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Allgemeines => Allgemein => Thema gestartet von: Landei am 07. Dezember 2012, 08:08:13

Titel: Räum- und Streupflicht
Beitrag von: Landei am 07. Dezember 2012, 08:08:13
Hallo!

Hier schneit es inzwischen mal mehr, mal weniger. Gestern kamen ein paar Zeentimeter zusammen und glatt isst es auch seit einigen Tagen.

Nun wohnen wir in einem Reihenhaus, natürlich mit Bürgersteig vor der Tür.
In den ersten beiden Jahren, die wir hier gewohnt haben (2009/2010) hat der Winterdienst einwandfrei funktioniert, Jeden Morgen kam die Kehrmaschine bei Schneefall vorbei und die Gehwege wurden geräumt.
Letztes Jahr und auch dieses Jahr wieder läuft es überhaupt nicht.
Trotzdem wird in den Nebenkosten fleißig Winterdienst berechnet.

Sollte etwas passieren, wer haftet denn dann? Kann man uns als Mieter belangen, daß wir nicht geräumt und gestreut haben, obwohl wir natürlich sehen, daß Schnee liegt und merken, daß es glatt ist?
Müssen wir dann halt selber räumen und auf eigene Kosten streuen? Dann wäre es ja nur fair, wenn wir die Miete kürzen dürften?

Für die Kinder ist es natürlich klase, wenn der Gehweg nicht geräumt ist, kann man besser mit dem Schlitten gezogen werden.
Aber ein bißchen Sorgen mache ich mir aber doch, wegen evtl. Stürze und dann Geldforderungen.
Titel: Antw:Räum- und Streupflicht
Beitrag von: toki am 07. Dezember 2012, 08:34:25
...
Titel: Antw:Räum- und Streupflicht
Beitrag von: Pedi am 07. Dezember 2012, 09:29:13
Wie ist das im Vertrag geregelt?
Ihr seid dafür zuständig wenn das so im Vertrag festgehalten wurde, oder es über die Hausordnung geregelt ist.
Wenn der Vermieter dafür zuständig ist, dann liegt die Haftung bei ihm.
Sollte die Firma die damit beauftragt wurde ihrer Arbeit nicht nachkommen, dann haftet  immer noch der Vermieter (immer vorausgesetzt, dass nichts anderes im Vertrag  steht).
Ich würde mich dann schriftlich an den Vermieter wenden und dies mitteilen.

Bei uns im Vertrag ist nichts geregelt -sprich der Vermieter ist zuständig. Machen tut er aber überhaupt nichts. Die Gehwege sind voll mit Schnee und inzwischen auch glatt. Wir werden das jetzt auch mal anmerken.
Titel: Antw:Räum- und Streupflicht
Beitrag von: liadan am 07. Dezember 2012, 12:15:48
Wenn es vertraglich geregelt ist das ihr das mit den Nebenkosten bezahlt und eine externe Firma die Gehwege räumt müsst Ihr das  nicht machen.

Die Miete kannst Du nicht kürzen wenn es nicht gemacht wird, denn den Winterdienst bezahlst Du mit den Nebenkosten und diese sind ja nicht die Miete sondern wie der Name schon sagt die Nebenkosten, wenn der Punkt nicht erfüllt wird musst Du den Vermieter darauf hinweisen und ihm sagen wenn das nicht passiert das ihr eben diesen Nebenkostenpunkt nicht mehr bezahlt und es in Zukunft selber macht.

Wenn der Gehweg nicht geräumt ist obwohl ich es bezahle und es dort glatt ist und Verletzungsgefahr besteht würde ich das aus Gründern meiner eigenen Sicherheit und der Sicherheit meiner Kinder eben selber machen bis es funktioniert wie vertraglich festgelegt.
Titel: Antw:Räum- und Streupflicht
Beitrag von: Pedi am 07. Dezember 2012, 12:51:11
@Liadan: Aber Du kannst den Vermieter anmahnen. 
Und wenn die Kosten vertraglich geregelt wurden und der Schneedienst nicht erfüllt wird, dann kannst Du die Kosten aus der Nebenkostenabrechnung für diesen Zeitraum herausnehmen.

Das müsste allerdings vorher angekündigt werden.
Titel: Antw:Räum- und Streupflicht
Beitrag von: liadan am 07. Dezember 2012, 14:11:31
Zitat von: Pedi am 07. Dezember 2012, 12:51:11
@Liadan: Aber Du kannst den Vermieter anmahnen. 
Und wenn die Kosten vertraglich geregelt wurden und der Schneedienst nicht erfüllt wird, dann kannst Du die Kosten aus der Nebenkostenabrechnung für diesen Zeitraum herausnehmen.

Das müsste allerdings vorher angekündigt werden.

Zitat von: liadan am 07. Dezember 2012, 12:15:48
Wenn es vertraglich geregelt ist das ihr das mit den Nebenkosten bezahlt und eine externe Firma die Gehwege räumt müsst Ihr das  nicht machen.

Die Miete kannst Du nicht kürzen wenn es nicht gemacht wird, denn den Winterdienst bezahlst Du mit den Nebenkosten und diese sind ja nicht die Miete sondern wie der Name schon sagt die Nebenkosten, wenn der Punkt nicht erfüllt wird musst Du den Vermieter darauf hinweisen und ihm sagen wenn das nicht passiert das ihr eben diesen Nebenkostenpunkt nicht mehr bezahlt und es in Zukunft selber macht.

Wenn der Gehweg nicht geräumt ist obwohl ich es bezahle und es dort glatt ist und Verletzungsgefahr besteht würde ich das aus Gründern meiner eigenen Sicherheit und der Sicherheit meiner Kinder eben selber machen bis es funktioniert wie vertraglich festgelegt.

Pedi hab ich was komplett anderes geschrieben als Du?  ;)
Titel: Antw:Räum- und Streupflicht
Beitrag von: Pedi am 07. Dezember 2012, 14:21:21
Ähm nein  :-[ :P Sorry, ich war wohl nicht ganz bei mir in dem Moment.
Titel: Antw:Räum- und Streupflicht
Beitrag von: Landei am 07. Dezember 2012, 16:34:55
Danke für Eure Antworten!

Der Forumsfluch hat mal im positiven Sinne zugeschlagen, es wurde inzwischen endlich mal geräumt und gestreut!
Titel: Antw:Räum- und Streupflicht
Beitrag von: sarah-lukas am 07. Dezember 2012, 20:00:49
Also wenn du für den winterdienst bezahlst, musst du nicht räumen und streuen.
Wir hatten das auch, wohnen in einem Haus der Sparkasse, nebenan ist gleich der Geldautomat. Wir haben 2 Jahre fleissig für winterdienst bezahlt, selber gestreut und geschoben. Der winterdienst kam nie, die haben fleissig kassiert. Nur wir konnten es nicht beweisen.
Mittlerweile wurde vertraglich geregelt, das wir den winterdienst selber machen.