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Allgemeines => Allgemein => Thema gestartet von: jewa am 11. Juli 2012, 11:50:27

Titel: PostmitarbeiterIn hier?
Beitrag von: jewa am 11. Juli 2012, 11:50:27
Weiß jemand, ob man bei einem Einwurf-Einschreiben trotzdem nachträglich in der Filiale die "Annahme verweigern" kann?
Titel: Antw:PostmitarbeiterIn hier?
Beitrag von: myja78 am 11. Juli 2012, 12:12:56
Warum willst du die Annahme verweigern? Als zugestellt gilt es dann soweit ich weiß trotzdem :-\
Titel: Antw:PostmitarbeiterIn hier?
Beitrag von: jewa am 11. Juli 2012, 12:19:32
Ich will's halt.  ;)
Genau um die Frage geht es ja, bringt es was, also geht das rechtlich.
Titel: Antw:PostmitarbeiterIn hier?
Beitrag von: Spatzlmama am 11. Juli 2012, 13:00:27
Ich bin nicht bei der Post, aber ich meine man kann es zur Filiale bringen um praktisch die Annahme zu verweigern. Ich würde es einfach versuchen!
Titel: Antw:PostmitarbeiterIn hier?
Beitrag von: regenbogen78 am 11. Juli 2012, 13:59:30
soweit ich weiss gilt einwurf in briefkasten ist angekommen und angenommen ;)

lg regenbogen78
Titel: Antw:PostmitarbeiterIn hier?
Beitrag von: Sönnchen am 11. Juli 2012, 14:38:14
Einwurfeinschreiben sind mit dem Einwurf zugestellt. Das ist ja gerade der Vorteil dieser Versandtart.
Titel: Antw:PostmitarbeiterIn hier?
Beitrag von: Peperlchen am 11. Juli 2012, 14:40:13
Zitat von: Sönnchen am 11. Juli 2012, 14:38:14
Einwurfeinschreiben sind mit dem Einwurf zugestellt. Das ist ja gerade der Vorteil dieser Versandtart.

!  :)
Titel: Antw:PostmitarbeiterIn hier?
Beitrag von: jewa am 11. Juli 2012, 15:43:24
Ja, das befürchte ich auch.
Geht die Sache halt doch zum Anwalt...
Titel: Antw:PostmitarbeiterIn hier?
Beitrag von: Adrasthea / Lea Sophy am 11. Juli 2012, 19:01:46
also meine ma arbeitet bei der post und ein einwurf einschreiben gilt rechtlich als zugestellt sofern es in deinen wirkungsbereich gelangt das tut es in dem es in dem briefkasten geworfen wird. also die annahme verweigern kann man bei einem einwurf einschreiben wohl nicht.
Titel: Antw:PostmitarbeiterIn hier?
Beitrag von: myja78 am 11. Juli 2012, 20:50:19
Rein rechtlich bringt dir aber die Ablehnung eines Einschreibens nichts, auch eines Einschreibens mit Rückschein, denn das du das Dokument nicht haben willst ist dein Problem - aber eine Kündigung z.B. ist ja erst wirksam, wenn sie dir in schriftlicher Form zugegangen ist, versucht der AG dir die per Einschreiben mit Rückschein zuzusenden und du persönlich verweigerst die Annahme, ist die Kündigung dennoch wirksam, da sie dich ja schon erreicht hatte, auch wenn du sie nicht lesen willst. (So nen ähnlichen Fall hatte meine Ma mal als AG, aber es hat dem AN nichts gebracht - persönliche Übergabe hat er erst auch nicht angenommen gehabt)
Titel: Antw:PostmitarbeiterIn hier?
Beitrag von: jewa am 12. Juli 2012, 19:52:10
Zitat von: Peperlchen am 11. Juli 2012, 14:40:13
Zitat von: Sönnchen am 11. Juli 2012, 14:38:14
Einwurfeinschreiben sind mit dem Einwurf zugestellt. Das ist ja gerade der Vorteil dieser Versandtart.

!  :)

Genau das sagte die Rechtsanwältin mir heute auch.
Ist aber auch egal, sie setzt jetzt ein entsprechendes Schreiben an den Absender auf.