Nochmal wegen dem Schimmelproblem. Was würdet Ihr tun?

Begonnen von Bambiii, 19. Mai 2012, 08:49:04

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lotte81

Zitat von: Christiane am 19. Mai 2012, 12:30:59
Nunja, die Geburt eines Kindes ist ja nicht zwangsläufig ein Grund für den Umzug.
Ich kenne Familien, die wohnen mit 2 oder 3 Kindern auf knappen 70qm und kriegen keinen Umzug genehmigt, denn die aktuelle Wohnsituation ist ja ausreichend.

Man stelle sich mal vor, dass jeder der ein weiteres Kind kriegt auch immer automatisch eine größere & teurere Wohnung nimmt und jeder dafür ein Kautionsdarlehn und Umzugsunterstützung vom Jobcenter bekommt.

Umziehen kann & darf man jederzeit, aber mir wäre es neu, dass man im Falle von Nachwuchs auch Kaution & Umzugskostenbeihilfe bekommt, lasse mich aber auch gerne eines Besseren belehren.
Das war ja meine Frage: Die teurere Miete wurde ja so wie ich es verstehe genehmigt wegen des Nachwuchses (oder?) ...also wurde ja offensichtlich auch ein Umzug genehmigt? Klar, nicht jeder muss und kann umziehen...aber evtl. ist die WOhnung ja eh unpassend zu viert? (wir wohnen auch zu viert auf 70qm  ;) ..allerdings freiwillig  ;D)
Es geht ja nur um den Fall hier und ich habe es jetzt so verstanden, dass zwar eine teurere Miete, dank Nachwuchs, genehmigt wurde - sie aber selbst für den Preis nichts finden....

Und ich hätte jetzt VERMUTET, dass wenn der Umzug ja quasi genehmigt wurde, dass dann auch Hilfe wegen Kaution etc zusteht (natürlich nur als Kredit!"GEschenkt" bekommt man das Geld ja eh nicht)..... und da bei dem Terrormausi Mann ja die Option eines Jobs ansteht, hätten sie mit Job doch eh mehr Geld zur Verfügung als jetzt ohne Job....
Oder gibt es das nicht mehr? Ich dachte man habe MIT Job und aufstockendem ALG immer mehr Geld als mit nur ALG2.... zwar nicht unbedingt viel mehr, aber eben einen geringen Teil...und das Geld könnte man dann ja nutzen um den Kredit abzuzahlen oder für eine höhere Miete aufzukommen....
Mal OT: Zahlt die ARGE eigentlich überall den gleichen Mietzuschuss oder ist das regional unterschiedlich? So weit ich das mitbekomme suchen sie ja nun schon ewig eine Wohnung und es findet sich nichts passendes vom Preis her...
03/2006 ♂️
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Fliegenpilz

#26
Ich hatte es nicht so verstanden als das die teuerste Miete genehmigt wurde sondern das sie einfach von dieser Miethöhe ausgegangen ist ... Mh. Keine Ahnung! ;D


Was das Jobcenter an Miethöhe übernimmt ist von Stadt zu Stadt unterschiedlich. Wo man in München nichtmals eine Garage für kriegt, mietet man woanders eine chice 3-Zimmer-Wohnung ;) Daher muss es ja an die Örtlichkeiten angepasst werden.

schwarzesgiftal

Das amt zahlt nicht zwangsläufig die miete die sie für die momentane wohnung zahlen
wenn man eine Wohnung anmietet ohne zustimmung der arge... zahlen sie lediglich die angemessene miete die es für die personenanzahl an dem ort gibt...
" I'd rather be hated for who I am, than loved for who I am not."

Fliegenpilz

Das ist nicht richtig, schwarzesgiftal!

ZitatWenn man ohne Zustimmung der ARGE umziehen will, gibt es dabei einiges zu beachten:
1. Die neue Wohnung darf nicht teurer sein als die alte, da nach SGB II § 22 Abs. 1 Satz 2 nach einem nicht genehmigten Umzug die ARGE für die neue Wohnung nur die Kosten zahlt, die es zuvor für die alte Wohnung gezahlt hat. Kostet die neue mehr, muss man die Mehrkosten für die Zeit dieses ALG2-Bezuges selbst tragen.

[...]

3. man bekommt mit Sicherheit keine Umzugskosten oder Mietkaution nach SGB II § 22 Abs. 3.

