Mehrere 400 Euro Stellen?was ist mit Ehrenamtshonorar?

Begonnen von lotte81, 08. Januar 2014, 10:42:55

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lotte81

Hi,
derzeit werden mir von diversen Stellen Jobs angeboten. Grundsätzlich schön und ich freue mich drüber, dass man Interesse an mir hat und sogar auf mich zukommt .....Leider ist bisher noch keine handfeste Festanstellung dabei...sondern alles "Auf Honorarbasis" oder eben gad rief jemand an mit einer 400 Euro Stelle....ich habe nun zwar mit der Frau lange telefoniert und sie drum gebeten doch zu prüfen, ob man mich nicht fest einstellen könnte (also wenigstens 500 Euro, so dass ich zumindest EINE Stelle habe über die ich krankenversichert bin und auch mit FESTEM Gehalt, Urlaubsanspruch usw. ) Aber ich fürchte das bleibt ein frommer Wunsch  s-:)
gut, im Endeffekt wird es also wohl so aussehen, dass ich mich aufteile. Nun frage ich mich aber grad, was passiert denn, wenn ich nun 2 Stellen habe und auf 600 euro komme? Was zahle ich davon? wenn ich da noch Krankenkasse und Steuern von Zahle, bleibt am Ende doch nichts übrig?
UND was ist, wenn eins davon als Ehrenamtshonorar angesetzt würde?! Wie sieht es dann aus? Sagen wir, ich habe diese 400 Euro Stelle und da ja keine Abgaben. Dann verdiene ich noch 200 Euro als Ehrenamtshonorar - bleibt das dann auch frei von Abgaben?
Bauchgrummeln macht mir grad, dass dabei natürlich keine Vorsorge für meine zukunft getroffen wäre  s-:) Auf der anderen Seite hilft es mir ja auch nicht auf das Geld zu verzichten, wenn ich ja sonst nichts in Aussicht habe  s-:) Zumindest für den Übergang wären also 600 Euro im Monat besser als nichts.
Hat jemand eine Idee?
Was passiert denn wenn ich nun noch mehr 400 Euro Stellen sammele und habe am Ende vielleicht 1000 euro? geht das überhaupt? Muss ich mich dann als Freiberufler anmelden?Macht das vielleicht am Ende sogar mehr Sinn?
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Sally

Hallo Lotte,

ich versuch Dir mal zu helfen :

Als Minijobber (angestellt) darf man maximal 450 € haben, egal wieviel Jobs du hast, zusammengerechnet darfst Du maximal 450 € haben, dann hast Du keine Abgaben.

Kommst Du mit mehreren Jobs zusammengerechnet über 450 € hast Du auf jeden Job Abgaben zu leisten (Kranken-, Pflege-,Arbeitslosen-,Rentenversicherung, Steuern). Hier gilt die Gleitzone, das heißt Du bezahlst nicht ganz die Hälfte der Beiträge (wie bei einem normalen Job), sondern anteilig.

vom Ehrenamt habe ich nicht so viel Ahnung: hier musst Du für einen Verein tätig sein, nehme ich an ?

Davon abzugrenzen ist die Tatsache wenn Du selbständig/freiberuflich bist. Hier gibt es keine 400 € Jobs.
Wenn Du Selbständig bist kannst Du in der Familienversicherung bleiben wenn du nicht mehr als 395 € im Monat verdienst. Bist Du drüber musst Du selber Krankenversicherung zahlen.
Rentenversicherung bei Selbständigen fällt nur bestimmte Berufszweige an.

