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Allgemeines => Allgemein => Thema gestartet von: Emelie am 27. Juni 2016, 11:52:27

Titel: Krankmeldung Kinderarzt - Vorgehen
Beitrag von: Emelie am 27. Juni 2016, 11:52:27
Hallo :)

Ich brauche mal eure Meinung. Ich bin ehrlich gesagt gerade etwas stinkig auf unsere Kinderarztpraxis.
A. kämpft seit Freitag mit starken Kopfschmerzen, Fieber und Halsschmerzen. Sonntagabend fiel mir dann zusätzlich ein Ausschlag auf dem Bauch auf und mein Verdacht auf Scharlach hat sich damit erhärtet. Als es ihr dann immer schlechter ging sind wir mit meiner Mutter ( ich habe gerade kein Auto) in die Wochenend- Notfallpraxis gefahren, die befindet ich bei uns in der nächsten Kinderklinik. Da wurde auch nochmal mein Verdacht bestätigt, dass es Scharlach ist. Sie wurde untersucht und hat ein Antibiotikum verschrieben bekommen und einen gelben Schein auf dem ganz klar der behandelnde Arzt, die Symptome, Diagnose und das Medikament stehen.
Ich habe dann heute morgen gleich beim Kinderarzt angerufen wegen einer Krankmeldung (ich brauche Kindkrankschein wegen der Ausbildung). Die meinten wir müssten Abends nochmals in die Sprechstunde kommen und Zeit mitbringen weil sie komplett voll seien. Ich meinte dann, dass sie doch schon untersucht worden wäre - wäre egal also nochmal für minimum eine Stunde heute Abend in die Praxis - zwischen weitere kranke Kinder -  hab ich nicht eingesehen. Vertrauen die ihrem Kollegen nicht oder wollen die nochmal abrechnen? Ich muss dazu sagen, dass wir im Ort keinen Kinderarzt haben. Ich hätte jetzt mit einem Scharlach- Kind heute Abend mit den öffentlichen nochmals in die Stadt fahren müssen um nochmal in eine überfüllte Arztpraxis sitzen müssen. Was soll das? Ich das nicht totaler Schwachsinn?
Ich habe dann bei meinem Hausarzt im Ort angerufen und der meinte ich soll einfach kurz vorbeikommen, hat den Schein dann angeschaut, kurz gefragt, ob sie das Antibiotikum verträgt und Krankenschein ausgestellt. Beim Kinderarzt wäre das so abgelaufen: Ankommen erst einmal kein Platz im Wartezimmer, dann 1-2 Stunde warten zwischen kranken Kindern, dann nochmal halbe bis dreiviertel Stunde im Behandlungsraum - damit die Ärztin ihr nochmal in den Hals schaut ( 30 Sekunden) und uns dann verabschiedet........ :-(
Hättet ihr das eingesehen?
Titel: Antw:Krankmeldung Kinderarzt - Vorgehen
Beitrag von: Januar2012 am 27. Juni 2016, 12:32:42
Bei uns läuft es auch so. Der Notfallarzt gibt meist einen Brief mit und wenn man dann eine Krankschreibung braucht, untersucht der Arzt das Kind noch mal. Hab ich noch nie angezweifelt. Wenn ich so nachdenke, dann muss das sicherlich in der Praxis lückenlos dokumentiert werden, wenn Eltern krank geschrieben werden. Da geht es ja richtig um Geld, weil die Krankenkassen den Lohnausfall teilweise ersetzen. Ist vielleicht für die Patienten nervig, aber es würde mich nicht so aufregen.
Titel: Antw:Krankmeldung Kinderarzt - Vorgehen
Beitrag von: Januar2012 am 27. Juni 2016, 13:08:50
Bei uns läuft es auch so. Der Notfallarzt gibt meist einen Brief mit und wenn man dann eine Krankschreibung braucht, untersucht der Arzt das Kind noch mal. Hab ich noch nie angezweifelt. Wenn ich so nachdenke, dann muss das sicherlich in der Praxis lückenlos dokumentiert werden, wenn Eltern krank geschrieben werden. Da geht es ja richtig um Geld, weil die Krankenkassen den Lohnausfall teilweise ersetzen. Ist vielleicht für die Patienten nervig, aber es würde mich nicht so aufregen.
Titel: Antw:Krankmeldung Kinderarzt - Vorgehen
Beitrag von: Muse am 27. Juni 2016, 13:10:41
Ich hatte auch schon eine ähnliche Situation und da ich bei unserem KiA auch mit Termin gerne bis zu 3 Stunden warten darf (sehr lustig bei U Untersuchungen da zumindest meine Kinder dann meist keinen Bock mehr haben) gehe ich mit sowas wie auch normalen Krankheiten konsequent zu unserem Hausarzt. Dort bekomme ich soetwas ohne Probleme. Und er ist dazu wesentlich einfühlsamer als der durchhetzende KiA.  s-:)
Titel: Antw:Krankmeldung Kinderarzt - Vorgehen
Beitrag von: ~ Oma Netti ~ am 27. Juni 2016, 13:16:16
Ich hätte es ganz genau so gemacht wie du und wäre zum Hausarzt gegangen und hätte den überfüllten Kinderarzt umgangen, sofern es möglich wäre.
Titel: Antw:Krankmeldung Kinderarzt - Vorgehen
Beitrag von: Januar2012 am 27. Juni 2016, 14:06:24
Ich muss noch ergänzen, dass unsere Kinderärztin offenbar die absolute Ausnahme ist. Gerade heute:  hab um 8.30 angerufen, für 10.45 die Richtzeit bekommen. Wir konnten sofort ins Behandlungszimmer und waren inkl Bluttest um 11.20 wieder draußen. Die Praxis ist einfach super organisiert und Wartezeiten sehr selten. Und das liegt nicht daran, dass sie keine Patienten haben. Im Gegenteil. Seit 4 Jahren sind sie so voll, dass sie nur noch Geschwister neu ab Geburt aufnehmen können
Titel: Antw:Krankmeldung Kinderarzt - Vorgehen
Beitrag von: BiDi am 28. Juni 2016, 05:52:44
Ob Schwachsinn oder nicht, das sind die Regeln. Notfallpraxen oder Krankenhäuser dürfen keine Krankmeldungen ausstellen und Arztpraxen dürfen keine Krankmeldungen ausstellen, ohne den Patienten untersucht zu haben.

Mein Mann kam am Mittwoch aus dem Krankenhaus mit einer dedizierteren Diagnose, als ein Hausarzt sie jemals stellen könnte und musste trotzdem am Donnerstag zum Hausarzt um sich krankschreiben zu lassen.

Das in der Kinderarztpraxis Land unter war, ist ein anderes Problem. Ich bin übrigens nicht unglücklich, wenn unser Kinderarzt den Diagnosen des kinderärztlichen Notdiensts nicht ungesehen Glauben schenkt. Manchmal schieben da Ärzte Dienst, die eher würfeln denn diagnostizieren.

Grüsse
BiDi 
Titel: Antw:Krankmeldung Kinderarzt - Vorgehen
Beitrag von: Emelie am 28. Juni 2016, 07:49:17
Zitat von: Januar2012 am 27. Juni 2016, 12:32:42
Bei uns läuft es auch so. Der Notfallarzt gibt meist einen Brief mit und wenn man dann eine Krankschreibung braucht, untersucht der Arzt das Kind noch mal. Hab ich noch nie angezweifelt. Wenn ich so nachdenke, dann muss das sicherlich in der Praxis lückenlos dokumentiert werden, wenn Eltern krank geschrieben werden. Da geht es ja richtig um Geld, weil die Krankenkassen den Lohnausfall teilweise ersetzen. Ist vielleicht für die Patienten nervig, aber es würde mich nicht so aufregen.
Ich glaube ich würde auch nicht darüber nachdenken, wenn es so laufen würde wie bei meinem Hausarzt. Kind kurz angucken und innerhalb von 20 Minuten fertig. Kinderarzt ist bei uns für kranke Kinder eine Tortur. Wir müssen erst mit Bus fahren und dann mit der Bahn weiter und dann 15 Minuten zu Fuß zur Praxis.Und dann dort nochmals 1-2 Stunden sitzen. Ich würde auch keine Selbstdiagnose stellen und dann Krankmeldung oder Medikamente verlangen - aber einen Zettel auszustellen, damit die Mutter zu Hause bleiben kann  :-\ Wenn ich Hausfrau wäre, hätte die Diagnose ja auch keiner kontrolliert, weil ich keinen Schein gebraucht hätte.

