Nachmieter

Begonnen von JoJo0508, 11. Januar 2013, 16:23:47

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JoJo0508

*entfernt da Privat....*

Jasmin

Eventuell hast du eine Regelung darüber im Mietvertrag?

Wenn ihr Gegenvorschläge macht von den Terminen her und es beim Makler nicht geht, dann hat der Makler das vor dem Vermieter auch zu verantworten.

Ich lasse mir von den Mietern immer mögliche Termine geben (also zB Montag am Nachmittag, Freitag ABend etc.) und meine Mitarbeiter versuchen dann so gut wies es geht ihre Termine so auszurichten dass es hinhaut.

Solche Besichtigungen sind das schwerste, weil 3 Parteien Zeit haben müssen. Es ist schon schwer 2 unter einen Hut zu bekommen :P

Lass dich nicht unter Druck setzten und schau mal in den MV :)
2 Töchter *2005 und *2007

"Everyone talks about leaving a better planet for our kids.
Let's try to leave better kids for our planet."

guest1707

Wie Jasmin schon sagt MV reinlesen udn schauen was dort steht.

Ansonsten würde ich auch in den sauren Apfel beißen. Ich bin da eher pragmatisch. Ich würde raus wollen aus der Wohnung zu Termin x und je eher desto besser. :) Eventuell musst du einfach da mal über deinen Schatten springen. :-*

Pedi

Es sollte über den Mietvertrag geregelt sein. Lies mal nach  :)
04/2008
02/2012
01/2015



*Unser Sternenmädchen wurde am 24.02.14 in der 19. SSW still geboren.Wir werden dich nicht vergessen!

JoJo0508

#4
*


lisa81

Ist es denn so schlimm, wenn die Kinder rumturnen?

Nur Fr und Wochenende finde ich recht wenig  :-\

~ Oma Netti ~

Das Problem hat meine Tochter auch gerade. Ihre Vermieterin ruft abends um 21 Uhr an und sagt sie kommt dann morgen um 11 Uhr mit einer Interessentin.  s-:)
Ich meine, dass sich die Vermieter 1 Woche vorher ankündigen müssen. Und wenn du jede Woche Freitag und das WE anbietest, sollte das doch genügen.  :)

Die Vermieterin meiner Tochter meinte wenn meine Tochter nicht da ist, muss sie eben die Wohnung auflassen, dass sie mit den Leuten zur Besichtigung halt so rein kann. Vorstellungen haben manche Leute, das ist schon krass.

JoJo0508

#8
*

~ Oma Netti ~

Das denke ich doch auch, wichtig ist ja, dass du Termine zulässt. Man kann ja mit dem makler sprechen.  :)

Wir könnten schon ein Buch schreiben über die Vermieter meiner Tochter, die sind nicht ganz normal.  :P s-:)

Glucke1975

Ich glaube, eine echte Regelung gibt es dafür nicht.
Aber ihc habe gerade Folgendes vom Mieterverin (Hamburg) gefunden, in dem ich (noch ;)) bin:

[Login or Register]

U.a. steht da dies hier:
"Der Vermieter muss sie rechtzeitig, das heißt einige Tage vorher, ankündigen. Darauf verweist der Mieterverein in Hamburg. Dabei müsse auf die persönlichen Belange des Mieters wie Berufstätigkeit oder Urlaub Rücksicht genommen werden. Mehr als ein bis zwei Besichtigungstermine pro Woche seien grundsätzlich nicht zumutbar, betont der Mieterverein."

Ob dir das nun hilft, weiß ich nicht. Wer von euch beiden ist denn als Mieter eingetragen?
Wenn dein Mann, kann er seine Berufstätigkeit als Grund vorschieben. Denn er ist dann ja als Mieter auch verantwortlich.
Ehem. brittchen :)
Wieder da, aber nur ein ganz kleines bißchen. ;)


JoJo0508

#11
*

JoJo0508

#12
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Jasmin

Schade, hätte gerne gelesen was du geschrieben hast :-[
2 Töchter *2005 und *2007

"Everyone talks about leaving a better planet for our kids.
Let's try to leave better kids for our planet."

Sweety

Ich muss den Thread nochmal hochholen und mich mit einer eigenen Frage dranhängen:

Zitat von: brittchen am 14. Januar 2013, 10:07:41
U.a. steht da dies hier:
"Der Vermieter muss sie rechtzeitig, das heißt einige Tage vorher, ankündigen. Darauf verweist der Mieterverein in Hamburg. Dabei müsse auf die persönlichen Belange des Mieters wie Berufstätigkeit oder Urlaub Rücksicht genommen werden. Mehr als ein bis zwei Besichtigungstermine pro Woche seien grundsätzlich nicht zumutbar, betont der Mieterverein."


Weiß jemand, wie das geregelt ist, wenn die Nachmieterfrage keinen Einfluss auf die restliche Mietdauer hat und der Nachmieter schon definitiv feststeht?
MUSS ich den dann reinlassen zum Gucken, solange ich selber noch hier wohne?

Will sagen: Wir sind hier zum ersten April raus, Nachmieter steht schon fest, kann aber frühestens zum Mai einziehen und nun wollen uns die Vermieter trotzdem einen Besichtigungstermin im Februar aufs Auge drücken. Mir ist das nicht recht und ich würde das lieber im April haben, wenn die Butze schon geräumt ist.
Da die Nachfolgepartei eh erst im Mai (frühestens) einzieht, haben wir davon auch keinen Vorteil im Sinne von wir können dann eher raus.
Versteht jemand, was ich meine?

