die Frage steht ja schon oben
ich habe jetzt 6 Monate aus Aushilfe (erst auf Karte) dann die letzten 2 Monate auf 450€ gearbeitet
nun darf ich gehen :( :-(
Ich möchte mich natürlich nun weiter bewerben
Bekommt man für so einen kurzen Zeitraum eigentlich ein Beurteilung?
Du hast natürlich Anspruch auf ein Arbeitszeugnis!
danke Coney dann werd ich das gleich mal anfordern
nachdem die mich so abserviert haben können die nun was für mich tun ;)
kleiner Tipp am Rande, gerade bei Aushilfen sind die Chefs oft wenig motiviert eine wirklich gute Beurteilung zu schreiben und verfassen dann einen eher kurzen Text.... Wenn du das selbst ein bisschen kannst, dann kannst du ihm anbieten, sie selbst zu verfassen.
Ich weiß schon, eigentlich nicht deine Aufgabe, der Chef soll auch was machen ect, aber du kannst dir dann was wirklich gutes schreiben.
du hast sogar Anspruch auf ein zeitnahes Zeugnis. Ich glaube spätestens nach 2 Wochen musst Du es in den Händen halten dürfen.
die Filialleitung soll sich ruhig selbst Gedanken machen
erst haben sie mich ewig hingehalten (ok ich hab das Spiel ja mitgemacht) und nun darf ich von heute auf morgen gehen
aber im Oktober soll ich wieder antanzen zum Weihnachtsgeschäft :-\
Zitat von: dasmuddi am 27. Mai 2015, 12:59:02
aber im Oktober soll ich wieder antanzen zum Weihnachtsgeschäft :-\
musst du ja nicht, such dir doch was anderes. Ich drücke dir jedenfalls die Daumen :)
Der Laden mit dem Doppelnamen, die beide mit "N" beginnen?
Anspruch hast du auf jeden Fall. Ob du es bekommst ist fraglich. Ich habe ein einziges Zeugnis. Alle anderen haben keins ausgestellt.
genau der Laden Netti ;)
Schöne Sachen, aber offensichtlich auch ein Sauladen?
ich glaub der Bezirksleiter mag mich nicht ;) ;) ich bin den zu alt *Lach*
und das ich noch dazu ne Meinung hab passt dem auch nicht
ach als der mich zum 4.mal mitn falschen Namen angesprochen hat und mir die Hutschnur geplatzt ist hmmm ich weiß nicht hätte ich nicht tun sollen
aber ich kann nun mal meinen Mund irgendwann nicht halten ;D ;D ;D ;D ;D ;D
Stimmt, da arbeiten hier auch nur junge Damen. Und eigene Meinungen sind immer Scheiße, wieso tust du das? ;D
ick wees es nich, ick wees es nicht *ggggggggggggg*
ich kann so schlecht meinen Mund halten ,ich werds glaub auch nie lernen, ich nehme es mir immer vor
und an das Gute im Menschen glaub ich auch immer wieder hmmmmmmm
ich sollte umdenken
Muddi, echt? Ich find NN ja super.....der am Gesundbrunnen?
Tut mir leid, dass die Dich so mies behandeln. Schwalbe hat aber recht, schreib selber was Supertolles.
Anja neeeee soweit fahr ich nicht zum arbeiten ;) ;) ;)
wenn dir das A10 Center was sagt ;) ;) ;) da ist der NN
achja die Kollegen sind toll, wir haben ein wirklich tolles Team dort, ich hab mich immer sehr wohl gefühlt und die Kollegen können auch nichts machen wenn von oben heißt die Olle (ich) muß weg ;)
Zitat von: ~Netti~ am 27. Mai 2015, 15:09:22
Der Laden mit dem Doppelnamen, die beide mit "N" beginnen?
Anspruch hast du auf jeden Fall. Ob du es bekommst ist fraglich. Ich habe ein einziges Zeugnis. Alle anderen haben keins ausgestellt.
Versteh nicht, das man dann nicht drauf besteht? Einmal mit dem richtigen Paragraphen antanzen und schon stellen sie dir eines aus.
Das weißt du woher? Hast du da gearbeitet, wo ich gearbeitet habe? ???
Bei einem AG bin ich mit Anwalt sogar mehrere Jahre hinterher gewesen. Zeugnis hab ich dennoch keins, ich hab es dann aufgegeben.
Recht haben und Recht durchsetzen sind zwei verschiedene Dinge.
