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Allgemeines => Allgemein => Thema gestartet von: dasmuddi am 03. Juni 2015, 09:39:27

Titel: Kindergeld neue Frage am 23.7.
Beitrag von: dasmuddi am 03. Juni 2015, 09:39:27
 ;)
Titel: Antw:Kindergeld
Beitrag von: SarkanaM am 03. Juni 2015, 09:44:49
Bis 25 bzw. bis zum Ende der ersten Ausbildung.
Titel: Antw:Kindergeld
Beitrag von: dasmuddi am 03. Juni 2015, 09:54:38
 ;)
Titel: Antw:Kindergeld
Beitrag von: SarkanaM am 03. Juni 2015, 09:56:05
Geht sie zur Schule?

EDIT:

Kinder in Ausbildung oder auf der Suche nach einer Ausbildung unter 25 Jahren

Geht das Kind noch zur Schule, macht es eine Berufsausbildung oder studiert es, besteht der Kindergeldanspruch über das 18. Lebensjahr hinaus, bis das Kind das 25. Lebensjahr vollendet hat. Ab 2012 gilt nach Abschluss einer erstmaligen Berufsausbildung oder eines Erststudiums die Voraussetzung, dass das Kind daneben keiner Erwerbstätigkeit nachgeht. Jedoch ist die Erwerbstätigkeit bis zu 20 Stunden regelmäßiger Wochenarbeitszeit, ein Ausbildungsdienstverhältnis oder ein geringfügiges Beschäftigungsverhältnis unbeachtlich (§ 32 Abs.4 S.2+3 EStG § 8 SGB IV). Das Kindergeld wird in einer Übergangsphase zwischen zwei Ausbildungsabschnitten fortgezahlt, soweit die Übergangsphase nicht länger als vier Monate dauert. Eine weitere Ausnahme stellt – nach einem Urteil des Finanzgerichts Münster vom 15. Mai 2013 – das duale Studium dar, welche Studium und Berufsausbildung verbindet.[7]

Für ein volljähriges Kind steht bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres auch Kindergeld zu, wenn es bei der Arbeitsagentur oder der für das Arbeitslosengeld II zuständigen Behörde ausbildungssuchend gemeldet ist.



Quelle: Wiki
Titel: Antw:Kindergeld
Beitrag von: dasmuddi am 03. Juni 2015, 10:00:53
 ;)


Titel: Antw:Kindergeld
Beitrag von: Coney am 03. Juni 2015, 10:02:08
Ich würde mal sagen, es hängt davon ab, ob sie arbeitslos gemeldet ist und wie alt sie ist. Grundsätzlich gibt es Kindergeld bis zum vollendeten 25. Lebensjahr oder eben bis Ende der Ausbildung. Für die Übergangszeiten wo man arbeitslos ist, bekommt man es auch - da tut ein Job (ich geh mal von einem 450-EUR-Job aus) keinen Abbruch. Sie müsste dann aber wohl schon offiziell irgendwie arbeits- bzw. ausbildungssuchend sein bzw. nachweisen, dass Sie gerade in der Wartezeit auf Ausbildungsbeginn/Studienplatz ist.

Wenn sie ganz normal auf Lohnsteuerkarte arbeitet, gibt es so weit ich weiß, kein Kindergeld.
Titel: Antw:Kindergeld
Beitrag von: Coney am 03. Juni 2015, 10:04:07
Okay, hat sich gerade überschnitten - ein Jahr ist so weit ich weiß, keine Übergangsphase mehr. Ich glaube das Kindergeld bekommt man für 4 Monate und dann erst wieder ab Ausbildung/Studium.

EDIT: Außer halt eben, sie ist beim Jobcenter suchend gemeldet.
Titel: Antw:Kindergeld
Beitrag von: dasmuddi am 03. Juni 2015, 10:07:08
 ;)
Titel: Antw:Kindergeld
Beitrag von: Ann am 03. Juni 2015, 10:16:34
Du wirst halbjährlich von der Kindergeldkasse einen Brief bekommen, wo du anzeigen mußt, ob sie noch schulische Ausbildung macht oder ein Einkommen hat. Dann erlischt sofort das Kindergeld.
Sie hat nur ohne eigenes Einkommen Anspruch bis 25 Jahre.
Titel: Antw:Kindergeld
Beitrag von: Coney am 03. Juni 2015, 10:17:36
Unter Umständen hat sie ja auch Anspruch - ich denke, wenn Sie schriftlich nachweisen kann, wann das Studium beginnt, stellen die sich da auch nicht an und zahlen das Kindergeld. Keinen Anspruch hat sie (alles unter Vorbehalt, weiß nicht, ob ich mich da 100% richtig erinnere), wenn sie jetzt "nur" jobbt, nicht arbeitssuchend/ausbildungssuchend gemeldet ist und auch noch keinen konkreten Beginn für Studium oder Ausbildung nachweisen kann. Mit dem Zuverdienst hat es gar nicht so viel zu tun, man bekommt ja Kindergeld auch während bezahlten Praktika, bezahltem FSJ usw.
Titel: Antw:Kindergeld
Beitrag von: Ann am 03. Juni 2015, 10:18:52
Sie jobt und hat eigene Wohnung, kein Anspruch auf Kindergeld. Würde auch auf keinen Fall unterschlagen, dass sie jobt, kann böse enden.

