Kinderzuschlag

Begonnen von jen58, 01. September 2013, 20:07:52

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jen58

Wer bekommt denn hier einen Kinderzuschlag? Wie hoch ist der?
Was muss man beachten bei der Beantragung?
Bekommt man den Kinderzuschlag unter umständen auch trotz eigenem Haus?
Muss man den Kinderzuschlag irgendwann zurückzahlen?
Wie wird der Zuschlag berechnet??
Ich liebe unser Leben und bin so glücklich :-)

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lotte81

Man bekommt den Zuschlag, wenn mit dem Zuschlag dann die Einkommensgrenze so angehoben wird, dass kein Hartz 4 Anspruch besteht meine ich. d.h. es ist quasi der "Ersatz für die Aufstockung durch Hartz 4 ....D.h. wenn ihr nur mit Einkommen unter der "Grundsicherung" liegt, könnt ihr ihn beantragen. Es gibt bis zu 140 Euro pro Kind.....
Wir wollten es im Studium mal beantragen, hattena ber keine Chance, da man ihn eh schon mal nur bekommt, wenn Einkommen aus "eigener Arbeit" besteht (hatten wir im Studium ja nicht)....Ich erinnere mich noch dran, dass es auch ein relativ enger Rahmen war den man verdienen kann...man darf nicht unter eine gewisse Grenze kommen, aber eben auch nicht über die Grenze des Hartz 4 Satzes.....
Wie das mit eigenem Haus ist, weiss ich nicht. Denke aber dass es beim Kinderzuschlag gehen müsste und das ggf. der Vorteil gegenüber des aufstockenden Hartz 4 ist?
03/2006 ♂️
03/2008 ♀️
10/2018 ♀️

Mondlaus

Die Berechnung ist ziemlich kompliziert. Generell muss man eine Mindesteinkommensgrenze erreichen, aber gleichzeitig darf man nicht mehr als einen bestimmten Betrag verdienen. DAs kommt auf die Situation an, generell ist das alles im Bereich, den die Familie bekommen würde, wäre sie auf Leistungen angewiesen. Es gibt viele Abzüge, Anrechnungen... Es gibt bei der Familienkasse ein Merkblatt, da sind viele Beispiele drauf.

Man kann ihn auch trotz eigenem Haus bekommen. Man muss das Haus allerdings selbst bewohnen. Die Wohnfläche darf nicht größer sein als 130qm, und die Grundstückfläche nicht größer als 500
Kind 2011
Kind 2014
...

jen58

Hab nämlich aus jucks mal den Onlinerechner gemacht und laut diesem Rechner würden wir den Zuschlag bekommen und das wundert mich so, weil mein Mann nicht schlecht verdient...

Liegt es dann vielleicht auch an der Anzahl der Kinder die man hat ?? Anders kann ich mir das nicht erklären
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Mondlaus

Indirekt bestimmt.. Denn das Einkommen pro Kopf, und darauf kommt es an, verringert sich ja.
Kind 2011
Kind 2014
...

Bettina

Bekommt ihr Lastenzuschuss?
4+1 x Glück: 02/1998; 09/1998; 07/2006; 09/2008; 08/2011

Ann Kathrin Klaasen:"Ich hatte schon Freunde, da gab´s noch gar kein Facebook." Wolf:Ostfriesen-Feuer

jen58

Äh nein, was ist Lastenzuschuss??
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jen58

Wohngeld? Nein... Dachte das bekommt man eh nur, wenn man ne Wohnung hat?!
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Mondlaus

Das kann man auch mit Haus bekommen. Die Berechnung ist nicht einfach, aber es lohnt sich oft.
Kind 2011
Kind 2014
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jen58

Laut onlinerechner würde uns auch das zustehen  :o
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Mondlaus

Ich glaube - aber da bin ich mir nicht ganz sicher - ihr müsstet zuerst den Kinderzuschlag beantragen, und mit dem neuen Einkommen wird dann der Wohngeldanspruch berechnet. Vielleicht kann sich noch jemand melden, der sich damit besser auskennt. Ich kenne mich nur aus, weil ich einer freundin gehoflen hatte, die plötzlich alleinerziehend war.
Es gibt bei der Arbeitsagentur ein Merkblatt, google das mal, da sind viele Details drin.
Kind 2011
Kind 2014
...

