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Allgemeines => Allgemein => Thema gestartet von: jen58 am 29. Juni 2010, 23:56:21

Titel: Landeserziehungsgeld. Hab auch mal eine Frage
Beitrag von: jen58 am 29. Juni 2010, 23:56:21
Ich habe eben ein bisschen gegoogelt und bin auf folgendes gestoßen:

10 Krankenversicherung

Sie bleiben auch als Bezieher(in) von Landeserziehungsgeld und wenn Sie sich in der "Elternzeit" befinden, in der gesetzlichen Krankenkasse beitragsfrei weiter versichert, wenn Sie vorher Pflichtmitglied waren. Wenn Sie allerdings während des Bezuges von Landeserziehungsgeld eine über der Geringfügigkeitsgrenze liegende versicherungspflichtige Teilzeitbeschäftigung ausüben, müssen Sie Beiträge zur Krankenversicherung zahlen. Weitere Auskünfte erhalten Sie bei Ihrer Öffnet einen internen Link im aktuellen FensterKrankenkasse. Es ist zu empfehlen, sich dort in jedem Fall beraten zu lassen. Für Beamtinnen/Beamte der Länder bzw. des Bundes bestehen unterschiedliche Regelungen im Beihilferecht; erfragen Sie Näheres bitte bei Ihrer Beihilfefestsetzungsstelle.





Ich habe nur für 1 Jahr Elterngeld bekommen. Endet dann auch meine Elternzeit oder nur der Bezugszeitraum? Ich bin ab 3.8. arbeitslos. Ich habe mich nur wegen der Krankenversicherung Arbeitslos gemeldet.
Wie lange ist man den in Elternzeit? 3 Jahre? Oder nur solange wie man auch Geld bekommt??
Titel: Re:Landeserziehungsgeld. Hab auch mal eine Frage
Beitrag von: Steffi-Lea am 30. Juni 2010, 12:06:53
Elternzeit endet nich automatisch mit dem Elterngeld. Wenn du vorher nicht gearbeitet hast dann weiß ich nicht wie es ist, wenn man gearbeitet hat muss man den ja beim Chef einreichen, z.B. 3 Jahre.

Hast du denn jetzt Landeserziehungsgeld bekommen oder bekommst es noch?

Wenn du ab 3.8. arbeitslos bist nehm ich an das du vorher gearbeitet hast und da kannst du doch eigentlich in der Elternzeit nicht gekündigt werden.
Titel: Re:Landeserziehungsgeld. Hab auch mal eine Frage
Beitrag von: Elenya am 30. Juni 2010, 12:12:13
in der krankenkasse bist du nur versichert wenn du geld bekommst, also erziehungsgeld, landeserziehungsgeld, arbeitslosengeld oder harz 4, wenn du nix davon bekommst mußt du dich selber versicher oder verheiratet sein und dich familienversichern bei dem mann

da du dich arbeitlos gemeldet hast denk ich mal das kein job auf dich wartet also bedeutet elternzeit rein garnix (ausser bei deiner rente wird sie halt mit angerechnet, bzw. da werden ja mehr jahre eingerechnet für die kinderbetreuung usw.)

aber alle angaben ohne gewähr, so weiß ich es als laie zumindest
Titel: Re:Landeserziehungsgeld. Hab auch mal eine Frage
Beitrag von: Steffi-Lea am 30. Juni 2010, 12:14:35
Also laut meiner KK bin ich in der ganzen Elternzeit versichert, da muss ich mich auch nicht familienversichern.
Titel: Re:Landeserziehungsgeld. Hab auch mal eine Frage
Beitrag von: Katja am 30. Juni 2010, 12:43:40
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