Jura-Kennerinnen hier? Darf man etwas zum Verkauf anbieten...

Begonnen von BiDi, 04. Juni 2016, 22:59:02

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BiDi

... was einem gar nicht gehört?

Hi Ihr Lieben,

vor ein paar Tagen kam ein Typ vorbei und wollte unser altes, abgemeldetes Auto kaufen (war von uns bei autoscout eingestellt). Mein Mann und er einigten sich auf 100€. Der Typ kam noch zweimal vorbei, machte viele Fotos und hatte aus immer anderen Gründen gerade keine 100€ dabei.

Heute stand dann ein weitläufiger Bekannter (Dorf halt) auf unserem Hof, schaute sich das Auto an und war ziemlich verblüfft, das WIR es verkaufen wollten, er hatte nämlich mit jemand ganz anderem telefoniert. Obiger Typ hatte tatsächlich unser Auto für den 6fachen Preis auf einem anderen Portal unter seinem Namen eingestellt und den Interessenten gesagt sie sollen es sich anschauen und sich dann wieder bei ihm melden. Selbstverständlich hatte er den Zustand des Autos geschönt.

Ein befreundeter Polizist sagt nun, das keinerlei strafrechtliches Vergehen vorliegt, weil ja (noch) kein Schaden entstanden sei, was meinem Rechtsempfinden widerspricht. Man darf doch nix zum Verkauf anbieten, was einem gar nicht gehört (es sei denn man ist genau dafür beauftragt - und das war der Typ nicht)!?!

Leider hilft mir google nicht weiter - so ganz ohne juristische Fachbegriffe. Vielleicht kann mich eine der Juristerei Kundige in die richtige Richtung schubsen? Wie seht Ihr das?

Die Anzeige auf dem anderem Portal war übrigens nach dem Besuch des weitläufigen Bekannten sehr schnell wieder verschwunden. Der war ziemlich sauer und wusste wo der Typ wohnt...

Grüsse
BiDi




Mattis: * 3.2004
Moritz: * 4.2005

hallihallo

Ihr hattet doch einen mündlichen Kaufvertrag geschlossen,oder?

Es fehlte also nur noch das Geld.

Nehmen wir mal an, der Deal hätte geklappt. Dann hätte er euch die 100 gegeben, die Papiere bekommen und dann direkt das Auto weitergegeben.
Was sollte daran strafrechtlich verfolgt werden können?    Bis auf vielleicht die Tatsache, das er fremde Leute bei euch auf den Hof schickt.

Napolitana

Also ich bin keine Juristin, ABER:

Ein mündlicher Kaufvertrag ist zwischen Privatpersonen meines Erachtens nicht gültig und das Eigentum ist nicht übergegangen.

Der Typ hat etwas zum Verkauf angeboten, was ihm nicht gehört, das ist denke ich nicht strafbar, denn Euch betrügt er nicht, und ein Angebot verpflichtet zu nichts. Somit wäre es nicht mal ein Problem für ihr, wenn jemand sein Verkaufsangebot annehmen möchte und er das Auto dann nicht liefern kann, weil ihr es zwischenzeitlich veilleicht nicht mehr hergeben wollt. Dann kommt eben kein Kaufvertrag zu Stande.

Ist sehr frech, was der Typ gemacht hat, aber laut dem was ich in meinem Fachwirtstudium über Recht gelernt habe, ist es wohl nicht verboten.
Am Ende ist alles gut!
Und wenn es nicht gut ist, dann ist es auch noch nicht zu Ende!

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