Mieterfrage- wer zahlt neue Küche?

Begonnen von dasmuddi, 09. Januar 2014, 09:36:10

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dasmuddi

Mir fiel keine bessere Überschrift ein

wir wohnen ja zur Miete hier, die Küche war damals beim Einzug vor 6 Jahren schon drin.

vor uns hat eine Familie 5 Jahre hier gewohnt, Küche war schon drin

Wir schätzen die Küche steht schon gute 25 Jahre jetzt.

und so langsam merkt man es auch, da fällt ein Schubfach raus und ich kann es nicht mehr festmachen.

Wir mussten ein Teil der Fliesen rauskloppen weil wir die kaputte Spülmaschine nicht rausbekommen hab da die Küche gefliest wurde wo die alte Küche drin war.

Jedenfalls es muß so langsam eine neue Küche her.

Wer muß die zahlen?

Der Vermieter?

oder zahlen wir die Küche und müssen aber im Gegenzug die Alte aufheben falls wir mal ausziehen sollten?

Oder halbe -halbe?

Kennt sich da jemand aus?

jewa

Wenn die Küche mitvermietet wurde (also bei Einzug schon drin war und ihr sie eben nicht durch Ablöse vom Vormieter gekauft habt) ist es eigentlich Vermietersache, da Teil der Mietsache. Schau am besten mal im Mietvertrag nach.
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Das Leben wäre viel einfacher, wenn ich dich nicht getroffen hätte.
Es wäre nur nicht mein Leben.

~ Oma Netti ~

Ich glaub nicht, dass der Vermieter für ne Küche verantwortlich ist, aber ich weiß es nicht. Wir haben immer eine eigene Küche eingebaut und dann aber auch wieder mitgenommen, wenn wir ausgezogen sind.

dasmuddi

im Mietvertrag steht nur das eine Einbauküche vorhanden ist mehr leider nicht

@ Netti naja dann war bei euch nie ne Küche drin beim Einzug.
Hier war die Küche ja schon drin und nun muß sie langsam erneuert werden

Bahiamia

Huhu,

Solange es nicht explizit im Mietvertrag steht, ist es eure Sache... Aber ihr könnt ja beim Vermieter nachfragen, mehr als nein sagen kann er ja nicht... Einen Versuch ist es allemal wert...

Ups... Hat sich überschnitten... Dann ruft dochmal an und fragt nach...

Januar2012

Wenn die Küche wirklich im Eigentum der Vermieter ist, sie sie also damals gekauft haben und nun mit vermieten, dann ist der Vermieter für sämtliche Reparaturen verantwortlich. Er kann aber natürlich auch entscheiden, ob er ausbessern lässt oder neu kauft.

Mein Onkel und Familie wohnen in einem gemieteten Haus. Es waren jetzt kurz nacheinander Ofen und Spülmaschine kaputt und wurden durch die Vermieter getauscht.

Wenn ihr eine neue Küche kaufen möchtet, könnt ihr euch die Erlaubnis vom Vermieter holen. Da bleibt es dann Vereinbarungssache, ob ihr bei Auszug den Ursprungszustand herrichten müsst, oder die neue Küche drin bleibt und gegen Abschlag an die Nachmieter oder den Vermieter verkauft wird oder was auch immer.

dasmuddi

aber was ist dann mit der Küche falls wir hier dann ausziehen wenn wir z.b. Halbe-Halbe machen?

Also wir haben nicht vor hier irgendwann mal auszuziehen aber man weiß ja nie wie das Schicksal so spielt

Wir wollten vorbereitet sein wenn wir unseren Vermieter anrufen  ;) ;)  ;D 

achso wir haben ein gutes Verhältnis Vermieter und wir

jewa

Das ist Verhandlungssache.

Normalerweise ist es so, dass entweder keine Küche vom Vermieter gestellt wird oder wenn er sie stellt, dann meist nur einen günstigen Block. Und wenn euch der nicht gefällt, dann könnt ihr euch eben beteiligen, das eure Wünsche berücksichtigt werden. Aber auch das ist schon "Kulanz" des Vermieters.
Da die Küche ja benutzt wird, wird sie auch abgenutzt, da wird nicht viel "übrigbleiben", wenn ihr nicht gleich ausziehen würdet.
Aber auch hier ist natürlich euer Verhandlungsgeschick gefragt und was ihr letztendlich schriftlich(!) (und rechtswirksam; ich verweise auf viele ungültige Regelung z.B. in Bezug auf Schönheitsreparaturen) für den Fall eines Auszugs festlegt.

