Kontovollmacht=du kannst dir geld nehmen?

Begonnen von peter, 09. Juni 2013, 13:10:57

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peter

Hallo, ich habe seit einigen jahren die vollmacht über die konten und das sparbuch meiner oma. Sie sagte damals: du machst das richtige damit und solang ich versorgt bin brauch ich nicht mehr
Sie hat keine kinder mehr, ihre beiden anderen enkel haben sie mind 10 jahre nicht gesehen.
Seit 2 jahren nimmt die demenz zu, ich bin jetzt auch betreuerin von ihr.
Muss nun berichte bei gericht abgeben und nun fragt die dame wo belege sind etc.
Ja ich tanke mal von dem geld, kaufe weihnachten und geburtstag den kindern was...
Ich nehm aber auch ihre lotion bei dm mit  und zahl die von meinem geld etc

Muss ich da jetzt rechenschaft ablegen? Es ist mehr als genug geld da, die pflege und ihre bedürfnisse sind zu 100% gesichert!

Und da SIE mir ja vor jahren das okay für solche sachen gab dachte ich da nie dran das ich da Rechenschaft ablegen muss?

Bettina

Wenn du rechtlich bestimmte Betreuerin bist, musst du über jeden Cent Rechenschaft ablegen. Du darfst dich da in keinem Fall dran bereichern. Geld einfach nehmen und für die Kinder was kaufen oder davon tanken .... ich denke, die Zeiten sind vorbei. Wenn deine Oma soweit noch nicht dement ist, dass sie eine Verfügung in der Richtung machen kann, dann würde ich das mit jemandem vom Gericht absprechen und dann z.B. feste Beträge zu festen Zeitpunkten festlegen, wo du was für die Kinder zum Geburtstag oder so nehmen kannst. Aber dann gibt es ja Unterlagen dazu und auch davon musst du die Belege aufheben und die Ausgaben damit dokumentieren.
4+1 x Glück: 02/1998; 09/1998; 07/2006; 09/2008; 08/2011

Ann Kathrin Klaasen:"Ich hatte schon Freunde, da gab´s noch gar kein Facebook." Wolf:Ostfriesen-Feuer

Kati+Jessica Sarah

Zitat von: Bettina am 09. Juni 2013, 13:53:28
Wenn du rechtlich bestimmte Betreuerin bist, musst du über jeden Cent Rechenschaft ablegen. Du darfst dich da in keinem Fall dran bereichern. Geld einfach nehmen und für die Kinder was kaufen oder davon tanken .... ich denke, die Zeiten sind vorbei. Wenn deine Oma soweit noch nicht dement ist, dass sie eine Verfügung in der Richtung machen kann, dann würde ich das mit jemandem vom Gericht absprechen und dann z.B. feste Beträge zu festen Zeitpunkten festlegen, wo du was für die Kinder zum Geburtstag oder so nehmen kannst. Aber dann gibt es ja Unterlagen dazu und auch davon musst du die Belege aufheben und die Ausgaben damit dokumentieren.

Es ist so wie bettina schon geschrieben hat

schwalbe

@satti, oh, das ist aber blöd. Zumal du es ja gut meinst und mit deiner Oma abgesprochen hast. Seit wann bist du offiziell die Betreuende Person?

ZitatWenn du rechtlich bestimmte Betreuerin bist, musst du über jeden Cent Rechenschaft ablegen.
aber muss sie das dann nicht frühestens ab dem Zeitpunkt seit dem sie offiziel die Betreuerin ihrer Oma ist? Ich meine, ich habe auch eine Vollmacht vom Konto meines Mannes (und auch meiner Mutter) bin da keinem Gericht Rechenschaft schuldig, oder? Ich meine, natürlich wäre ich meinem Mann Rechenschaft schuldig, aber ich glaube nicht, dass das sonst jemanden was anginge, oder? Hm, so ganz sicher bin ich mir aber auch nicht.


zwei Dinge sollen Kinder von ihren Eltern bekommen, Wurzeln und Flügel (Goethe)

Bettina

@schwalbe: Du hast ne Konto-Vollmacht, aber bist ja nicht seine Betreuerin. Klar, ab dem Zeitpunkt, wo sie vom Gericht sozusagen beauftragt wurde.

Ich bin ja bei meinen Großeltern aufgewachsen nach dem Tod meiner Mutter. Auch meine Großmutter musste über alles Buch führen, auflisten, belegen, wofür sie Geld ausgegeben hat (Kindergeld, Waisenrente, usw.). Alle halbe Jahr musste sie das abgeben beim Jugendamt.

Und von einem Freund weiß ich auch, dass der, was die Mutter anging alles belegen musste. Nur war sie schon im Heim. Aber wenn da jemand noch zu Hause ist und von Familie betreut wird, dann geht es ja nicht nur um die aktuelle finanzielle Sicherheit, sondern unter Umständen auch darum, dass für eine zukünftige Heimunterbringung oder was weiß ich Rücklagen gebildet werden könnten. Das kann richtig Ärger geben, wenn da Geld einfach "verschwindet".
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schwalbe

Zitat von: Bettina am 09. Juni 2013, 19:23:04
@schwalbe: Du hast ne Konto-Vollmacht, aber bist ja nicht seine Betreuerin. Klar, ab dem Zeitpunkt, wo sie vom Gericht sozusagen beauftragt wurde.


Ja, stimmt, und meist geht es ja auch noch um die Erben.
zwei Dinge sollen Kinder von ihren Eltern bekommen, Wurzeln und Flügel (Goethe)

Bettina

Und sollte das Geld mal knapp werden und sie nen Zuschuss von Ämtern brauchen, dann kommt auch gleich die Frage nach "Schenkungen in den letzten 10 Jahren"  :P
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