Hier ist es so, dass die Schülerakte in der Grundschule verbleibt und nur das Datenblatt (Adresse und so) weitergegeben wird.
Ich hatte hier mit einer Lehrerin gesprochen (vom Großen also unbeteiligte Dritte Förderschullehrerin), die gesagt hat, dass sie gar nicht in die Akte schaut sondern unvoreingenommen das Kind selbst kennenlernt und es damals als "neue" auch von der Schulleitung "verboten" bekommen hat.
Der Kleine hat jetzt ja die Schule gewechselt und die neue Klassenlehrerin hat auch gesagt, dass sie nicht reinschaut weil a) nichts drinstehen dürfte und b) sie sich lieber selbst ein Bild macht.
Ich gehe nicht davon aus, dass solche Details über die Akte weitergegeben werden dürfen (bei einem Jobwechsel wird die Persoalakte ja auch nicht weitergereicht). Wobei es bei Diagnosen, Nachteilsausgleichen und so natürlich sinnvoll ist, wenn es die Schule dann weiß. Denke aber, dass diese Info von Elternseite erfolgen muss.
Für den "Gesprächsaustausch" Kindergarten-Schuleintritt zwischen Kita und Schule mussten wir damals so eine Art Entbindung von der Schweigepflicht unterzeichnen.
Gesichertes Wissen ist das aber alles nicht.