Mietrecht - Renovierung bei Auszug

Begonnen von Barbia+LuJo, 15. Oktober 2011, 21:06:43

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Barbia+LuJo

Hallo Mädels,

es geht los. In 6 Wochen wollen wir umziehen und nun war gestern unsere Nachmieterin da. Eine reizende Frau S:D......

So nun mein Problem.
Sie will, dass wir ALLES rausreisen, Tapeten, Laminat, im Garten alles.

Meine Frage ist: Was MUSS ich tun und was KANN ich tun.

Im Übergabeprotokoll ist nur, dass wir damals bei der Übergabe die Zargen selber machen wollten. Hier ist klar, dass MUSS ich tun. Aber in diesem Protokoll steht nix von den Pflanzen im Garten, die unser Vormieter eingepflanzt hat. Meine Pflanzen kommen ganz klar raus (schade um meine Rosen und meinen Bambus). Aber MUSS ich die anderen auch rausnehmen? Und den Sichtschutz? Steht auch nix im Übergabeprotokoll.

Ich weiß nicht weiter. So viel zu tun und so wenig Zeit.

Auf Hilfe hoffend, danke

Chaosqueen

Ich weiß es nicht ganz genau aber ich glaube nicht, dass ihr das müsst... Zumindest bin ich mir bei den Tapeten und den Pflanzen ziemlich sicher...
Beim Boden bin ich mir nicht so sicher denn meine Freundin muss ihn auch rausnehmen wenn sie keinen Nachmieter findet, der die Wohnung mit Laminat übernimmt :-\

Was steht denn bei euch im Mietvertrag?
Die Entscheidung Kinder zu haben ist von sehr großer Tragweite - beschließt man doch, dass sein Herz für alle Zeit außerhalb des Körpers umherläuft





Ina+Finn

Du musst nur dass machen,was Dein Vermieter Dir schreibt.
Selbst Deine Rosen dürfen bleiben,wenn der Vermieter nix sagt :)

Wir haben unser Protokoll letztes Jahr falsch verstanden und viel mehr gemacht,als der Vermieter verlangt hat :P

Fazit:
Du/Ihr macht das,was der VERMIETER verlangt,für alles andere hat dann der Nachmieter zu sorgen...Auf eigene Kosten versteht sich

Achsoooo,hol Deinen Vermieter ran,für eine erste Abnahme,da steht dann drin,was gemacht werden soll

~ Oma Netti ~

ich schließe mich ina an. der nachmieter at doch gar nix zu sagen, der VERMIETER ist zuständig.

Barbia+LuJo

Nur pfeift mein Vermieter IMMER des Nachmieters Liedchen mit

~ Oma Netti ~

aber irgendwie gibt es da bestimmungen,,,

wie sah die wohnung denn aus als ihr eingezogen seid?

vielleicht weiß hier ja noch jemand richtig bescheid.

Ina+Finn

Dann setz den Vermieter auf den Pott.
Entweder er macht eine VORab-Abnahme mit den Sachen,die aus seiner Sicht gemacht werden sollen,oder Peng :P

Für sowas würd ich sogar zum Mieterschutzbund gehen,der kostet nämlich weniger,als alles rauszureissen oder neu zu machen

Sylvara

Normal müsste sowas wie Renovierungen bei Auszug im Mietvertrag geregelt sein. Da gab es doch vor weniger Zeit erst ein neues Urteil.
Wenn ihr unrenoviert eingezogen seit, dann müsst ihr auch nix machen.
Fußboden ist soweit ich das verstanden habe immer Vermieter Sache.

Beim Garten weiß ich nicht wie das läuft. Wir sind hier mit Garten ala Wildwuchs eingezogen, weil nix gemacht wurde und der Vermieter hat auf seine Kosten nen Gärtner zumindest alles stutzen lassen sowie einen Baum entfernt.


Ansonsten sagt ihr doch sie soll beim Vermieter nen Renovierungsmonat durchringen, sprich mietfrei nur Nebenkosten, ihr habt in der neuen Wohnung eh bestimmt selber noch genug zu tun  :)

Honigbluete

Wichtig ist, was in eurem Mietvertrag steht! Das, und nur das, müsst ihr machen. Wir hatten damals viel Glück, da wir unsere letzte Wohnung renoviert übernommen haben, bei Auszug aber nicht mehr renovieren mussten, da der Mietvertrag die Standart-Formulierung drin hatte, dass nach xy Jahren alles renoviert werden muss. Damit war diese Klausel ungültig (im nachhinein, für Vermieter schon echt blöd) und wir mussten nichts machen. Für Böden ist generell der Vermieter zuständig, außer ihr habt selbst Laminat verlegt, das müsst ihr dann wieder rausnehmen (außer der Nachmieter nimmt es). Grundsätzlich würde ich sagen, sollte die Wohnung in dem Zustand übergeben werde, wie ihr sie übernommen habt (sollte für den Garten auch gelten)...