Zitat von: Muse am 27. Juni 2016, 13:10:41
Ich hatte auch schon eine ähnliche Situation und da ich bei unserem KiA auch mit Termin gerne bis zu 3 Stunden warten darf (sehr lustig bei U Untersuchungen da zumindest meine Kinder dann meist keinen Bock mehr haben) gehe ich mit sowas wie auch normalen Krankheiten konsequent zu unserem Hausarzt. Dort bekomme ich soetwas ohne Probleme. Und er ist dazu wesentlich einfühlsamer als der durchhetzende KiA.  s-:)

So geht es mir mittlerweile auch.  :-\ Ich würde schon gerne mit ihr zum Kia, aber mit krankem Kind eine 3-4 Stunden-Tour zu machen, ist mir meist zuviel.


Zitat von: BiDi am 28. Juni 2016, 05:52:44
Ob Schwachsinn oder nicht, das sind die Regeln. Notfallpraxen oder Krankenhäuser dürfen keine Krankmeldungen ausstellen und Arztpraxen dürfen keine Krankmeldungen ausstellen, ohne den Patienten untersucht zu haben.

Mein Mann kam am Mittwoch aus dem Krankenhaus mit einer dedizierteren Diagnose, als ein Hausarzt sie jemals stellen könnte und musste trotzdem am Donnerstag zum Hausarzt um sich krankschreiben zu lassen.

Das in der Kinderarztpraxis Land unter war, ist ein anderes Problem. Ich bin übrigens nicht unglücklich, wenn unser Kinderarzt den Diagnosen des kinderärztlichen Notdiensts nicht ungesehen Glauben schenkt. Manchmal schieben da Ärzte Dienst, die eher würfeln denn diagnostizieren.

Grüsse
BiDi 

Das seltsame ist, A. kam schon zweimal aus dem Krankenhaus und da habe ich allein durch einen Anruf die Krankmeldung einfach so bekommen - obwohl sie da weitaus schwerer krank war als "nur" Scharlach.
Zu deinem letzten Satz. Nochmal die gleiche Antwort wie bei Januar......wäre ich zu Hause und hätte den Schein nicht benötigt, hätte keiner die Diagnose in Frage stellen können und wenn es um Medikamente gegangen wäre, würde ich es ja verstehen, aber eine Krankmeldung schadet dem Kind ja nicht, wenn man diese ausstellt ohne da Kind gesehen zu haben. Auch wenn ich die Meinung des Arztes angezweifelt hätte. wäre ich nochmals zum Arzt, aber das habe ich nicht. Die Notfallärzte sind hier auch keine Unbekannten, sondern wir wohnen in einer dörflichen Gegend und hier haben sich die Arztpraxen selbst zusammen geschlossen und kennen sich untereinander.

Titel: Antw:Krankmeldung Kinderarzt - Vorgehen
Beitrag von: dasmuddi am 28. Juni 2016, 09:45:00
Zitat von: BiDi am 28. Juni 2016, 05:52:44
Ob Schwachsinn oder nicht, das sind die Regeln. Notfallpraxen oder Krankenhäuser dürfen keine Krankmeldungen ausstellen und Arztpraxen dürfen keine Krankmeldungen ausstellen, ohne den Patienten untersucht zu haben.


Grüsse
BiDi

nicht ganz richtig

Mein Sohn hat vom Notarzt eine Krankmeldung und Sportbefreiuung bekommen weil wir auf Grund vom Schulunfall eben nicht zum Hausarzt konnten

oder bei seinen Sehnenriss im Daumen hat der Notarzt der Rettungsstelle auch eine Sportbefreiung und Krankenschein ausgestellt
Titel: Antw:Krankmeldung Kinderarzt - Vorgehen
Beitrag von: BiDi am 29. Juni 2016, 05:46:43
@dasmuddi:
Dann scheint es da regionale Unterschiede zu geben. Bei uns geht das nicht. Da wird die Notfallversorgung gemacht und für alles Weitere an den Haus- oder Kinderarzt verwiesen.

Grüsse
BiDi
Titel: Antw:Krankmeldung Kinderarzt - Vorgehen
Beitrag von: Emelie am 29. Juni 2016, 08:19:36
Zitat von: BiDi am 29. Juni 2016, 05:46:43
@dasmuddi:
Dann scheint es da regionale Unterschiede zu geben. Bei uns geht das nicht. Da wird die Notfallversorgung gemacht und für alles Weitere an den Haus- oder Kinderarzt verwiesen.

Grüsse
BiDi

Bei uns leider ja auch so. Wir haben aber zusätzlich das Problem, das wir hier einen richtigen Kinderarztmangel haben. Als eine Freudin von mir hier her gezogen ist, hat sie fast ein halbes Jahr keinen Arzt für die Kinder gefunden, weil alle nur Säuglinge aufnehmen. Sie stand dann auf der Warteliste und musste warten bis jemand weg zieht. Und dementsprechend sind leider auch die Wartezeiten :-[
Titel: Antw:Krankmeldung Kinderarzt - Vorgehen
Beitrag von: A.n.j.a am 29. Juni 2016, 08:31:23
Ich versteh Dich vollkommen, Emelie.
Und finde das auch Schwachsinn und tendenzielles Honorar-Abgreifen; wenn ich mit meinem Kind in einer Notfallpraxis/KH war und eine klare Diagnose habe, dann wüsste ich nicht, was der KiA einen Tag später anders oder besser belegen soll.

Auch aus diesem Grund meide ich Kinderärzte wo es nur geht und behandle meine kids - bei harmlosen Sachen - selber. Da ich das Gück habe, Teleheimarbeit machen zu können, bin ich auf Krankschreibungen Kind nicht angewiesen bzw. als privat Versicherte kriege ich gar kein "kinderkrank". Dass es ein ziemlicher Stiefel ist, mit krankem Kind ordentlich zu arbeiten von daheim, ist dann halt mein Problem.

Gute Besserung Deiner Maus.

LG
Anja

Titel: Antw:Krankmeldung Kinderarzt - Vorgehen
Beitrag von: ~ Oma Netti ~ am 29. Juni 2016, 08:52:20
In diesem Punkt ticken wir 100% gleich, Anja.  ;D
Ich geh auch nur zum Kinderarzt, wenn es sich gar nicht umgehen lässt. Musste ich zB für Ergotherapie Verordnungen. Und das war auch total bescheuert. Vor einer neuen Verordnung musste ich jedes mal zum KiArzt, zwei Stunden Wartezimmer, damit die Ärztin das Kind eine Minute anguckt. Wirklich. Rein ins Zimmer, das Kind einmal angucken, drei Worte mit mir sprechen, Verordnung ausstellen, fertig.
Sie schickte mich dann zum SPZ, weil Budget und so....Kind braucht eine Diagnose sagte man mir. Als ich nun die Überweisung zum SPZ abholen wollte, sollte ich das Kind wieder einmal kurz vorstellen. Die Ärztin müsse das Kind einmal angucken, bevor man eine Überweisung ausstellen würde. Da hab ich Terror geschoben und meine Überweisung nach etwas hin und her so bekommen.  :P
Hätte das nicht geklappt, wäre ich zu unserem Hausarzt gegangen und hätte meine Überweisung dort bekommen. Die spinnen doch.
Titel: Antw:Krankmeldung Kinderarzt - Vorgehen
Beitrag von: Fliegenpilz am 29. Juni 2016, 09:49:46
Nein, da gehe ich nicht konform, Netti.

