Kindergeld und Bafög

Begonnen von Anne, 26. September 2013, 17:42:43

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Anne

Beschäftigt sich jemand vielleicht beruflich mit so etwas oder muss/musste sich in der Ausbildung selbst damit rumschlagen?
Ich habe ein paar wichtige Fragen per PN diesbezüglich und im Netz finde ich nur Widersprüchliches bis Unverständliches.
Die Kindergeldkasse gibt keine vernünftige Auskunft, die Berechnungen von denen schreien zum Himmel, prinzipiell wird erstmal alles abgelehnt und Unterlagen zig mal neu angefordert, um Zeit zu schinden...  :-\

Es ist ziemlich dringend...
Danke an alle Helferlein!  :-*

dasmuddi

was willst du denn wissen, vielleicht kann ich helfen, ich hab mit meinen Kindern nun 3 Anträge ausgefüllt  ;)


Summse

Vielleicht kann ich dir helfen. Bekomme sowohl Bafög als auch Kindergeld für meine drei Kinder.

lotte81

Ich hatte ja selber im Studium Kinder und habs mal mit Bafög versucht (aber keins bekommen  :P s-:) ) Kannst mir die Frage ja gern stellen - falls ich Ahnung hab, kann ich dir gern weiterhelfen.....Wir haben da so einiges durch an Problemchen..evtl. waren ja ähnliche dabei zu denen cih zwischenzeitlich die Lösung kenne  ;D
03/2006 ♂️
03/2008 ♀️
10/2018 ♀️

Anne

Tut mir Leid, ich hab mich nicht ganz klar ausgedrückt.
Es geht nicht um das Kindergeld für meine Tochter, damit ist alles i.O. und die zuständige Kasse ist da top.
Es geht um das Kindergeld für mich, also um den Anspruch meiner Eltern, die das Geld an mich weiterleiten. Die Sache ist kompliziert, da ich eben Bafög beziehe und mit dem Vater meines Kindes im selben Haushalt lebe...

Trotzdem erstmal lieben Dank für die Hilfsbereitschaft!

dasmuddi

naja aber das mache ich ja auch, ich zahle das Kindergeld für meine Tochter an meine Tochter weiter, wo ist das Problem?

lotte81

Ich hab ja damals auch noch Kindergeld selber bekommen..... Wo ist denn das Problem fürs Amt?
03/2006 ♂️
03/2008 ♀️
10/2018 ♀️

Anne

@lotte81: ich hab Dir gerade eine PN geschrieben.

@dasmuddi: es geht ja nicht um die Weiterleitung des Geldes an mich, sondern darum, ob für meine Eltern noch ein Anspruch besteht, weil eigentlich mein Freund laut Kasse unterhaltspflichtig für Mutter und Kind ist, aber die drehen sich das in jedem Schreiben hin und her... und was eben vom Bafög zur Überprüfung des Anspruchs herangezogen wird, das ändert sich laut denen auch ständig...  :o

Vor der Geburt der Kleinen war das alles klipp und klar, aber durch sie kommt alles durcheinander.
Und die Kasse ist leider für ein solches Vorgehen bekannt...

scarlet_rose

Bis du 25 bist bekommst du Kindergeld während der Ausbildung. Ob du Mutter bist spielt da kenne Rolle, auch nicht, ob dein Freund Unterhaltspflichtig ist.

Und deine Eltern sind unterhaltspflichtig solange du in Erstausbildung bist.
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Anne

Zitat von: scarlet_rose am 26. September 2013, 21:18:35
Bis du 25 bist bekommst du Kindergeld während der Ausbildung. Ob du Mutter bist spielt da kenne Rolle, auch nicht, ob dein Freund Unterhaltspflichtig ist.

Und deine Eltern sind unterhaltspflichtig solange du in Erstausbildung bist.
Zitat von: scarlet_rose am 26. September 2013, 21:18:35
Bis du 25 bist bekommst du Kindergeld während der Ausbildung. Ob du Mutter bist spielt da kenne Rolle, auch nicht, ob dein Freund Unterhaltspflichtig ist.

Und deine Eltern sind unterhaltspflichtig solange du in Erstausbildung bist.

Aber das stimmt so nicht ganz. Das Kindergeld bekommen die Eltern ja ausgleichend, weil sie das Kind in Ausbildung finaziell mit dem Unterhalt unterstützen (es hat auch eigentlich der Elternteil den Anspruch, der mehr zahlt, z.B. wenn sie geschieden sind).
Wenn der Partner unterhaltspflichtig wird, müssen die Eltern keinen Unterhalt mehr zahlen und brauchen keinen finanziellen Ausgleich...

Nun kann mein Freund die Ansprüche eben nicht decken und meine Eltern müssen uns unterstützen. Und weil sie das tun müssen, entsteht ihnen auch wieder ein Anspruch auf das Kindergeld.