Barbia+LuJo

Wir haben die Wohnung komplett unrenoviert übernommen.

Ich glaub ich werd morgen mal beim Mieterverein anrufen und mir einen Termin geben lassen

BiDi

Wenn ich das richtig verstehe, geht es gar nicht um Renovierung sondern die Rückversetzung der Wohnung in den Ausgangszustand?

Waren Tapeten an den Wänden, als ihr eingezogen seid? Stand im Mietvertrag das ihr binnen x Tagen Tapeten an den Wänden anbringen müsst? Oder habt ihr das auf eigene Kappe gemacht? Dann ist imho die Forderung des Abreissens rechtens. Das Gleiche beim Laminat (wir standen auch schon mal mit 100qm nutzlosem Laminat da  s-:)).

Grüsse
BiDi
Mattis: * 3.2004
Moritz: * 4.2005

Barbia+LuJo

Als wir hier eingezogen sind, hatte die Vormieterin alles so gelassen. Sie hatte uns schon 10Tage hingehalten und wir wollten so schnell wie möglich rein.

Im Mietvertrag steht zweierlei. Einmal steht:
"Die Wohnung ist nach Beendigung des Mietvertrages tapetenfrei und geweißt in Küche, Bad und an den Decken zurückzugeben." Dies ist nachträglich handschriftlich in den Vertrag eingefügt.
Dann steht an anderer Stelle:
"Der Mieter hat die Mietsache beim Auszug geräumt und gerreinigt an den Vermieter zurückzugeben"

Ja was denn nun?

Blondie

Zitat von: Barbia+LuJo am 16. Oktober 2011, 18:33:55
Als wir hier eingezogen sind, hatte die Vormieterin alles so gelassen. Sie hatte uns schon 10Tage hingehalten und wir wollten so schnell wie möglich rein.

Im Mietvertrag steht zweierlei. Einmal steht:
"Die Wohnung ist nach Beendigung des Mietvertrages tapetenfrei und geweißt in Küche, Bad und an den Decken zurückzugeben." Dies ist nachträglich handschriftlich in den Vertrag eingefügt.
Dann steht an anderer Stelle:


Ja was denn nun?

Würde ich so deuten, Alle Tapeten runter und weiß malern an den Decken, küche und Bad komplett.

An eurer stelle malert komplett weiß. Wenn ihr das laminat verlegt habt weil vorher keins drin war, dann ist es ermessensache des nachmieters da so zu übernehmen, ansonsten muß es raus.

Zitat von: Barbia+LuJo am 16. Oktober 2011, 18:33:55

Dann steht an anderer Stelle:
"Der Mieter hat die Mietsache beim Auszug geräumt und gerreinigt an den Vermieter zurückzugeben"

Ja was denn nun?

Heißt wohnung leer und besenrein übergeben.

LG
Lebe das Leben, das du liebst.
Liebe das Leben, das du lebst.

Cecalein

#13
*

BiDi

Zitat von: ʏαмι am 16. Oktober 2011, 18:56:33
Du musst definitv NICHT die Tapeten enfernen!  :o Selbst wenn das schriftlich im Mietvertrag festgehalten wurde ist diese Klausel nichtig! Siehe BGH-Urteil vom 05.04.2006, VIII ZR 109/05.


In dem Fall stand aber im Mietvertrag auch der Schöhnheitsreperatur-Passus.:

'Der Mieter ist verpflichtet, die während der Dauer des Mietverhält- nisses entsprechend nachstehenden Fristen fällig werdenden Schönheitsreparaturen fachgerecht auszuführen (Küchen/Bäder/ Duschen/Toiletten: alle 3 Jahre, Wohn- und Schlafräume/Flure/ Die-
len: alle 5Jahre, übrige Räume/Fenster/Türen/Heizkörper: alle 6 Jahre)...'

Die Kombination von 'Rausreissen bei Auszug und Renovieren während des Wohnes hat laut Urteil zu einer Benachteiligung des Mieters geführt.

Wenn dieser Passus in Barbias Mietvertrag nicht steht, kann sie sich darauf nicht berufen.

Grüsse
BiDi
Mattis: * 3.2004
Moritz: * 4.2005

Juli+Felix

Holla, wenn ihr zwei widersprüchliche Formulierungen im Mietvertrag stehen habt, kann es gut sein, dass ihr gar nichts machen müsst. Ich würde umgehend zu einem Anwalt gehen, der auf Mietrecht spezialisiert ist - oder zum Mieterschutzbund. Dass sind zwei so krasse Gegensätze, wie sollt ihr euch dementsprechend verhalten? Rechtlich muss ein Mietvertrag das eindeutig regeln.
Viel Glück und lasst euch nicht ärgern, schon gar nicht von der Nachmieterin.  ??? :)

Cecalein

#16
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