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Allgemeines => Allgemein => Thema gestartet von: Janny am 11. Juni 2012, 11:26:53

Titel: Renten Frage
Beitrag von: Janny am 11. Juni 2012, 11:26:53
Da ich ja hier gelernt habe das man eigentlich gar nicht auf Kindesunterhalt verzichten kann wollte ich mal fragen , ob man auf den Rentananspruch des Ehegatten verzichten kann ? Geht das oder wäre das auch nicht rechtskräftig ?
Titel: Antw:Renten Frage
Beitrag von: Lunacole am 11. Juni 2012, 11:29:55
Meinst du jetzt den Ausschluss des Versorgungsausgleichs bei Ehescheidung? Wenn ja, das geht.
Falls ihr das vorab regeln wollt, geht das mit nem notariell beglaubigten Ehevertrag  ;)
Titel: Antw:Renten Frage
Beitrag von: Janny am 11. Juni 2012, 11:33:50
Und das gilt dann auch für die Rente oder nur für den eventuellen Unterhalt ?
Titel: Antw:Renten Frage
Beitrag von: Lunacole am 11. Juni 2012, 11:42:02
Versorgungsausgleich (sprich Rentenanwartschaften) und Unterhalt (egal ob Trennungs- oder nachehelichen Unterhalt) sind zwei paar unterschiedliche Schuhe und das eine hat nix mit dem anderen zu tun.

Man kann beides bzw. alles vorher ausschließen. Sollte man sich jedoch reiflich überlegen.  ;)

Ich weiß nicht wie eure Lebenssituation ist, aber wenn dein (zukünftiger) Mann Alleinverdiener ist oder du nur einen geringen Verdienst hast und dich hauptsächlich um Kind und Kegel kümmerst, würde ich auf keinen Fall auf mögliche Unterhaltszahlungen verzichten.
Klar will man vor einer Hochzeit über solche Dinge überhaupt nicht nachdenken und es ist ja auch alles rosarot, aber in meinem beruflichen Alltag, seh ich nur leider allzu oft, wie schnell es vorbei sein kann  :-\
Titel: Antw:Renten Frage
Beitrag von: A.n.j.a am 11. Juni 2012, 21:09:02
Du brauchst keinen Ehevertrag, um den im Zweifel recht minimal ausfallenden Versorgungsausgleich zu killen.

Den Versorgungsausgleich (Rentenwanwartschaften - also die Asche, die der arbeitende Partner gescheffelt hat, waehrend der andere Partner wegen Kinder etc. jahrelang daheim war) kannst Du im Scheidungsprozess rechtskraeftig abtreten, also darauf verzichten.

Im Uebrigen - um alle Hollywood-Anschrei-Szenarien zu killen - besteht ganz einfach bei deutschen Scheidungen per Gesetz, qua iiure, Anwaltszwang, egal, wie gut sie sich verstehen. Das nur on the side.

Es gbt jede Menge sehr friedliche Scheidungen trotz fuer die Parteien sprechenden Anwaelte.