Schaden während Kindergartenzeit - wer haftet

Begonnen von JoJo0508, 17. Oktober 2011, 10:26:40

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JoJo0508

Guten Morgen,

mich rief vorhin die Erzieherin meines Sohnes an und sagte, dass Jordy leider die Brille eines anderen Kindes stark verbogen hätte.

Man gab mir die Telefonnummer der anderen Eltern, damit ich mich mit denen in Verbindung setzen kann.

Nun rief ich aber zuerst meine Privathaftpflicht an. Diese sagte mir, sie seien nicht für den Schaden verantwortlich, da es in der Kita-Zeit passiert ist und da wäre die Versicherung der Gemeinde zuständig wegen der Aufsichtspflicht etc.

Also rief ich die Kita an und schilderte das so. Die Leitung sagte aber wohl zu der Erzieherin, dass es nicht Kita-Sache wäre.
Dazu sei zu sagen, die alle sind sehr nett da und die Erzieherin gibt es so nochmal an die Leitung weiter und es wird geschaut, wie es weiter geht.

Die anderen Eltern haben sie noch nicht erreichen können und ich sprech das Thema nochmal beim Abholen an.


Ich möchte natürlich, dass es geklärt wird und die Eltern des anderen Kindes Ersatz bekommen. Ich stelle mir nämlich vor, wie sauer ich wär, wenn eine Brille meines Kindes kaputt wäre und niemand sich dafür verantwortlich fühlen würde  :-\



Welche Erfahrungen habt ihr gemacht? Wer haftet nun für den entstandenen Schaden bei dem anderen Kind?


Danke schon mal :)

Fliegenpilz

Also, wenn Schule und Kindergarten da "gleich" gehalten werden, dann haftet der Kindergarten bzw. die Gemeinde für den Schaden.

In der ersten Klasse hat mir auf dem Heimweg ein anderes Kind aus meiner Klasse, die Brille von der Nase geschlagen und ist drauf getreten, den Schaden hat damals auch die Schule übernommen, weil ich auf den Heimweg war und somit noch über die Schule versichert.


Edit:
Es war damals aber auch ein großes Hin und Her bis sich jemand zuständig fühlte. Daher weiß ich das auch noch so genau, weil meine Eltern sich sehr darüber aufregten, dass sie die Rennerei haben und ich zusätzlich noch ohne Brille da stand - halbblind :P

Bettina

Würde ich jetzt auch so sehen wie Christiane.

Man hat ja eine Haftpflicht für den Fall, dass man selbst die Aufsicht verletzt hat und daraus ein Schaden durch das Kind entstanden ist. Da du dein Kind ja aber nicht selbst unter Aufsicht hattest, sondern der KiGa tritt die Haftpflicht des KiGa ein.

Zumindest hätte ich das jetzt so gedacht.
4+1 x Glück: 02/1998; 09/1998; 07/2006; 09/2008; 08/2011

Ann Kathrin Klaasen:"Ich hatte schon Freunde, da gab´s noch gar kein Facebook." Wolf:Ostfriesen-Feuer

JoJo0508

#3
Ich finde nun ganz viel im Internet zu ähnlichen Themen...

Dass unsere Haftpflicht nicht einspringt - klar.

Dass die Versicherung des Kitas nicht einspringt, weil die Aufsichtspflicht ja nicht verletzt wurde.

Dass die Eltern des Kindes auf dem Schaden sitzen bleiben?!  ???

Aber das kann es doch auch nicht sein.


Also kann die Brille x-mal von anderen Kindern kaputt gemacht werden und immer müssen die Eltern des "geschädigten Kindes" die Brille auf eigene Kosten reparieren lassen?!

Da Joel auch Brillenträger ist, mach ich mir wohl noch mehr Gedanken und kann mich in die evtl. verärgerten Eltern hinein versetzen.

Allerdings hat unser Optiker immer die Brille auf Kulanz wieder gerichtet, wenn Jordy meinte, die von Joel verbiegen zu lassen.

Aber nun hat Jordy bei einem Kind so ein Blödsinn gemacht, da hab ich schon mehr ein schlechtes Gewissen, als dass es "nur" beim Bruder passiert....