Du sagst selbst, dass du selten bis nie zum Kinderarzt gehst - wieso also sollte der Kinderarzt eine Verordnung ausstellen ohne das Kind wirklich zu kennen. So doof es klingt, der Kinderarzt muss sich sogar vergewissern, dass es das Kind (noch) gibt und ob es dem Kind so weit gut geht. Und ja - das ist auch in einer Minute möglich.

Zudem finde ich es gut, wenn der Hausarzt keine Ergotherapie für Kinder ausstellt. Es gibt nicht grundlos Kinderärzte.
Titel: Antw:Krankmeldung Kinderarzt - Vorgehen
Beitrag von: ~ Oma Netti ~ am 29. Juni 2016, 09:56:15
Na der Kinderarzt kannte das Kind ja nun mittlerweile. Klar, vor der ersten Verordnung, das ist ja logisch. Aber dann zu jeder weiteren? Dass es das Kind noch gibt, erfährt er über die Berichte, die nach jeder Verordnung von der Ergotherapeutin an den Kinderarzt gehen.  :P
Und wenn man nicht immer 2-3 Stunden mit einem gesunden Kind mit hustenden und schniefenden Kindern zusammen warten müsste, sähe ich das vielleicht auch noch anders. Aber das nervte mich doch sehr.
Dass der Hausarzt das nicht ausstellt ist ja erstmal völlig ok.

Hier gehen aber die meisten nur mit den ganz kleinen Kindern zum Kinderarzt und dann zum Hausarzt. Liegt einfach daran, dass wir keinen Kinderarzt in der nahen Umgebung haben, man muss da immer mit dem Auto hin. Sogar die U's machen hier alle Hausärzte die ich kenne. Und selbst die Kinder in unserer Einrichtung bei mir auf Arbeit gehen zum normalen Hausarzt.

Ps: Jetzt bekomme ich die Verordnung dann öber das SPZ oder eben auch nicht. Ich persönlich würde sagen er braucht keine Ergo mehr. Aber lass mich überraschen. 
Titel: Antw:Krankmeldung Kinderarzt - Vorgehen
Beitrag von: Nipa am 29. Juni 2016, 13:32:28
@Emelie: Naja, provokant gesagt kann der Kinderarzt ja nix für Euren langen und komplizierten Anfahrtsweg, zudem scheint es mir so, dass er ein großes Einzugsgebiet hat und wohl dann eben auch überdurchschnittlich viele Notfallpatienten hat.

Die Regel besagt: Ein Krankenhaus kann keinen Krankenschein ausstellen, auch keinen Kindkrank-Schein. Eine Notfallpraxis kann das meist (zumindest hier ist es so, da das ja Hausärzte mit Praxis sind, die nur an einem sonst nicht geöffnetem Tag Dienst tun).

Und dass ein Arzt niemanden krank schreibt, den er nicht selbst gesehen hat, das kann ich auch verstehen. Er hält ja da auch seinen Kopf hin.

Der Weg über den Hausarzt ist doch eine gute Möglichkeit...
Titel: -
Beitrag von: lisa81 am 29. Juni 2016, 13:56:30
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Titel: Antw:Krankmeldung Kinderarzt - Vorgehen
Beitrag von: Nipa am 29. Juni 2016, 14:06:44
Bei letzterem gebe ich Dir Recht.

Aber auch wenn das Kind wegen Spucken, etc. krank ist, dann finde ich dennoch gut, dass der Arzt das Kind anschaut. Und in den meisten Praxen kann man dann mit dem Empfang sprechen, so dass man zum Anfang/Ende der Sprechstunde kommt und eben nicht Stunden im Wartezimmer sitzt.

Aber gerade wenn das Kind woanders ein Medikament bekommen hat und man als Arzt das Kind krankschreiben soll, wie ja hier bei Emelie beschrieben, da fände ich es fast fahrlässig wenn er das macht ohne das Kind gesehen zu haben.

Man darf ja auch nicht vergessen was hinterher ist. Lass ein Kind in der Nacht versterben, wenn der Arzt es nicht angeschaut hat, dann sind die Eltern, die jetzt sagen "wie nervig" vermutlich die ersten, die ihn verklagen...  :-X
Titel: -
Beitrag von: lisa81 am 29. Juni 2016, 14:11:23
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Titel: Antw:Krankmeldung Kinderarzt - Vorgehen
Beitrag von: guest4324 am 29. Juni 2016, 14:18:16
Zitat von: lisa81 am 29. Juni 2016, 14:11:23
Aber der Arztbesuch wird ja ausschließlich gemacht um den Zettel zu kriegen, er dient ja nicht der Kontrolle.

Den Zettel unterschreibt der Arzt aber mit seinem Namen. Und wenn er ein ungeprüftes und damit evtl. unrichtiges Gesundheitszeugnis auf Zuruf ausstellt, dann kann er sich vor Gericht anschnallen.
Titel: Antw:Krankmeldung Kinderarzt - Vorgehen
Beitrag von: ~ Oma Netti ~ am 29. Juni 2016, 14:24:20
Hier auf dem Dorf, wo jeder jeden kennt, bekomme ich auch einen Krankenschein ohne dass ein Arzt mich zu Gesicht kriegt. Anruf, fertig.  ;)
Genauso normale Medikamente, wie zb Hustensaft oder sowas. Deswegen setze ich mich in kein Wartezimmer. (Meist zahl ich es eh selber, weil ich wegen den 7€ keine Lust hab die Versichertenkarte zum Arzt zu bringen.) Ich muss nicht mal zum Arzt hin, außer eben er braucht die KK-Karte. Geh inne Apotheke, hol den Hustensaft, ruf beim Doc an, Rezept geht automatisch zur Apotheke.
Die Ärzte werden schon wissen was sie tun, haftungstechnisch.
Titel: Antw:Krankmeldung Kinderarzt - Vorgehen
Beitrag von: guest4324 am 29. Juni 2016, 14:33:12
Klar. Kann jeder Arzt letztlich handhaben wie er will. Im schlimmsten Fall ist er halt dran.  :)
Titel: Antw:Krankmeldung Kinderarzt - Vorgehen
Beitrag von: Fliegenpilz am 29. Juni 2016, 14:49:02
@Netti
Ich habe zu den U-Untersuchungen denke ich eine andere Einstellung als die Mehrheit - in meinen Augen sollte sie verpflichtend sein und zudem auch wirklich nur von Kinderärzten ausgeführt werden dürfen.

Hier in Belgien gibt es das System (leider) gar nicht in dieser Form. Dafür Schuluntersuchungen alle 2 Jahre, da fahren die Kinder mit dem Bus und der Klasse alleine hin ab Kindergartenalter - und nach nun zwei Kindern, die dort waren, halte ich das System für sehr fragwürdig!


@lisa81
Das mit dem Durchfall sehe ich etwas anders, einfach weil der Begriff zu einfach genutzt wird - denn Durchfall nach Definition: "eine Stuhlmasse von über 200–250 g bei mehr als drei Stuhlgängen pro Tag und hohem Wasseranteil (über 75 Prozent)" ... und der Kindergarten ruft an, wenn das Kind einmal flüssigen Stuhlgang hatte und das Kind diesen ggf. nicht halten konnte. Hat das Kind wirklich Durchfall und ich weiß, dass ich eine Krankmeldung für meinen Arbeitgeber brauche, dann müsste ich eigentlich sofort nach dem Kindergartenbesuch beim Kinderarzt aufschlagen - mit dem erkrankten Kind.

