wär das ja weggefallen.

Also besser für wenig Geld arbeiten und MuSchu kriegen als gar nicht!

(und das erklärt wohl auch den zusätzlichen Unterschied im Vergleich zu LILA)
10/2010
07/2012

lisa81

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#20
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Brombeere

Naja, auch auf dem Amt arbeiten Menschen... war aber bei mir aber auch ein Fall wo ich das ausdrücklich beantragen musste. Ich hatte im Formular auch genau angeben müssen, wann Elterngeld und MuSchuGeld bezogen. Eine Möglichkeit für einen separaten Antrag (also ein Kreuzchen - bitte frühere Monate berücksichtigen) war nicht vorgesehen, meiner Meinung nach waren das trotzdem in dem Formular enthalten - vielleicht hat das Amt das anders gesehen, jedenfalls war mein Widerspruch dann spätestens dieser Antrag.

(Im ersten Verfahren hatten die auch schon langsam (Elterngeld kam als Einmalzahlung nach dem ersten Geburtstag) und falsch (kam dann noch ein Nachschlag) gerechnet, aber da war es auch echt kompliziert...)
10/2010
07/2012

Miau °gaga°

also ich blick nimmer durch..furchbares thema... :-X s-:) ;D