... was einem gar nicht gehört?
Hi Ihr Lieben,
vor ein paar Tagen kam ein Typ vorbei und wollte unser altes, abgemeldetes Auto kaufen (war von uns bei autoscout eingestellt). Mein Mann und er einigten sich auf 100€. Der Typ kam noch zweimal vorbei, machte viele Fotos und hatte aus immer anderen Gründen gerade keine 100€ dabei.
Heute stand dann ein weitläufiger Bekannter (Dorf halt) auf unserem Hof, schaute sich das Auto an und war ziemlich verblüfft, das WIR es verkaufen wollten, er hatte nämlich mit jemand ganz anderem telefoniert. Obiger Typ hatte tatsächlich unser Auto für den 6fachen Preis auf einem anderen Portal unter seinem Namen eingestellt und den Interessenten gesagt sie sollen es sich anschauen und sich dann wieder bei ihm melden. Selbstverständlich hatte er den Zustand des Autos geschönt.
Ein befreundeter Polizist sagt nun, das keinerlei strafrechtliches Vergehen vorliegt, weil ja (noch) kein Schaden entstanden sei, was meinem Rechtsempfinden widerspricht. Man darf doch nix zum Verkauf anbieten, was einem gar nicht gehört (es sei denn man ist genau dafür beauftragt - und das war der Typ nicht)!?!
Leider hilft mir google nicht weiter - so ganz ohne juristische Fachbegriffe. Vielleicht kann mich eine der Juristerei Kundige in die richtige Richtung schubsen? Wie seht Ihr das?
Die Anzeige auf dem anderem Portal war übrigens nach dem Besuch des weitläufigen Bekannten sehr schnell wieder verschwunden. Der war ziemlich sauer und wusste wo der Typ wohnt...
Grüsse
BiDi