Ebenso bei Fieber. Da gibt es Zeitspannen von 12 - 48 Stunden fieberfrei vor dem weiteren Besuch des Kindergartens bzw. der Schule. Generell denke ich, dass es aber nicht an einer Faustregel abzuleiten ist und zudem befinden sich die Einrichtungen da in einem sehr schwammigen Terrain bzgl. Gesetzeslage.

Titel: Antw:Krankmeldung Kinderarzt - Vorgehen
Beitrag von: Nipa am 29. Juni 2016, 15:08:13
@netti: Hustensaft für Erwachsene und Antibiotikum fuer Kindern ist ja auch ein bisserl was anderes - bei letzterem will er sicher auch in Deinen Hals schauen   ;)

@lisa: den Zettel gibt es weil die Krankheit weiter besteht - auf dem Zettel im KKH steht auch "für den WEITERBEHANDELNDEN Arzt"

Ich finde man muss die Ärzte auch mal verstehen wenn sie ihren Job und ihre Verantwortung ernst nehmen statt dann zu meckern dass man selbst Unannehmlichkeiten hat.

@fliegenpilz: auch in D gehören in meinen Augen die Us standardisiert. Ich hab schon alles gehört/erlebt an Bandbreite, wie die ablaufen, wie lang sie dauern, usw...
Titel: Antw:Krankmeldung Kinderarzt - Vorgehen
Beitrag von: Fliegenpilz am 29. Juni 2016, 15:12:01
@Nipa
Ich habe bisher ausschließlich gute Erfahrungen gemacht mit den U-Untersuchungen in Deutschland - wirklich ausschließlich und würde mir wünschen, dass das mir so bekannte System Pflicht ist und jedes Kind in den Genuss kommt ... bei einem Kinderarzt.
Titel: -
Beitrag von: lisa81 am 29. Juni 2016, 17:16:08
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Titel: Antw:Krankmeldung Kinderarzt - Vorgehen
Beitrag von: Fliegenpilz am 29. Juni 2016, 17:21:08
Und wenn der Arzt keine Bescheinigung ausstellt, dann ist das Kind in seinen Augen gesund und dementsprechend hätte der Kindergarten bzw. die Schule keine Grundlage die Betreuung zu verwehren ...
Titel: Antw:Krankmeldung Kinderarzt - Vorgehen
Beitrag von: ~ Oma Netti ~ am 29. Juni 2016, 18:00:40
Das kenne ich so zB gar nicht. Hier entscheiden die Eltern, wann das Kind wieder geht, da gibt es keine Vorgaben vom Kiga oder der Schule. Nur bei bestimmten Erkrankungen muss man eine Bescheinigung bringen, dass das Kind gesund ist. Bei Läusen zB
Aber wenn mein Kind gespuckt hat und ist am nächsten Tag fit, dann kann ich es in den Kiga bringen. (Ich hab das nie getan, lieber noch einen Tag daheim lassen. Aber möglich wäre es)

@Hrefna
Hier kennt man sich einfach. Meine Frauenärztin seh ich auf jeder Schulveranstaltung. Ihr Kind geht mit meinem in die Klasse. Den Hausarzt trifft man beim Einkaufen, bei irgendwelchen Dorffesten etc. Ich denke daher sehen die das etwas lockerer. 
Titel: Antw:Krankmeldung Kinderarzt - Vorgehen
Beitrag von: Nipa am 29. Juni 2016, 18:36:25
Naja, die sehen Dich ja dann auch mit dem kranken Kind am Badesee... Also schließt es ja Missbrauch doch auch eher aus...
Titel: Antw:Krankmeldung Kinderarzt - Vorgehen
Beitrag von: Solar. E am 29. Juni 2016, 19:08:26
Zitat von: Nipa am 29. Juni 2016, 18:36:25
Naja, die sehen Dich ja dann auch mit dem kranken Kind am Badesee... Also schließt es ja Missbrauch doch auch eher aus...

Sorry, die Frage ist vielleicht doof, aber ich kapier das mit dem Missbrauch gerade nicht. Welche Vorteile hätte ein AN denn, sich fälschlicherweise aufs Kind krank schreiben zu lassen? Ich sehe da nur Nachteile seitens Verdiensteinbußen und dazu jeder Menge Papierkram. und Kindkranktage sind doch eh so begrenzt, dass die sicher keiner freiwillig verschwendet?
Ich denke, dass wenn jemand auf die Art und Weise Schindluder treiben will, der sich doch eher beim AG selbst krank meldet? Zumal man da ja meist erst am 3. Tag den gelben Zettel beim Arzt holen muss.
Titel: -
Beitrag von: lisa81 am 29. Juni 2016, 19:18:17
-
Titel: Antw:Krankmeldung Kinderarzt - Vorgehen
Beitrag von: Fliegenpilz am 29. Juni 2016, 19:38:35
Ich versuche es an Hand eines Beispiels, scheinbar reden wir einander vorbei.

Situation:

Kind hat einmalig sehr dünnflüssigen Stuhlgang im Kindergarten, welcher dann auch noch - oh Schreck! - in der Hose landet, Erzieherin ruft mich an und bittet darum, dass das Kind sofort abgeholt wird auf Grund von Durchfall.
Ich eile also zum Kindergarten, habe bis dahin ca eine Wegstrecke von 30 Minuten inkl. Zeit in der Mitarbeiterumkleide. Ich komme im Kindergarten an, meinem Kind geht es gut, es hat seitdem nicht mehr abgeführt. Natürlich nehme ich das Kind mit nach Hause, beobachte es und stelle nach drei Stunden fest: Das war eine einmalige Geschichte, da kommt nichts mehr nach ... also kann mein Kind am morgigen Tag wieder zum Kindergarten gehen, ein Arztbesuch ist nicht von Nöten.Diskussionen im Kindergarten? Die ersticke ich im Keim. Das Kind hat E-I-N-M-A-L-I-G so wie o.g. abgeführt, einmalig. Das ist kein Durchfall, mein Kind nicht infektiös - die Ursache werden wir jetzt nicht mehr eruieren können, wir können jedoch Würfeln: Stress? Aufregung? Zu viel Fruchtzucker? Ggf. ein Zusatzstoff welcher nicht vertragen wurde? ... mir fehlen noch zwei Würfelseiten, aber die Erzieherinnen können ja auch noch was beifügen.

Nächste Situation:
Kind hat sehr dünnflüssigen Stuhlgang im Kindergarten, welcher dann auch noch - oh Schreck! - in der Hose landet, Erzieherin ruft mich an und bittet darum, dass das Kind sofort abgeholt wird auf Grund von Durchfall.
Ich eile also zum Kindergarten, habe bis dahin ca eine Wegstrecke von 30 Minuten inkl. Zeit in der Mitarbeiterumkleide. Ich komme im Kindergarten an, meinem Kind geht es scheinbar nicht so gut, hat seitdem vielleicht sogar nochmal abgeführt. Natürlich nehme ich das Kind mit nach Hause, beobachte es und stelle nach drei Stunden fest: Das war keine einmalige Geschichte, da kommt noch was nach ... also kann mein Kind am morgigen Tag nicht wieder zum Kindergarten gehen, ein Arztbesuch ist von Nöten weil mein Arbeitgeber mir ja keine Kind-Krank-Tage bezahlt sondern das Geld dann von der Krankenkasse kommt. Also melde ich mich, so fern es von der Uhrzeit her noch möglich ist, beim Kinderarzt, schildere die Situation wie o.g. und bitte für den morgigen Tag um einen kurzen Termin in der Sprechstunde, da ich ja für meinen Arbeitgeber den o.g. Wisch benötige und zudem meinem Kind auch nicht zu viel Zeit im Wartezimmer zumuten möchte - und natürlich auch anderen Kindern.