Unsere Große hat selbst im Anerkennungsjahr für Erzieher nur paar Kröten verdient und sofort viel das Kindergeld weg.
Titel: Antw:Kindergeld
Beitrag von: dasmuddi am 03. Juni 2015, 10:24:52
das haben wir angegeben, um gottes Willen, das ist ein wichtiger Punkt, aber sie darf was dazuverdienen auch in der Ausbildung wenns weniger als 20 Stunden sind

Titel: Antw:Kindergeld
Beitrag von: Frau B. am 03. Juni 2015, 10:36:11
Gibst du ihr das Kindergeld?
Titel: Antw:Kindergeld
Beitrag von: dasmuddi am 03. Juni 2015, 10:38:09
ja natürlich hat sie das Kindergeld bekommen, darauf hat sie ja Anspruch 
Titel: Antw:Kindergeld
Beitrag von: ~ Oma Netti ~ am 03. Juni 2015, 13:21:40
Wenn sie jetzt verdient, hat sie keinen Anspruch. Wenn sie dann wieder studiert, hat sie wieder Anspruch bis sie 25 ist.
Titel: Antw:Kindergeld
Beitrag von: peter am 03. Juni 2015, 13:29:08
Meine grossen bekommen beide kindergeld- beide ausbildung und eigene wohnung, die mittlere hatte ne lücke zwischen fsj und ausbildungsbeginn da mussten wir das dann nachweisen wann ausbildung beginnt

Ich finde es richtig das die kinder/ junge erwachsenen nur kg bekommen wenn sie in ausbildung oder studium sind :-)

Ah meine grosse hatte stress weil sie von der wirtschaftsschule einen zusätzlichen kurs belegte und dann iwas war mit " staatlich annetkannte wirtschaftsblabla" war und das als beruf ausgeübt werden kann - ergo abgeschlossen ergo kein kindergeld... Aber nach zig telefonaten und anträgen gings dann doch
Titel: Antw:Kindergeld
Beitrag von: dasmuddi am 03. Juni 2015, 14:12:43
 ;)
Titel: Antw:Kindergeld
Beitrag von: dragoness am 03. Juni 2015, 14:25:05
Wie ist sie denn krankenversichert? Bei einem 450 EUR Job ist man das ja nicht, sondern nur wenn man auf Lst-Karte arbeitet.

Das würde mir mehr Kummer bereiten als das Kindergeld.
Titel: Antw:Kindergeld
Beitrag von: peter am 03. Juni 2015, 14:47:51
ist (war hier so) das selbe wie mit dem kindergeld-wenn man nachweisen kann das studium oder ausbildung beginnt kann man übergangsweise in die familienversicherung zurück oder drin bleiben
Titel: Antw:Kindergeld
Beitrag von: ~ Oma Netti ~ am 03. Juni 2015, 16:38:20
Wenn man auf Karte arbeitet, ist man selbst versichert.
Mit eigener Wohnung hat Kindergeld nix zu tun. Es geht nach Einkommen. Wer zur Schule geht oder in Ausbildung ist, bekommt Kindergeld bis 25. Bekommen meine Töchter ja auch.
Aber wenn sie jetzt zwischen Abi und Studium voll jobbt, bekommt sie kein Kindergeld. Erst wieder wenn das Studium beginnt.
Titel: Antw:Kindergeld
Beitrag von: dasmuddi am 03. Juni 2015, 17:40:08
Zitat von: dragoness am 03. Juni 2015, 14:25:05
Wie ist sie denn krankenversichert? Bei einem 450 EUR Job ist man das ja nicht, sondern nur wenn man auf Lst-Karte arbeitet.

Das würde mir mehr Kummer bereiten als das Kindergeld.

das bereitet mir kein Kummer da sie familienversichert ist bei mir

Titel: Antw:Kindergeld
Beitrag von: dragoness am 03. Juni 2015, 19:00:44
Ok ich dachte, dass das nur geht, wenn die Kinder noch in Ausbildung sind.
Titel: Antw:Kindergeld nächste Frage
Beitrag von: dasmuddi am 23. Juli 2015, 19:42:19
wir haben heute wieder mal Post bekommen von der Familienkasse  :-(

nun suche ich im Internet und finde nichts vielleicht könnt ihr mir helfen

es geht um unser 2. geborenes Kind

wie verhält die Berechnung und Staffelung

ich habe gefunden

1. Kind 184€
2. Kind 184€
3. Kind  190€
4. und weiteres Kind 215

nun kommt die Kasse und behauptet das unser 2. geborenes Kind
Kind Nr. 5 ist und sie demzufolge 215€ auf 2 Jahre zurückhaben möchten  :-(

