ERZIEHUNG-ONLINE - Forum

Allgemeines => Allgemein => Thema gestartet von: Melinas Mama - lucky81 am 28. Juni 2010, 23:34:24

Titel: Landeserziehungsgeld - erst U6??
Beitrag von: Melinas Mama - lucky81 am 28. Juni 2010, 23:34:24
HUHU

hab mal ne frage zum landeserziehungsgeld

sollte ich erst die u6 machen lassen vor abgabe des antrages, oder ist das egal??


lg nic
Titel: Re:Landeserziehungsgeld - erst U6??
Beitrag von: katjuscha am 29. Juni 2010, 00:08:57
öhm was hat die u6 damit zu tun?
du kannst die antrag irgendwie frühestens mit 10 monaten stellen... das wars glaub aber auch schon an bedingungen.. ach und natürlich die einkommensgrenze net überschreiten
Titel: Re:Landeserziehungsgeld - erst U6??
Beitrag von: dani+mia am 29. Juni 2010, 00:13:00
das hat mit der U6 gar nix zu tun. wie katjuscha schon schrieb kannst du das schon mit 10 monaten beantragen.
Titel: Re:Landeserziehungsgeld - erst U6??
Beitrag von: Mama + Mia + Lena am 29. Juni 2010, 06:22:53
hier bei uns in Thüringen musste das U-Heft mit der U6 vorgelegt werden
und da es bei uns das 2 Kind war auch ein Nachweis darüber, dass es unser 2. ist
Titel: Re:Landeserziehungsgeld - erst U6??
Beitrag von: Melinas Mama - lucky81 am 29. Juni 2010, 10:23:28
also bei mir steht dabei, dass ich einen nachweis der u6 vorlegen muss


ich kopier mal:

ZitatLiebe Eltern,

Bayern zahlt als eines von vier Bundesländern bereits seit 1989 ein eigenes einkommensabhängiges Landeserziehungsgeld. Das Bayerische Landeserziehungsgeld will Ihnen die Entscheidung erleichtern, ob Sie nach dem Elterngeld sofort wieder arbeiten oder Ihr Kind noch einige Zeit überwiegend selbst betreuen wollen.

Voraussetzung für den Bezug von Landeserziehungsgeld ist der Nachweis über die Durchführung der Früherkennungsuntersuchung U 6 (10. bis 12. Lebensmonat), bei Leistungsbeginn ab dem 25. Lebensmonat die Früherkennungsuntersuchung U 7 (21. bis 24. Lebensmonat).

Das Landeserziehungsgeld schließt sich unmittelbar an das Elterngeld an. Als Anschlussleistung beginnt der Anspruch zwingend nach dem Lebensmonat, für den letztmals Elterngeld für beide Elternteile gezahlt wurde.

Im Gegensatz zum Landeserziehungsgeld für Geburten vor dem 01.01.2007 ist das Landeserziehungsgeld nicht mehr an das dritte Lebensjahr des Kindes gebunden. In Ihrem eigenen Interesse bitten wir Sie um eine rechtzeitige Antragstellung.



in bayern sind die Untersuchungen eh gesetzlich vorgeschrieben, zumindest schreibt das meine AOK immer, weil die an jede U erinnern, da kommt immer 2 wochen vorher ein Brief, mit der erinnerung in welchem zeitraum ich die U machen lassen soll
Titel: Re:Landeserziehungsgeld - erst U6??
Beitrag von: Nipa am 29. Juni 2010, 10:49:08
Die Us sind auch in Bayern nicht gesetzlich vorgeschrieben, die Krankenkasse haben nur eine Initiative gestartet die Eltern dran zu erinnern da es immer noch Eltern gibt die diese Möglichkeit nicht wahrnehmen.

Schau Dir mal den Antrag auf Landeserziehungsgeld an, da gibt es ein Formblatt was Dein Kinderarzt ausfüllen muss um zu bestätigen dass die U durchgeführt wurde.
Titel: Re:Landeserziehungsgeld - erst U6??
Beitrag von: Melinas Mama - lucky81 am 29. Juni 2010, 22:38:13
also ich bin mir 100% sicher, dass die Kindervorsorgeuntersuchungen pflicht sind

ZitatIn Bayern dagegen müssen Eltern einen Nachweis über die Untersuchungen bei der Anmeldung zur Kindertagesstätte und Schule sowie bei Beantragung des Landeskindergelds vorlegen. Dort und auch in Hessen sind die Untersuchungen seit Beginn dieses Jahres Pflicht. Andere Bundesländer wollen nachziehen.

einfach so würde die krankenkasse dies ja nicht jedes mal noch zusätzlich im schreiben erwähnen, denn sie schreiben eine erinnerung, in welchem zeitraum die kommende U gemacht wird, der brief kommt meist 2 wochen vorher

und dann steht in einem extra absatz dabei, dass in bayern dies Pflicht ist


Zitatn Bayern werden die Kinder-Vorsorgeuntersuchungen ab 1.1.09 zur Pflicht. Ich denke, die anderen Bundesländer werden früher oder später nachziehen - hoffentlich.




naja, ist ja im grunde auch egal, war halt die frage ob ich den antrag schon vorher abgeben kann, und dann den nachweis der u6 nachreiche, oder ob ich warte bis ich den nachweis schon habe








[Login or Register]
Titel: Re:Landeserziehungsgeld - erst U6??
Beitrag von: katjuscha am 29. Juni 2010, 22:42:47
ne wenns schon dabei steht, dann musste die u6 wohl machen lassen...

in bawü ist das glaub nicht so...

was die pflicht er u's angeht... wenn die u's nicht im vorgeschriebenen zeitraum gemacht werden, übernimmt die kasse die kosten nicht mehr dafür... daher "pflicht"
Titel: Re:Landeserziehungsgeld - erst U6??
Beitrag von: Nipa am 29. Juni 2010, 23:05:45
Kein Mensch kann Dich zwingen dass Du Dein Kind untersuchen lässt.
Und ja, man müsste das U-Heft bei der Schuleinschreibung vorlegen. Laut meiner Freundin (Grundschullehrerin) machen das aber sehr viele nicht und der Lehrer hat keinerlei Handhabe wenn es nicht vorgelegt wird....

