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Allgemeines => Allgemein => Thema gestartet von: Barbia+LuJo am 18. Januar 2013, 12:28:10

Titel: Mieterhöhung - Wie lange im Voraus ankündigen?
Beitrag von: Barbia+LuJo am 18. Januar 2013, 12:28:10
Hallo,

grad komm ich nach Hause und da liegt ein Brief, der Verwaltung in der Post, eine Mieterhöhung.

An sich kein Problem, nur ist das gleich zum 01.02.13. Mir schwirrt im Kopf, dass es 4 Wochen im Voraus angekündigt werden muss. Google sagt nix genaues. Es geht nur um 7 € mehr im Monat, also kein Drama. Aber so mal eben 13 Tage vorher find ich doch jetzt ein wenig knapp.

Hat jemand also eine Antwort für mich, wielange im Voraus eine Mieterhöhung, Grundmiete (Kaltmiete) angekündigt werden muss?

LG
Titel: Antw:Mieterhöhung - Wie lange im Voraus ankündigen?
Beitrag von: liadan am 18. Januar 2013, 12:31:00
http://www.bmgev.de/mietrecht/tipps-a-z/artikel/fristen.html

http://www.cecu.de/mieterhoehung-voraussetzungen.html

http://www.mietrecht-ratgeber.de/mietrecht/miete/content_08.html