ZitatKinder untereinander haften nicht
Geht bei einer Rangelei unter Kindern eine Brille zu Bruch, ergibt sich aus § 828 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB), dass Kinder, die noch keine 7 Jahre alt sind, für die Schäden, die sie anrichten, nicht haften. Das heißt also, dass der kleine Brillenträger weder von dem, der seine Brille kaputt gemacht hat, noch von dessen Eltern den Ersatz der Sehhilfe verlangen kann.

guest1707

Die Einrichtung oder die Gmeinde/Stadt der die Einrichtung angehört ist für solche Dinge versichert. Egal ob die Aufsichtspflicht verletzt wurde oder nicht. Das hat damit überhaupt nichts zu tun. Sowas passiert halt.


Paula

Als mein Sohn damals die Brille der Erzieherin versehentlich kaputt gemacht hat, ist unsere Haftpflicht dafür aufgekommen. Da gibt es aber auch extra eine Klausel bei der Versicherung das soetwas abgedeckt ist. Gott sei dank hatten wir die, sonst wäre die Erzieherin auf den Kosten sitzen geblieben, denn es ist nicht unbedingt gesagt das die Gemeinde dafür aufkommt. Wir haben das nämlich auch erst gedacht, aber so war es leider nicht.

Paula


~ Oma Netti ~

eigentlich müsste der kiga haften.
wir hatten so einen fall in der schule. ein anderes kind hat die brille meiner tochter versehentlich kaputt gemacht, das wurde der versicherung der schule gemeldet und wir haben das geld dafür bekommen  :) ohne probleme. deine privathaftpflicht hat damit ja eigentlich nix zu tun, wie sie schon sagen, es war ja in der kita.
anderer fall: meine tochter war bei einer schulkameradin zu besuch, die im heim lebte. sie war also dort im heim zu besuch. die kinder fuhren fahrrad und meine tochter kratzte mit dem rad an einem auto des heimes. versehentlich natürlich, sie ist halt gegen das auto gekommen. ich meldete das unserer privathaftpflicht und die haben nicht bezahlt. die einrichtung musste das selber übernehmen, weil es nicht unter meiner aufsicht passiert ist, sondern unter der aufsicht der erzieher dort.

Starkid

@JoJo
was du da zitiert hast, ist schon richtig. Bei der privaten Haftpflicht müssen Kinder unter 7 Jahren ja extra aufgenommen werden.
Ne Kita ist aber schon ein bissle anders versichert als eine private Person.

Nipa

Hätte mein Kind das "mit Absicht" gemacht würde ich wohl den Schaden übernehmen auch wenn ich ihn selbst tragen muss.
War es ein "Unfall" im Eifer des Gefechtes, so müssen die Eltern des anderen Kindes einfach damit rechnen dass so eine Brille mal kaputt geht.

Ich glaube nicht dass es eine Versicherung seitens der Einrichtung gibt.
Normalerweise gibt es über die Berufsgenossenschaft eine Versicherung - aber eben für Unfälle usw. an PERSONEN. Gegenstände sind bei sowas eigentlich nie inklusive.

Anders wäre es wenn die Erzieherin ihre Aufsichtspflicht verletzt hätte, dafür müsste eine Versicherung abgeschlossen sein.

Glucke1975

Es kommt auf die Art des Kindergartens an, und was für Versicherungen abgedeckt sind.
Kindergärten, die von einer Gemeinde betrieben werden, haben eigentlich immer einen sog. Sammelhaftpflichtversicherungsvertrag.
Ich würde mich auf jeden Fall noch einmal in eurer Kita schlau machen.

Ansonsten würde ich, wenn sich da nichts regeln läßt, auch auf die private Haftpflichtversicherung zurückgreifen. Dafür ist sie ja da. ;) Und wenn es nicht gerade eine Brille für hunderte von Euros war, wird da auch keiner großer nachfragen oder Zicken machen. :)

Das Beispiel, was Du oben zitiert hast, ist übrigens nur für "private Fälle" gedacht. Also z.B. beim Ausflug auf dem Spielplatz oder so. Für Kitas, Schulen usw. gilt etwas anderes.
Ehem. brittchen :)
Wieder da, aber nur ein ganz kleines bißchen. ;)


Fliegenpilz

Zitat von: Nipa am 18. Oktober 2011, 09:49:18
Hätte mein Kind das "mit Absicht" gemacht würde ich wohl den Schaden übernehmen auch wenn ich ihn selbst tragen muss.

