Hallo,
Svenja hat letzte Nacht gebrochen. Heut morgen war ich mit ihr beim Kinderarzt. Sie soll bis Freitag zu Hause bleiben, heut morgen hing sie schon extrem in den Seilen... Somit hab ich einen Schein für sie für 3 Tage bekommen.
Nun haben wir heut nen ruhigen Tag gemacht, sie hat ihre Schonkost gut gegessen und vertragen und ist gerade wieder recht fit gewesen. Ich vermute sie wird morgen wieder die Alte sein.
Nun spiel ich mit dem Gedanken, das sie evtl. Freitag wieder in den KiGa gehen könnte (sie fragt schon wann sie wieder darf) und ich da wieder arbeiten gehen würde. Mein Chef war über den Schein natürlich nicht begeistert und fragte mich auch gleich, ob ich nicht jemanden hätte der sie die 3 Tage nehmen würde. (Dazu muss ich sagen ich arbeite in einem Kleinbetrieb mit 4 Büroarbeitern incl. mir + 2 Chefs, davon ein Kollege und ein Chef derzeit im Urlaub ->Soll heißen bei uns brennt es jetzt wirklich)
Dies natürlich nur, wenn sie morgen auch wirklich wieder komplett in Ordnung ist. Nur frag ich mich, ob ich das rechtlich überhaupt darf. Ist sie im KiGa versichert, wenn ich eigentlich einen Schein habe das eine Betreuung durch mich erforderlich ist? Und darf ich eher arbeiten gehen, wenn ich doch der Krankenkasse unterschreibe, das keine andere Betreuung möglich ist und die ja auch mein Gehalt für die Tage übernehmen?
Soweit ich weiß musst Du Dich bzw. sie wieder gesund schreiben lassen sonst darfst Du nicht arbeiten gehen.
Du kannst einfach wieder arbeiten gehen. Ich mach das jedenfalls so. Bei uns kommt es auch recht häufig vor, dass wir dann nochmal umplanen, so dass wir beide zeitlich versetzt arbeiten oder für einen Tag einen Babysitter organisieren.
Ich sag beim Arbeitgeber und der Krankenkasse Bescheid, dass ich doch nicht alle Kranktage genutzt habe. Das lief bis jetzt immer problemlos.
Ist halt die Frage, ob du dein eventuell noch ansteckendes Kind am Freitag in den Kindergarten bringen willst?!
@Cookie
So wie es aussieht hat sie beim Backen bei den Schwiegereltern zu viel Teig genascht und den hat ihr Magen nicht vertragen. Sie hat keinen Magen-Darm-Infekt! Sonst würde ich das nicht in Erwägung ziehen.
Ich ruf morgen einfach mal bei der Krankenkasse an. Auf die einfachsten Ideen kommt man immer nicht...
Ich hatte mich letztens informiert wegen meinem Mann, der wollte auch wieder arbeiten gehen obwohl er noch krankgeschrieben war.
Die Krankenkasse sagte: Ja, er darf wieder arbeiten gehen einfach so und braucht keine "Gesundschreibung". Das darf der AG nur verlangen wenn man eine ansteckende Krankheit hat(te).
Wie das allerdings mit deiner Maus aussieht was das Versichert-sein im KiGa angeht weiß ich leider nicht.
Ich denke du kannst sie einfach wieder hinschicken. Weil du bist ja "krank" geschrieben, nicht deine Tochter.
Zitat von: Cherry am 26. Oktober 2011, 21:20:33
@Cookie
So wie es aussieht hat sie beim Backen bei den Schwiegereltern zu viel Teig genascht und den hat ihr Magen nicht vertragen. Sie hat keinen Magen-Darm-Infekt! Sonst würde ich das nicht in Erwägung ziehen.
Ich ruf morgen einfach mal bei der Krankenkasse an. Auf die einfachsten Ideen kommt man immer nicht...
Oh na dann würde ich sie ohne schlechtes Gewissen wieder schicken :)
Danke für die Antworten.
Der KiGa selber weiß leider auch nicht wie das mit der Versicherung ist. Soll mich nachher noch mal melden wenn die KiGa-Leitung selber da ist. Wenn das dort kein Problem ist, wird sie einfach gehen und ich werde zur Arbeit.
Den Tag "Krankschreibung" würd ich dann einfach so laufen lassen und mit meinem Chef ausmachen, das ich falls sie mal fiebert oder sonstiges, einfach so 1 Tag mit ihr zu Hause bleiben werd. Denn immerhin zahlen sie den Tag dann ja nicht für mich, sondern die Krankenkasse.