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Allgemeines => Allgemein => Thema gestartet von: Hexe1977 am 02. Januar 2013, 17:00:57

Titel: Mädchennamen wieder annehmen nach Scheidung!?
Beitrag von: Hexe1977 am 02. Januar 2013, 17:00:57
Hallo,

Mich würde mal interessieren ob jemand von euch nach einer Scheidung den Mädchennamen wieder angenommen hat?

Falls ja, was muss man tun, was kostet es, wie lange dauert es?

Vielleicht mag mir ja jemand helfen bitte.

Lg katja
Titel: Antw:Mädchennamen wieder annehmen nach Scheidung!?
Beitrag von: Kathrin am 02. Januar 2013, 17:02:34
Ich würde es nicht machen, da ich weiterhin genauso heißen wollen würde wie meine Kinder. :)
Titel: Antw:Mädchennamen wieder annehmen nach Scheidung!?
Beitrag von: Mondlaus am 02. Januar 2013, 17:07:42
Meine Freundin macht es gerade, es dauert bei ihr einige Zeit, da sie nach englischem Recht geschieden wurde und nun muss sie jede Menge übersetzen. Normalerweise geht es eigentlich sofort, wenn man mit dem rechtskräftigen Scheidungsurteil dort persönlich vorspricht. Es kostet eine kleine Verwaltungsgebühr für die Beurkundung und die Bescheinigung, vielleicht 30 Euro. Zusätzlich dann noch die Kosten eines neuen Perso oder Reisepasses. Und jede Menge nerven, weil auch sonst sämtliche Dinge, wo du mit Namen registriert bist, geändert werden müssen.
Titel: Antw:Mädchennamen wieder annehmen nach Scheidung!?
Beitrag von: Fliegenpilz am 02. Januar 2013, 17:10:37
Mit dem rechtskräftigen Scheidungsurteil & Personalausweis gehst du zum Einwohnermeldeamt/Standesamt (das für dich zuständig ist) und beantragst die Namensänderung.

Die Kosten müssten sich auf unter 20€ belaufen (laut Google 17€ & Extrakosten von 7€ falls du nicht zu dem Standesamt gehst in welchem euer Familienbuch geführt wird/wurde)  - hinzu kommen dann natürlich noch die Kosten für den neuen Personalausweis etc. Zieht ja meist einen Rattenschwanz mit sich.

Titel: Antw:Mädchennamen wieder annehmen nach Scheidung!?
Beitrag von: Tini am 02. Januar 2013, 17:12:48
Eine Bekannte hat das vor einigen Jahren mal gemacht, war soweit ich mich erinnere relativ unkompliziert und hat auch bis auf eine Gebühr für den Verwaltungsaufwand nichts gekostet. Ich glaube aber, dass es einige Zeit gedauert hatte, bis das durch war. Warum, weiss ich nicht mehr genau, aber ich erinnere mich, dass sie kurz danach erwähnte, dass sie froh sei, dass die Sache ENDLICH durch sei.

Ich war noch nie verheiratet, aber ggfs. würde ich das auch machen. Allerdings wäre ich erstmal heilfroh, heiraten zu können, um meinen blöden Mädchennamen loszuwerden  ;D
Titel: Antw:Mädchennamen wieder annehmen nach Scheidung!?
Beitrag von: Hexe1977 am 02. Januar 2013, 17:13:21
Oh ehrlich mehr nicht an kosten? Dachte das geht in die 100 er...

@ Kathrin: meine Tochter trägt schon jetzt einen anderen Familiennamen, daher spielt dies für mich keine Rolle.

Oh Gott ja, die ganzen Ämter, Versicherungen etc...

Und nach einer Scheidung bekommt man ja auch nicht gleich das Urteil oder? Dann kann das ja noc alles dauern...

Titel: Antw:Mädchennamen wieder annehmen nach Scheidung!?
Beitrag von: Bettina am 02. Januar 2013, 17:16:37
Ich habe meinen Namen ja geändert von Doppelname in nur einfacher Name und das ging völlig unkompliziert. Beim Standesamt beantragt, bzw. eingereicht und dann nur die Dokumente geändert bzw. in neuer Ausführung erhalten. Kosten waren überschaubar.