Prinzipiell würde ICH (ist nur meine Meinung) den Vermieter auf die alte Küche und der Zustand hinweisen und einfach mal nett und höflich nachfragen, denn aktuell muss er ja nur reparieren lassen. Einen Anspruch auf neu hast du erstmal nicht.

Das "Problem" eigene Einbauküche in Mietwohnung hast du ja immer, entweder übernimmt sie bei Auszug der Vermieter, der Nachmieter oder du musst sie mitnehmen. Und mit fremder Einbauküche muss der Mieter halt leben oder es vorher vertraglich regeln.

Das von dir angesprochene halb-halbe ist halt so eine Sache. Bei ganz ist halt klar, ob Vermieter oder Mieter zuständig ist (z.B. Vermieterküche, Herd ist kaputt, muss er reparieren/austauschen lassen), so birgt es halt "Streitpotential".

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dasmuddi

hmm

bis jetzt haben wir die Elektrogeräte ausgetauscht die kaputtgegangen sind

Kühlschrank und Spülmaschine, wußten wir garnicht das der Vermieter das hätte austauschen müssen immerhin haben wir es ja kaputtbekommen*ggg*

dann werden wir mal mit unseren Vermieter sprechen, bis jetzt haben wir uns immer geeinigt wenn hier im Haus was zu machen war.


myja78

Achtun Laienwissen, bin mir aber ziemlich sicher, dass es so ist.

Also, wenn im Mietvertrag explizit drin steht, dass eine Küche vorhanden ist, ist diese Teil der Mietsache und somit ist der Vermieter dafür verantwortlich. Was er für eine Küche einbaut ist seine Sache, wenn ihr euch gut versteht habt ihr aber bestimmt ein Mitspracherecht - oft kann man auch durch Übernahme des Einbaus oder einen Teil der Kosten die Wunschküche bekommen, wenn die Wünsche nicht zu "schräg" sind. Die Küche ist dann aber wieder Eigentum des Vermieters und bleibt bei Auszug in der Wohnung (ohne Abschlagszahlung).
Findet euer Vermieter eine neue Küche nicht notwendig, so könnt ihr eine eigene installieren, aber dann solltet ihr die alte aufheben um bei Auszug den Ursprungszustand wieder herstellen zu können.

Ich denke am einfachsten ist ein Gespräch mit dem Vermieter, dass die Küche abgenutzt/kaputt ist und eine neue her muss. Die genaue Vorgehensweise kann man dann ja absprechen und auch schriftlich fixieren, wenn man will (wobei das ja nur nötig ist, wenn der Vermieter euch z.B. zusagt, dass er bei Auszug innerhalb einer gewissen Frist eine Ablöse für die Küche zahlen würde, oder dass die Küche nicht zum Mietumfang gehört)

Sonne1978

Aus dem Bauch heraus würde ich sagen, ist das Mieter-Sache.

Wenn Ihr einen guten Draht zu Eurem Vermieter habt, kann man evtl. aushandeln, dass er für die neue Küche aufkommt und Ihr für die E-Geräte? Letztere kann man bei einem Umzug einfacher mitnehmen und beim Kauf entsprechend was Hochwertiges nehmen.

Diana & J. & T.

Wenn die Küche im Mietvertrag steht, ist der Vermieter zuständig. Noch dazu kann er einen Neukauf steuerlich absetzen  ;)
❤️ J 03/10 ❤️
❤️ T 12/16 ❤️

Honigbluete

Wenn die Wohnung mit Küche vermietet wird, ist der Vermieter zuständig. Wenn ihr ein gutes Verhältnis habt, soltet ihr euch sicher einigen können. Z.B. habt ihr ja schon neue Geräte, dann könnte er die Möbel zahlen. Bei einem Auszug würde dann aber alles da bleiben.

scarlet_rose

Ist die alte Küche vom Vermieter oder habt ihr sie von den Vormietern übernommen?

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~ Oma Netti ~

Zitat von: Honigbluete am 09. Januar 2014, 15:46:35
Wenn die Wohnung mit Küche vermietet wird, ist der Vermieter zuständig. Wenn ihr ein gutes Verhältnis habt, soltet ihr euch sicher einigen können. Z.B. habt ihr ja schon neue Geräte, dann könnte er die Möbel zahlen. Bei einem Auszug würde dann aber alles da bleiben.

Ich würde aber doch nie im Leben meine eigenen Geräte da lassen beim Auszug, die ich bezahlt habe.  ???