&

Zitat§ 22 SGB II Bedarfe für Unterkunft und Heizung
(1) Bedarfe für Unterkunft und Heizung werden in Höhe der tatsächlichen Aufwendungen anerkannt, soweit diese angemessen sind. Erhöhen sich nach einem nicht erforderlichen Umzug die angemessenen Aufwendungen für Unterkunft und Heizung, wird nur der bisherige Bedarf anerkannt. Soweit die Aufwendungen für die Unterkunft und Heizung den der Besonderheit des Einzelfalles angemessenen Umfang übersteigen, sind sie als Bedarf so lange anzuerkennen, wie es der oder dem alleinstehenden Leistungsberechtigten oder der Bedarfsgemeinschaft nicht möglich oder nicht zuzumuten ist, durch einen Wohnungswechsel, durch Vermieten oder auf andere Weise die Aufwendungen zu senken, in der Regel jedoch längstens für sechs Monate. Eine Absenkung der nach Satz 1 unangemessenen Aufwendungen muss nicht gefordert werden, wenn diese unter Berücksichtigung der bei einem Wohnungswechsel zu erbringenden Leistungen unwirtschaftlich wäre.

schwarzesgiftal

#29
ja klar nur wenn die arge eh auffordert umzuziehen wegen zu hoher miete .. werden die danach sicher nicht noch mehr zahlen.. sondern eben nur den angemessenen betrag weil auch wenn die arge zum umzug an sich zustimmt muss die arge die wohnung in die man ziehen will als angemessen erklären

das heisst mal angenommen die jetztige wohnung kostet 600 euro und 500 wären angemessene miete ... und man findet eine wohnung die 550 kostet dann stimmen sie nicht zum umzug zu da die wohnung nicht angemessen ist..und zahlen nur die 500 euro die angemessen sind nicht 600 der alten wohnung
" I'd rather be hated for who I am, than loved for who I am not."

Fliegenpilz

Ja, aber in diesem Fall ist die Miete ja nicht zu hoch und man kann daher nicht einfach vom Höchstbetrag ausgehen sondern muss bedenken, dass nur der jetzige Mietsatz (Kaltmiete) erstattet wird.

lotte81

Zitat von: Christiane am 19. Mai 2012, 13:44:24
Ja, aber in diesem Fall ist die Miete ja nicht zu hoch und man kann daher nicht einfach vom Höchstbetrag ausgehen sondern muss bedenken, dass nur der jetzige Mietsatz (Kaltmiete) erstattet wird.
Aber ich hatte es so verstanden, dass sie jetzt 360 Euro zahlen und die ARGE ja 540 genehmigt hat  ??? also darf die neue Wohnung ja teurer sein....
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lotte81

Zitat von: TerrorMausiii am 19. Mai 2012, 10:40:21

Unsere jetzige kaltmiete ist 329 Euro.
Unsere die wir aber nun durch Geburt von meinem Sohn dürften
wäre 530 inkl BK ohne HK.
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Fliegenpilz

Ich habe es so verstanden als wenn automatisch vom Höchstsatz für vier Personen ausgegangen wird ohne Zustimmung. Die Geburt eines Kindes ist ja nicht automatisch die Genehmigung, das muss man ja beantragen - und sollte es schriftlich in den Händen halten bevor man vom Höchstsatz ausgeht.

Sprich:
2 Personen dürfen 300€
3 Personen dürfen 375€
4 Personen dürfen 425€

Miete (aktuell - und nach Wohnungsgesuch für drei Personen) sind 375€, jetzt wird ein Baby geboren (4.Person) und sie dürften 425€ an Kaltmiete haben bei einem genehmigten Umzug.

Bambiii

Huhu.

Waren Unterwegs.

Also ja es handelt sich um den Mietspiegel für unseren Kreis hier.
Der Umzug ist genehmigt zwecks Schimmelbefall, aber die Wohnungskosten dürfen
eben den Mietspiegel nicht übersteigen schauen wir eine whg an und würden diese bekommen können müssen wir erst mit einem mietangebot zur arge und das genehmigen lassen.

Nein nicht durch die geburt meines Sohnes, aber durch seine Geburt steht und ein Zimmer mehr zu. Sonst wäre es für 3 Personen. Wir haben auch nur eine 3 zimmer whg mit 72qm und wären auch nicht umgezogen aus größen Gründen wenn hier alles ok wäre.

Und wegen Job haben und mehr Geld haben trotz arge zuschuss weiss ich nicht, aber sonst hättest Du recht das was man denn mehr hätte könnte man auf die neue miete packen. Mein Mann will auf jedenfall Arbeiten...

starlet

geht doch mal auf die stadt zur wohngeldstelle. die haben dort auch wohnungen.

Bambiii

@starlet
Die haben wohnungen? hmm okay denn werden wir uns an die wenden.

Tini

Also unsere Wohngeldstelle ist nicht für Wohnungsvermittlung zuständig, die zahlen halt nur Zuschüsse für Geringverdiener. Eine Wohnung zu finden liegt in der eigenen Verantwortung. Das Jobcenter bietet ja auch keine Wohnungen an, obwohl manche das durchaus denken (selber erlebt, als ich eine zeitlang beim Jobcenter gearbeitet habe).
She *7/2006
He   *7/2014

Bambiii

@Tini
Mir war das auch nicht bekannt. Aber man geht ja jedem ratschlag nach...

