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Allgemeines => Allgemein => Thema gestartet von: JoJo0508 am 11. Januar 2013, 16:23:47

Titel: Nachmieter
Beitrag von: JoJo0508 am 11. Januar 2013, 16:23:47
*entfernt da Privat....*
Titel: Antw:Nachmieter über Makler - wie oft Besichtigungen zulassen?
Beitrag von: Jasmin am 11. Januar 2013, 17:37:06
Eventuell hast du eine Regelung darüber im Mietvertrag?

Wenn ihr Gegenvorschläge macht von den Terminen her und es beim Makler nicht geht, dann hat der Makler das vor dem Vermieter auch zu verantworten.

Ich lasse mir von den Mietern immer mögliche Termine geben (also zB Montag am Nachmittag, Freitag ABend etc.) und meine Mitarbeiter versuchen dann so gut wies es geht ihre Termine so auszurichten dass es hinhaut.

Solche Besichtigungen sind das schwerste, weil 3 Parteien Zeit haben müssen. Es ist schon schwer 2 unter einen Hut zu bekommen :P

Lass dich nicht unter Druck setzten und schau mal in den MV :)
Titel: Antw:Nachmieter über Makler - wie oft Besichtigungen zulassen?
Beitrag von: guest1707 am 11. Januar 2013, 18:39:16
Wie Jasmin schon sagt MV reinlesen udn schauen was dort steht.

Ansonsten würde ich auch in den sauren Apfel beißen. Ich bin da eher pragmatisch. Ich würde raus wollen aus der Wohnung zu Termin x und je eher desto besser. :) Eventuell musst du einfach da mal über deinen Schatten springen. :-*
Titel: Antw:Nachmieter über Makler - wie oft Besichtigungen zulassen?
Beitrag von: Pedi am 11. Januar 2013, 18:43:59
Es sollte über den Mietvertrag geregelt sein. Lies mal nach  :)
Titel: Antw:Nachmieter über Makler - wie oft Besichtigungen zulassen?
Beitrag von: JoJo0508 am 11. Januar 2013, 19:50:17
*
Titel: Antw:Nachmieter über Makler - wie oft Besichtigungen zulassen?
Beitrag von: Flower Eight Revival am 11. Januar 2013, 19:53:08
http://www.mietrecht-hilfe.de/ratgeber/mietvertrag/das-recht-des-vermieters-zur-besichtigung-der-wohnung-bei-weitervermietung.html#
Titel: Antw:Nachmieter über Makler - wie oft Besichtigungen zulassen?
Beitrag von: lisa81 am 14. Januar 2013, 09:45:36
Ist es denn so schlimm, wenn die Kinder rumturnen?

Nur Fr und Wochenende finde ich recht wenig  :-\
Titel: Antw:Nachmieter über Makler - wie oft Besichtigungen zulassen?
Beitrag von: ~ Oma Netti ~ am 14. Januar 2013, 09:50:22
Das Problem hat meine Tochter auch gerade. Ihre Vermieterin ruft abends um 21 Uhr an und sagt sie kommt dann morgen um 11 Uhr mit einer Interessentin.  s-:)
Ich meine, dass sich die Vermieter 1 Woche vorher ankündigen müssen. Und wenn du jede Woche Freitag und das WE anbietest, sollte das doch genügen.  :)

Die Vermieterin meiner Tochter meinte wenn meine Tochter nicht da ist, muss sie eben die Wohnung auflassen, dass sie mit den Leuten zur Besichtigung halt so rein kann. Vorstellungen haben manche Leute, das ist schon krass.
Titel: Antw:Nachmieter über Makler - wie oft Besichtigungen zulassen?
Beitrag von: JoJo0508 am 14. Januar 2013, 09:53:45
*
Titel: Antw:Nachmieter über Makler - wie oft Besichtigungen zulassen?
Beitrag von: ~ Oma Netti ~ am 14. Januar 2013, 09:55:20
Das denke ich doch auch, wichtig ist ja, dass du Termine zulässt. Man kann ja mit dem makler sprechen.  :)