Mühselig? Möglich.
Andererseits bekommen wir von der Krankenkasse einen Ausgleich zum Verdienst gezahlt, damit wir unser krankes Kind betreuen können ... und es nicht ggf. zu Angehörigen müsste oder ich sogar mit Verdienstausfall Zuhause bleibe.
Titel: Antw:Krankmeldung Kinderarzt - Vorgehen
Beitrag von: bine mit josy am 29. Juni 2016, 19:58:56
Huhu, auch wenn hier wirklich schon das meiste gesagt ist/wurde.

Also rein rechtlich darf ein Arzt wirklich, rein garnichts ausstellen, ohne eine Untersuchung durchgeführt zu haben.

Denn ER füllt es aus, und ER muss dahinter stehen, da ist es egal ob ein andere Arzt gesagt hat , das es Scharlach, Windpocken oder sonst was ist.  ER hat die Verantwortung letzendlich und muss dafür gerade stehen.

Ein Kh KANN 1-2 Tage eine Krankmeldung ausstellen, danach muss der HA/Kia das machen.

Blöd ist es absolut, wenn da soooo eine lange Wartezeit herscht, da ist leider das System völlig daneben, da kann ich natürlich verstehen weshalb man dann zum HA geht.

lg Bine
Titel: Antw:Krankmeldung Kinderarzt - Vorgehen
Beitrag von: ~ Oma Netti ~ am 29. Juni 2016, 20:21:01
Aber welchem Arzt ich das Kind nun vorstelle und welcher Arzt den Wisch ausstellt, ist doch egal.  ??? Ob HA oder Kinderarzt.  ???

Übrigens bin ich bei deinen beiden Ausführungen komplett bei dir, Christiane. Hier gäbe es diesbezüglich auch gar keine Diskussion mit Erziehern. Wenn ich das Kind für gesund erachte, weil es nur einmalig Durchfall hatte, dann bringe ich es zum Kiga und gut ist. Wir brauchen hier sowas nicht wie eine Gesundschreibung bzw. ein Attest, dass das Kind wieder gesund ist. Außer es sind meldepflichtige Erkrankungen. Läuse, Krätze, Masern oder sowas.

Und OT bin ich sehr froh, dass ich noch niemals kindkrank nutzen musste.  :)

@Nipa
So ist es. Man wird eh ständig gesehen und jeder andere Dorfbewohner weiß besser wann du das letzte mal schei*en warst als du selber.  :P
Titel: Antw:Krankmeldung Kinderarzt - Vorgehen
Beitrag von: bine mit josy am 29. Juni 2016, 21:01:50
Huhu
ja es ist egal welcher Arzt, gerade im im ländlichen Regionen ist es oftmals der Hausarzt, oft auch ist auch dieser dann der "Kia",.

Klar am besten wäre natürlich, HA Erwachsene, Kia Kinder, etc ... aber nicht immer umsetzbar

lg Bine
Titel: Antw:Krankmeldung Kinderarzt - Vorgehen
Beitrag von: Nipa am 30. Juni 2016, 07:35:13
Der Missbrauch bezog sich generell auf dieses sachen attestieren und dinge verschreiben ohne wen gesehen zu haben.
Titel: Antw:Krankmeldung Kinderarzt - Vorgehen
Beitrag von: Solar. E am 30. Juni 2016, 07:56:52
Ah, ok.  :)
Titel: -
Beitrag von: lisa81 am 30. Juni 2016, 19:37:03
-
Titel: Antw:Krankmeldung Kinderarzt - Vorgehen
Beitrag von: Emelie am 30. Juni 2016, 20:15:50
Zitat von: bine mit josy am 29. Juni 2016, 19:58:56

Also rein rechtlich darf ein Arzt wirklich, rein garnichts ausstellen, ohne eine Untersuchung durchgeführt zu haben.

Denn ER füllt es aus, und ER muss dahinter stehen, da ist es egal ob ein andere Arzt gesagt hat , das es Scharlach, Windpocken oder sonst was ist.  ER hat die Verantwortung letzendlich und muss dafür gerade stehen.


Also der Hausarzt hat jetzt keine Untersuchung durchgeführt. Er meinte es besteht eine gesicherte Diagnose eines Kollegen. Ein Medikament oder eine medizinische Auskunft hätte er nicht ohne Untersuchung machen können - aber eine Krankmeldung ausstellen ist keine für die Gesundheit relevante Tätigkeit! - Deshalb bin ich auch so dreist und stelle, diese für mich absolut überflüssige Procedere in Frage und werde jetzt auch eher zum Hausarzt gehen, als zum Kinderarzt. Es dient nicht dem Kindeswohl, ein hochfieberndes Kind 3 Stunden in der Gegend rum zutreiben...Und dieses Satz "ist halt so" gibt es bei mir nicht.
Titel: Antw:Krankmeldung Kinderarzt - Vorgehen
Beitrag von: Emelie am 30. Juni 2016, 20:21:12
Zitat von: Fliegenpilz am 29. Juni 2016, 19:38:35

Situation:

Kind hat einmalig sehr dünnflüssigen Stuhlgang im Kindergarten, welcher dann auch noch - oh Schreck! - in der Hose landet, Erzieherin ruft mich an und bittet darum, dass das Kind sofort abgeholt wird auf Grund von Durchfall.
Ich eile also zum Kindergarten, habe bis dahin ca eine Wegstrecke von 30 Minuten inkl. Zeit in der Mitarbeiterumkleide. Ich komme im Kindergarten an, meinem Kind geht es gut, es hat seitdem nicht mehr abgeführt. Natürlich nehme ich das Kind mit nach Hause, beobachte es und stelle nach drei Stunden fest: Das war eine einmalige Geschichte, da kommt nichts mehr nach ... also kann mein Kind am morgigen Tag wieder zum Kindergarten gehen, ein Arztbesuch ist nicht von Nöten.Diskussionen im Kindergarten? Die ersticke ich im Keim. Das Kind hat E-I-N-M-A-L-I-G so wie o.g. abgeführt, einmalig. Das ist kein Durchfall, mein Kind nicht infektiös - die Ursache werden wir jetzt nicht mehr eruieren können, wir können jedoch Würfeln: Stress? Aufregung? Zu viel Fruchtzucker? Ggf. ein Zusatzstoff welcher nicht vertragen wurde? ... mir fehlen noch zwei Würfelseiten, aber die Erzieherinnen können ja auch noch was beifügen.


In dieser Situation können sich bei uns im Kindergarten die Eltern auf den Kopf stellen und mit den Füßen zappeln! Die Kinder würden nicht aufgenommen werden!! Was ich eher negativ finde. Denn es bedeutet für die Eltern mit einem fitten Kind zum Arzt zu müssen und es 2 Tage krank schreiben zu lassen. Die Kinder werden vor Ablauf der 48 Stunden nicht betreut! Hab schon einige Wutanfälle seitens der Eltern mitbekommen.
Titel: Antw:Krankmeldung Kinderarzt - Vorgehen
Beitrag von: ~ Oma Netti ~ am 30. Juni 2016, 20:32:46
Zitat von: Emelie am 30. Juni 2016, 20:21:12
Zitat von: Fliegenpilz am 29. Juni 2016, 19:38:35

Situation:

Kind hat einmalig sehr dünnflüssigen Stuhlgang im Kindergarten, welcher dann auch noch - oh Schreck! - in der Hose landet, Erzieherin ruft mich an und bittet darum, dass das Kind sofort abgeholt wird auf Grund von Durchfall.
Ich eile also zum Kindergarten, habe bis dahin ca eine Wegstrecke von 30 Minuten inkl. Zeit in der Mitarbeiterumkleide. Ich komme im Kindergarten an, meinem Kind geht es gut, es hat seitdem nicht mehr abgeführt. Natürlich nehme ich das Kind mit nach Hause, beobachte es und stelle nach drei Stunden fest: Das war eine einmalige Geschichte, da kommt nichts mehr nach ... also kann mein Kind am morgigen Tag wieder zum Kindergarten gehen, ein Arztbesuch ist nicht von Nöten.Diskussionen im Kindergarten? Die ersticke ich im Keim. Das Kind hat E-I-N-M-A-L-I-G so wie o.g. abgeführt, einmalig. Das ist kein Durchfall, mein Kind nicht infektiös - die Ursache werden wir jetzt nicht mehr eruieren können, wir können jedoch Würfeln: Stress? Aufregung? Zu viel Fruchtzucker? Ggf. ein Zusatzstoff welcher nicht vertragen wurde? ... mir fehlen noch zwei Würfelseiten, aber die Erzieherinnen können ja auch noch was beifügen.