Flower Eight Revival

#15
@sweety
hat der nachmieter unterschrieben? wenn ja, dann müsst ihr natürlich keiner besichtigung mehr zustimmen, da eh sinnlos. wenn mietvertrag nicht unterschrieben durch nachmieter, dann müsst ihr das leider hinnehmen. niemand mietet ungesehen eine wohnung ;) in februar eben, egal wann die einziehen wollen. wo gehts hin? pn, wenn es dir lieber ist  :D

Mondlaus

Ja musst du, allerdings normalerweise mit 3 Tagen ankündigung (bei Berufstätigen) und 24 (bei nicht-Berufstätigen, und auch nicht zu einer  unmöglichen und unzumutbaren Zeit Zulässig ist es nur Werktags zw. 10 und 13 Uhr, und Sonntags zw. 16 und 18 Uhr. Leider ist das Rumführen von den neuen Mietern bzw. potenziellen Mietern ein zulässiger Grund, ich würde auch sagen, unabhängig davon, ob der neue Mieter schon unterschrieben hat. Könnte man möglicherweise vor Gericht anfechten , da Grauzone - aber ich glaub, da würd ich die lieber reinlassen.

Ich habe für meine Münchner Wohnung bereits 30 (!!!) interessenten, die der Makler alle rumführen will, und ich hab nur zwei Stunden pro Tag Zeit.
Kind 2011
Kind 2014
...

Flower Eight Revival

@mondlaus
wenn nachmieter bereits vertrag unterschrieben hat, hat dieser in der regel vorher die wohnung gesehen. jede zusätzliche besichtigung muss nicht mehr mit vermieter besprochen werden, da dieser seiner pflicht nachgekommen ist. bedeutet: noch-mieter und zukünftiger mieter sollten sich da einigen, ist eher einer sache der kulanz. der mieter ist dazu nicht mehr verpflichtet. das ist mein wissenstand :-\. oder hat sich da die rechtsprechung geändert? habe nicht nachgeschaut.

Mondlaus

Aber hat er denn die Wohnung vorher gesehen? Ich hab das so interpretiert, er hat noch gar nicht besichtigt, trotzdem den Mietvertrag unterschrieben bzw. verbindlich zugesagt und möchte jetzt doch rein. Wenn nicht, dann fällt es noch unter Besichtigung, auf die er (und auch der Vermieter) ein Recht haben. Wenn die neuen Mieter z.B. nur zum ausmessen etc kommen möchten, dann haben sie dazu kein Recht.
Kind 2011
Kind 2014
...

Flower Eight Revival

Das weiß ich auch nicht. Sweety hat dazu nichts genaues geschrieben, wir haben lediglich nur etwas interpretiert.
Deshalb:
1. Wenn ungesehen unterschrieben, ja, muss Sweety vermutlich reinlassen (bin mir nicht 100% sicher). Nur ehrlich, wer unterschreibt ohne sich die Wohnung anzusehen`?  ???
2. Wenn nur fester Interessent, der die Wohnung nehmen will aber vorher natürlich noch ansehen UND Vertrag noch nicht unterschrieben, dann muss Sweety da auch mitmachen. In Februar, ist ja früh genug mitgeteilt worden.
3. Wenn Nachmieter Wohnung bereits gesehen hat und auch unterschrieben, dann muss Sweety nicht zustimmen bzw. nur zu ihre Konditionen.

Flower Eight Revival


Mondlaus

Ja, jetzt haben wirs zusammengefasst :)

Wenn der Mietmarkt sehr schlecht aussieht und der Makler auf Unterschrift drängt, da sie die Bewerber schon anstellen, dann unterschreibt man schon mal, ohne besichtigt zu haben. Merke ich gerade hier. Oder vielleicht ist es ein Verwandter des Vermieters? Naja, muss Sweety was zu sagen ;)
Kind 2011
Kind 2014
...

Flower Eight Revival

@mondlaus
in münchen unterschreibt man auch für eine kammer, hauptsache "günstig".  ;) ;D da ist wurscht, ob man es vorher auch gesehen hat.  ;D ich war so froh, dass ich während meines praktikums bei meine schwiegereltern wohnen konnte. ich hatte so nur fahrkosten, die ich schon als mega hoch (damals) empfunden habe. 90 € oder so, die studentenmonatskarte (weil ich keine münchener studentin war). hat sich sicher inzwischen einiges geändert.

Sweety

Es ist die Tochter der Vermietersfrau, ich gehe davon aus, dass die die Whg. schonmal gesehen hat, zumal sie schonmal hier drin gewohnt hat :P

Es geht halt wirklich nur ums gucken, wo man welchen Schrank hinstellt. Uns hat man jetzt die Verkürzung der Kündigungsfrist verweigert, weil sie eh frühestens (!) im Mai hier reinziehen kann, wegen ihrer eigenen Kündigungsfrist, evtl. sogar erst später. Das ist nicht schön, aber wir nehmen das hin, da es ja absolut ihr gutes Recht ist.

Ich hab da auch nicht vor, einen großen Zirkus zu machen. Wenn es so ist, dann ist das eben so und wir lassen sie halt im Februar rein. Ich war nur so rein menschlich der Überzeugung, dass sie das große Wändebetrachten unter den Umständen auch genausogut Anfang April machen kann, wenn hier eh alles raus ist.

Danke schön für die Antworten :)

Flower Eight Revival

Hm, vielleicht geht es ihnen auch eher um mögliche Reparaturen? Vielleicht könnt ihr das auf März verschieben, wenn Februar gar nicht geht? Ich habe damals die Besichtigungen echt gehasst. Viele Fremde die durch meine Wohnung latschen. Sehr unangenehm.