Honigbluete

Ehrenamtshonorar/Übungsleiterpauschale ist unabhängig von anderen Einkünften, darf aber einen bestimmten Betrag im Jahr nicht überschreiten. Umgerechnet waren das ca. 175€/Monat.
400€ Jobs kenne ich mich nicht aus, freiberuflich wäre sicher eine Alternative. Ich habe neben einer Teilzeitstelle freiberuflich gearbeitet, da hatte ich kaum/keine Abgaben. Das Beste wäre wirklich eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung plus freiberufliche Tätigkeit oder Übungsleiterpauschale.
Viel Glück!

lotte81

Ok, Gelitzoneneregelung sagt mir noch was....ich glaube mich zu erinnern, dass sich das so ab 700 Euro "lohnt" und man wenigstens die 400-450 Euro raus hat

Mal eine vermutlich doofe Frage: aber wer berät einen denn bei so was? Steuerberater? Kennen die sich auch dann mit Krankenkassenregelungen aus? Oder beraten da direkt die Krankenkassen (die aber vermutlich keine Ahnung von Steuern haben) oder direkt das Finanzamt?
Und so als ganz kleiner Anhaltspunkt:Was kostet denn so eine Beratung beim Steuerberater?

Ja, Honig, so dachte ich mir das auch, dass das wohl am sinnvollsten sei...zumal ich dann wenigstens ein "Festes" Einkommen habe, wenn ich krank bin oder urlaub habe - was ja beim Honorar dann direkt immer ausfällt...selbst wenn die "Festanstellung" nur 500 Euro wären, wäre das immer noch eine kleine Sicherheit......
Wobei dann ja die beste Lösung wäre: Teilzeitanstellung (also irgendwas mehr als 450 euro) plus Ehrenamt bis ca. 175 euro (muss dann nur rausfinden ob der Betrag heute noch aktuell ist)....
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TaLiMa

#4
hallo lotte,

viele arbeitgeber wissen nicht, dass eine anstellung auf midijob-basis mit einem bruttogehalt von 451€ für sie sogar finanziell günstiger ist, als eine anstellung auf minijobbasis mit 450€. es sind nur wenige euro unterschied, aber immerhin  ;D

und du hättest halt den vorteil, voll krankenversichert zu sein und auch (minimal) in die rentenkasse einzuzahlen UND noch einen 450€ job ohne jegliche abgaben nebenbei machen zu können. ich hatte bei steuerklasse 1 bei dem 451€ job immerhin ca 401€ raus und war somit für 50€ versichert. bei mir war nämlich auch immer der haken an den 450€ jobs, dass ich da nicht versichert gewesen wäre und es sich dann nicht gelohnt hätte, wenn ich die krankenkasse voll selbst hätte zahlen müssen.

es gibt da zb auf der seite der aok (bei bedarf schick ich dir auch den link) einen rechner, der die kosten für den arbeitgeber ausrechnet und auf der anderen seite auch, was der angestellte für abgaben und letztlich dann netto raus hat.

mit dem wissen würde ich noch mal bei einem potentiellen arbeitgeber nachhaken. das hat bei mir damals geklappt  ;)

yvonne+leni

Ehrenamt und Übungsleiterpauschale sind nicht das gleiche  ;)

beim Ehrenamt gibts nur eine Freigrenze von 720,- € im Jahr
bei der Übungsleiterpauschale sind es 2400,- €

ansonsten hat Talima völlig recht, eine Anstellung im niedrigen Midijobbereich ist für die Arbeitgeber günstiger als ein Minijob, das wissen nur die meisten nicht.
Urlaubsanspruch, Lohnfortzahlung hast du aber auch bei einem Minijob



cause you are amazing just the way you are...
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myja78

Jeder darf einen 450€ Minijob haben zu einem anderen Job dazu ohne dass er Abgabenpflichtig ist, aber eben nur einen. Auch für einen Minijob kann man sich über den AG Renten- und Krankenversichern lassen, AG und AN zahlen dann einen Pauschbetrag - wissen allerdings die wenigsten AG.
Es gibt eine Stelle die die Meldungen über die Minijobber verwalten, leider weiß ich grad nicht welche das ist - ich denke dort müsstest du alle Infos bekommen können.
Ebenso stehen dir in einem Minijob genaus bezahlter Urlaub und bezahlte Krankheit zu wie in jedem anderen Job - alle anderen Verträge sind rechtswidrig, wenn leider auch durchaus üblich :-X

Zu Ehrenamt kann ich leider nur wenig sagen, meine mal von einer Bekannten gehört zu haben, dass da bis zu einem gewissen Betrag auch keine Abgaben gezahlt werden müssen, da es ja nur eine Aufwandsentschädigung ist. Wie hoch der genau ist, weiß ich aber nicht - meine sowas um die 150€, aber wie gesagt genau weiß ich es nicht.