In dieser Situation können sich bei uns im Kindergarten die Eltern auf den Kopf stellen und mit den Füßen zappeln! Die Kinder würden nicht aufgenommen werden!! Was ich eher negativ finde. Denn es bedeutet für die Eltern mit einem fitten Kind zum Arzt zu müssen und es 2 Tage krank schreiben zu lassen. Die Kinder werden vor Ablauf der 48 Stunden nicht betreut! Hab schon einige Wutanfälle seitens der Eltern mitbekommen.

Mit welcher Berechtigung kann der Kindergarten das so machen?  ???
Ist die Erzieherin Ärztin? Mit welchem Recht kann sie entscheiden ein gesundes Kind krank schreiben lassen zu müssen?
Titel: Antw:Krankmeldung Kinderarzt - Vorgehen
Beitrag von: Emelie am 30. Juni 2016, 21:08:10
Zitat von: ~Netti~ am 30. Juni 2016, 20:32:46
Zitat von: Emelie am 30. Juni 2016, 20:21:12
Zitat von: Fliegenpilz am 29. Juni 2016, 19:38:35

Situation:

Kind hat einmalig sehr dünnflüssigen Stuhlgang im Kindergarten, welcher dann auch noch - oh Schreck! - in der Hose landet, Erzieherin ruft mich an und bittet darum, dass das Kind sofort abgeholt wird auf Grund von Durchfall.
Ich eile also zum Kindergarten, habe bis dahin ca eine Wegstrecke von 30 Minuten inkl. Zeit in der Mitarbeiterumkleide. Ich komme im Kindergarten an, meinem Kind geht es gut, es hat seitdem nicht mehr abgeführt. Natürlich nehme ich das Kind mit nach Hause, beobachte es und stelle nach drei Stunden fest: Das war eine einmalige Geschichte, da kommt nichts mehr nach ... also kann mein Kind am morgigen Tag wieder zum Kindergarten gehen, ein Arztbesuch ist nicht von Nöten.Diskussionen im Kindergarten? Die ersticke ich im Keim. Das Kind hat E-I-N-M-A-L-I-G so wie o.g. abgeführt, einmalig. Das ist kein Durchfall, mein Kind nicht infektiös - die Ursache werden wir jetzt nicht mehr eruieren können, wir können jedoch Würfeln: Stress? Aufregung? Zu viel Fruchtzucker? Ggf. ein Zusatzstoff welcher nicht vertragen wurde? ... mir fehlen noch zwei Würfelseiten, aber die Erzieherinnen können ja auch noch was beifügen.


In dieser Situation können sich bei uns im Kindergarten die Eltern auf den Kopf stellen und mit den Füßen zappeln! Die Kinder würden nicht aufgenommen werden!! Was ich eher negativ finde. Denn es bedeutet für die Eltern mit einem fitten Kind zum Arzt zu müssen und es 2 Tage krank schreiben zu lassen. Die Kinder werden vor Ablauf der 48 Stunden nicht betreut! Hab schon einige Wutanfälle seitens der Eltern mitbekommen.

Mit welcher Berechtigung kann der Kindergarten das so machen?  ???
Ist die Erzieherin Ärztin? Mit welchem Recht kann sie entscheiden ein gesundes Kind krank schreiben lassen zu müssen?


Ja der Kindergarten möchte sich damit selbst vor ansteckenden Erkrankungen schützen und deshalb bekommen alle Eltern vor Beginn des Kindergartenjahres einen Zettel mit Regelungen im Krankheitsfall. Jede Träger kann das, so lange es in einem angemessenen Rahmen ist, selbst entscheiden. Sie beziehen sich hierbei auch aufs Infektionsschutzgesetz - und selbst wenn das Kind nur einmaligen Durchfall hatte kann auch ein Kinderarzt nicht ausschließen, dass das Kind eine Infektion in sich trägt und somit haben sie das Recht, Kinder nach vorheriger Aufklärung der Eltern, 48 Stunden aus der Einrichtung auszuschließen. Ist hier so die Regel  was meiner Meinung nach die Sache aber eher oft verschlimmert. Auch bei Fieber gilt diese Regelung und wir wissen alle wie schnell Fieber kommen und verschwinden kann....
Titel: Antw:Krankmeldung Kinderarzt - Vorgehen
Beitrag von: Fliegenpilz am 30. Juni 2016, 21:11:54
Doch, kann der Kinderarzt - denn ein einmaliges Abführen von dünnflüssigem Stuhlgang ist nach medizinischer Definition kein Durchfall ... und da greift auch kein Infektionsschutzgesetz. Was für ein Wischiwaschi!
Titel: Antw:Krankmeldung Kinderarzt - Vorgehen
Beitrag von: Emelie am 30. Juni 2016, 21:14:23
Ein Infekt kann eindeutig nur über eine Stuhlprobe ausgeschlossen werden  ;) Und das dauert länger als einen Tag. Und der Kindergarten hat das Recht, darauf zu bestehen.
Ein Magen-Darm-Infekt kann sich auch durch nur einmaligen flüssigen Stuhl äußern.
Titel: Antw:Krankmeldung Kinderarzt - Vorgehen
Beitrag von: Fliegenpilz am 30. Juni 2016, 21:16:47
Hat der Kindergarten solange der Kindergarten das Recht von den Eltern dazu zugesprochen bekommt - es gibt keine rechtliche Grundlage für dieses Vorgehen. Und kein Kinderarzt wird wegen einmalig dünnflüssigen Stuhlgang (aber die Eltern sagen ja direkt "Mein Kind hat Durchfall!") das Kind und demnach auch die Eltern aus dem Verkehr ziehen.

Aber nach dem hier mehrfach beschriebenem Vorgehen verwundert mich nun nicht mehr, dass so viele mit ihren Kinderkranktagen nicht hinkommen und ggf. sogar Arbeitgeber ablehnend ggü arbeitenden Müttern reagieren!
Titel: Antw:Krankmeldung Kinderarzt - Vorgehen
Beitrag von: Emelie am 30. Juni 2016, 21:20:00
Bevor ein Kind in den Kindergarten kommt unterschreiben Eltern einen Betreuungsvertrag, und wenn dieser eine Klausel zum Thema Krankheiten enthält und die Eltern diesen unterschreiben, sind sie daran gebunden - da kann auch ein Arzt daher kommen - einmal Erbrechen oder Durchfall und das Kind wird als krank eingestuft und wird zumindest in dieser Kita nicht betreut - egal was der Arzt sagt!
Titel: Antw:Krankmeldung Kinderarzt - Vorgehen
Beitrag von: Fliegenpilz am 30. Juni 2016, 21:21:14
Siehst du - ich sag ja: Die Eltern geben der Einrichtung das Recht. Nicht das Gesetz, kein Infektionsschutz, kein Kinderarzt.
Und so läuft es immer und immer wieder, niemand traut sich dagegen aufzulehnen.

