Kindergeld neue Frage am 23.7.

Begonnen von dasmuddi, 03. Juni 2015, 09:39:27

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dasmuddi

 ;)

SarkanaM

Bis 25 bzw. bis zum Ende der ersten Ausbildung.
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"In the age of information, ignorance is a choice."

dasmuddi

#2
 ;)

SarkanaM

Geht sie zur Schule?

EDIT:

Kinder in Ausbildung oder auf der Suche nach einer Ausbildung unter 25 Jahren

Geht das Kind noch zur Schule, macht es eine Berufsausbildung oder studiert es, besteht der Kindergeldanspruch über das 18. Lebensjahr hinaus, bis das Kind das 25. Lebensjahr vollendet hat. Ab 2012 gilt nach Abschluss einer erstmaligen Berufsausbildung oder eines Erststudiums die Voraussetzung, dass das Kind daneben keiner Erwerbstätigkeit nachgeht. Jedoch ist die Erwerbstätigkeit bis zu 20 Stunden regelmäßiger Wochenarbeitszeit, ein Ausbildungsdienstverhältnis oder ein geringfügiges Beschäftigungsverhältnis unbeachtlich (§ 32 Abs.4 S.2+3 EStG § 8 SGB IV). Das Kindergeld wird in einer Übergangsphase zwischen zwei Ausbildungsabschnitten fortgezahlt, soweit die Übergangsphase nicht länger als vier Monate dauert. Eine weitere Ausnahme stellt – nach einem Urteil des Finanzgerichts Münster vom 15. Mai 2013 – das duale Studium dar, welche Studium und Berufsausbildung verbindet.[7]

Für ein volljähriges Kind steht bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres auch Kindergeld zu, wenn es bei der Arbeitsagentur oder der für das Arbeitslosengeld II zuständigen Behörde ausbildungssuchend gemeldet ist.



Quelle: Wiki
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"In the age of information, ignorance is a choice."

dasmuddi

#4
 ;)



Coney

Ich würde mal sagen, es hängt davon ab, ob sie arbeitslos gemeldet ist und wie alt sie ist. Grundsätzlich gibt es Kindergeld bis zum vollendeten 25. Lebensjahr oder eben bis Ende der Ausbildung. Für die Übergangszeiten wo man arbeitslos ist, bekommt man es auch - da tut ein Job (ich geh mal von einem 450-EUR-Job aus) keinen Abbruch. Sie müsste dann aber wohl schon offiziell irgendwie arbeits- bzw. ausbildungssuchend sein bzw. nachweisen, dass Sie gerade in der Wartezeit auf Ausbildungsbeginn/Studienplatz ist.

Wenn sie ganz normal auf Lohnsteuerkarte arbeitet, gibt es so weit ich weiß, kein Kindergeld.

Coney

#6
Okay, hat sich gerade überschnitten - ein Jahr ist so weit ich weiß, keine Übergangsphase mehr. Ich glaube das Kindergeld bekommt man für 4 Monate und dann erst wieder ab Ausbildung/Studium.

EDIT: Außer halt eben, sie ist beim Jobcenter suchend gemeldet.

dasmuddi

#7
 ;)

Ann

Du wirst halbjährlich von der Kindergeldkasse einen Brief bekommen, wo du anzeigen mußt, ob sie noch schulische Ausbildung macht oder ein Einkommen hat. Dann erlischt sofort das Kindergeld.
Sie hat nur ohne eigenes Einkommen Anspruch bis 25 Jahre.

Coney

Unter Umständen hat sie ja auch Anspruch - ich denke, wenn Sie schriftlich nachweisen kann, wann das Studium beginnt, stellen die sich da auch nicht an und zahlen das Kindergeld. Keinen Anspruch hat sie (alles unter Vorbehalt, weiß nicht, ob ich mich da 100% richtig erinnere), wenn sie jetzt "nur" jobbt, nicht arbeitssuchend/ausbildungssuchend gemeldet ist und auch noch keinen konkreten Beginn für Studium oder Ausbildung nachweisen kann. Mit dem Zuverdienst hat es gar nicht so viel zu tun, man bekommt ja Kindergeld auch während bezahlten Praktika, bezahltem FSJ usw.

