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Allgemeines => Allgemein => Thema gestartet von: Dalmimaus am 30. September 2011, 13:46:52

Titel: Nebenjob in Elternzeit (nach dem Elterngeld)
Beitrag von: Dalmimaus am 30. September 2011, 13:46:52
Hallo,

beim Betriebsrat wird nun eifrig gearbeitet um mir die Fragen zu beantworten. Da von euch bestimmt jmd. etwas ähnliches macht, frage ich aber hier.

-Festanstellung im Klinikum (hier bin ich bis Jan. 2013 in Elternzeit
-ab Januar 2012 Antritt eines Nebenjobs auf der Sozialstation (aufgrund der Arbeitszeiten nur der Nebenjob möglich- geplant ist auch hier eine Festanstellung von beiden Seiten)

Meine Fragen hierzu:
-Wie viele Stunden darf ich monatl. im Nebenjob arbeiten? Elterngeld beziehe ich ja nicht mehr.
Und wo steht das?
-im Klinikum ist meine Lohnsteuerkarte. Sie benötigen ja weiterhin eine. Wie regle ich das? Dort ist die 5-er Karte, beantrage ich eine weitere? 6-er ins Klinikum und die 5-er auf die Sozialstation (Nebenjob)?

Ich hoffe ihr könnt mir weiterhelfen.
Titel: Antw:Nebenjob in Elternzeit (nach dem Elterngeld)
Beitrag von: Steffi-Lea am 30. September 2011, 13:49:23
Also im Nebenjob bis zu 400 Euro darf man verdienen, Lohnsteuerkarte braucht man da aber keine weil man ja keine Steuern zahlen muss.
Titel: Antw:Nebenjob in Elternzeit (nach dem Elterngeld)
Beitrag von: Dalmimaus am 30. September 2011, 13:55:53
Es soll aber kein 400 Euro Job werden.
Mit 400 Euro komme ich ja gar nicht über die Runden. Die Dame vom Betriebsrat konnte leider nicht mehr die Quelle finden, weiß aber dass da mehr als ein 400-Euro Job drin ist- dann natürlich mit Lohnsteuerkarte.
Titel: Antw:Nebenjob in Elternzeit (nach dem Elterngeld)
Beitrag von: Oschi am 30. September 2011, 14:03:44
Dalmi,warum kriegst kein EG mehr???Kriegst für deine kleine keins???

Ich geh jetzt wärend der Elternzeit wieder Arbeiten...26std/Monat...verdiene mehr als 400€ zahle somit normal Steuern,KV,RV,SV usw!
Titel: Antw:Nebenjob in Elternzeit (nach dem Elterngeld)
Beitrag von: shiri am 30. September 2011, 15:15:04
Maximal 30 Stunden, gilt für die gesamte Elternzeit, auch wenn du kein EG bekommst.
Zitat
http://www.mein-elterngeld.de/elterngeld_elternzeit.htm
Teilzeitarbeit
Während der Elternzeit kann bis zu 30 Stunden wöchentlich gearbeitet werden
Wegen der Lohnsteuerkarten, keine Ahnung. Dachte 1. es gibt gar keine mehr und 2. dass die während der EZ gar nicht beim AG sein muss.
Titel: Antw:Nebenjob in Elternzeit (nach dem Elterngeld)
Beitrag von: ottili am 30. September 2011, 15:37:29
30 Stunden darfst du arbeiten.

Wegen der Lohnsteuerkarte kann ich glaube nicht wirklich weiter helfen. Aber du bist ja immer noch da angestellt, daher würde ich sagen, dass die Karte beim AG verbleiben muss und du dir eine andere ausstellen lassen musst. Frag doch mal beim Amt nach...
Titel: Antw:Nebenjob in Elternzeit (nach dem Elterngeld)
Beitrag von: Pico am 30. September 2011, 15:44:01
Das mit den 30std. wurde mir auch gesagt von der Elterngeldstelle....

Bei uns in Niedersachens gibt es so keine Lohnsteuerkarten mehr...das läuft jetzt alles Elektronisch über PC und so...da muss ich nichts mehr besorgen oder so....
Titel: Antw:Nebenjob in Elternzeit (nach dem Elterngeld)
Beitrag von: Dalmimaus am 30. September 2011, 21:10:53
30 h die Woche ist ja doch ganz schön viel. Das reicht mir dicke. Ich hoffe eben auch, dies gilt für den Nebenjob, die Einwilligung benötige ich ja auch noch vom AG (klappt aber ohne Probleme).
Also die Lohnsteuerkarte an sich gibt es auch nicht mehr, allerdingkommt trotzdem ein elektronischer Ausdruck "Schlag mich tot" den ich abgeben muss- also für mich der gleiche Aufwand wie eine Karte. Da frage ich mal beim Amt nach.

Titel: Antw:Nebenjob in Elternzeit (nach dem Elterngeld)
Beitrag von: TaLiMa am 30. September 2011, 21:18:39
Zitat von: Dalmimaus am 30. September 2011, 21:10:53
Also die Lohnsteuerkarte an sich gibt es auch nicht mehr, allerdingkommt trotzdem ein elektronischer Ausdruck "Schlag mich tot" den ich abgeben muss- also für mich der gleiche Aufwand wie eine Karte. Da frage ich mal beim Amt nach.

bei uns (berlin) muss man dafür zum finanzamt, da bekommt man den ausdruck.
Titel: Antw:Nebenjob in Elternzeit (nach dem Elterngeld)
Beitrag von: Tinka&Mia am 01. Oktober 2011, 09:49:11
Ja 30 Stunden darfst du, steht im BEEG §15 Absatz 4

"(4) Der Arbeitnehmer oder die Arbeitnehmerin darf während der Elternzeit nicht mehr als 30 Wochenstunden erwerbstätig sein. Eine im Sinne des § 23 des Achten Buches Sozialgesetzbuch geeignete Tagespflegeperson kann bis zu fünf Kinder in Tagespflege betreuen, auch wenn die wöchentliche Betreuungszeit 30 Stunden übersteigt. Teilzeitarbeit bei einem anderen Arbeitgeber oder selbstständige Tätigkeit nach Satz 1 bedürfen der Zustimmung des Arbeitgebers. Dieser kann sie nur innerhalb von vier Wochen aus dringenden betrieblichen Gründen schriftlich ablehnen."

Wegen der Lohnsteuerkarte weiß ich leider nicht.
Titel: Antw:Nebenjob in Elternzeit (nach dem Elterngeld)
Beitrag von: jaceny am 01. Oktober 2011, 14:24:33
Man darf doch nur 30 Stunden im Monat arbeiten ?! O_o oder in der Woche ?!
Titel: Antw:Nebenjob in Elternzeit (nach dem Elterngeld)
Beitrag von: Tinka&Mia am 01. Oktober 2011, 17:54:40
In der Woche. Hab ich auch erst gemacht.