Im Übrigen geht es auch ohne Verträge: Wir haben keinen!
Titel: Antw:Krankmeldung Kinderarzt - Vorgehen
Beitrag von: Fliegenpilz am 30. Juni 2016, 21:23:58
Satteln wir das Pferd mal anders auf:
Kind hat dünnflüssigen Stuhlgang, ich gehe mit meinem Kind zum Kinderarzt und der Kinderarzt sagt, dass mein Kind morgen wieder zum Kindergarten gehen kann - was macht der Kindergarten dann? Verweigert der Kindergarten die Betreuung meines Kindes, weil im Vertrag steht das kranke Kinder nicht betreut werden, während zeitgleich der Kinderarzt die Aussage traf, das mein Kind die Betreuung besuchen darf?
Titel: Antw:Krankmeldung Kinderarzt - Vorgehen
Beitrag von: Emelie am 30. Juni 2016, 21:27:47
Zitat von: Fliegenpilz am 30. Juni 2016, 21:21:14

Im Übrigen geht es auch ohne Verträge: Wir haben keinen!

Wie es in anderen Ländern und sogar Bundesländern ist, kann ich nicht sagen, hier schließen die Eltern mit Aufnahme des Kindes in eine Einrichtung einen Betreuungsvertrag, den jeder Träger, zumindest unter Einhaltung der Gesetze z.B. hier KitaG selbst gestalten kann.

Zitat von: Fliegenpilz am 30. Juni 2016, 21:23:58
Satteln wir das Pferd mal anders auf:
Kind hat dünnflüssigen Stuhlgang, ich gehe mit meinem Kind zum Kinderarzt und der Kinderarzt sagt, dass mein Kind morgen wieder zum Kindergarten gehen kann - was macht der Kindergarten dann? Verweigert der Kindergarten die Betreuung meines Kindes, weil im Vertrag steht das kranke Kinder nicht betreut werden, während zeitgleich der Kinderarzt die Aussage traf, das mein Kind die Betreuung besuchen darf?
Ja genau so ist es!
Titel: Antw:Krankmeldung Kinderarzt - Vorgehen
Beitrag von: Fliegenpilz am 30. Juni 2016, 21:29:18
Dann befindet sich der Kindergarten gewiss nicht mehr auf einem rechtlich sicheren Boden...
Titel: Antw:Krankmeldung Kinderarzt - Vorgehen
Beitrag von: Emelie am 30. Juni 2016, 21:31:06
Zitat von: Fliegenpilz am 30. Juni 2016, 21:29:18
Dann befindet sich der Kindergarten gewiss nicht mehr auf einem rechtlich sicheren Boden...
Doch weil sie sich auf das Infektionsschutzgesetz berufen und eine Infektion ausschließlich durch eine Stuhlprobe ausgeschlossen werden kann und der Kindergarten hat nun einmal das Hausrecht. Vorallem wenn die Eltern im Vorfeld dieser Klausel zugestimmt haben.
Titel: Antw:Krankmeldung Kinderarzt - Vorgehen
Beitrag von: Annakin am 30. Juni 2016, 21:37:13
Ich kann da noch einen drauf setzen. Hier darf kein Kind unter Antibiose in den Kiga. Auch nicht wenn es das Medikament außerhalb der Kindergartenzeit einnimmt. Wer ein Antibiotikum bekommt ist schwach und braucht die Erholung zuhause. Super witzig bei einem Kind, dass gerne mal Mittelohrentzündungen bekommt und dabei nicht mal Schmerzen hat.
Auch bei Durchfall bleiben die Kinder 48 Stunden zuhause. Und es gibt vitalstoffreiche Vollwertkost. Da gibt es oft "Durchfall".
Meine Freundin (Kinderkrankenschwester) hatte auch schon Diskussionen, weil sie ihr Kind mit 37,4°C abholen sollte. Gemessen im Ohr nach dem Schlafen.
Ach ja, und Sie können nach Gutdünken eine "Gesundschreibung" vom Kinderarzt verlangen.
Stimmt, man müsste dagegen vorgehen. Macht aber keiner. Wir auch nicht, weil wir eh den Umzug planen.
Titel: Antw:Krankmeldung Kinderarzt - Vorgehen
Beitrag von: ~ Oma Netti ~ am 30. Juni 2016, 21:37:30
Was für ein vollkommener Unsinn, Emelie.  ???
Das würde ich nicht unterschreiben u d mit Infektionsschutzgesetz hat das absolut nix zu tun.
Titel: Antw:Krankmeldung Kinderarzt - Vorgehen
Beitrag von: Fliegenpilz am 30. Juni 2016, 21:38:54
Ich habe nun selbst im Infektionsschutzgesetz nachgeschaut, dort steht
ZitatIhr Kind darf nicht in die Kindereinrichtung gehen, wenn
• es an einer der folgenden seltenen, meist schweren Infektionen erkrankt
ist oder ein entsprechender Krankheitsverdacht besteht:
Diphtherie, Cholera, Typhus, Paratyphus, Tuberkulose, Durchfall durch
EHEC-Bakterien, Virusbedingtes hämorrhagisches Fieber, Pest und Kinderlähmung

Sprich euer Kindergarten vermutet hinter jedem dünnflüssigen Stuhlgang eine Infektion mit EHEC-Bakterien?
Demnach darf das Kind ja dann mindestens zwei Tage nach Abgabe der Stuhlprobe im Labor (so lange dauert ja der Nachweis) nicht in den Kindergarten?
Ich hole mein Kind Montags nach einmaligem dünnflüssigen Stuhlgang ab, bringe die Stuhlprobe am selben Tag zum Kinderarzt, welche aber erst am Folgetag zum Labor geht und frühstens Donnerstag steht das Ergebnis fest. Ja?
Titel: Antw:Krankmeldung Kinderarzt - Vorgehen
Beitrag von: Emelie am 30. Juni 2016, 21:40:01
Zitat von: ~Netti~ am 30. Juni 2016, 21:37:30
Was für ein vollkommener Unsinn, Emelie.  ???
Das würde ich nicht unterschreiben u d mit Infektionsschutzgesetz hat das absolut nix zu tun.

Ich finde es auch unsinnig, aber wenn du den Platz willst bleibt dir nichts anderes übrig- klar man könnte mit einem Anwalt gegen den Träger vorgehen, aber als Azubi ohne Geld......da macht man halt drei Jahre mit - unser Hort hat diese Regelung Gott sei Dank nicht mehr!
Titel: Antw:Krankmeldung Kinderarzt - Vorgehen
Beitrag von: ~ Oma Netti ~ am 30. Juni 2016, 21:42:07
Das Infektionsschutzgesetz bezieht sich auf meldepflichtige Erkrankungen. Wie Fliegenpilz auch schreibt und zitiert. Mit pupseinfachem Durchfall hat das nix zu tun.  ???
Hier macht kein Arzt, auch kein Kinderarzt eine Stuhlprobe wegen einfachem Magen Darm. Spinnen die bei euch?
Titel: Antw:Krankmeldung Kinderarzt - Vorgehen
Beitrag von: Emelie am 30. Juni 2016, 21:43:51
Zitat von: Fliegenpilz am 30. Juni 2016, 21:38:54
Ich habe nun selbst im Infektionsschutzgesetz nachgeschaut, dort steht
ZitatIhr Kind darf nicht in die Kindereinrichtung gehen, wenn
• es an einer der folgenden seltenen, meist schweren Infektionen erkrankt
ist oder ein entsprechender Krankheitsverdacht besteht:
Diphtherie, Cholera, Typhus, Paratyphus, Tuberkulose, Durchfall durch
EHEC-Bakterien, Virusbedingtes hämorrhagisches Fieber, Pest und Kinderlähmung

Sprich euer Kindergarten vermutet hinter jedem dünnflüssigen Stuhlgang eine Infektion mit EHEC-Bakterien?
Demnach darf das Kind ja dann mindestens zwei Tage nach Abgabe der Stuhlprobe im Labor (so lange dauert ja der Nachweis) nicht in den Kindergarten?
Ich hole mein Kind Montags nach einmaligem dünnflüssigen Stuhlgang ab, bringe die Stuhlprobe am selben Tag zum Kinderarzt, welche aber erst am Folgetag zum Labor geht und frühstens Donnerstag steht das Ergebnis fest. Ja?

