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Allgemeines => Allgemein => Thema gestartet von: Anders am 19. Oktober 2015, 09:50:53

Titel: Schülerakte
Beitrag von: Anders am 19. Oktober 2015, 09:50:53
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Titel: Antw:Schülerakte
Beitrag von: Flower Eight Revival am 19. Oktober 2015, 13:39:04
Hm, ich glaube nicht. es sei denn von Eltern gewünscht.
Also  - hier in NRW- war bei meiner Tochter zumindest nicht die Rede. Die Schulleiterin hatte absolut keinen Kontakt zur Grundschule. Eine Schulformempfehlung gibt es schon auf dem Zeugnis, die jedoch nicht bindend ist.
Vielleicht verhält sich das anders bei Kinder mit Förderbedarf? Könnte mir durchaus vorstellen. Aber wissen tue ich es nicht.
Titel: Antw:Schülerakte
Beitrag von: jewa am 19. Oktober 2015, 13:42:11
Hier ist es so, dass die Schülerakte in der Grundschule verbleibt und nur das Datenblatt (Adresse und so) weitergegeben wird.
Ich hatte hier mit einer Lehrerin gesprochen (vom Großen also unbeteiligte Dritte Förderschullehrerin), die gesagt hat, dass sie gar nicht in die Akte schaut sondern unvoreingenommen das Kind selbst kennenlernt und es damals als "neue" auch von der Schulleitung "verboten" bekommen hat.
Der Kleine hat jetzt ja die Schule gewechselt und die neue Klassenlehrerin hat auch gesagt, dass sie nicht reinschaut weil a) nichts drinstehen dürfte und b) sie sich lieber selbst ein Bild macht.

Ich gehe nicht davon aus, dass solche Details über die Akte weitergegeben werden dürfen (bei einem Jobwechsel wird die Persoalakte ja auch nicht weitergereicht). Wobei es bei Diagnosen, Nachteilsausgleichen und so natürlich sinnvoll ist, wenn es die Schule dann weiß. Denke aber, dass diese Info von Elternseite erfolgen muss.
Für den "Gesprächsaustausch" Kindergarten-Schuleintritt zwischen Kita und Schule mussten wir damals so eine Art Entbindung von der Schweigepflicht unterzeichnen.
Gesichertes Wissen ist das aber alles nicht.
Titel: Antw:Schülerakte
Beitrag von: Flower Eight Revival am 19. Oktober 2015, 13:46:29
Ich habe ein wenig im Netz geschaut und nein, die Akte darf eigentlich zum Schutz der Persönlichkeitsrechte bzw. Datenschutz des Kindes nicht im vollem Umfang weitergegeben werden. Nur persönliche Informationen wie Adresse, Alter etc.  :) Diagnosen etc. dürfen eigentlich nicht weitergegeben werden.

edit: allerdings dürfen diese mit Einverständnis der Eltern durchaus angefordert werden. Manchmal ist das schon vom Vorteil, allein schon beim Thema Nachteilsausgleich. Dann kann die weiterführende Schule schneller reagieren. Und manchmal ist es für das Kind schön von Null zu starten. Das ist eben immer individuell zu entscheiden.
Titel: Antw:Schülerakte
Beitrag von: myja78 am 19. Oktober 2015, 14:42:08
So lange die Erziehungsberechtigten einem Austausch zwischen Grundschule und weiterführender Schule nicht zugestimmt haben (die Zustimmung muss schriftlich erfolgen) erfolgt auch keiner. So ist es ja auch schon zwischen Kiga und Grundschule. Eben Datenschutz.
Möchtest du dass ein Austausch erfolgt, musst du dies schriftlich genehmigen.

Wie Jewa schon schrieb - ist bei den Personalakten ja auch so - ohne dein Wissen darf da kein Firmenfremder reinsehen und ansonsten ist der Kreis innerhalb der Firma ja auch beschränkt.
Titel: Antw:Schülerakte
Beitrag von: Anders am 19. Oktober 2015, 15:42:41
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Titel: Antw:Schülerakte
Beitrag von: Honigbluete am 20. Oktober 2015, 07:59:53
Wir besuchen die Grundschulen und hospitieren in den 4ten Klassen, achten da dann besonders auf die Kinder, die zu uns kommen sollen. Und es gibt ein Austauschgespräch zwischen Grundschule und weiterführenden Schulen, wo auf Besonderheiten hingewiesen wird. Aber alles nur mündlich, Akten wrden da nicht vorgelegt.
Sinn dahinter ist eine möglichst gute Klassenzusammenstellung.
In den ersten Wochen sind die Kinder hier aber erstmal "Unbeschriebene Blätter", bei einigen stellt sich sehr schnell heraus, dass da mehr Unterstützung nötig ist, dann kann die Akte angeforert werden. Idealerweise geben Eltern bei besonderen Problemlagen schon bei der Anmeldung wichtige Infs weiter...

Titel: Antw:Schülerakte
Beitrag von: Tinka+Kids am 27. Oktober 2015, 18:49:16
Also hier in NRW ist es bei uns so, dass ganz klar die Empfehlung eine Rolle spielt und auch die weiterführende Schule das als Info braucht. Mit der Empfehlung meldest man sich ja an.
Die Schülerakte bleibt eigentlich in der Grundschule. bei bestimmtem Förderbedarf ist es schon wichtig, dass zu erwähnen, weil nicht alle Schulen alle Förderbedarfe abdecken.
Ich bin Schulsekretärin an einer weiterführenden Schule und wir haben nur Emotionale und Soziale, Hören und Kommunikation, Sprache, Lernen.
Titel: Antw:Schülerakte
Beitrag von: Anders am 27. Oktober 2015, 20:38:15
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