Fliegenpilz

Also ich weiß, dass die Stadt auch eine Behörde hat die hilft bei der Wohnungssuche. Die haben Adressen von leerstehenden Wohnungen, dazwischen hängt meist noch ein provisionsfreier Makler. Es sind Notwohnungen, aber auf diese kann man halt erst zugreifen, wenn man "ohne festen Wohnsitz" gemeldet ist und sich in einer Notlage befindet.

kruemel35

Christiane, auch das ist von Ort zu Ort unterschiedlich. Hier z. B. werden Wohnungen von der Gemeinde angemietet, die dann an z. B. Asylanten vergeben werden.
Hier hat die Wohngeldstelle auch keine Wohnungen oder weiß von Wohnungen.

starlet



wenn ihr h4 bezieht, könnt ihr auf der wohngeldstelle wohngeld für die KINDER beantragen. das wird nicht abgezogen.
je nach gemeinde, haben die wohnungen, die einfach der stadt gehören und die wie schon in einem beitrag gesagt, an zb asylanten vergeben werden oder aber auch für menschen, die ienen wohnberechtigungsschein haben. ergo auch für notfälle.


Bambiii

Wir haben aber ein Dach über dem Kopf, egal wie verkac*t die lage ist und wenn das Asylwohnungen sind denn wird man die sicher nicht bekommen.. Aber ich Informiere mich bei der Stadt mal ob es da irgendwelche möglichkeiten gibt.

Bettina

Wohngeld für die Kinder gibt es nur, wenn ein weiteres Einkommen der Kinder vorhanden ist neben dem Kindergeld. Sprich Unterhalt oder Unterhaltsvorschuss oder eine Waisenrente oder so. Und es wird definitiv angerechnet auf H4-Geld.

Die Wohngeldstelle ist eines, das Wohungsamt etwas anderes, bzw. übergeordnet. Es wird auf jeden Fall jemanden geben, der über Gemeindewohnungen Bescheid weiß, wo man einen Berechtigungsschein bekommt ... die wissen dann auch, wo Wohnungen sind.

Was Zustimmung zum Umzug angeht, ist IMMER die angemessene Miete ausschlaggebend. Liegt die Miete höher, kann man natürlich da einziehen, allerdings wird dann nur die bisher gezahlte Kaltmiete auch weiterhin gezahlt. Nicht unbedingt die anerkannte Höchstmiete. Ist die Höchstmietgrenze angegeben worden, aber die Wohnung zu teuer, dann kann man da einziehen, aber das Amt zahlt keinen Zuschuss oder übernimmt komplett NICHT die Kosten für Kaution und Umzug. Das muss man dann allein tragen.
4+1 x Glück: 02/1998; 09/1998; 07/2006; 09/2008; 08/2011

Ann Kathrin Klaasen:"Ich hatte schon Freunde, da gab´s noch gar kein Facebook." Wolf:Ostfriesen-Feuer

Peperlchen

Hallo,

die Stadt/ Gemeinde weiß ja auch zumindest immer WER Sozialwohnungen vergibt, ob es Genossenschaftswohnungen gibt usw... Dann könntest du direkt bei den Vermietern usw. nachfragen ob da derzeit was frei ist oder bald wird.  :)

Ansonsten würden mich in DIESE Wohnung derzeit wohl keine 10 Pferde mehr bringen und ich würde alle Hebel in Bewegung setzen...  :-\

Bambiii


lotte81

03/2006 ♂️
03/2008 ♀️
10/2018 ♀️

Bambiii

Die haben nur WHG´s für leute die Zwangsgeräumt wurden, die meinten der Vermieter soll hier was tun. Die Häuser sein dafür bekannt!


Wir haben morgen eine WHG besichtigung. Habt ihr ne Idee wie man mit 4 Personen auf 2 Zimmer und 70qm zurecht kommen kann?

Pedi

Für eine gewisse Zeit geht das sicherlich. Wir sind zu viert und haben knapp 60 qm. Zwar ein Zimmer mehr, aber eines ist leider ein Durchgangszimmer. Deine Kinder sind nicht so weit vom Alter her auseinander, die können sich auch erst einmal das Zimmer teilen. Und ihr könntet ja auch das Wohnzimmer als Schlafzimmer nutzen.

Möglich ist es! Und gerade bei dieser Situation würde ich alles machen um so schnell wie möglich diese Wohnung verlassen zu können.
04/2008
02/2012
01/2015



*Unser Sternenmädchen wurde am 24.02.14 in der 19. SSW still geboren.Wir werden dich nicht vergessen!

Bambiii

Das stimmt alles ist besser als das drecksloch hier :( Sorry für den ausdruck.

Bitte daumen drücken wer mag