Man kann irgendwie jeden Namen wieder annehmen, den man irgendwann mal getragen hat. Nur beliebig oft geht das wohl nicht.
Titel: Antw:Mädchennamen wieder annehmen nach Scheidung!?
Beitrag von: Jasmin am 02. Januar 2013, 17:19:02
Meine Mama hat auch wieder ihren Mädchennamen angenommen. Soweit ich das weiß ging das ziemlich unkompliziert.
Titel: Antw:Mädchennamen wieder annehmen nach Scheidung!?
Beitrag von: kruemel35 am 02. Januar 2013, 17:19:05
Zitat von: Tini am 02. Januar 2013, 17:12:48
Ich war noch nie verheiratet, aber ggfs. würde ich das auch machen. Allerdings wäre ich erstmal heilfroh, heiraten zu können, um meinen blöden Mädchennamen loszuwerden  ;D

Sorry OT, aber das lässt sich schnell ändern. Ich glaub du brauchst ihn nur zu fragen.
Titel: Antw:Mädchennamen wieder annehmen nach Scheidung!?
Beitrag von: Tini am 02. Januar 2013, 17:26:21
Zitat von: kruemel35 am 02. Januar 2013, 17:19:05
Zitat von: Tini am 02. Januar 2013, 17:12:48
Ich war noch nie verheiratet, aber ggfs. würde ich das auch machen. Allerdings wäre ich erstmal heilfroh, heiraten zu können, um meinen blöden Mädchennamen loszuwerden  ;D

Sorry OT, aber das lässt sich schnell ändern. Ich glaub du brauchst ihn nur zu fragen.

Da bin ich mir nicht so sicher, aber das Thema hatten wir ja bereits  ;D - außerdem bin ich da altmodisch  ;)
Titel: Antw:Mädchennamen wieder annehmen nach Scheidung!?
Beitrag von: Bettina am 02. Januar 2013, 17:29:44
@Tini: Recht hast du .....  ;D
Titel: Antw:Mädchennamen wieder annehmen nach Scheidung!?
Beitrag von: min(e) am 02. Januar 2013, 17:37:13
Zitat von: Bettina am 02. Januar 2013, 17:16:37
Man kann irgendwie jeden Namen wieder annehmen, den man irgendwann mal getragen hat. Nur beliebig oft geht das wohl nicht.

wirklich?
ich hätte nämlich gerne wieder meinen ur-geburtsname, die von meinen stiefvätern brauch ich nicht  s-:)
geht das nur nach einer scheidung?

was ist bei einer hochzeit? kann man da auch namen zurückgehen oder nur den vom anderen annehmen? (oder bleiben)
Titel: Antw:Mädchennamen wieder annehmen nach Scheidung!?
Beitrag von: dina100 am 02. Januar 2013, 17:39:47
Ich glaube es waren 25 Euro. Meine Mutter hat das gemacht ich fand es doof weil wir anders hießen. Die vom Amt haben uns gefragt ob wir auch anders heißen wollen ich habe nein gesagt. Ich heiße auch wie mein ex mann und wenn ich wieder heiraten sollte dann doppel namen fertig.

Und ja man kann jeden namen annehmen den man mal hatte, hat dir mir beim amt erklärt, als wir bei leon den nachnamen ändern mussten.
Titel: Antw:Mädchennamen wieder annehmen nach Scheidung!?
Beitrag von: kruemel35 am 02. Januar 2013, 17:46:30
Ich hätte gerne vor der Hochzeit den Namen meiner Mutter angenommen, aber das ging nicht mehr, da ich über 18 war.
Titel: Antw:Mädchennamen wieder annehmen nach Scheidung!?
Beitrag von: Bettina am 02. Januar 2013, 17:50:06
§ 3

(1) Ein Familienname darf nur geändert werden, wenn ein wichtiger Grund die Änderung rechtfertigt.
(2) Die für die Entscheidung erheblichen Umstände sind von Amts wegen festzustellen; dabei sollen insbesondere außer den unmittelbar Beteiligten die zuständige Ortspolizeibehörde und solche Personen gehört werden, deren Rechte durch die Namensänderung berührt werden.

Namensänderungsgesetz.

