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Allgemeines => Allgemein => Thema gestartet von: Spatzlmama am 05. Juli 2012, 12:53:40

Titel: KK verweigert Elternzeitverlängerung
Beitrag von: Spatzlmama am 05. Juli 2012, 12:53:40
Ich glaube, ich bin wirklich im falschen Film!

Weil ich beim Niklas (1.Elternzeit) 3 Jahr schriftlich beantragt habe beantragt hat und Julian ja in dieser Zeit kam und somit direkt die 2. Elterzeit losging und ich da auch 3 Jahre schriftlich beim AG beantragt habe, wird mir nun von der KK die Verlängerung verweigert. Ich hätte erst 2 Jahre beantragen müssen, um verlängern zu können? HÄH??

Ich rufe morgen Vormittag die Bayern Familie irgendwas an, ob die das widerlegen können.

Bei Euch klappte das doch auch, warum will man mir wieder ans Bein pissen?
Titel: Antw:KK verweigert Elternzeitverlängerung
Beitrag von: Katja am 05. Juli 2012, 13:06:57
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Titel: Antw:KK verweigert Elternzeitverlängerung
Beitrag von: shiri am 05. Juli 2012, 13:09:21
Warum stehst du da überhaupt mit der KK in Kontakt? Bei mir lief das alles über den AG bzw. dessen Steuerbüro?
Titel: Antw:KK verweigert Elternzeitverlängerung
Beitrag von: Spatzlmama am 05. Juli 2012, 13:18:41
Er hat mich gefragt, wie ich das beantragt habe und ich meinte eben bei jedem Kind 3 Jahre. Dazu meinte er dann, ich hätte 2 Jahre angeben müssen um zu verlängern. Und ich soll mal bei der Familienkasse anrufen.

Mein Chef hat da keinen Plan, glaube ich.  :P

Ich hatte bei der KK angeriufen und wollte eigentlich von denen ein Vordruck haben, was ich von meinem AG unterzeichnen lassen hätte können. So lief das bei allem, wen wir was brauchten. und nun das...

Ich meinte, auch, daß mir pro Kind 3 Jahre zusteht und warum das alle anderen genehmigt bekommen und ich nicht. Er meinte dann, daß das so eine rechtliche Sache ist und wenn sich das überschneidet dann verfällt.  :-(

Ich bin bei der Barmer...  :-[
Titel: Antw:KK verweigert Elternzeitverlängerung
Beitrag von: myja78 am 05. Juli 2012, 13:28:12
Verfällt doch aber nur, wenn dein AG der Verlegung nicht zustimmt (dachte ich zumindest) :-\
Titel: Antw:KK verweigert Elternzeitverlängerung
Beitrag von: Katja am 05. Juli 2012, 13:33:40
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Titel: Antw:KK verweigert Elternzeitverlängerung
Beitrag von: Pela am 05. Juli 2012, 15:02:13
Hallo,

ich habe bei jedem Kind 3 Jahre beantragt und im April 2009 kam das Gesetzt raus, dass die Elternzeit nicht verloren geht, wenn während dessen ein Kind geboren wird. Ich habe dann bei meinem AG alles umgebastelt und die Beraterin der KK interessierte dies gar nicht. Sie sagte, der Arbeitgeber meldet mich dann irgendwann wieder an und gut ist es.

Schau hier mal und berufe Dich darauf: http://www.foerderland.de/fachbeitraege/beitrag/Elternzeit-geht-bei-einem-weiteren-Kind-nicht-verloren/628fbc7299/
Titel: Antw:KK verweigert Elternzeitverlängerung
Beitrag von: Spatzlmama am 05. Juli 2012, 20:20:22
Meine Mama hat hat mal Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz online durchwälzt und darauf werde ich mich beziehen. Ich habe meinen AG schon geschrieben, daß er es mir bestätigen soll, ich werde morgen auch nochmal anrufen bei der KK bzw. email schreiben mit dem Gesetzesinhalt.
Der Typ hatte echt nen Knall, der kann gerne nochmal hier anrufen, dann bin ich besser vorbereitet!

@Katja
danke für das Schreiben, werde ich nutzen, falls mein AG nicht nach KK Wünschen antwortet.  :P Nur soll er es eben dann hinfaxen.

Habe nur Rennerei, das mit der neuen Arbeit von meinem Mann war so kurzfristig, daß ich mich nicht eher melden konnte, das ist halt blöd jetzt.

Lohnsteuerkarte brauche ich ja auch noch. Möchte ja schon geringfügig bei meinem AG erstmal arbeiten, ist ja nur alles wegen der Kinderbetreuung....

Ich danke Euch jedenfalls, ihr seid toll!!  :-*




Titel: Antw:KK verweigert Elternzeitverlängerung
Beitrag von: Sanne73 am 05. Juli 2012, 20:44:54
Wenn Du nur gerimgfügig arbeiten möchtest, brauchst Du aber keine Lohnsteuerkarte, da der AG das pauschal versteuert. Ansonsten musst Du Dir beim für Deinen Wohnort zuständigen Finanzamt die Bescheinigung für den Lohnsteuerabzug 2012 holen, denn eine Lohnsteuerkarte gibt es nicht mehr (bzw. wenn Du die von 2010 noch hast, dann kannst Du auch die nehmen, denn die gilt nach wie vor).