Schön und gut in der Theorie, aber an der Umsetzung hapert es.  :-X

Mein Freund gilt wegen der Kleinen als unterhaltspflichtig gegen uns beide, ab dem Tag der Geburt. Ich bin mir gerade nicht ganz sicher, glaube aber, dass das auch damit zusammen hängt, dass wir eben zusammenwohnen und damit eine "Bedarfsgemeinschaft" bilden.
Der Bedarf ist jedenfalls da...

scarlet_rose

Nein, das stimmt nicht. Solange du in Ausbildung bist sind deine Eltern unterhaltspflichtig! Auch wenn du einen Freund hast und mit ihm zusammen lebst. Auch mit eigenem Kind.

Hier war die selbe Situation und meine Eltern waren unterhaltspflichtig in der Ausbildung.nur Ehepartner sind für den Unterhalt und die Finanzierung einer Ausbildung verpflichtet, nicht aber Freunde.
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Anne

#11
Also wenn Du das jetzt so überzeugt sagst, komme ich doch ins Grübeln...  ???
Gerade habe ich nochmal Google befragt, finde aber keine klare Aussage dazu.

Deshalb habe ich mal den Brief von der Kasse rausgekramt und zitiere mal:

" Sehr geehrter Herr X,

Ihre Tochter hat am 22.09. entbunden und ist nach Kenntnis der Familienkassse mit dem Vater des Kindes nicht verheiratet. Grundsätzlich besteht deshalb ab September (eigentlich sogar noch Mutterschutz, musste ich trotzdem zurückzahlen...) kein Anspruch mehr auf Kindergeld für Ihre Tochter, weil der Vater nach §1615l des BGB für sie unterhaltspflichtig ist.

Ihre Tochter löst nur dann weiterhin einen Kindergeldanspruch aus, wenn Sie für deren Unterhalt auch nach der Geburt des Enkelkindes aufkommen müssen, weil der Vater Ihres Enkelkindes nicht in der Lage ist, den Unterhalt ihrer Tochter sicher zu stelle.

[...] "

Meine Mutter war von dieser Nachricht auch erstmal geschockt und meinte, dass wir ja gar nicht verheiratet sind...

In verschiedenen Foren, wo Studenten ähnliche Probleme hatten, gibt es sowohl Entscheidungen für und gegen den Partnerunterhalt...

Vielleicht weiß es jemand ganz genau?
Danke scarlet, dass Du mich drauf gestoßen hast. Ich werde mich auch in die Richtung jetzt noch mal schlau machen.

Edit: gerade nochmal den Paragraphen aus dem Brief nachgeschaut, der bezieht sich in erster Linie auf den Mutterschutz, weiter unten steht aber, dass die Unterhaltspflicht auch greift, wenn die Mutter wegen der Betreuung und Pflege des Kindes nicht arbeiten gehen kann, bis zu drei Jahre nach der Geburt.

Trotzdem ist das jetzt mal wirklich interessant... bleibt wohl nur noch der Gang zum Anwalt...  :-\

Aber danke scarlet, dass Du mich drauf geschubst hast.  :-* Ich behalte Deine Worte im Hinterkopf als Argumentationsgrundlage!

scarlet_rose

Studierst du denn schon? Also ich habe immer Kindergeld bekommen, solange ich studiert habe. In dem Jahr zwischen Abi und Studium nicht.

Hast du den Kindergeldantrag mit Immatrikulationsbescheinigung gestellt?
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Anne

#13
Ich lege in knapp drei Wochen wieder los, der Antrag ist samt Immatrikulation gestellt, bisher gab es keine Rückmeldung.

Wir haben ja aber schon im Vorfeld mit der Kasse diesbezüglich gestritten, weil schon das Kindergeld während des Mutterschutzes zurückverlangt wurde, trotz vorliegender Nachweise über das Einkommen meines Freundes.

In dem Brief steht auch drin, dass sie mit diesen Unterlagen auch den zukünftigen Anspruch überprüfen wollen. Das haben sie damals auch getan und entschieden, dass mein Freund alle Ansprüche decken kann und den Widerspruch abgeschmettert. Aber sie haben bei der Berechnung einfach die Ansprüche der Kleinen nicht mitaufgenommen.

Edit: ich hänge das noch dran:

§ 1615l
Unterhaltsanspruch von Mutter und Vater aus Anlass der Geburt

(1) Der Vater hat der Mutter für die Dauer von sechs Wochen vor und acht Wochen nach der Geburt des Kindes Unterhalt zu gewähren. Dies gilt auch hinsichtlich der Kosten, die infolge der Schwangerschaft oder der Entbindung außerhalb dieses Zeitraums entstehen.

(2) Soweit die Mutter einer Erwerbstätigkeit nicht nachgeht, weil sie infolge der Schwangerschaft oder einer durch die Schwangerschaft oder die Entbindung verursachten Krankheit dazu außerstande ist, ist der Vater verpflichtet, ihr über die in Absatz 1 Satz 1 bezeichnete Zeit hinaus Unterhalt zu gewähren. Das Gleiche gilt, soweit von der Mutter wegen der Pflege oder Erziehung des Kindes eine Erwerbstätigkeit nicht erwartet werden kann. Die Unterhaltspflicht beginnt frühestens vier Monate vor der Geburt und besteht für mindestens drei Jahre nach der Geburt. Sie verlängert sich, solange und soweit dies der Billigkeit entspricht. Dabei sind insbesondere die Belange des Kindes und die bestehenden Möglichkeiten der Kinderbetreuung zu berücksichtigen.