Du hast natürlich recht, dass es ein Gesetz dazu gibt, dass ein AG dir (eigentlich) eins ausstellen muss.
@Netti
Da hat Once aber schon recht.
http://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__630.html
Und mit Anwalt kannst du drauf klagen, der müsste dass dann eigentlich schon auf die Reihe kriegen...
@dasmuddi
Fordere aber ein "qualifiziertes" ein, sonst kriegst du nur ein einfaches (quasi ein Tätigkeitsnachweis) mit "war von bis für uns als XX tätig".
Das musst du aber bezahlen und weißt du, was das für Kosten sind? Ich hab so schon genug daran bezahlt gehabt, ohne den Wisch je erhalten zu haben.
Anderes Beispiel, OT zwar, aber passt hierher.
Jemand bekommt seinen Lohn nicht. Anwalt, blabla. Recht komplett auf der Seite des AN. Natürlich. Kannst du auch einklagen und der AG wird zahlen müssen. Aber die erste Instanz musst du bezahlen vor dem Arbeitsgericht, sowie auch den Anwalt. Soll heißen, du klagst vielleicht 1300€ Lohn ein, davon gehen aber locker 1000€ weg für die Bezahlung.
Alles natürlich einfacher, wenn man eine Rechtschutz hat, hatte ich aber nicht.
Sorry, ich muss mich korrigieren. Gerichtskosten muss man nicht zahlen, wenn man gewinnt. Den Anwalt aber sehr wohl. In erster Instanz.
Wenn der AG schuldhaft nicht zahlt, muss er dir den entstandenen Schaden aber bezahlen, auch den Anwalt.
Hat sogar mein Anwalt damals gemacht, als mir das KKH die Geburtsunterlagen nicht rausrücken wollte und ich mich gezwungen sah dann irgendwann einen RA einzuschalten. Dann bekam ich die Unterlagen und das KKH hat zuzüglich meinen Anwalt bezahlen dürfen. S:D
Nein, muss er nicht. In der ersten Instanz nicht. Bei arbeitsrechtlichen Dingen liegt die Sachlage anders.
Aber das müssen wir hier nicht diskutieren, ich weiß, dass es so ist und gut. :)
Damit du es glaubst:
Die Kostenaufteilung bei einer Klage in erster Instanz - also vor dem Arbeitsgericht - ist klar geregelt. Der Arbeitnehmer und der Arbeitgeber zahlen Fachanwältin xy von der Kanzlei xy in Berlin zufolge jeweils das Honorar ihres Anwalts selbst.
Netti hat Recht. Im arbeitsgerichtlichen Urteilsverfahren erster Instanz hat man auch dann, wenn man den Prozess gewinnt, keinen Anspruch auf Erstattung seiner Anwaltskosten. Und wenn man z. b. eine Kündigungsschutzklage einreicht hat man gleich mal ein 3-faches Monatsgehalt als Streitwert zur Berechnung der Anwaltsgebühren. Diese Sonderregelung im Arbeitsrecht ist ja auch der Grund, weshalb die Berufsrechtsschutz teuer und nicht standardmäßig in der Rechtsschutzversicherung abgedeckt ist. Von daher muss man sich schon vorher überlegen, was es einem Wert ist/ob es sich lohnt. Wenn man nicht versichert ist jedenfalls.
Genau so ist es. s-yes
Und deswegen sage ich, man muss sich das überlegen mit dem Zeugnis. Die Firma ist in der Tat verpflichtet eins auszustellen. Da sind wir uns komplett einig. Aber wie weit man gehen will, wenn die Firma dies einfach nicht tut, das muss man ehrlich abwägen, zumindest wenn man keine Rechtschutz hat, wo Arbeitsrechtschutz mit eingeschlossen ist. ;)
Kann sein, ich war ja über die Gewerkschaft im arbeitsrechtschutz drin und hatte ansonsten halt "brave/artige" Arbeitgeber. Bezahlt hab ich jedenfalls nichts.
ZitatEin Zurückbehaltungsrecht gegenüber dem Zeugnisanspruch steht dem Arbeitgeber nicht zu. Dies bedeutet, dass der Arbeitgeber – generell erst auf Verlangen des Arbeitnehmers - das Zeugnis erteilen muss.
was anderes hab ich nicht behauptet.
Na das ist ja auch erstmal korrekt. Grundsätzlich hast du selbstverständlich recht.