schmerzensgeld....

Begonnen von peter, 01. Oktober 2012, 22:29:30

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peter

meine mittlere (16) wurde am freitag abend beim überqueren der strasse angefahren,die fahrerin hielt wohl und bot hilfe an,aber meine tochter war so geschockt und sauer das sie die hilfe ablehnte,und die dame weg schickte inkl.dem spruch doch den führerschein abzugeben  :P
dann schmerzte doch alles und sie ist mit meiner sis in die klinik-wurde geröngt,ist was an der sehne und sie hat (bis heute) kein gefühl in 3 finger,dick udn geschwollen,auch am ellbogen ne prellung und am knie

am nächsten morgen sind wir zur polizei,meine tochter wusste wer die fahrerin war und wir sind mit der polizei dahin,der vater von ihr war da und die polizei telefonierte mit der fahrein,die gab auch alles zu
die polizei riet uns dann alles unter uns zu regeln...
was für mich soviel heisst wie: wir sollten keine anzeige erstatten und ein schmerzensgeld aushandeln...ODER?

wenn ja-:
wie hoch kann so ein schmerzensgeld sein? muss man schriftlich was aufsetzen?
braucht man trotzdem nen anwalt?

guest1707

Ganz ehrlich?
Lass es über einen Anwalt laufen und auch über die Polizei. Das erspart dir Ärger und viel Rennerei. Wahrscheinlich landest du entweder später doch völlig entnervt beim Anwalt oder es verläuft im Sande weil man keinen Nerv mehr hat. :P

Hoffe Deiner Tochter geht es bald wieder besser!

Nipa

Ich würde damit auch definitiv zum Anwalt. Ist meiner Meinung auch wichtig, weil ja auch noch später Schäden bemerkt werden können. Ich habe mir das z.B. nach meinem Unfall damals offen gehalten.
Aber war eben auch beim Anwalt.

mausal

Ich würde auf jeden Fall zum Anwalt gehen.

Die KFZ-Haftpflicht-Versicherung zahlt den Schaden und die haben Ihre gewissen Sätze was Sie zahlen und was nicht.
Auf irgendwelche Einigungen zwischen den Pateien, kann der Versicherer keine Rücksicht nehmen.

Um Ärger zu sparen, zum Anwalt gehen.

Gute Besserung

Susi+Vanessa

Es wurde schon alles gesagt, ohne Anwalt würde ich gar nicht weiter machen!!

Bomelo

Huhu.

Ähm ... mit Anwalt wäre ich vorsichtig, wenn keine Rechtschutzversicherung vorliegt. Ich bin vom Fach und kann daher ganz gut mitreden:

Die gegnerische KfZ-Haftpflicht-Versicherung (die auch für den Personenschaden - sprich Schmerzensgeld - verantwortlich ist) MUSS die Anwaltskosten nicht tragen. Viele werden diese zwar sicherlich aus Kulanz übernehmen, aber ein Muss ist es nicht. Ein Muss wäre es nur, wenn die Versicherung sich weigert oder Mist baut und ihr deshalb einen Anwalt einschaltet. Kommt dann raus, dass die Versicherung tatsächlich im Unrecht ist, dann muss sie auch die Anwaltskosten übernehmen. Schaltet ihr aber von euch einen Anwalt ein, weil es "bequemer" ist, dann kann es passieren, dass ihr auf den Kosten sitzen bleibt.

Also .... mein Rat wäre: voerst keinen Anwalt (außer ihr habt ne Rechtsschutz, dann ist es egal) und erstmal mit der gegnerischen Versicherung in Verbindung setzen. Es gibt Schmerzensgeldtabellen, an die muss sich jeder Versicherer halten. Viel Spielraum und Streitpunkte gibt es in diesem Fall sowieso nicht. Die Haftungsfrage ist klar, die Höhe des Schmerzensgeldes anhand der Tabelle auch ... in der Regel kann man sich nen Anwalt da sparen, da ihr sonst im schlimmsten Fall auf diesen Kosten sitzen bleibt. Sollte die Versicherung Ärger machen, kann man immer noch zum Anwalt.

Bei Fragen: einfach melden.

LG
Bomelo
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scarlet_rose

Bomelo hat ja aus Fachmännischer Sicht schon geschrieben, was zu tun ist.

Ich würde auch nicht direkt zum Anwalt rennen, wozu auch?
Auch keine Anzeige erstatten.

Einen Unfallbericht an die gegnerische Versicherung mit Unfallhergang, Schuldeingeständnis der Fahrerin und ärztlichem Attest. Die Versicherung wird sich dann melden und höchst wahrscheinlich anhand einer Schmerzensgeldtabelle einen Betrag vorschlagen.

Einen Anwalt braucht man erst dann, wenn die Versicherung sich weigern sollte oder aber  ein höheres Schmerzensgeld eingeklagt werden soll.

Für einen normalen Unfall+Folgen braucht man keinen Anwalt  ???
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Bettina

Ich hätte jetzt mal laienhaft auch gesagt, dass es bei "unter uns regeln" nicht um eine Aushandlung von Schmerzensgeld geht, sondern um die Regelung über die Versicherung. Dass sie das ihrer Versicherung meldet usw.
4+1 x Glück: 02/1998; 09/1998; 07/2006; 09/2008; 08/2011

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Lunacole

Naja ich bin immer für Anwalt...vielleicht auch aus beruflichen Gründen...