Bettina

Lastenzuschuss ist quasi das Wohngeld für Eigentümer. Deshalb hab ich gefragt, weil wenn einem Wohngeld/Lastenzuschuss zusteht, dann hat man meistens auch Anspruch auf den Kinderzuschlug. Das geht miteinander einher. Ich würde mich einfach direkt bei der Stelle erkundigen und ansonsten einfach mal beantragen. Kinderzuschlag ist kein Einkommen, das beim Wohngeld/Lastenzuschuss angerechnet würde.
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Ann Kathrin Klaasen:"Ich hatte schon Freunde, da gab´s noch gar kein Facebook." Wolf:Ostfriesen-Feuer

~ Oma Netti ~

Andersherum. Zuerst Wohngeld beantragen. Das Wohngeld wird nämlich in die Berechnung beim Kinderzuschlag mit reingenommen als Einkommen.  ;)

Ich würde beides gleichzeitig beantragen.

Bei uns dauern die Anträge nämlich gute 3 Monate, bis sie durch sind.  ;)

Bettina

Ja, genau, ich hab auch gerade nochmal geschaut. Wohngeld beim Kinderzuschlag, aber Kinderzuschlag nicht beim Wohngeld .... ergo Lastenzuschuss.
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jen58

also beides gleichzeitig beantragen?

dann kann ich ja aber noch kein wohngeld/lastenzuschuss mit aufführen
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~ Oma Netti ~

das macht nix. schreib einfach in beide anträge rein xy ist beantragt. also beim wohngeld wird man ja auch gefragt nach allen einkünften usw. dann schreibst du kinderzuschlag beantragt. und andersrum. das geht.  :)

Bettina

Da schreibst du einfach rein "Ist beantragt" und dann schickst du das nach. Aber dann ist dein Anspruch halt schon mal da und du bekommst das rückwirkend. Mal angenommen, dass die 3 Monate brauchen, bis die bearbeitet haben, dann gehen dir dann auch drei Monate bei dem anderen flöten  ;)
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~ Oma Netti ~

genau, du bekommst ab dem monat, in dem du beantragst, nachgezahlt. also heute ist september, solltet ihr anspruch haben bekommst du beides ab september nachgezahlt.

Bettina

.....selbst wenn es erst im Dezember berechnet werden kann.
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jen58

mein mann hat immer angst, dass man das zurück zahlen muss  s-:) s-:)

ist doch aber nicht so oder?

kinderzuschlag: beantragt man 1x oder für jedes kind?

und zählen als einkommen auch eltern- und kindergeld?

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Bettina

Alles, was du im Rechner angeben musstest. Warum sollte man das zurück zahlen müssen? Das ist ja kein Darlehen, kein Bafög oder so. Nein, da muss man nix zurück zahlen. Ich habe damals auch Lastenzuschuss bekommen bei meiner Eigentumswohnung.

Kinderzuschlag ist ja nur eine Erhöhung des Kindergeldes. Das nimmt er doch auch.

Kinderzuschlag bekommst du ja nur mit mehreren Kindern, also ein Antrag ..... für die Familie. Du gibst ja die Zahl der Kinder an im Antrag .... und im Rechner.
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~ Oma Netti ~

das muss man nicht zurück zahlen, ganz sicher!  :)
kindergeld ja, das ist überall einkommen. elterngeld weiß ich nicht, da ich das ja nicht habe/hatte, aber ich schätze mal schon, dass es als einkommen zählt. kann man bestimmt irgendwo nachlesen.
beantragt man einmal für alle kinder, allerdings alle 6 monate wieder neu. solltest du das bekommen oder auch nur wohngeld, kannst du auch alles beantrage was bildung und teilhabe ist.

Bettina

Ja, genau .... Bildung und Teilhabe. Sind dann z.B. 10€ pro Kind pro Monat für Vereine oder ein Zuschuss von 1€ zum Mittagessen in der KiTa.
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Mondlaus

Ganz sicher nicht, ich habe Anfangs, als ich vor meinem ersten Job ein Praktikum gemacht hab, auch Wohngeld bekommen, und zwar viel - kam nix. Ist mit dem Kinderzuschlag genauso.

Mit dem Elterngeld gibt es da glaub ich so ne Sonderberechnung. Steht alles im Merkblatt :)

Und ja, ans Bildungspaket kommt man dann auch ran, viele denken, das ist nur für diejenigen, die voll Leistungen beziehn.
Kind 2011
Kind 2014
...

jen58

dann werde ich mal beantragen...

kann mir aber immer noch nicht vorstellen, dass der rechner stimmt....
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