Zitat aus Wikipedia:

Zitat"Allerdings besteht keine Pflicht für die Eltern, dem Jugendamt die Teilnahme an der Untersuchung, z. B. durch Vorlage des gelben Heftes, nachzuweisen. Schließlich gibt es nach wie vor überhaupt keine Pflicht zur Teilnahme an den Untersuchungen. Das Jugendamt ist gesetzlich zum Tätigwerden verpflichtet, muss sich aber darauf beschränken, durch eine Bestandsaufnahme festzustellen, ob Anzeichen für eine Kindeswohl­gefährdung vorliegen. Ist dies nicht der Fall, so kann es keine weiteren Schritte unternehmen, um doch an die Information zu gelangen, ob die Untersuchungen wahrgenommen wurden oder nicht."[

Den Antrag kannst Du frühestens stellen wenn das Kind 9 Monate ist und es gibt 3 Monate rückwirkend Geld. Sinnvoll wäre es also die U6 abzuwarten. Alternativ kann man den Antrag ja schon mal stellen und das Formular nachschicken - wenn es halt sonst bei Euch finanziell so knapp würde dass ein Monat rückwirkend gezahlt ein Problem wird.
Titel: Re:Landeserziehungsgeld - erst U6??
Beitrag von: schwarzesgiftal am 29. Juni 2010, 23:09:07
Doch das ist gekoppelt an die u6 oder U7 da müsste hinten beim Antrag ein Zettel drin sein da steht glaub ich Bescheinigung über die U6 oder U7
und da musst du nur vom Kinderarzt bestätigen lassen wann und von welchem dok die gemacht wurde
hab das erst mit der u7 bei jamie gehabt daher weiss ich das
Titel: Re:Landeserziehungsgeld - erst U6??
Beitrag von: ~°Nikky+AyLeLu°~ am 29. Juni 2010, 23:12:57
Ja ich musste auch vom Arzt bei der U6 was ausfüllen lassen
Titel: Re:Landeserziehungsgeld - erst U6??
Beitrag von: zwillingstierchen am 29. Juni 2010, 23:39:49
Nipa, das stimmt leider so nicht.

Die U's sind seit letztem Jahr Pflicht.

Zumindest bei uns. Du wirst erst von der Kasse erinnert und wenn die U's dann nicht vom Kinderarzt an eine landeszentrale Meldestelle bestätigt werden ( unsere sitzt in Frankfurt), schreiben die dich an. Wenn du darauf auch nicht reagierst bekommst du von dieser Zentrale eine Mitteilung und eine Frist in der du die U nachholen musst mit dem Verweis, dass bei Verstreichen der Frist Mitteilung an das zuständige Jugendamt ergeht.

Da ich bei der letzten U böse geschusselt habe rede ich hier leider aus Erfahrung. s-:)
Titel: Re:Landeserziehungsgeld - erst U6??
Beitrag von: dani+mia am 30. Juni 2010, 00:10:04
Also bei uns in Sachsen is das nicht vorgegeben mit der U6.

Naja, jeden BL is anders.
Titel: Re:Landeserziehungsgeld - erst U6??
Beitrag von: Melinas Mama - lucky81 am 30. Juni 2010, 09:57:16
9 monate ist mausi ja schon  :D

na dann machen wir mal nen termin, wollte eigentlich erst machen wenn melina 12 monate ist

dann machen wir es halt früher, bevor ich den antrag abgebe


ja jedes bl macht es anders.........

---------


danke euch    :-*
Titel: Re:Landeserziehungsgeld - erst U6??
Beitrag von: Haselmaus am 30. Juni 2010, 10:09:02
In Bayern brauchst du die u6 bzw. kannst sie unter Umständen nachreichen. Sonst gibt es kein Geld.
Titel: Re:Landeserziehungsgeld - erst U6??
Beitrag von: Haselmaus am 30. Juni 2010, 10:10:35
Die Us sind aber trotzdem keine Pflicht in Bayern. Man bekommt zwar die Erinnerung, aber es ist nicht verpflichtend.
Das LE-Geld ist aber daran gebunden.
Titel: Re:Landeserziehungsgeld - erst U6??
Beitrag von: schwarzesgiftal am 30. Juni 2010, 10:43:51
Also in manchen Bundesländern is es ja so dass das Jugendamt einen zu den U untersuchungen anschreibt.
So is das hier nicht generell ist es bei uns noch nicht Pflicht dass man zur U geht.
Aber wenn man Landeserziehungsgeld beantragen will muss man die U6 oder U7 nachweisen sonst bekommt man es nicht...
Wobei es ja nicht in vielen Ländern Landeserziehungsgeld gibt.
Titel: Re:Landeserziehungsgeld - erst U6??
Beitrag von: ღElaღ am 07. Juli 2010, 15:03:18
Hallo,

ich habe Landeserziehungsgeld (Bayern) erst vor kurzem angefordert. Also die U6 muss gemacht werden, da ist extra ein Formular beim Antrag dabei um es auszudrucken und bei der U6 vom Arzt ausfüllen zu lassen. Man kann allerdings im Antrag selbst ankreuzen ob sie erledigt wurde, oder noch erledigt wird und den Wisch nachreichen.

Lg