Also gehen tut das schon, aber man muss halt gute Gründe haben. Eine Scheidung ist wohl ein guter Grund.
Titel: Antw:Mädchennamen wieder annehmen nach Scheidung!?
Beitrag von: Mondlaus am 02. Januar 2013, 17:55:00
Zitat von: min(e) am 02. Januar 2013, 17:37:13
Zitat von: Bettina am 02. Januar 2013, 17:16:37
Man kann irgendwie jeden Namen wieder annehmen, den man irgendwann mal getragen hat. Nur beliebig oft geht das wohl nicht.

wirklich?
ich hätte nämlich gerne wieder meinen ur-geburtsname, die von meinen stiefvätern brauch ich nicht  s-:)
geht das nur nach einer scheidung?

was ist bei einer hochzeit? kann man da auch namen zurückgehen oder nur den vom anderen annehmen? (oder bleiben)

Bei Hochzeit kannst du nur bleiben oder annehmen, da kannst du nicht auf einen uralt-Namen "zurückgreifen". Es ist aber möglich, dass du auch ohne Hochzeit und Scheidung den Namen auf den deiner Mutter ändern kannst, wenn du nachweist, dass dich die Assoziation mit deinen Stiefvätern belastet. Informiere dich da mal.
Titel: Antw:Mädchennamen wieder annehmen nach Scheidung!?
Beitrag von: Fliegenpilz am 02. Januar 2013, 17:58:47
Zitat von: Mondlaus am 02. Januar 2013, 17:55:00
Zitat von: min(e) am 02. Januar 2013, 17:37:13
Zitat von: Bettina am 02. Januar 2013, 17:16:37
Man kann irgendwie jeden Namen wieder annehmen, den man irgendwann mal getragen hat. Nur beliebig oft geht das wohl nicht.

wirklich?
ich hätte nämlich gerne wieder meinen ur-geburtsname, die von meinen stiefvätern brauch ich nicht  s-:)
geht das nur nach einer scheidung?

was ist bei einer hochzeit? kann man da auch namen zurückgehen oder nur den vom anderen annehmen? (oder bleiben)

Bei Hochzeit kannst du nur bleiben oder annehmen, da kannst du nicht auf einen uralt-Namen "zurückgreifen".

Das stimmt so nicht.
Mein Vater ist ein geborener K.! Vom Jahr 1989 - 2012 hat er den Namen S. geführt, heiratete dann im Jahr 2012 und hat seinen Namen automatisch mit der Eheschließung auf seinen Geburtsnamen wieder geändert - er & seine Frau sind nun beide K.'s, sie selbst wollte ihren Geburtsnamen (N.) nicht weiterführen.

Er musste es nicht vorher ändern, das geschah direkt bei der standesamtlichen Trauung.
Titel: Antw:Mädchennamen wieder annehmen nach Scheidung!?
Beitrag von: daxie am 02. Januar 2013, 18:02:08
Habe meinen Maedchennamen nach der Scheidung nicht wieder angenommen. Fynn hiess dann aber direkt wie sein Vater und ich habe seinen Vater einfach geheiratet, da hatte ich dann einen neuen Namen.  :D ;D

Ich muss dazu sagen, dass ich die Kombination meines Vornamens mit meinem Maechennamen etwas .. ungeschickt finde. ???

Der Name aus meiner ersten Ehe gefiel mit sogar auch noch besser als mein jetziger, so vom Sound her in Kombination mit meinem Vornamen.  ??? s-:) ;D
Titel: Antw:Mädchennamen wieder annehmen nach Scheidung!?
Beitrag von: min(e) am 02. Januar 2013, 18:25:57
oha, danke für die infos

noch eine frage
geht das nur beim standesamt, bei dem man den namen bekommen hat, den man wieder haben will
oder geht es überall?
Titel: Antw:Mädchennamen wieder annehmen nach Scheidung!?
Beitrag von: Kathrin am 02. Januar 2013, 18:32:15
Zitat von: Christiane am 02. Januar 2013, 17:58:47
Zitat von: Mondlaus am 02. Januar 2013, 17:55:00
Zitat von: min(e) am 02. Januar 2013, 17:37:13
Zitat von: Bettina am 02. Januar 2013, 17:16:37
Man kann irgendwie jeden Namen wieder annehmen, den man irgendwann mal getragen hat. Nur beliebig oft geht das wohl nicht.

wirklich?
ich hätte nämlich gerne wieder meinen ur-geburtsname, die von meinen stiefvätern brauch ich nicht  s-:)
geht das nur nach einer scheidung?

was ist bei einer hochzeit? kann man da auch namen zurückgehen oder nur den vom anderen annehmen? (oder bleiben)

Bei Hochzeit kannst du nur bleiben oder annehmen, da kannst du nicht auf einen uralt-Namen "zurückgreifen".

Das stimmt so nicht.
Mein Vater ist ein geborener K.! Vom Jahr 1989 - 2012 hat er den Namen S. geführt, heiratete dann im Jahr 2012 und hat seinen Namen automatisch mit der Eheschließung auf seinen Geburtsnamen wieder geändert - er & seine Frau sind nun beide K.'s, sie selbst wollte ihren Geburtsnamen (N.) nicht weiterführen.