https://www.rki.de/DE/Content/Infekt/IfSG/Belehrungsbogen/belehrungsbogen_eltern_deutsch.pdf?__blob=publicationFile
Titel: Antw:Krankmeldung Kinderarzt - Vorgehen
Beitrag von: Fliegenpilz am 30. Juni 2016, 21:45:49
Unsere kleine Tochter musste vor Kurzem an einem Dienstag mit Bauchschmerzen und Kopfweh vom Kindergarten abgeholt werden, daraufhin bekam sie dann am Abend Zuhause Durchfall - wirklich Durchfall. Wie Wasser und in der Nacht bis zu 12 Toilettenbesuche, so dass ich ernsthaft Sorge trug, dass sie mir exsikkiert.
Mittwochs hatte ich frei. Donnerstag früh bestand die Symptomatik immer noch und erstmalig im Leben als Mutter benötigte ich daher eine Krankmeldung - Donnerstags früh sind wir dann zum Arzt und ich wurde bis Freitag einschließlich auf unsere Tochter krank geschrieben. Wenn Freitag früh der Durchfall (immerhin dann seit Dienstag Abend) noch da sei, dann benötigte der Arzt eine Stuhlprobe - Bearbeitung: 3 Werktage.
Ich habe sie ihm Freitag früh gebracht, der Durchfall hielt bis Montag Abend an. Ich war Sa, So und Mo wieder arbeiten - am Mittwoch bekamen wir das Ergebnis: Keine Erreger waren nachweisbar, kein NoroVirus, keine RotaViren, kein EHEC, ... also laut Stuhlprobe war das Kind gesund!
Titel: Antw:Krankmeldung Kinderarzt - Vorgehen
Beitrag von: Emelie am 30. Juni 2016, 21:47:00
Laut RKI sind Kinder vom Besuch einer Einrichtung auszuschließen ( Kinder unter 6) wenn nur der Verdacht auf einen Magen-Darm-Infekt ausgelöst durch Viren oder Bakterien besteht
Titel: Antw:Krankmeldung Kinderarzt - Vorgehen
Beitrag von: Fliegenpilz am 30. Juni 2016, 21:50:33
@Emelie
Ich kenne deinen Link, da wird auf "§ 34 Abs. 5 Satz 2 Infektionsschutzgesetz" verwiesen in der Überschrift.
Nehme ich diesen Paragraphen, dann ... verweise ich auf [Login or Register] Link.
Meines Wissens nach steht da nichts von pflichtiger Stuhlprobe um die Einrichtung wieder besuchen zu dürfen, Durchfälle sind auf meldepflichtige Erkrankungen bezogen und nicht auf einzelnen dünnflüssigen Stuhlgang.
Und das ist eben der Knackpunkt: Auszuschließen bei Verdacht auf ..., aber das ist nicht durch das was du hier sagst gegeben. Und wenn der Kinderarzt sagt, dass das Kind gesund ist (auch ohne Stuhlprobe), dann hat der Kindergarten schlichtweg keine Handhabe und kann sich noch so auf das Infektionsschutzgesetz berufen wie es mag!


Glaube mir, jeder wird es merken wenn das Kind eine wirkliche (meldepflichtige) Erkrankung hat ... da bleibt es nämlich nicht bei einmaligen Absondern von dünnflüssigem Stuhlgang.
Titel: Antw:Krankmeldung Kinderarzt - Vorgehen
Beitrag von: Emelie am 30. Juni 2016, 21:53:42
Ein Verdacht auf eine Infektion ist auch nicht meldepflichtig, aber die Einrichtung kann bei einem Verdacht sagen, dass sie das Kind nicht betreuen. Der Kindergarten hat das Hausrecht und glaube mir, er darf!
Titel: Antw:Krankmeldung Kinderarzt - Vorgehen
Beitrag von: Fliegenpilz am 30. Juni 2016, 21:54:50
Weil die Eltern ihn lassen. Sonst besteht keinerlei rechtliche Grundlage.

Aber gut, lassen wir das ...
Titel: Antw:Krankmeldung Kinderarzt - Vorgehen
Beitrag von: Martina am 30. Juni 2016, 21:56:26
In unseren Kindergarten muss jedes Kind mit Durchfall (reicht einmalig), 48 Stunden zu Hause bleiben. Genau so, wenn das Kind einmal spuckt und dann nicht wieder. Bei uns gab das auch schon viel Diskussionen, aber da ich aktuell zu Hause bin, streite ich mich auch nicht rum. Bleiben meine Kinder halt auch zu Hause.  s-:) Als ich noch gearbeitet habe, hatte ich immer Großeltern die meine Kinder im Bedarfsfall betreut haben. Blöd, aber ist so.
Titel: Antw:Krankmeldung Kinderarzt - Vorgehen
Beitrag von: Nipa am 01. Juli 2016, 00:04:10
Das Problem ist halt, dass viele Kinder auch "echt noch kranke" Kinder gern direkt wieder abgeben wollen, deshalb fahren Kindergärten oft solch "harte Linien".
Und das Nurofensaftgeben in der Garderobe gibt es auch wirklich...

Eigentlich sollte man doch abschätzen können: Hat das Kind was nicht vertragen und sich 1x vollgek... oder sitzt es stundenlang am Klo und hat sich echt was geholt, was man nicht anderen weitergeben muss... würden sich da alle dran halten wäre es leichter.

Solange aber auch noch Leute mit ernsthaft ansteckenden Krankheiten wie Windpocken auf Spielplätze gehen muss man sich nicht wundern...
Titel: Antw:Krankmeldung Kinderarzt - Vorgehen
Beitrag von: ~ Oma Netti ~ am 01. Juli 2016, 07:56:48
Windpocken sind ansteckend, bevor man überhaupt weiß, dass das Kind Windpocken bekommen wird. Da kann absolut kein Mensch was dafür, wenn er andere Kinder angesteckt hat. Und sobald die abtrocknen ist alles gut, da steckt man niemanden mehr an, die Kinder dürfen auch wieder in die Kita.

Ich kenne solche Regelungen, wie von Emelie und Martina beschrieben, aus keiner Einrichtung. Nicht aus Ba-Wü und nicht von hier.
Titel: -
Beitrag von: lisa81 am 01. Juli 2016, 08:05:14
-
Titel: Antw:Krankmeldung Kinderarzt - Vorgehen
Beitrag von: Martina am 01. Juli 2016, 09:34:11
Ach und aus Erziehersicht, es sind immer die gleichen Eltern die ihre Kinder auch "krank" in die Kita bringen. Logisch, denn manche sind abgebrüht und machen das (viele müssen nicht mal, aber sie sind zu Hause von ihren Kindern genervt) und andere machen das nicht. Eigentlich bräuchte es überhaupt keine Regelung, weil die eh jeder für sich auslegt.
Titel: Antw:Krankmeldung Kinderarzt - Vorgehen
Beitrag von: Nipa am 02. Juli 2016, 10:56:04
@netti: ich rede von der Phase wo man es weiß und ansteckend ist - ist mir passiert als ich schwanger war. Da rief sie mir am Spielplatz zu ich solle nicht naeher kommen, der Sohn hat Windpocken und ist ansteckend. Und sorry, da gehe ich nicht am Samstag Nachmittag auf einen der beliebtesten Spielplätze!

Ja, leider bringt die strengere Regelung bei den "besonderen Eltern" nix und die anderen müssen es ausfressen. Nur das müssen die Leitungen/träger halt einsehen...

Wir haben mit unserer Gruppe aber zB einfach Glück. Ich durfte mein kind sogar mit gipsbein bringen, das lehnen zB viele Kindergaerten ab...
Titel: Antw:Krankmeldung Kinderarzt - Vorgehen
Beitrag von: ~ Oma Netti ~ am 02. Juli 2016, 12:07:18
Na so'n paar Bekloppte gibt es, aber Standard ist das doch nicht.