Aber ein Vermieter ist doch nicht zuständig Möbel - in dem Fall eine Küche - für seine Mieter zu kaufen? ich kann mir das schwerlich vorstellen.  :-\

scarlet_rose

Netti:
Kommt auf die Formulierung im Mietvertrag an.

Wenn es heißt "Wohnung inkl. Einbauküche und Geräte", dann sind diese Teil des Mietvertrages.

Wenn aber die Küche nur so "noch drin ist" und übernommen werden KANN, ohne Gegenstand des Mietvertrages zu sein, was ja in den meisten Fällen so ist, dann muss er nicht dafür aufkommen.
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dasmuddi

Zitat von: scarlet_rose am 09. Januar 2014, 15:46:57
Ist die alte Küche vom Vermieter oder habt ihr sie von den Vormietern übernommen?
die Küche ist vom Vermieter ,die war schon bei unseren Vormietern drin


edit: ich glaub ich muß unseren Mietvertrag doch mal suchen um zu gucken was drin steht irgendwo ist der Mietvertrag so oft braucht man den nun auch nicht

Honigbluete

@netti dafür hat man ja aber keine komplette Küche kaufen müssen... Und letztlich hätte dasmuddi die Geräte ja auch nicht selbst erneuern müssen, das wäre Vermietersache gewesen! Da ich aber annehme, dass sie die alten Geräte nicht mehr hat, Pech gehabt.

dasmuddi

die alten Geräte waren kaputt,warum soll ich die behalten?

ausserdem wenn ich HIER ne neue Küche einbaue dann kommt ganz definitiv ein neues Teil in die Küche
nämlich ne ordentliche Spülmaschine und nicht so ein Singlehaushaltteil

~ Oma Netti ~

Pech gehabt?  :o

Na also dann muss es ja so sein, dass entweder der Vermieter zuständig ist ODER die Mieter.
Wenn die Küche also dem Vermieter wirklich gehört, dann hätte ich persönlich auch keinen neuen Herd gekauft, muss ich sagen.  :-\ Also ich würde keine Geräte kaufen und sie dann dort lassen beim Auszug.  :-\

KoenigRaffzahn

... Küche, Schränke, Elektrogeräte - Eigentum des Vermieters
... Elektrogeräte entsorgt die nicht Euch gehörten?  ???
... ohne Vermieter Wissen?

... könnte Ärger geben

fremdes Eigentum entsorgt
mfg die welt liegt uns zu füßen denn wir stehen drauf wir gehen drauf für ein leben voller schall und rauch bevor wir falln falln wir lieber auf

dasmuddi

Vermieter weiß das wir die Geräte ausgetauscht haben  ;)

KoenigRaffzahn

Zitat von: dasmuddi am 09. Januar 2014, 16:44:08
Vermieter weiß das wir die Geräte ausgetauscht haben  ;)

... dann schreib das dazu.
d.h. Vermieter geht von neuer Küche aus, die Euch gehört!  ;)

edit. Mietvertrag abändern nicht vergessen!
mfg die welt liegt uns zu füßen denn wir stehen drauf wir gehen drauf für ein leben voller schall und rauch bevor wir falln falln wir lieber auf

dasmuddi

nee, hier ist noch die alte Küche drin die seit ca. 20 Jahren drin ist.

Irgendwann ging der Kühlschrank kaputt, wir haben einen neuen gekauft den alten haben wir entsorgt.

Dann ging die Spülmaschine kaputt, wir haben ausgetauscht, bzw. beim austauschen gemerkt das die Küche nachträglich gefliest wurde, sprich die Küche wurde eingefliest.

darüber haben wir mit dem Vermieter mal gesprochen, dabei hat sich rausgestellt, er war der Volldepp der die Küche gefliest hat*gggg*

Wir haben herzlich drüber gelacht, sprich er weiß also das wir hier einiges erneuern.

nun haben wir vor gut 2 Jahren schonmal das Küchenthema angesprochen, er hat uns aber gebeten noch zu warten da wir vorher die Fenster/Türen und Heizung erneuern mußten wo er ja den Hauptteil dazu betragen mußte.


myja78

Also, wenn er euch gebeten hat zu warten, kann der Grund ja eigentlich nur sein, dass auf ihn dann irgendwelche Kosten zukommen, sei es die Grundlegende Renovierung der Küche (inkl. der Fliesen), aber vermutlich auch die Küche an sich - denn warum sollte er euch bitten zu warten, wenn ihr alle Kosten tragen müsst ;)