Hallo,
mir ist heute ein netter Job quasi in den Schoß gefallen, total leichte Arbeit, nettes Geld dafür, und ich kann mir die Zeit dafür einteilen.
Ich mache aber zum ersten mal einen Minijob.
1. Muss ich meinen alten Arbeitgeber darüber informieren? Ich bin seit 2 Jahren in Elternzeit und habe nun 3 weitere Jahre.
2. die Elterngeldstelle muss ja informiert werden, aber da ich ja ,,nur" den Mindestsatz bekomme (auch noch auf 2 Jahre geteilt), dürfte mir ja eigentlich nichts abgezogen werden, oder? Ich arbeite nur ca. 4 - 5 Stunden die Woche.
Ab wann muss ich die informieren? Morgen machen wir schon die Einweisung, nächste Woche soll ich den Vertrag unterschreiben.
3. Muss ich noch wen informieren? Kindergeldkasse, Krankenkasse (bin ja noch selber versichert) ...?
LG Stefanie
zumindest die erste Frage kann ich dir beantworten: Ja, du musst es deinem eigentlichen Arbeitgeber sagen, aber der kann nur etwas dagegen machen, wenn er einen triftigen Grund hat (z.B. wenn er selbst eine ähnliche Stelle dringend zu besetzen hat)
Zum Rest, hm, mir hätten sie damals alles am Elterngeld abgezogen, aber ich war auch über dem Minimum... Bei denen würde ich einfach mal anrufen und nachfragen.
Bei der Kindergeldstelle musst du nichts melden. Kindergeld hat damit nichts zu tun. Aber Krankenkasse? hmm, keine Ahnung...
LG, Schwalbe
@Schwalbe: danke dir, dann rufe ich in der Personalabteilung an, wenn ich den Vertrag habe. Machen können die nichts, arbeiten kann ich da eh nicht mehr, 200 km sind mir doch zu weit ;D
Der Krankenkasse hatte ich nix gemeldet. Wenn dann meldet Dich normalerweise eh Dein neuer Arbeitgeber, aber der Minijob ist ja abgabenfrei.
Und den Rest hat Schwalbe ja schon geschrieben.
Hubs - Das stimmt nicht ganz. Für den AN in der Regel schon, der AG muss aber einen
geringen Prozentsatz an die Minjob-Zentrale abführen.
Bei nem richtigen Minijob auch? Ich dacht des wäre erst ab 400 €?
Ein Minijob ist BIS 400,00 EUR. Alles darüber ist steuer-und sozialversicherungspflichtig( bis 799,99 EUR gilt die s.g.Gleitzonenregelung).
So ein geringer Prozentsatz ist das ja gar nicht. Sind doch 25% die der AG abdrücken muss, oder?
Jedenfalls musst du selber nichts bei der KV angeben. Dein AG meldet den MiniJob bei der Minijobzentrale und dann geht alles seinen Weg.
Der Elterngeldstelle musst du bescheid geben. Bei mir würde jeder verdiente Euro zur Abzug führen, deshalb hab ich absolut keinen Verdienst und auch keinen Nebenjob angenommen (wie ich eigentlich wollte). Aber ich bekomme auch fast den Höchstsatz. Wie es ist, wenn man nur den Mindestsatz bekommt, weiß ich nicht. Die 2 Jahre dürften keine Rolle spielen, sonst würde das ja jeder so machen.
Deinen AG musst Du informieren, der KK wird das eigentlich durch den neuen AG gemeldet, der muss ja wissen, wo Du versichert bist, da er einen geringen Prozentsatz zahlt. Das läuft alles, soweit ich weiß über diese Minijob-Zentrale. Kindergeldkasse musst Du es nicht melden, der Elterngeldstelle aber schon.
Solange du in Elternzeit bist, ist es nicht unwichtig, dass du noch weiter beim alten AG angestellt bist, auch wenn du da nicht mehr arbeiten wirst. Dadurch wird deine Krankenkasse weiter bezahlt. Also solltest du da schon um Erlaubnis bitten.In der Regel ist das ja nur eine Formsache.
So, die Personalbateilung konnte mir nicht weiter helfen, also habe ich jetzt an meinen Chef (der war letzte Woche nicht da) eine kurze Info (was das für eine Arbeit ist, in welchem Umfang) geschickt, mit der Bitte um eine schriftliche Genehmigung. Ich will das schriftlich haben. Nicht dass der irgendwann plötzlich nichts mehr davon weißt s-:)