Wir könnten schon ein Buch schreiben über die Vermieter meiner Tochter, die sind nicht ganz normal.  :P s-:)
Titel: Antw:Nachmieter über Makler - wie oft Besichtigungen zulassen?
Beitrag von: Glucke1975 am 14. Januar 2013, 10:07:41
Ich glaube, eine echte Regelung gibt es dafür nicht.
Aber ihc habe gerade Folgendes vom Mieterverin (Hamburg) gefunden, in dem ich (noch ;)) bin:

http://www.stern.de/wirtschaft/immobilien/immobilien/wohnungsbesichtigung-mieter-sollten-fremde-im-auge-behalten-548753.html

U.a. steht da dies hier:
"Der Vermieter muss sie rechtzeitig, das heißt einige Tage vorher, ankündigen. Darauf verweist der Mieterverein in Hamburg. Dabei müsse auf die persönlichen Belange des Mieters wie Berufstätigkeit oder Urlaub Rücksicht genommen werden. Mehr als ein bis zwei Besichtigungstermine pro Woche seien grundsätzlich nicht zumutbar, betont der Mieterverein."

Ob dir das nun hilft, weiß ich nicht. Wer von euch beiden ist denn als Mieter eingetragen?
Wenn dein Mann, kann er seine Berufstätigkeit als Grund vorschieben. Denn er ist dann ja als Mieter auch verantwortlich.
Titel: Antw:Nachmieter über Makler - wie oft Besichtigungen zulassen?
Beitrag von: JoJo0508 am 14. Januar 2013, 10:20:46
*
Titel: Antw:Nachmieter über Makler - wie oft Besichtigungen zulassen?
Beitrag von: JoJo0508 am 14. Januar 2013, 14:58:28
*
Titel: Antw:Nachmieter
Beitrag von: Jasmin am 14. Januar 2013, 16:26:47
Schade, hätte gerne gelesen was du geschrieben hast :-[
Titel: Antw:Nachmieter über Makler - wie oft Besichtigungen zulassen?
Beitrag von: Sweety am 24. Januar 2013, 13:52:29
Ich muss den Thread nochmal hochholen und mich mit einer eigenen Frage dranhängen:

Zitat von: brittchen am 14. Januar 2013, 10:07:41
U.a. steht da dies hier:
"Der Vermieter muss sie rechtzeitig, das heißt einige Tage vorher, ankündigen. Darauf verweist der Mieterverein in Hamburg. Dabei müsse auf die persönlichen Belange des Mieters wie Berufstätigkeit oder Urlaub Rücksicht genommen werden. Mehr als ein bis zwei Besichtigungstermine pro Woche seien grundsätzlich nicht zumutbar, betont der Mieterverein."


Weiß jemand, wie das geregelt ist, wenn die Nachmieterfrage keinen Einfluss auf die restliche Mietdauer hat und der Nachmieter schon definitiv feststeht?
MUSS ich den dann reinlassen zum Gucken, solange ich selber noch hier wohne?

Will sagen: Wir sind hier zum ersten April raus, Nachmieter steht schon fest, kann aber frühestens zum Mai einziehen und nun wollen uns die Vermieter trotzdem einen Besichtigungstermin im Februar aufs Auge drücken. Mir ist das nicht recht und ich würde das lieber im April haben, wenn die Butze schon geräumt ist.
Da die Nachfolgepartei eh erst im Mai (frühestens) einzieht, haben wir davon auch keinen Vorteil im Sinne von wir können dann eher raus.
Versteht jemand, was ich meine?
Titel: Antw:Nachmieter
Beitrag von: Flower Eight Revival am 24. Januar 2013, 13:57:57
@sweety
hat der nachmieter unterschrieben? wenn ja, dann müsst ihr natürlich keiner besichtigung mehr zustimmen, da eh sinnlos. wenn mietvertrag nicht unterschrieben durch nachmieter, dann müsst ihr das leider hinnehmen. niemand mietet ungesehen eine wohnung ;) in februar eben, egal wann die einziehen wollen. wo gehts hin? pn, wenn es dir lieber ist  :D
Titel: Antw:Nachmieter
Beitrag von: Mondlaus am 24. Januar 2013, 14:01:02
Ja musst du, allerdings normalerweise mit 3 Tagen ankündigung (bei Berufstätigen) und 24 (bei nicht-Berufstätigen, und auch nicht zu einer  unmöglichen und unzumutbaren Zeit Zulässig ist es nur Werktags zw. 10 und 13 Uhr, und Sonntags zw. 16 und 18 Uhr. Leider ist das Rumführen von den neuen Mietern bzw. potenziellen Mietern ein zulässiger Grund, ich würde auch sagen, unabhängig davon, ob der neue Mieter schon unterschrieben hat. Könnte man möglicherweise vor Gericht anfechten , da Grauzone - aber ich glaub, da würd ich die lieber reinlassen.