Ich finde leider nirgens den Hinweis 1. geborenes Kind usw

nur 1. Kind,2. Kind ....
Titel: Antw:Kindergeld neue Frage am 23.7.
Beitrag von: MangoSine am 23. Juli 2015, 19:55:57
Es geht um die Kinder, die noch Anspruch auf Kindergeld haben. Fällt Einer raus, haben nur noch vier Anspruch und erhalten dann die Beträge von Kind 1 bis 4. Die Reihenfolge der Geburt ist dabei irrelevant.
Titel: Antw:Kindergeld neue Frage am 23.7.
Beitrag von: dasmuddi am 23. Juli 2015, 19:59:49
das ist mir schon klar

es geht darum ,wir sollen zuviel gezahltes Geld zurückzahlen für 2. geborenes Kind

nach meiner Rechnung sind es je Monat 184€

die Kasse möchte aber 215€ je Monat für Kind Nr.5

passt für mich aber nicht
Titel: Antw:Kindergeld neue Frage am 23.7.
Beitrag von: elmo666 am 23. Juli 2015, 20:18:24
Stimmt aber. Es ist wie Mango schreibt, die Reihenfolge ist irrelevant.
Ihr habt 2 Jahre dann unberechtigterweise (?) 215€ zuviel im Monat bekommen.

Kind 1 184
Kind 2 184
.
.
Kind 4 2.. ( weiß denn genauen Betrag nicht)
Kind 5 215€

Nun ist 1 Kind nicht mehr Leistungsberrechtigt, demnach wird Kind 5 gestrichen und nicht Kind 2. also bekommt ihr Kind 1-4 weiterhin bezahlt und nicht Kind 1;3-5
Titel: Antw:Kindergeld neue Frage am 23.7.
Beitrag von: Fliegenpilz am 23. Juli 2015, 20:20:24
Sind bei euch nicht alle fünf Kinder noch Kindergeldberechtigt?
Titel: Antw:Kindergeld neue Frage am 23.7.
Beitrag von: ~ Oma Netti ~ am 23. Juli 2015, 20:26:29
Es ist wie die anderen sagen. Für die Kasse gibt es Kind 5 praktisch nicht, daher steht dir nur 1-4 zu und Nummer 5 gibt es nicht, also 215 zu viel gezahlt. So sehen die das. Wer wann geboren wurde ich irrelevant.  s-:)

Ich hab heute mit denen auch schon wieder telefoniert.  s-:)
Titel: Antw:Kindergeld neue Frage am 23.7.
Beitrag von: dasmuddi am 23. Juli 2015, 21:08:20
Edit
Titel: -
Beitrag von: lisa81 am 23. Juli 2015, 21:32:31
-
Titel: Antw:Kindergeld neue Frage am 23.7.
Beitrag von: peter am 23. Juli 2015, 21:32:47
also wenn sie ein jahr keine schule oder ausbildung oder studium machte dann war sie nicht berechtigt
Titel: Antw:Kindergeld neue Frage am 23.7.
Beitrag von: dasmuddi am 23. Juli 2015, 21:37:25
Satti da steht doch, sie hat nach dem Abitur ein Praktikum gemacht, es wird nur 6 Monate anerkannt da nicht Studiumpassend laut Amt, danach zum Studium angemeldet, zeitlich passt alles, ok es liegen gut 2-3 Monate ohne Nachweis,die schon zurückgezahlt habe
Titel: Antw:Kindergeld neue Frage am 23.7.
Beitrag von: dasmuddi am 23. Juli 2015, 21:38:23
Zitat von: lisa81 am 23. Juli 2015, 21:32:31
Dann rechne anders ;)

Für Kind 2 fallen 184 Euro weg.

Die anderen Kinder rutschen dann auf.
Kind 3 wird zu Kind 2 für die Kindergeldstelle, Anspruch bleibt.
Kind 4 wird zu Kind 3, Anspruch verringert sich um 31 Euro von 215 auf 184.
Kind 5 wird zu Kind 4, Anspruch bleibt.

Auf die 215 kommst du so am Ende auch, 184 + 31.

Ich drücke allerdings die Daumen, dass ihr ohne Nachzahlung auskommt.

danke Lisa ok verstanden
kompliziert isses trotzdem  ;D
Titel: Antw:Kindergeld neue Frage am 23.7.
Beitrag von: ~ Oma Netti ~ am 23. Juli 2015, 22:26:08
Also zumindest das eine Jahr bis zum Abi hat sie hundertprozentig Anspruch auf Kindergeld!
Das mit dem Praktikum usw weiß ich nun nicht. Aber vorher, während sie in der Schule war, hatte sie Anspruch. Wie begründen die das denn?
Titel: -
Beitrag von: lisa81 am 24. Juli 2015, 09:28:35
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Titel: Antw:Kindergeld neue Frage am 23.7.
Beitrag von: dasmuddi am 24. Juli 2015, 09:36:32
mir auch*gggg*

auf gehts zum Schreiben 24235346.

ich habe die Beiträge editiert ,wir sind keine Sozialschmarotzer, das möchte ich nochmal sagen.

Falls weitere Fragen sind gern per PN nur schreib ich nichts mehr öffentlich