Mutterschaftsgeld bei Minijob

Begonnen von piper-j., 02. Januar 2015, 13:25:17

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piper-j.

So, ich muss nochmal eben fragen, da ich nicht ganz durchblicke  :-X

Ich bin jetzt seit dem 01.01. im Muttschutz. Voraussichtlicher ET ist der 12.2.

Ich habe nun dieses OnlineFormular bei der BVA ausgefüllt damit ich diese Einmalzahlung in Höhe von 210 Euro bekomme. Habe vorher 1 Jahr auf 430 Euro gearbeitet.
Jetzt stand da zum Schluss, dass man noch so einen Wisch vom Arbeitgeber zum Mutterschaftsgeld hinschicken soll!?  ??? Was soll das sein? Ich bekomme doch vom AG nichts und habe daher auch keinerlei Bescheinung oder so erhalten.

Vom FA hab ich auch nichts bekommen, da ich ja kein Geld von meiner KK bekomme...

Was muss ich denn da jetzt noch organisieren?
Sorry, bin gerad etwas planlos  :-X
2 Sternchen im Herzen
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26.07.12: Wir bekommen einen SOHN :D
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Es kommt nicht darauf an wie lange man wartet, sonder auf wen
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#1
Du hast auch bei einem Minijob Anspruch auf Mutterschaftsgeld!

Deshalb braucht die KK die Verdienstbescheinigung Deines AG.

Schau' mal auf der HP der Minijobzentrale. (Kann den link leider nicht einstellen)


~ Oma Netti ~

Das habe ich noch nie gehört. Eigentlich bekommt man nix, wenn man nur auf Minijob angestellt ist.  :-\

LILA

@Netti: Das kommt darauf an wo und wie (fair) man angestellt ist.  ;)

Ich habe auch nur einen Minijob, aber ich habe Urlaub und bekomme Krankheitstage bezahlt. Ebenso bekäme ich meinen normalen Lohn, wenn ich z.B. eine Kur mache.
Das einzige was wohl nicht möglich ist, sind die "Kind-Krank-Tage". Aber das ist vollkommen verständlich.

Ich gehe davon aus, dass ich auch Mutterschaftsgeld bekäme. Ich würde das aber nur sehr ungern jetzt extra ausprobieren.  S:D ;D

Wechselflügler

Ob man es tatsächlich bekommt ist eine Sache - zustehen tut es der AN aber.

Genauso wie Lohnfortzahlung im Krankheitsfall - dafür gibt es die U1, bzw.U2 Umlage.

Gilt allerdings nur dann, wenn die AN freiwillig, bzw.pflichtversichert ist. D.h., ist die AN z.B. in Elternzeit, und arbeitet auf geringfügiger Basis, ist sie ja nicht familienversichert und hat somit Anspruch auf Mutterschaftsgeld, wenn sie mehr als 390,00 Eur/Mt. verdient.
Ist sie allerdings familienversichert steht ihr kein Mutterschaftsgeld zu.

Auch für einen Minijob gelten die Bestimmungen aus dem Mutterschutzgesetz.

Sunlight4444

Huhu!
Verstehe ich das richtig? Du bist in Elternzeit von Kind 1 und hattest einen Minijob und jetzt kommt der Mutterschutz von Kind 2?
Gleicher Fall bei mir!
Nach ewigem rumtelefonieren, läuft es hier folgendermaßen:
Der Anteil zum Mutterschutzgeld der Krankenkasse mit 13€ pro Tag steht mir eh zu, 6 Wochen vor und acht Wochen nach Geburt. Daher Bescheinigung vom FA bei der Kasse einreichen.
Seit 01/14 ist es möglich, die Elternzeit von Kind 1 zum Datum des Beginns der Mutterschutzfrist von Kind 2 abzubrechen um Anspruch auf den AG-Anteil zum Mutterschutzgeld zu erlangen. D.h. Ich bekomme nun quasi volles Gehalt wie vor Kind 1.
Etwas kompliziert, aber lohnt sich!
Lg

piper-j.

#6
@Nala: Nein, das stimmt so nicht. Bei einem Minijob bekommt man vom AG bzw. KK kein Muttschutzgeld.

Mutterschaftsgeld wird von den gesetzlichen Krankenkassen nur für die freiwillig- und pflichtversicherten Mitglieder während der oben genannten Schutzfristen gezahlt. Ist die Minijobberin privat- oder familienversichert, erhält Sie auf Antrag ein Mutterschaftsgeld von höchstens 210,00 Euro für diese Zeit vom Bundesversicherungsamt. Entsprechende Informationen sowie Antragsformulare sind beim Bundesversicherungsamt, Mutterschaftsgeldstelle,....

Für die Zeit der Schutzfristen nach dem Mutterschutzgesetz ist der Arbeitgeber zur Zahlung eines Zuschusses zum Mutterschaftsgeld verpflichtet. Diesen Zuschuss zahlt der Arbeitgeber nur dann, wenn das monatliche Nettoarbeitsentgelt der Minijobberin 390,00 Euro überschreite


Ich hab zwar mehr als 390 Euro verdient, habe aber mal ausgerechnet, dass die Differenz die der AG zahlen müsste gerade mal 1,33 Euro pro kalendertag wäre!
www.minijob-zentrale.de/SiteGlobals/Forms/Rechner/Mutterschaftsrechner/Mutterschaftsrechner_Formular.html

@sunlight: Nein, ich hatte in der Elternzeit meines 1.Kindes gekündigt und den AG gewechselt, so dass ich also nicht mehr in Elternzeit war, als ich den neuen Miijob begonnen habe.

Hm, bin immer noch nicht weiter  :-\ Ich rufe Montag mal bei der BVA an und frage nach. Und am Mittwoch hab ich FA Termin, dann lass ich mir nochmal diesen Zettel für den AG geben und gib diesem beim AG ab. Mal gucken...
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14.04.12: SST wieder positiv!!!
26.07.12: Wir bekommen einen SOHN :D
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Piper - genau das sagte ich...

Wenn Du familienversichert warst, weil eben nicht mehr in EZ mit Kind 1, dann trifft es auf Dich nicht zu.
Wärst Du in EZ gewesen, hättest Du die 13,00 Eur/Tag von der KK bekommen und die 1,33 Eur/Tag vom AG.

Sunlight hat es richtig geschrieben.

(Ich hatte den Fall erst in der Arbeit und genau so mit der Knappschaft abgesprochen.) :)