Sisam

Zitat von: yvonne+leni am 10. Januar 2014, 19:30:02
Ehrenamt und Übungsleiterpauschale sind nicht das gleiche  ;)

beim Ehrenamt gibts nur eine Freigrenze von 720,- € im Jahr
bei der Übungsleiterpauschale sind es 2400,- €
s-yes Und die Diskussion, ob die Bildungsarbeit mit Erwachsenen nicht mit der Bildungsarbeit mit Kindern (da kann man evtl auch Übungsleiterpauschale einsetzen) gleichzusetzen ist, hat mein Steuerberater auch schon erfolglos durch. :-X

Und: Alles, was über 720,-€ drüber ist an Aufwandsentschädigung im Ehrenamt, wird pauschal mit 30% versteuert. Wenn Du nur ein bisschen drüber bist, okay, aber wenn Du weit drüber bist, fährst Du wohl mit der Versteuerung von Honorareinnahmen besser, soweit der Ehrenamtsträger Honorare zahlen darf, - je nachdem, wie Euer gemeinsamer Steuersatz dann ausfällt.

Ich denke mal, Du wirst nicht am Steuerberater vorbei kommen. Über die Krankenversicherungssätze wird er Dir allerdings nicht viel sagen können. Da musst Du direkt bei denen nachfragen.
früher: Sisamlimamzuri, die Unaussprechliche ;D
Wer den Kopf in den Sand steckt, hat schlechte Aussichten ;)

lotte81

Man ist das alles kompliziert...das ist ja so gar nichts für mich  ;D Ich bin da viel zu schusselig für  s-:) Zumal das ganz ebei mir auch keine regelmässigen EInkommen sein werden, sondern eher Projekte...d.h. ich weiss jetzt gar nicht was ich pro Jahr habe.....das können 500 Euro oder auch 5000 Euro sein......Oh Mann....wenn ich eins NIEMALS wollte ...also wirklich NIE war es selbstständig arbeiten......Und nun hab ich da so viele Angebote derzeit, dass ich fast drüber nachdenken sollte...zumal ich von meinen Bewerbungen sonst nichts höre  s-:)
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Sally

Zitat von: myja78 am 13. Januar 2014, 10:49:46
Jeder darf einen 450€ Minijob haben zu einem anderen Job dazu ohne dass er Abgabenpflichtig ist, aber eben nur einen. Auch für einen Minijob kann man sich über den AG Renten- und Krankenversichern lassen, AG und AN zahlen dann einen Pauschbetrag - wissen allerdings die wenigsten AG.
Es gibt eine Stelle die die Meldungen über die Minijobber verwalten, leider weiß ich grad nicht welche das ist - ich denke dort müsstest du alle Infos bekommen können.

Krankenversicherung bei einem Minijob geht m.E. nicht.. Der Arbeitgeber zahlt pauschal - der AN ist nicht in der Krankenversicherung versichert.

Anders ist es bei der Rentenversicherung, hier kann ich als AN aufstockende Beiträge bezahlen und zahle damit in die Rentenversicherung ein. Seit Anfang 2013 sind die Minijobs ab Beginn grundsätzlich rentenversicherungspflichtig, der AN kann sich aber davon befreien lassen.