Ich auch :) - und toll zu lesen, dass andere dieselbe Einstellung vertreten :D
Bisher wurde ich immer komisch angeschaut, wenn ich sowas irgendwo erwähnt habe oder mit dem Kommentar "Ist doch einfach dumm gelaufen" abgespeist.

Ich weiß als Ex-Brillenträgerin selbst wie ätzend es ohne Brille ist und ja, auch wie kostspielig es sein kann.
Außerdem: Zerstören meine Kinder mutwillig etwas, auch andere Dinge als Brillen, dann sehe ich mich dazu verpflichtet den Schaden zu ersetzen. Tut auch der allgemeinen Grundstimmung gut ;)

JoJo0508

Gestern rief mich der Vater des Kindes an und die Brille war nicht mehr zu retten.

Ich denke nicht, dass Jordy beabsichtigt hat, die Brille kaputt zu machen... sondern das er das Kind schon ärgern wollte und sich wehren wollte und dann nicht wußte wie... und somit musste die Brille leiden.

Was mich beruhigt, das Brillengestell war nicht so teuer, wie z.B. das unseres großen Sohnes.
Wir sind so verblieben, dass er sich mit der Kita auseinander setzt und ich hab angeboten, falls dabei nichts raus kommt, dass wir uns natürlich an den Kosten beteiligen :)

Also abwarten und alles halb so wild

July

#13
........

Januar2012

#14
.

Nipa

Deliktunfähigkeit ist schön und gut - ich habs übrigens nachträglich in unserer Haftpflicht mit aufnehmen lassen, dann kann sich die Versicherung nämlich nicht rausreden und ich muss nicht immer konfuse Aufsichtspflichtverletzungen begehen - aber wenn der Nachbar dann das verkratzte Auto hat wird sich das nicht unbedingt positiv auf die Nachbarschaft auswirken.

@Jojo: "Mit Absicht" - da meinte ich dass es eine "gezielte" Auseinandersetzung gab.
Es ist ja nochmal was anderes wenn z.B. Kind 1 vor der Toilettentür spielt, die Brille fällt runter, Kind 2 kommt aus der Toilette und tritt nichtsahnend drauf.
Das ist dann nämlich Pech für Kind 1 in meinen Augen.

~ Oma Netti ~

ich muss ehrlich sagen ich hab das auto damals auch nicht bezahlt  :-\
ich hab es der versicherung gemeldet. die klärten mich auf, dass das definitiv nicht unser problem sei. (hätte ich so nie gedacht) und es war ja keine privatperson, sondern erzieher in einem kinderheim, die hätten darauf achten müssen, dass die kinder nicht dort neben den geparkten autos fahrrad und gokart fahren. wurde mir so gesagt. das auto hatte einen schaden von knapp 1000DM  :-[

Nipa

@Netti: Die Situation ist da ja noch mal was anderes.
Aber es geht ja schon darum wenn meine Kinder jetzt draussen mit mir zum Auto gehen und Johannes trägt was, kippt um und landet im Auto des Nachbarn..
Dank Deliktunfähigkeit das Problem vom Nachbarn... und das fänd ich nicht fair...

~ Oma Netti ~

ah ok, dann würde es die versicherung also auch nicht zahlen?
ja das ist eigentlich wirklich nicht ok.

Starkid

@Netti
Richtig. Die Versicherung übernimmt in diesem Fall (wenn der Sorgeberechtigte eben NICHT die Aufsichtspflicht verletzt hat und das Kind unter 7 Jahre ist) garnüscht, sofern das nicht extra in der Versicherung mit aufgeführt wurde.
Also sollte jeder der kleine Kinder hat bei seiner Versicherung mal nachhaken, wie es ausschaut und ggf. die kleinen auch noch mit reinnehmen.