ABER...für mich stellt sich hier in erster Linie die Frage: Hat die Polizei den Unfall nun aufgenommen oder nicht?

Denn wenn sie das getan hat und deine Tochter bei dem Unfall verletzt wurde, würde ich dir schon raten Anzeige wegen fahrlässiger KV zu stellen...

2. Wenn es dir hier um Schmerzensgeld geht, brauchst du in erster Linie einen richtig "guten" Bericht aus dem KKH...viele Versicherer versuchen sowas wie Hämatome etc. als Lapalie abzutun. Ich hoffe deine Tochter ist mindestens ne Woche krankgeschrieben, wenn nicht holt das zügig beim HA nach und macht vielleicht zwei Wochen draus...

Also ich würde dir schon raten zum Anwalt zu gehen...da ist einfach mehr "rauszuholen"...und ich hatte persönlich auf Arbeit noch NIE Probleme damit, dass eine Haftpflichtversicherung gesagt hat, sie übernimmt die Anwaltskosten, wirklich noch nie...

Milka

Wurde der Unfall denn jetzt von der Polizei aufgenommen? Also mit Aktenzeichen?

Natürlich kannst du alles auch ohne Anwalt regeln, aber ein Anwalt hat mehr Erfahrung und Literatur über die Höhe des Schmerzensgeldes und was für die Bemessung des Schmerzensgeldes noch wichtig ist (z.B. entgangene Lebensfreude etc.)

Zur Bezifferung des Schmerzensgeldes benötigst du auf jeden Fall die Arztberichte von den behandelnden Ärzten.

Wenn die Schuldfrage 100%ig geklärt ist, also die Versicherung den Schaden zu 100% anerkennt, dann würde ich auf jeden Fall einen Anwalt einschalten, denn dann zahlt die Versicherung auch die Anwaltskosten.

Du kannst ja im Vorfeld mal die Versicherung anschreiben, dass ihr Ansprüche aus einem Unfall vom ...  geltend macht, welchen die VN allein schuldhaft verursacht habt und fordert die Versicherung auf, die Ansprüche zunächst dem Grunde nach anzuerkennen.

Im Internet findest du auch ein Formular "Fragebogen für Anspruchsteller", den du dann noch ausgefüllt beifügen kannst.
principessa numero uno 08/2006 ♥
numero due principessa 03/2010 ♥


,,Am Ende wird alles gut.
Wenn es nicht gut wird,
ist es noch nicht das Ende."

Honigbluete

Ich hatte mal einen Autounfall, zu dem die Polizei gerufen wurde. Die andere Frau hat mir die Vorfahrt genommen... Am Unfallort taten mir schon die Knie weh, abends bekam ich Nackenschmerzen und Kopfschmerzen. Ich wurde dann komplett durchgecheckt inkl. MRT und Neurologe. Ich selbst habe keine Anzeige wegen Körperverletzung gestellt, das macht die Polizei automatisch, wenn bei einem Unfall jemand verletzt wurde, soweit ich weiss.

Mit der gegnerischen Versicherung hab ich nur kurz telefoniert, ich habe eine kostenlose Erstberatung beim ADAC genutzt und ich habe nach Tabelle Schmerzensgeld erhalten...

Bomelo

Zitat von: Lunacole am 02. Oktober 2012, 08:33:08
...und ich hatte persönlich auf Arbeit noch NIE Probleme damit, dass eine Haftpflichtversicherung gesagt hat, sie übernimmt die Anwaltskosten, wirklich noch nie...

Huhu.

Ne, das hatte ich ja geschrieben. I. d. R. werden die Kosten übernommen. Und manchmal müssen sie die Kosten auch übernehmen, aber das hängt von verschiedenen Faktoren ab, die hier jetzt zu weit führen würden.

Übrigens nicht nur Schmerzensgeld aushandeln. Auch Dinge wie Auslagenpauschale, Fahrtkosten, Haushaltsführungsschaden sind drin (wie gesagt: bei Fragen bitte melden  :)  ).

Auch ein Vorteil ohne Anwalt (bei kooperativer Versicherung!!): spart die Versicherung die Anwaltskosten, kann man auch leichter handeln und leichteren Spielraum. Beispiel: "Gebt mir 200 EUR mehr, sonst geh ich zum Anwalt". Die meisten werden wohl die 200 EUR zahlen, weil die Anwaltskosten höher wären.
Das sind jetzt halt Praxiserfahrungen.
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lotte81

ich hätte "unter uns regeln" auch eher so verstanden, dass man es ohne Anzeige, Anwalt etc. seiner Versicherung meldet, wie man es bei jedem "Normalen" Unfall ja auch macht...Was die Anzeige erstattet man bei Unfällen in der Regel ja eh nicht und ein Verfahren wird ja auch nicht "nur so" aufgenommen.....
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10/2018 ♀️

lisa81

Unabhängig von Schmerzensgeld etc. würde ich dafür sorgen, dass es -wo auch immer  :-\ - vermerkt wird, falls tatsächlich später Schäden auftreten, die auf die Verletzungen zurückzuführen sind und Kosten verursachen.