Die Stelle die die Minijobber verwaltet heißt Bundesknappschaft ;)

Lotte81 - wenn Du dich wirklich selbständig machen willst dann gehe mit deinen Unterlagen zu einem Buchhaltungsbüro oder Steuerberater, die können dir am besten erzählen wie was läuft :) und glaube mir, mit einem Fachmann an der Seite ist das alles nicht so schlimm ;) Ich mache das seit 8 Jahren beruflich und das klappt bei all meinen Mandanten ;)


lotte81

Wenn es wirklich konkret wird und ich über die "Minibeträge" hinauskomme, werde ich dann wohl wirklich mal professionelle Beratung einholen..... Derzeit ist es alles am werden und ich weiss noch von keiner Stelle genaue Beträge
Aber was mir ganz neu ist und das lese ich grad erst: Ich darf wirklich noch 450 Euro zu einem normalen Job dazu verdienen OHNE Abgaben? Ich dachte die 450 Euro werden dann normal versteuert...das wäre ja super....D.h. wenn ich nun das große Glück habe und irgendwo eine 20 Stunden Stelle bekomme..also ganz normal Teilzeit - könnte ich den 400 Euro Job noch zusätzlich annehmen? Das wäre natürlich echt nicht schlecht......
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Once

Sag mal in welchem im Bereich der SA bist Du denn tätig bzw. willst tätig werden? Sozialpädagogen werden doch überall wie bekloppt gesucht. Auch fest? Schulsozialarbeit zB oder offene Kinder und Jugendarbeit wird hier ständig fest angeboten.

lotte81

Hier nicht so richtig......Hier wird grad massiv eingestrichen  :P Schulsozialarbeit z.b. wird grad wieder abgeschafft für verschiedene Schularten  :o wenn ich hier nach meinen "Ansprüchen" suche (also vom Umkreis noch fahrbar und von den Arbeitszeiten leistbar) finde ich so 2-3 Stellen übers Internet  :o In der Zeitung stand in der vergangen Woche genau eine Stelle  s-:)

Derzeit arbeite ich ja mit Asylbewerbern (teils sogar bezahlt  ;D), wurde da auch schon aufgefordert Konzepte zu schreiben und bekomme Anfragen...Muss aber sagen: Was mir bisher an Lohn angeboten wurde ist lachhaft....in dem Bereich gibt es eben keine Gelder....Wirklich keine...und ich bin nicht anspruchsvoll......Aber 10 Euro die Stunde .....Da hab ich ja in der Kneipe teils mehr verdient (und da war ich ungelernt)...die Putzfrau meiner Oma bekommt 12,5Euro und meine Freundin bei DM zum Regale einräumen 9.....Da finde ich fehlt einfach jede Verhältnismässigkeit..... Ich hoffe einfach, dass mein Konzept überzeugt und irgendwer mal Gelder locker macht

ansonsten wäre mein eher der Bereich Beruflicher Wiedereinstieg/Berufsberatung.....

WObei ich mir auch Jugendamt gut vorstellen kann.Aber die suchen hier so alle 100 Jahre einmal jemanden  :P
Wir sind halt nicht Berlin....
und wenn man dann noch nicht wirklich flexibel ist und beim Lohndumping streikt...tja, dann bleiben nicht so viele Bewerbungsmöglichkeiten  über....Eine Bewerbung habe ich derzeit laufen und das wäre auhc etwas, was mich total reizen würde.....Aber das ist halt derzeit alles sehr "tröpfelnd" mit dem Bewerben  s-:)
Das einzige was mich etwas beruhigt ist, dass mich generell ganz viele Menschen grad haben wollen....wenn die nun auch noch vernünftig zahlen würden/könnten, wäre alles bestens...Aber gut, ich habe nun ja auch erst grad angefangen zu suchen und das bisher nicht mal wirklich umfangreich.....Und ich bin wirklich guter Dinge schnell was passendes zu finden.
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Nipa

Ja, Du darfst zum festen Job einen 450-Euro Job machen. Das muss auch nicht das ganze Jahr der selbe sein... Wichtig ist nur: Dein AG muss da normalerweise zustimmen, sonst kannst Du ein Problem kriegen -also da im Vertrag drauf achten!

