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Allgemeines => Allgemein => Thema gestartet von: Eileen am 07. Februar 2013, 20:04:25

Titel: Kein Führerscheinentzug nach fahrlässiger Tötung an einem 7 jährigen
Beitrag von: Eileen am 07. Februar 2013, 20:04:25
Gerade in den Nachrichten gesehen.

2009 wurde ein 7 jähriger Junge auf einem Zebrastreifen totgefahren. Der Fahrer des Autos hat zugegeben zu schnell an den Zebrastreifen gefahren zu sein und durch die Dunkelheit den Kleinen nicht oder zu spät gesehen zu haben.
Der Fahrer war 14 km/h zu schnell auf einer 50 er Strecke.

Strafe: 4.500,00 € und er darf seinen Führerschein behalten, da ein Entzug der Fahrerlaubnis erst erfolgt, wenn die Geschwindigkeit um 31 km/h überschritten wurde oder bei Trunkenheit etc.

Was haltet ihr von dem Urteil?
Titel: Antw:Kein Führerscheinentzug nach fahrlässiger Tötung an einem 7 jährigen
Beitrag von: Meph am 07. Februar 2013, 20:06:59
Regelkonform.

Ich bin mir sicher, der Fahrer wird sich sein Leben lang an den tragischen Unfall erinnern :/
Schlimm ist es natürlich für die Eltern.

Titel: Antw:Kein Führerscheinentzug nach fahrlässiger Tötung an einem 7 jährigen
Beitrag von: Zelda am 07. Februar 2013, 20:13:16
Furchtbar! Tragisch!!
Ich finde das Urteil auch einen kleinen Skandal. Andersrum wäre das ein Führerscheinentzug aber auch!!

Hier ist ein Kind gestorben  :'(
Das mit dieser läppischen Geldstrafe zu ahnden ist ein Witz meiner Meinung nach. Aber eine angemessene Strafe gibt es nicht.
Titel: Antw:Kein Führerscheinentzug nach fahrlässiger Tötung an einem 7 jährigen
Beitrag von: Eileen am 07. Februar 2013, 20:28:13
Die Mutter wurde auch kurz interviewt...hm, sie meinte das Urteil ist ihr letztendlich egal, da es ihr ihren Sohn nicht wiederbringt.

Der Führerscheinentzug wäre das Minimum gewesen...ich fahre immer sehr vorsichtig an Fußgängerüberwege ran...wie oft huscht da jemand rüber den man vorher nicht wirklich sehen konnte. Für mich gibt es da keine Entschuldigung.

Der Fahrer war Pizzabote, sicherlich jobbedingt so in Eile. :-X
Titel: Antw:Kein Führerscheinentzug nach fahrlässiger Tötung an einem 7 jährigen
Beitrag von: Bomelo am 07. Februar 2013, 20:59:17
Zitat von: Meph am 07. Februar 2013, 20:06:59
Regelkonform.

Ich bin mir sicher, der Fahrer wird sich sein Leben lang an den tragischen Unfall erinnern :/
Schlimm ist es natürlich für die Eltern.

Dem stimme ich zu. Es ist ganz ganz furchtbar tragisch. Ein Kind ist tot und es wird nie mehr zurück kommen  :'(   Das ist furchtbar, grausam, nie mehr gut zu machen  :-\

Aber: 14 km/h in einer 50er-Zone .... das ist keine Straftat. Mal ehrlich - wer von uns ist nicht schon mal 64 in einer 50er-Zone gefahren? Also ich gestehe: ich wohl schon öfter.  Um die 60 hab ich in 50er-Zonen eigentlich recht oft drauf wenn ich richtig darüber nachdenke  s-:) .

Es war ein tragischer UNFALL und ich wüßte nicht, warum hier eine härtere Strafe her soll, wenn es keine STRAFtat war. Er hat eine Strafe für die 14 km/h und vermutlich dafür bekommen, dass er an einem Übergang nicht besser aufgepasst hat. Das ist absolut korrekt so.

Der junge Mann ist 22 Jahre alt, er war Pizzabote, vermutlich im Stress .... er wird sein Leben lang daran zu knabbern haben. Das ist eindeutig die schlimmste Strafe.
Titel: Antw:Kein Führerscheinentzug nach fahrlässiger Tötung an einem 7 jährigen
Beitrag von: Mondlaus am 08. Februar 2013, 12:31:32
Da kann man nix machen - mit den gegeben gesetzlichen Rahmenbedingungen wäre ein härteres Urteil ja gar nicht möglich gewesen. Der eigentliche Skandal ist eher, dass man für solche Fälle kein härteres STrafmaß vorsieht.

Es kann ja jeder halten wie er will, ob 14km/h drüber in einer 50er-Zone noch tolerierbar sind. Aber wenn dann wegen der Geschwindigkeitsüberschreitung so eine Tragödie passiert - dann sollte derjenige in vollem Umfang dafür geradestehen, denn immerhin ist er das Risiko eingegangen.
Titel: Antw:Kein Führerscheinentzug nach fahrlässiger Tötung an einem 7 jährigen
Beitrag von: ~ Oma Netti ~ am 08. Februar 2013, 12:38:56
Wenn der Fahrer ein normal fühlender Mensch ist, braucht er keinen Führerscheinentzug. Würde ich ein Kind totfahren müsste man mich wohl in der Psychiatrie besuchen.  :-[

Ansonsten unterschreibe ich bei Bomelo.
Titel: Antw:Kein Führerscheinentzug nach fahrlässiger Tötung an einem 7 jährigen
Beitrag von: myja78 am 08. Februar 2013, 12:56:37
Zitat von: Meph am 07. Februar 2013, 20:06:59
Ich bin mir sicher, der Fahrer wird sich sein Leben lang an den tragischen Unfall erinnern :/
Das ist ja auch schon eine Strafe und die Erinnerung bleibt lebenslang.
Und mal ehrlich, wer von uns war noch nie in seinem Leben unachtsam, vielleicht hatten wir bisher nur Glück. Unfälle passieren, tragisch, aber leider nicht zu ändern.

Und die Mutter hat Recht - was ändert eine härtere Strafe? Ihr Kind ist tod und bleibt tod.
Titel: Antw:Kein Führerscheinentzug nach fahrlässiger Tötung an einem 7 jährigen
Beitrag von: Martina am 08. Februar 2013, 19:26:14
Bei uns hat mal ein Busfahrer ein Mädchen überfahren... Der Busfahrer hatte voll Schuld, ist an der Ampel abgebogen, das Mädchen hatte grün und ist rübergegangen. Ich weiß nicht, was er für eine Strafe bekommen hat, aber er wohnt seit dem auch in der Psychatrie. Manchmal geht er raus und er sieht wirklich schlimm aus. Ich glaube nicht, dass einen das jemals wieder loslässt oder loslassen kann.

Ein Grund warum ich jetzt noch nicht mit mehreren Mädels schwimmen gehen würde. Man darf zwar vorm Gesetz sein eigenes Kind "zu erst" retten, aber ich möchte diese Entscheidung niemals treffen müssen. Schlimm, ganz schlimm!