Ich habe für meine Münchner Wohnung bereits 30 (!!!) interessenten, die der Makler alle rumführen will, und ich hab nur zwei Stunden pro Tag Zeit.
Titel: Antw:Nachmieter
Beitrag von: Flower Eight Revival am 24. Januar 2013, 14:04:34
@mondlaus
wenn nachmieter bereits vertrag unterschrieben hat, hat dieser in der regel vorher die wohnung gesehen. jede zusätzliche besichtigung muss nicht mehr mit vermieter besprochen werden, da dieser seiner pflicht nachgekommen ist. bedeutet: noch-mieter und zukünftiger mieter sollten sich da einigen, ist eher einer sache der kulanz. der mieter ist dazu nicht mehr verpflichtet. das ist mein wissenstand :-\. oder hat sich da die rechtsprechung geändert? habe nicht nachgeschaut.
Titel: Antw:Nachmieter
Beitrag von: Mondlaus am 24. Januar 2013, 14:08:08
Aber hat er denn die Wohnung vorher gesehen? Ich hab das so interpretiert, er hat noch gar nicht besichtigt, trotzdem den Mietvertrag unterschrieben bzw. verbindlich zugesagt und möchte jetzt doch rein. Wenn nicht, dann fällt es noch unter Besichtigung, auf die er (und auch der Vermieter) ein Recht haben. Wenn die neuen Mieter z.B. nur zum ausmessen etc kommen möchten, dann haben sie dazu kein Recht.
Titel: Antw:Nachmieter
Beitrag von: Flower Eight Revival am 24. Januar 2013, 14:12:37
Das weiß ich auch nicht. Sweety hat dazu nichts genaues geschrieben, wir haben lediglich nur etwas interpretiert.
Deshalb:
1. Wenn ungesehen unterschrieben, ja, muss Sweety vermutlich reinlassen (bin mir nicht 100% sicher). Nur ehrlich, wer unterschreibt ohne sich die Wohnung anzusehen`?  ???
2. Wenn nur fester Interessent, der die Wohnung nehmen will aber vorher natürlich noch ansehen UND Vertrag noch nicht unterschrieben, dann muss Sweety da auch mitmachen. In Februar, ist ja früh genug mitgeteilt worden.
3. Wenn Nachmieter Wohnung bereits gesehen hat und auch unterschrieben, dann muss Sweety nicht zustimmen bzw. nur zu ihre Konditionen.
Titel: Antw:Nachmieter
Beitrag von: Flower Eight Revival am 24. Januar 2013, 14:15:11
http://www.mieterbund.de/1145.html
Titel: Antw:Nachmieter
Beitrag von: Mondlaus am 24. Januar 2013, 14:15:53
Ja, jetzt haben wirs zusammengefasst :)