Er musste es nicht vorher ändern, das geschah direkt bei der standesamtlichen Trauung.
So war es bei meiner Freundin auch. :)
Titel: Antw:Mädchennamen wieder annehmen nach Scheidung!?
Beitrag von: Januar2012 am 02. Januar 2013, 19:53:50
Ich hab meinen Mädchennamen wieder angenommen. Man musste nur mit dem rechtsgültigen Urteil und dem Ausweis zum Standesamt. War total unkompliziert. Allerdings wird das Urteil normalerweise erst nach 4 Wochen rechtskräftig. Wir haben allerdings nen Rechtsmittelverzicht während des Termins beim Gericht ausgemacht (dafür braucht aber jede Seite nen Anwalt) und dann war unser Urteil sofort rechtskräftig. Die Zustellung dauert bei uns nur knapp über ne Woche, keine 2 Wochen. Kosten waren 13 € oder so. Ich werde aber auch seit Geburt bei dem Standesamt geführt, vielleicht deshalb günstiger? Dann noch Kosten für Passfoto und neuen Pass. Evtl. neuen Führerschein? Ich hatte meinen aber nie ändern lassen.

Generell würde ich nie den Mädchennamen annehmen, wenn die Kinder den Familiennamen weiter führen. Meine Eltern sind seit 11 Jahren getrennt, wir heißen aber alle gleich (ich ja auch wieder) und das finde ich schön. Meine Tochter hat auch meinen Nachnamen und wir werden hoffentlich bald beide den Namen meines Freundes annehmen dürfen ;-)
Titel: Antw:Mädchennamen wieder annehmen nach Scheidung!?
Beitrag von: Schnauferl1974 am 02. Januar 2013, 19:58:09
Eine Freundin von mir hat das nach der Scheidung gemacht, ging problemlos.

Ich würde es machen, wenn ich keine Kinder hätte, mit Kindern nicht.
da ich einen Doppelnamen habe, würde ich es sowieso nicht machen.
Titel: Antw:Mädchennamen wieder annehmen nach Scheidung!?
Beitrag von: Mathilda am 02. Januar 2013, 20:36:26
Hallo,
meine Freundin hat ihren Mädchennamen jetzt Jahre nach der Scheidung an ihren Ehenamen mit dran gehangen. Also Mädchennamen war S. und Ehename L. Und nun ist sie eine S-L.
Und sollte ihr Kind mal heiraten oder sonstiges dann kann sie den Ehenamen ablegen ohne Probleme.
LG
Titel: Antw:Mädchennamen wieder annehmen nach Scheidung!?
Beitrag von: Schildi am 02. Januar 2013, 22:02:20
Zitat von: Hexe1977 am 02. Januar 2013, 17:13:21

Oh Gott ja, die ganzen Ämter, Versicherungen etc...


So viel Aufwand ist das doch gar nicht. Am besten eine Liste machen wer benachrichtigt werden muss, dann vergisst man niemanden. :)
Titel: Antw:Mädchennamen wieder annehmen nach Scheidung!?
Beitrag von: Nanouk321 am 03. Januar 2013, 00:03:10
Ich hänge mich hier einfach mal dran mit einer Frage! Ich habe letztes Jahr im Dezember geheiratet und mein Mann hat seinen Namen abgelegt und meinen Namen angenommen. Er heißt jetzt also so wie mein Sohn und ich E. mit Nachnamen. Seine Tochter aus erster Ehe lebt auch bei uns, und sie möchte jetzt auch gerne unseren Nachnamen annehmen! Sie findet es blöd das sie als einzige noch N. heißt, was ich auch verstehen kann! Weiß jemand wie es sich da verhält, ob das geht und was man dafür machen muss? Mein Mann und seine Ex Frau haben das geteilte Sorgerecht!
Titel: Antw:Mädchennamen wieder annehmen nach Scheidung!?
Beitrag von: Nicole+Ana am 03. Januar 2013, 00:09:23
Ich habs nicht getan, weil ich nicht will, dass meine Kinder und ich verschiedene Nachnamen haben.

Die Umschreibung ist ganz einfach.....du gehst mit deinem Scheidungsurteil zum Standesamt und beantragst die Namensänderung.
Titel: Antw:Mädchennamen wieder annehmen nach Scheidung!?
Beitrag von: Milka am 03. Januar 2013, 09:04:28
Ich habe damals meinen Mädchennamen wieder angenommen.

