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Allgemeines => Allgemein => Thema gestartet von: jen58 am 14. Mai 2013, 21:44:53

Titel: Landeserziehungsgeld wo in der EInkommenssteuer angeben??
Beitrag von: jen58 am 14. Mai 2013, 21:44:53
Muss ich das Landeserziehungsgeld in der EInkommenssteuer angeben? Wenn ja, wo trag ich das ein?

Hab schon gegoogelt ohne ende und nichts gefunden
Titel: Antw:Landeserziehungsgeld wo in der EInkommenssteuer angeben??
Beitrag von: Haselmaus am 15. Mai 2013, 07:33:31
war es nicht beim "normalen" erziehungsgeld auch so, dass man es nicht angeben musste? ich glaube, landeserziehungsgeld folgt nicht den regelungen für elterngeld, sondern denen für das frühere erziehungsgeld.

ich hatte während der bezugszeit  auch einen antrag auf kiga-kosten-zuschuss laufen, da wurde auch  nur das elterngeld als einkommen angerechnet, das landeserziehungsgeld nicht.

allerdings ist das keine rechtlich verbindliche auskunft, frag lieber noch jemand, der sich wirklich auskennt ;)
Titel: Antw:Landeserziehungsgeld wo in der EInkommenssteuer angeben??
Beitrag von: Mondlaus am 15. Mai 2013, 08:04:57
Da es nicht dem Progressionsvorbehalt unterliegt (im Gegensatz zu Elterngeld), muss man es dann überhaupt eintragen?