Lalelu

#20
i<

Januar2012

#21
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Paula

Wichtiger Punkt bei einer Haftpflichversicherung ist:
Ihr müßt die Delikunfähigkeit mit eingebracht haben, das heißt eure unter 7 jährigen Kinder sind versichert, wenn sie einen Schaden anrichten. (Ihr habt dann natürlich eure Aufsichtspflicht verletzt :) ) dieses zu versichern macht glaube ich nicht jede Versicherung, ich hatte Glück das mich mein Versicherungsmakler darauf aufmerksam gemacht hat. Wir waren in dem Fall einer neuen Brille für die Erzieherin versichert. Er hat mir das auch so erklärt, wenn mein Sohn einen Schaden an Nachbars Auto macht, zahlt die Versicherung (natürlich habe ich meine Aufsichtspflicht verletzt, wenn ich das grad nicht sehe ist es halt so). Und die Versicherung fragt auch immer erst nach ob sie zahlen soll, also wenn ich jetzt z.B. verfeindet wäre mit meinem Nachbar S:D könnte ich auch sagen, nein wir zahlen nicht und dann würde er auf dem Schaden sitzen bleiben und könnte nichts dagegen machen.

Also wichtig der Punkt: Deliktunfähigkeit!!!!!!

Paula

Ach so meine versicherung ist die Haftpflichtkasse Darmstadt, denn nicht jede bietet das an.

Solar. E

Zitat von: Januar2012 am 19. Oktober 2011, 08:39:44
Irgendwie finde ich manche Denkweisen hier sehr seltsam.

Fakt ist ja nun mal, dass ein Kind einen Schaden bei jemand anderem verursacht. Nehmen wir als Beispiel die verkratzte Seite des Autos. Je nach Auto hat man da sehr schnell einen Schaden, der in die Tausender geht. Also ein Schaden, den wahrscheinlich nur wenige Eltern einfach so ausgleichen können. Aber darauf dann eine Argumentation aufzubauen, weshalb der Geschädigte auf dem Schaden sitzen bleiben muss, finde ich schon fast dreist (obwohl der Gesetzgeber es so vorsieht). Die eigenen Eltern des Kindes wollen/können den Schaden nicht selber regulieren und dann soll der Geschädigte, der mit eurem Kind nicht nen Pups zu tun hat, auf dem hohen Schaden sitzen bleiben??? Da kann ich dann schon wirklich gewisse Gruppen verstehen, die sich über spielende Kinder in den Straßen aufregen. Selbst ICH persönlich würde nen Anfall kriegen, wenn Kind X mir mein Auto demoliert und die Eltern mir dann sagen, der Schaden sei so hoch, dass sie ihn selber nicht übernehmen können. Gerade für die Situationen kann man ja die Kleinen mit in die Haftpflicht aufnehmen. Manchmal kostenlos, manchmal kostet es ein Bisschen. Aber sicher ist dieser Weg der fairere.

Um ehrlich zu sein weiß ich nicht wieso das seltsame Denkweisen der Eltern sind. ??? Die Argumentation baut ja die Versicherung auf und der Gesetzgeber ist auf Seite der Versicherung, also können die Eltern des Kindes mMn nix dafür, dass der Geschädigte auf dem Schaden sitzen bleibt. Schon gar nicht, wenn der Schaden in der Kiga-Zeit und somit gar nicht unter elterlicher Aufsicht passiert. Ich glaube nicht, dass da auch nur irgendeiner moralisch verlangen kann, dass da ein Schaden von tausend Euro (um jetzt mal beim Auto zu bleiben) aus eigener Tasche finanziert werden muss, weil die Versicherung das nicht zahlt, wenn der Gesetzgeber das nicht vorsieht.

Natürlich wäre ich als Geschädigter auch stinksauer - aber ich würde von niemandem Geld verlangen, weil ich der Meinung wäre, dass es mir moralisch zusteht. Und ich würde es unrealistisch finden, dass dann jemand zu mir sagt "Sorry, dass mein Kind dir das Auto zerkratzt hat, ich zahl dir das natürlich." Wobei ich mich freuen würde, täte er das trotzdem.

Und natürlich ist der allerbeste Fall, solche Fälle zu versichern, sofern das möglich ist.