Landeserziehungsgeld wo in der EInkommenssteuer angeben??

Begonnen von jen58, 14. Mai 2013, 21:44:53

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jen58

Muss ich das Landeserziehungsgeld in der EInkommenssteuer angeben? Wenn ja, wo trag ich das ein?

Hab schon gegoogelt ohne ende und nichts gefunden
Ich liebe unser Leben und bin so glücklich :-)

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Haselmaus

war es nicht beim "normalen" erziehungsgeld auch so, dass man es nicht angeben musste? ich glaube, landeserziehungsgeld folgt nicht den regelungen für elterngeld, sondern denen für das frühere erziehungsgeld.

ich hatte während der bezugszeit  auch einen antrag auf kiga-kosten-zuschuss laufen, da wurde auch  nur das elterngeld als einkommen angerechnet, das landeserziehungsgeld nicht.

allerdings ist das keine rechtlich verbindliche auskunft, frag lieber noch jemand, der sich wirklich auskennt ;)

Mondlaus

Da es nicht dem Progressionsvorbehalt unterliegt (im Gegensatz zu Elterngeld), muss man es dann überhaupt eintragen?
Kind 2011
Kind 2014
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