Wenn der Mietmarkt sehr schlecht aussieht und der Makler auf Unterschrift drängt, da sie die Bewerber schon anstellen, dann unterschreibt man schon mal, ohne besichtigt zu haben. Merke ich gerade hier. Oder vielleicht ist es ein Verwandter des Vermieters? Naja, muss Sweety was zu sagen ;)
Titel: Antw:Nachmieter
Beitrag von: Flower Eight Revival am 24. Januar 2013, 14:18:33
@mondlaus
in münchen unterschreibt man auch für eine kammer, hauptsache "günstig".  ;) ;D da ist wurscht, ob man es vorher auch gesehen hat.  ;D ich war so froh, dass ich während meines praktikums bei meine schwiegereltern wohnen konnte. ich hatte so nur fahrkosten, die ich schon als mega hoch (damals) empfunden habe. 90 € oder so, die studentenmonatskarte (weil ich keine münchener studentin war). hat sich sicher inzwischen einiges geändert.
Titel: Antw:Nachmieter
Beitrag von: Sweety am 24. Januar 2013, 14:19:56
Es ist die Tochter der Vermietersfrau, ich gehe davon aus, dass die die Whg. schonmal gesehen hat, zumal sie schonmal hier drin gewohnt hat :P

Es geht halt wirklich nur ums gucken, wo man welchen Schrank hinstellt. Uns hat man jetzt die Verkürzung der Kündigungsfrist verweigert, weil sie eh frühestens (!) im Mai hier reinziehen kann, wegen ihrer eigenen Kündigungsfrist, evtl. sogar erst später. Das ist nicht schön, aber wir nehmen das hin, da es ja absolut ihr gutes Recht ist.

Ich hab da auch nicht vor, einen großen Zirkus zu machen. Wenn es so ist, dann ist das eben so und wir lassen sie halt im Februar rein. Ich war nur so rein menschlich der Überzeugung, dass sie das große Wändebetrachten unter den Umständen auch genausogut Anfang April machen kann, wenn hier eh alles raus ist.

Danke schön für die Antworten :)
Titel: Antw:Nachmieter
Beitrag von: Flower Eight Revival am 24. Januar 2013, 14:22:01
Hm, vielleicht geht es ihnen auch eher um mögliche Reparaturen? Vielleicht könnt ihr das auf März verschieben, wenn Februar gar nicht geht? Ich habe damals die Besichtigungen echt gehasst. Viele Fremde die durch meine Wohnung latschen. Sehr unangenehm.
Titel: Antw:Nachmieter
Beitrag von: Sweety am 24. Januar 2013, 14:24:08
Also, ja eine Wand muss neu verputzt werden. Aber auch sowas sieht man ja eher, wenn alles leer ist.

Ach naja, ist ja nur die eine. Dann ist das eben so. März wär lustig, dann könnten die sich einen Pfad durch die ganzen Kisten bahnen ;D
Titel: Antw:Nachmieter
Beitrag von: Flower Eight Revival am 24. Januar 2013, 14:27:05
Immerhin bleiben sie sportlich ;D Du hast ja nur eine Besichtigung, ich hatte eine Armee. Die Leute, die Leute waren übel....und die Wohnung ist, kein Witz, immer noch nicht vermietet. Wir sind im Juli 2010 ausgezogen und jetzt haben wir Januar 2013. Irre, was?
Titel: Antw:Nachmieter
Beitrag von: Sweety am 24. Januar 2013, 14:51:48
Das ist in der Tat irre :o :o ;D

Ürks, noch 'ne Frage. Meine Güte, beim letzten Mal ging das alles so unkompliziert und nach allem, was wir so mitkriegen, ist unser zukünftiger Vermieter da auch nicht so versessen darauf, alles nach Passierschein A-38 abzuwickeln ;D

Also - meistens fällt die Wohnungsabnahme ja mit der Schlüsselübergabe zusammen. Wäre ja sonst irgendwie sinnlos.
Aber muss das so sein? Ist das festgeschrieben? Kann man das trennen? Ich meine, auch wenn wir nichts machen müssen?
Und können wir beim Zeitpunkt der Wohnungsabnahme (wenn man es nicht von der Schlüsselübergabe trennen kann) ein Wörtchen mitreden?
Titel: Antw:Nachmieter
Beitrag von: ~ Oma Netti ~ am 24. Januar 2013, 14:58:47
Bei meiner Tochter kommen keine potenziellen Nachmieter mehr zum Anschauen. In ihre Wohnung kann man mit niemandem reinkommen, das würde gar nicht gehen, denn die Küche wäre voll fettig von der Friteuse. Da kann man mit niemandem zum Anschauen kommen, das wäre peinlich. ...... sagt die Vermieterin .....  s-:)

