Arztpraxis schließt, was passiert mit den Patientenakten?

Begonnen von jewa, 15. April 2015, 10:58:53

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jewa

Hallo,

mal eine blöde Frage, was passiert mit den Patientenakten, wenn eine Arztpraxis "in Rente geht" und diese deshalb nicht weitergeführt wird.
Wir sind damals dann ja weggezogen, hatten das nicht mitgekriegt, also auch keine Akte abgeholt und der aktuelle KIA hat auch keine Akte angefordert, war ja nur eine U-Untersuchung und nur so 2-3 Besuche. Aber jetzt wäre es halt wegen einer Überweisung doch wichtig...

Kann mir wer helfen?

Lieben Dank!  :-*
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Das Leben wäre viel einfacher, wenn ich dich nicht getroffen hätte.
Es wäre nur nicht mein Leben.

Gaby

Bei meinem Gyn war es so, dass eine andere FÄ die Patienten und somit die Akten übernommen hat.
Ansonsten würde ich beim alten Arzt anrufen und nachfragen.

jewa

Er hat doch vor Jahren die Praxis geschlossen und keinen Nachfolger, das ist ja genau das Problem...
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Wechselflügler

Ich könnte mir vorstellen, dass es für Ärzte auch eine Aufbewahrungspflicht über einen bestimmten Zeitraum gibt.

Wann wurde die Praxis denn geschlossen?

jewa

Weiß ich nicht, wir sind weggezogen. Alles ab 2002 möglich.
Ich weiß ja gar nicht, ob er noch lebt (er war damals schon alt) und wenn ja, wo.
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Trouble2011


jewa

Ja, damals war er allerdings Privatpatient und da hab ich auch keine Versicherungsnummern mehr. Ich werde  nach der Mittagspause mal probieren, darüber was rauszukriegen.

Grr, das ist echt wie verhext.
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Bambam72

Ärzte sind verpflichtet, die Akten mind. 10-20 Jahre lang aufzubewahren, wenn nötig auch irgendwo in einem Archiv.
Ist der Arzt noch erreichbar? Wenn nicht, könnte vielleicht die Ärztekammer (gibt's die in DE?) Auskunft geben.

Nipa

Ich würde die Landesärztekammer kontaktieren.
Laut Internet gibt es eine Aufbewahrungsfrist von 10 Jahren.

jewa

Ich weiß es nicht und ich weiß auch nicht, wie ich ihn finden soll, da er einen Allerweltsnamen hat. Ärztekammer wäre vielleicht wirklich eine Idee um etwas über den Verbleib zu erfahren (ich befürchte, dass er wirklich schon verstorben sein könnte oder um die 75/80 Jahre ist). Danke.

@Nipa
Aber die 10 Jahre sind um, leider...
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Trouble2011

Wenn 10 Jahre um sind, wirst du kaum Chancen haben :(

schwalbe

was ist denn nach 10 Jahren noch entscheident? Reicht es da nicht, wenn du als Mutter sagst: so und so ist es gewesen?

Wenn er damals privat versichert war, kann es auch sein, dass die Krankenkasse da noch Aufschriebe hat. Zumindest die Diagnose steht ja normalerweise auf der Rechung.
zwei Dinge sollen Kinder von ihren Eltern bekommen, Wurzeln und Flügel (Goethe)

jewa

Nein, das reicht dem Gericht leider nicht. Ich brauch einen schriftlichen Nach-/Beweis und zwar nicht von mir oder meinem Mann, sondern von einem Arzt.  :-\
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schwalbe

das ist Mist  :( Klar, wenn was vor Gericht geht braucht man Nachweise. Ruf mal bei der Landesärztekammer an, die können oft erstaunlich viel rausfinden. Sag denen, dass der Arzt 2002 noch in dem Ort ansässig war und in den darauf folgenden 10 Jahren aufgehört haben muss. So viele können da nicht in Frage kommen. Und evtl gibt es gerade weil der Arzt aufgehört hat noch Akten, weil niemand da war, um sie zu sortieren und er evtl noch nicht mit dem Computer gearbeitet hat.
zwei Dinge sollen Kinder von ihren Eltern bekommen, Wurzeln und Flügel (Goethe)

pirANhJA

Aufbewahrungsfristen (egal ob Privat- oder Kassenpatient):

regulär 10 Jahre

bei Kinder unter 18 - ab dem 18. Lebensjahr 10 Jahre
(also, wenn sie mit 2 Jahren behandelt werden, danach bei dem Arzt nicht mehr, müsste er es bis zu ihrem 28. Geburtstag aufbewahren, auch mit 4 oder 10 Lebensjahren des Kindes)

Arbeitsunfälle haben eine längere Frist - m. E. 15 Jahre

Ärzte haben eine lebenslange Arztnummer, sowie eine Betriebsstättennummer.
Die Arztnummer "gehört" dem Arzt, die ist einmalig, egal wo er seine Praxis hat, die nimmt er überall mit hin (z. B. wenn die Praxis in neue Räumlichkeiten zieht).
Die Betriebsstättennummer ist ortsgebunden (also wenn z. B. Dr. Müller seine Praxis in Bremen in der Bremer Str. hat und zieht dann nach Hannover in die Hamburger Str. dann ändert sich diese Nr. - seine Arztnummer ist dann die gleiche, egal ob in Bremen oder in Hannover).
Darüber könntest du evtl etwas rausfinden.
Die Akten muss er aufbewahren - also mindestens 10 Jahre nachdem er die Praxis geschlossen hat, z. B. in seinem Keller oder so ...

Und (spreche da aus eigener Erfahrung) aus Faulheit sortiere ich auch nicht immer regelmäßig aus, meistens heben wir die Akten 1-3 Jahre über die Zeit auf.

Persönlich hab ich es mir angewöhnt, von jedem Familienmitglied eine Mappe zu führen und mir alles in Kopie geben zu lassen.

Viel Glück :)
Das Andere anders sein lassen.

jewa

Danke pirANhJA.  :-* Werde schauen, ob ich morgen weiterkomme.

Eine Akte mit Kopien der Arztberichte hab ich ja, es geht aber darum die Auffälligkeiten vor der Diagnose nachzuweisen. Also etwas worüber nur der Arzt sich in seiner Akte was vermerkt hat (Häufigkeit, Auffälligkeit, Verordnung, etc.) ich aber keinen Berichte von einem anderen Arzt habe.
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pirANhJA

Gerne  :-*

... pff echt doof ... hmmm ... war er mal im Krankenhaus davor - glaub die bewahren die Akten länger auf ... meine Tochter lernt da gerad - bis zu 30 Jahre ...
Das Andere anders sein lassen.

hallihallo

30 Jahre müssen Röntgenaufnahmen aufbewahrt werden, piranhja  ;)

pirANhJA

Das Andere anders sein lassen.