Wir haben keine gemeinsamen Kinder.

Nach der Scheidung war für mich die Ehe durch, ich habe nichts mehr mit dem Mann gemeinsam, warum sollte ich dann noch seinen Namen tragen.
Titel: Antw:Mädchennamen wieder annehmen nach Scheidung!?
Beitrag von: knuffi01 am 03. Januar 2013, 11:56:55
Hallo Nanouk

Wir haben das ähnliche Problem wie du. Mein Mann hat auch seine Tochter mit in unsere Ehe gebracht und lebt auch bei uns. Sie heißt mit Nachname wie ihre Mutter. Und mein Mann, ich und unser Sohn heißen wie mein Mann. Seit ihr Bruder auf der Welt ist möchte sie nun auch so heißen wie wir und ist mit ihrem Nachname total unglücklich. Wir haben zwar auch schonmal bei JA angefragt wie sich das verläuft wegen der Namensänderung aber die meinten da muss die Mutter zustimmen.

Nun ist die Mutter etwas schwierig und wie haben eh etwas Probleme mit ihr. Wir hatten das Thema bei ihr schonmal angesprochen und sie meinte sie stimmt erst zu wenn sie ihren jetztigen Freund heiratet. Was total schwachsinnig ist weil dann kann sie auch jetzt schon zustimmen aber das will sie einfach nicht. Nun müssen wir warten bis sie endlich heiratet.  :-\
Titel: Antw:Mädchennamen wieder annehmen nach Scheidung!?
Beitrag von: Martina am 03. Januar 2013, 12:36:47
Ich wollte auch schreiben, dass die Mutter zustimmen muss.  :)
Titel: Antw:Mädchennamen wieder annehmen nach Scheidung!?
Beitrag von: Nanouk321 am 03. Januar 2013, 17:28:30
Also ich denke bei uns wird es nicht das Problem sein das die Mutter zustimmt! Ich habe ja auch von der Mutter eine Vollmacht bekommen, das wenn irgendwas mit Isabell sein sollte, ich auch entscheiden darf sollte der Vater nicht in greifbarer Nähe sein! Das kann ja immer mal der Fall sein! So muss mein Mann wohl dieses Jahr für drei OP´s ins Krankenhaus (Rücken Knie und Schulter) und wird dann eben nicht in greifbarer Nähe sein! Die Mutter wohnt 600km weit weg und wenn dann irgendwas entschieden muss oder unterschrieben werden muss kann ich das eben auch tun, mit dem Einverständnis der Mutter! Also denke ich wird das mit dem Einverständnis für die Namensänderung auch kein Problem sein! Nur muss sie dann bei ihr vor Ort wahrscheinlich zum Standesamt gehen für die Unterschrift und wir dann hier! Aber das werde ich dann erfragen!
Titel: Antw:Mädchennamen wieder annehmen nach Scheidung!?
Beitrag von: knuffi01 am 03. Januar 2013, 17:43:37
Die Vollmacht und das alles habe ich auch. Ich geh auch mit der kleinen ins KH wenn was ist. Nur beim Namen haben wir das Problem.
Titel: Antw:Mädchennamen wieder annehmen nach Scheidung!?
Beitrag von: starlet am 03. Januar 2013, 18:42:40
ab zum standesamt

die kosten sind von amt zu amt wohl verschieden

perso ändern kostet hier auch nichts und du bekommst danach noch eine urkunde.
Titel: Antw:Mädchennamen wieder annehmen nach Scheidung!?
Beitrag von: Hexe1977 am 03. Januar 2013, 18:55:04
Zitat von: Milka am 03. Januar 2013, 09:04:28
Ich habe damals meinen Mädchennamen wieder angenommen.

Wir haben keine gemeinsamen Kinder.

Nach der Scheidung war für mich die Ehe durch, ich habe nichts mehr mit dem Mann gemeinsam, warum sollte ich dann noch seinen Namen tragen.

Eben, wir haben dann auch nichts mehr zusammen. Das Haus gehört mir, das Kind auch, der Hund auch, das Auto ihm, alles was im Haus war ihm und mein ganzes Geld auch ihm...was soll ich noch mit SEINEM Namen  S:D...sorry Galgenhumor.

Ich werde es mit dem Amt mal besprechen und dann eine liste machen wer Bescheid braucht.

Erstmal muss die Scheidung ja durch sein und er überhaupt einverstanden.

Danke