Ihr habt doch von allem Ahnung, meine Tochter hat alles neu gestrichen bei Einzug. Im Schlafzimmer neu tapeziert. Sie muss bei Auszug nix machen, oder? (Hat dann genau 8 Monate drin gewohnt) Die Vermieter meinen nämlich sie müsste alles neu tapezieren (lassen) und sie erwarten Fließtapete.
Titel: Antw:Nachmieter
Beitrag von: Sweety am 24. Januar 2013, 15:07:09
Unrenoviert rein, unrenoviert wieder raus ;)
Titel: Antw:Nachmieter
Beitrag von: ~ Oma Netti ~ am 24. Januar 2013, 15:19:15
seh ich auch so. aber die meinen es wäre ja alles renoviert gewesen.  s-:) (vor 6 jahren für ihre tochter damals) das wär ja noch in ordnung gewesen.  s-:)
Titel: Antw:Nachmieter
Beitrag von: Flower Eight Revival am 24. Januar 2013, 16:01:31
@netti
habt ihr kein übernahmeprotokoll gemacht? fotos vor renovierung? hat deine tochter zeugen?

@sweety
äääääähm, nochmal langsam für mich: was meinst du mit wohnungsabnahme? geht es hier um die "alte" wohnung? wenn ja, klar könnt ihr den zeitpunkt bestimmen. wenn du sagen wir mal am ersten märz ausziehst, dann kannst die übergabe auch anschließend machen. dem vermieter ist es wurscht, hauptsache du zahlst die miete bis vertragsende.
oder ging es dir um die neue bleibe? da muss ich überlegen....
Titel: Antw:Nachmieter
Beitrag von: ~ Oma Netti ~ am 24. Januar 2013, 16:13:32
fotos vor renovierung haben wir nicht. zeugen jede menge. nee, und kein protokoll. die vermieter haben aber ausdrücklich erlaubt, dass sie die wände neu streicht. das schlafzimmer hat mein vater tapeziert.
Titel: Antw:Nachmieter
Beitrag von: Mondlaus am 24. Januar 2013, 16:24:02
Schau mal in den Mietvertrag. Dort steht normalerweise drin, dass der Mieter Schönheitsreparaturen und Instandhaltun g leisten muss. Solche Sachen wie neu renovieren und Streichen fallen da ebenfalls darunter - allerdings darf das laut Gesetz nur alle 3 Jahre verlangt werden. Sollte eine kürzere Frist drinnen stehen, dann ist das nicht zulässig. Nach 8 monaten muss sie nicht noch einmal neu streichen.

Es sei denn, sie hat ne farbige Tapete angebracht, oder eine andere Wandfarbe. Dann muss sie alles weiß machen.
Titel: Antw:Nachmieter
Beitrag von: Katja am 24. Januar 2013, 18:26:36
.
Titel: Antw:Nachmieter
Beitrag von: ~ Oma Netti ~ am 24. Januar 2013, 19:53:08
meine tochter zieht ja eh aus, wenn da noch was nachkommt geht sie zum anwalt, sie hat eine versicherung.  ;)