Ann

Sie jobt und hat eigene Wohnung, kein Anspruch auf Kindergeld. Würde auch auf keinen Fall unterschlagen, dass sie jobt, kann böse enden.

Unsere Große hat selbst im Anerkennungsjahr für Erzieher nur paar Kröten verdient und sofort viel das Kindergeld weg.

dasmuddi

das haben wir angegeben, um gottes Willen, das ist ein wichtiger Punkt, aber sie darf was dazuverdienen auch in der Ausbildung wenns weniger als 20 Stunden sind


Frau B.

Gibst du ihr das Kindergeld?

dasmuddi

ja natürlich hat sie das Kindergeld bekommen, darauf hat sie ja Anspruch 

~ Oma Netti ~

Wenn sie jetzt verdient, hat sie keinen Anspruch. Wenn sie dann wieder studiert, hat sie wieder Anspruch bis sie 25 ist.

peter

Meine grossen bekommen beide kindergeld- beide ausbildung und eigene wohnung, die mittlere hatte ne lücke zwischen fsj und ausbildungsbeginn da mussten wir das dann nachweisen wann ausbildung beginnt

Ich finde es richtig das die kinder/ junge erwachsenen nur kg bekommen wenn sie in ausbildung oder studium sind :-)

Ah meine grosse hatte stress weil sie von der wirtschaftsschule einen zusätzlichen kurs belegte und dann iwas war mit " staatlich annetkannte wirtschaftsblabla" war und das als beruf ausgeübt werden kann - ergo abgeschlossen ergo kein kindergeld... Aber nach zig telefonaten und anträgen gings dann doch

dasmuddi

#16
 ;)

dragoness

Wie ist sie denn krankenversichert? Bei einem 450 EUR Job ist man das ja nicht, sondern nur wenn man auf Lst-Karte arbeitet.

Das würde mir mehr Kummer bereiten als das Kindergeld.

peter

ist (war hier so) das selbe wie mit dem kindergeld-wenn man nachweisen kann das studium oder ausbildung beginnt kann man übergangsweise in die familienversicherung zurück oder drin bleiben

~ Oma Netti ~

Wenn man auf Karte arbeitet, ist man selbst versichert.
Mit eigener Wohnung hat Kindergeld nix zu tun. Es geht nach Einkommen. Wer zur Schule geht oder in Ausbildung ist, bekommt Kindergeld bis 25. Bekommen meine Töchter ja auch.
Aber wenn sie jetzt zwischen Abi und Studium voll jobbt, bekommt sie kein Kindergeld. Erst wieder wenn das Studium beginnt.

dasmuddi

Zitat von: dragoness am 03. Juni 2015, 14:25:05
Wie ist sie denn krankenversichert? Bei einem 450 EUR Job ist man das ja nicht, sondern nur wenn man auf Lst-Karte arbeitet.

Das würde mir mehr Kummer bereiten als das Kindergeld.

das bereitet mir kein Kummer da sie familienversichert ist bei mir


dragoness

Ok ich dachte, dass das nur geht, wenn die Kinder noch in Ausbildung sind.

dasmuddi

wir haben heute wieder mal Post bekommen von der Familienkasse  :-(

nun suche ich im Internet und finde nichts vielleicht könnt ihr mir helfen

es geht um unser 2. geborenes Kind

wie verhält die Berechnung und Staffelung

ich habe gefunden

1. Kind 184€
2. Kind 184€
3. Kind  190€
4. und weiteres Kind 215

nun kommt die Kasse und behauptet das unser 2. geborenes Kind
Kind Nr. 5 ist und sie demzufolge 215€ auf 2 Jahre zurückhaben möchten  :-(

Ich finde leider nirgens den Hinweis 1. geborenes Kind usw

nur 1. Kind,2. Kind ....

MangoSine

Es geht um die Kinder, die noch Anspruch auf Kindergeld haben. Fällt Einer raus, haben nur noch vier Anspruch und erhalten dann die Beträge von Kind 1 bis 4. Die Reihenfolge der Geburt ist dabei irrelevant.

dasmuddi

das ist mir schon klar

es geht darum ,wir sollen zuviel gezahltes Geld zurückzahlen für 2. geborenes Kind

nach meiner Rechnung sind es je Monat 184€

die Kasse möchte aber 215€ je Monat für Kind Nr.5

passt für mich aber nicht