lotte81

Zitat von: Nipa am 13. Januar 2014, 23:59:16
Ja, Du darfst zum festen Job einen 450-Euro Job machen. Das muss auch nicht das ganze Jahr der selbe sein... Wichtig ist nur: Dein AG muss da normalerweise zustimmen, sonst kannst Du ein Problem kriegen -also da im Vertrag drauf achten!
Ah, OK...gut zu wissen.....Ich denke, dass das hier wirklich Thema werden wird.....Gesetz dem fall, es passt zeitlich  :) Meine derzeit spannendste Bewerbung betrifft wohl nur 3 Vormittage und einen Nachmittag...blieben also noch 2 Tage für einen 450Euro Job....oder etwas als Honorarkraft mit ein paar euro .....
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myja78

Zitat von: Sally am 13. Januar 2014, 14:03:59
Zitat von: myja78 am 13. Januar 2014, 10:49:46
Jeder darf einen 450€ Minijob haben zu einem anderen Job dazu ohne dass er Abgabenpflichtig ist, aber eben nur einen. Auch für einen Minijob kann man sich über den AG Renten- und Krankenversichern lassen, AG und AN zahlen dann einen Pauschbetrag - wissen allerdings die wenigsten AG.
Es gibt eine Stelle die die Meldungen über die Minijobber verwalten, leider weiß ich grad nicht welche das ist - ich denke dort müsstest du alle Infos bekommen können.

Krankenversicherung bei einem Minijob geht m.E. nicht.. Der Arbeitgeber zahlt pauschal - der AN ist nicht in der Krankenversicherung versichert.

Anders ist es bei der Rentenversicherung, hier kann ich als AN aufstockende Beiträge bezahlen und zahle damit in die Rentenversicherung ein. Seit Anfang 2013 sind die Minijobs ab Beginn grundsätzlich rentenversicherungspflichtig, der AN kann sich aber davon befreien lassen.

Die Stelle die die Minijobber verwaltet heißt Bundesknappschaft ;)

Danke Sally - dann war das nur die Rente - sorry - für die Fehlinfo, war der Meinung Krankenversicherung geht auch - aber ich denke sowas könnte man bei der KK erfragen, ob das generell auch möglich ist.

Und genau, die Bundesknappschaft meinte ich - da hat sich meine Ma (selbstständig) damals kundig gemacht, als ich auf 400€ Basis bei ihr gearbeitet habe (war vor 2013) daher wußte ich, das eine Rentenversicherung bei einem 400€ Job generell schon möglich ist. Krankenversicherung war für mich nicht relevant, da ich noch einen Teilzeitjob auf Steuerkarte hatte.
Und ja der AG muss normalerweise einem Minijob zustimmen, normalerweise sogar schriftlich - generell gibt es aber kaum Gründe warum er wirksam wiedersprechen kann, denn das geht nur bei gutem Grund (Arbeitszeiten überschneiden sich, Nachtarbeit - dann ist man morgens nicht ausgeschlafen für den anderen Job, gleiche Branche - Konkurrenzbetrieb o.ä. - bzw sobald der AG merkt dass die Arbeit bei ihm drunter leidet, kann er die Erlaubnis auch widerufen.)
Ich glaube selbst bei ehrenamtlicher/Übungsleiter Tätigkeit muss man es dem AG mitteilen.

Ich glaub um nen Steuerberater kommst du dann wirklich nicht rum, wenn du mehrere Jobs machst :-\

lotte81

Teils kenne ich das sogar von meinem Mann...der arbeitet normal und hat noch ein Kleingewerbe...... Allerdings hat er zum einen einen normalen Job und so viele "Ausgaben", dass sein Kleingewerbe steuerlich eher plus bringt am Ende des Jahres.....Von daher habe ich da nie groß drüber nachgedacht...Aber stimmt, jetzt wo ich das hier so lese, musste er sich das auch genehmigen lassen.....In seinem Fall wurde es genehmigt unter gewisse "Bedingungen".... er darf seinem Arbeitgeber z.b. keine "Konkurrenz" machen (bzw, in seinem Fall eher: Probleme  ;D )
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