im mietvertrag steht nur das übliche, dass der mieter verpflichtet ist im rahmen der gesetzlichen frist die schönheitsreparaturen auszuführen, das ist ja alle paar jahre. und ich hab gelesen, dass die wände hell gestrichen sein müssen, nicht weiß. alles weiß ist scheinbar wirklich nicht mehr gängig.
Titel: Antw:Nachmieter
Beitrag von: Sweety am 24. Januar 2013, 20:45:36
Ich bin grad am Überlegen, wie das bei uns wird. Wir haben hier Farbe an den Wänden, aber es steht extra im Mietvertrag, dass die Whg. unrenoviert übergeben wurde und wir haben da echt lagenweise knallbunte Tapete von den Wänden gekratzt. Und sogar in zwei Räumen das Laminat neu gekauft und verlegt. Die Kosten haben wir uns zwar mit den Vermietern geteilt... aber die Hälfte haben wir eben doch selber bezahlt. Leider sind die drei Jahre seit sieben Wochen um.
Arx - echt alles Mist.
Titel: Antw:Nachmieter
Beitrag von: ~ Oma Netti ~ am 24. Januar 2013, 21:18:28
unrenoviert eingezogen. ich würde sagen da zieht man auch unrenoviert aus.
Titel: Antw:Nachmieter
Beitrag von: Sweety am 24. Januar 2013, 21:24:24
Würd ich jetzt auch sagen. Zumal es auch wirklich im Mietvertrag festgehalten wurde. Lassen wir uns überraschen, wir leben hier aktuell nach dem Motto "Öfter mal was Neues" :P
Titel: Antw:Nachmieter
Beitrag von: Flower Eight Revival am 25. Januar 2013, 10:26:51
Nun alle entspannen: selbst wenn Vermieter eine nagelneue Wohnung haben möchten, so müsst ihr dem Wunsch nicht nachkommen. Es versteht sich von selbst, dass man keine zerstörte und vermüllte Wohnung hinterlässt. Solange sich alles im Rahmen hält und sogar wie bei dir @Sweety vertraglich festgehalten wurde, solange müsst ihr nichts befürchten. Diese Klausel hatten wir auch und der Vermieter wurde nett darauf hingewiesen. Er konnte dagegen auch nichts sagen. Wir haben bemalte Wände (Asiatische Zeichen direkt auf weiße Tapete gemalt), Kindertapete (Drachen, Ritter, sowas eben), bunt gestrichene Wände (Apfelgrün, Babyblau und Altrosa) hinterlasen. Alles aber in sehr gepflegten Zustand.  :)
Titel: Antw:Nachmieter
Beitrag von: ~ Oma Netti ~ am 25. Januar 2013, 10:29:54
ok, alles gut.  :) so dachte ich mir das nämlich auch, ist ja alles neu gemacht gewesen von meiner tochter.  :)
Titel: Antw:Nachmieter
Beitrag von: Flower Eight Revival am 25. Januar 2013, 10:32:01
@netti
deine tochter hat auch die rechtsschutzversicherung, wenn ich richtig verstanden habe, oder? ist sie beim mieterschutzbund? wenn ja, dort anfragen und es kommt ein mitarbeiter bei der übergabe mit. das ist service.  ;) würde ich wärmstens empfehlen in ihrem fall.
Titel: Antw:Nachmieter
Beitrag von: ~ Oma Netti ~ am 25. Januar 2013, 10:39:29
ja eine rechtschutz hat sie. im mieterbund ist sie glaub nicht, das muss ich nochmal fragen. die kommen sogar zur übergabe mit? das ist ja ne gute sache.
Titel: Antw:Nachmieter
Beitrag von: Flower Eight Revival am 25. Januar 2013, 10:50:02
Klar. Das wurde meiner Schwester ebenfalls angeboten, sie hatte ordentliche Probleme mit der Vermieterin. Sie war in September eingetreten, mit Rechtsbeistand. Für sie bedeutete laut Mieterschutzbund: beratend von Anfang an inkl. eben Beistand bei der Übergabe. Rechtsbeistand vor Gericht wäre es erst nach Ablauf von 3 Monate Mitgliedschaft.
Da deine Tochter eh schon versichert ist, kann sie ohne Rechtsbeistand eintreten und die Jahresgebühr ist dadurch auch niedriger.  :)

edit: ich würde es ihr echt empfehlen. sie wird noch einige zeit zur miete wohnen und wer weiß, was noch alles passiert? sie können ihr bereits vor der übergabe der wohnung tipps geben, sich den mietvertrag anschauen etc. pp.
Titel: Antw:Nachmieter
Beitrag von: ~ Oma Netti ~ am 25. Januar 2013, 12:05:02
ich sag ihr das mal, danke blume.  :)