(3) Die Vorschriften über die Unterhaltspflicht zwischen Verwandten sind entsprechend anzuwenden. Die Verpflichtung des Vaters geht der Verpflichtung der Verwandten der Mutter vor. § 1613 Abs. 2 gilt entsprechend. Der Anspruch erlischt nicht mit dem Tode des Vaters.

(4) Wenn der Vater das Kind betreut, steht ihm der Anspruch nach Absatz 2 Satz 2 gegen die Mutter zu. In diesem Falle gilt Absatz 3 entsprechend.

Anne

Ich schubse mich nochmal hoch,

ich brauche nochmal ein bisschen Input zur Problematik, dass ein Elternteil den Unterhalt, der im Bescheid vorgegeben ist, nicht zahlen will.

Hat jemand Erfahrung damit und mag mir ein paar Fragen beantworten?
Langsam weiß ich einfahc nicht mehr weiter hier...  :'(

Januar2012

Ich empfehle einen Anwalt. Vorher zum Amtsgericht und Beratungsschein holen.

Mondlaus

Hi anne, Scarlet hat recht. Deine Eltern bleiben unterhaltspflichtig, solange du dich noch in der Ausbildung befindest. Dein Freund wäre unterhaltspflichtig, würdest du zu Hause bleiben und ihr nicht zusammen wohnen - das wäre dann der betreuungsunterhalt. Das ist Absatz 2, den du zitiert hast. "Nicht erwerbstätig" geltest du nicht, du studierst. Damit hast du entweder Anrecht auf Bafög oder eben Elternunterhalt. Deshalb geht die Verpflichtung deines Freundes auch nicht vor.

Der Brief, den dein Vater bekommen hat, stimmt, solange du nicht studierst. Wenn du studierst, dann ist dein Freund eben nicht unterhaltspflichtig, deine Eltern sind es und haben Anspruch aufs Kindergeld.

Bedarfsgemeinschfat ist bei H4 relevant, das steht ja nicht zur Diskussion.

Wenn ein Elternteil den Unterhalt nicht leisten will, dann wird es kompliziert. Du wirst es ggf einklagen müssen. Bzw. du wirst Bafög bekommen und die nehmen dann den Elternteil in Regress. Ich würde mich da mal mit der Bafög-Stelle in Verbindung setzten. Auch wenn die dir letztlich nichts zahlen, könnnen sie dir helfen. Ein Brief von denen an den Elternteil  hilft manchmal Wunder. Wenn deine Eltern trotz mehrmaliger Aufforderung den Unterhalt nicht zahlen, dann ist es möglich, dass dein Kindergeld direkt an dich ausgezahlt wird.
Kind 2011
Kind 2014
...

scarlet_rose

Wie Mondlaus sagt: die Eltern müssen zahlen. Weigern sie sich, beantragst du am Besten BAföG und klärst dort die Situation (Elternteil nicht Zahlungsfähig oder -bereit) und bekommst das BAföG stellvertretend für einen Elternteil,der selbiges dann an das Amt zahlen muss.

Geh zum BAföG-Amt und kläre die Situation. Die Eltern werden dann (notfalls per Strafandrohung) dazu aufgefordert Leistungen zu bezahlen.

Du Kannst das Kindergeld auch selbst beantragen ohne den Weg über deine Eltern zu gehen.
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Anne

Erstmal vielen Dank!

@ Januar: leider musste ich schon mal einen Anwalt mit so einem Schein bemühen, das Prozedere kenne ich bereits. Ein zweites Mal wollte ich es eigentlich vermeiden, weil ich nicht so gute Erfahrungen damit gemacht habe. Ich versuche erstmal, das mit dem Amt zu klären, um mir die paar Nerven, die ich noch habe, zu sparen.

@Mondlaus: jemand mit richtig Ahnung!  :D Eine derart verständliche Auskunft bekommt man an den entsprechenden Stellen leider nicht. Danke dafür.

@scarlet: ich habe mich jetzt beim Studentenwerk informiert. Leider ist das nicht so leicht wie gedacht mit "Amt streckt vor und holt sich zurück...", da liegen noch ein paar Stationen dazwischen, aber es ist auf jeden Fall eine gute Möglichkeit mit Aussicht auf Erfolg. Das größte Problem dabei ist nur, dass ich das Geld eher heut als morgen brauche... aber da müssen wir jetzt durch, von nichts kommt schließlich nichts.  :-[

Ich würde das alles sicher viel gelassener sehen, wenn nicht so viel davon abhängen würde...

Mondlaus

Kein Problem, aber: Ohne Gewähr, denn bin keine Anwältin, kenne mich nur etwas im Bereich Unterhaltsrecht uas.
Kind 2011
Kind 2014
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