Arbeitsrecht- kennt sich jemand mit dem Ausbildungsschutzgesetz aus?

Begonnen von Trouble2011, 29. November 2012, 09:18:25

« vorheriges - nächstes »

Trouble2011

Ich hab da nämlich mal eine Frage bzgl. Feiertagen.

Ich kenne das so, dass man als Schüler an feiertagen frei haben müsste- hat man es nicht, steht einem ein Ausgleichstag zu- ist das korrekt?

Schildi

Müsste das nicht im Arbeitsvertrag stehen?

Bei mir war die Regelung so wie du sie beschreibst.

guest1707

Der Samstag ist laut Arbeitszeitgesetz ein ganz normaler Arbeitstag für Volljährige. Sie müssen am Samstag arbeiten, wenn nicht in einem Tarifvertrag oder ihrem Ausbildungsvertrag etwas anderes steht. An Sonntagen und Feiertagen müssen Volljährige nicht arbeiten, allerdings gibt es hier viele Ausnahmen. Wenn Volljährige am Sonntag oder einem Feiertag arbeiten, steht ihnen ein Ersatzruhetag zu. Bei Arbeit an einem Sonntag müssen sie innerhalb von zwei Wochen einen anderen Tag frei bekommen. Bei Arbeit an einem Feiertag müssen sie innerhalb von acht Wochen an einem anderen Tag frei bekommen.
Sonn- und Feiertage
(§ 9,10,11 ArbZG)



Fliegenpilz

Das wusste ich gar nicht, interessant! :)

Ich arbeite die kompletten Weihnachtstage, habe mir da aber auch gar keine Gedanken drüber gemacht und es als normal angesehen.
Bei uns in der Firma heißt es nämlich "Entweder Weihnachten oder Silvester" genauso wie "Entweder Ostern oder Pfingsten". Und diese Regelung hatte ich ganz selbstverständlich auf jeden Mitarbeiter gemünzt.

Keine Ahnung ob ich "Ausgleichstage" bekomme. Ist mir aber jetzt auch nicht sooo wichtig, weil ich einen sehr kulanten & flexiblen Arbeitgeber habe :)

Trouble2011

Naja- mich hat man arbeiten lassen, Feiertagszuschlag bezahlt und jetzt den anderen Feiertag a) nicht bezahlt- b) den ersten Feiertagszuschlag der bezahlt wurde von meinem Lohn einbehalten. Ohne Informationen.
Einfach weniger Gehalt.
Ergo bekomme ich weder vergütet dass ich ein reguläres Frei arbeiten komme, noch wird ein Freizeitausgleich geschaffen und das geht für mich nicht in Ordnung.

Da meine PDL aktuell weder kulant noch Arbeitnehmerfreundlich agiert, bestehe ich eben in dem Fall auf mein Recht.

Fliegenpilz

Verständlich, durchaus verständlich!

Und ich weiß nicht einmal ob ich Feiertagszuschlag kriege. Ich berichte dann, wenn ich meine Gehaltsabrechnung zum Jahreswechsel habe ;D
(Himmel, man kann mich ausbeuten! Ich bin zufrieden auf der Arbeit, kriege ein gutes Gehalt - ergo: Ich hinterfrage nichts. Ich bin schon recht naiv, merke ich gerade s-:))

Trouble2011

Ich arbeite auch gerne- aber ich mag nicht so hingehalten und für dumm verkauft werden.



guest1707

Zitat von: Christiane am 29. November 2012, 19:54:50
Verständlich, durchaus verständlich!

Und ich weiß nicht einmal ob ich Feiertagszuschlag kriege. Ich berichte dann, wenn ich meine Gehaltsabrechnung zum Jahreswechsel habe ;D
(Himmel, man kann mich ausbeuten! Ich bin zufrieden auf der Arbeit, kriege ein gutes Gehalt - ergo: Ich hinterfrage nichts. Ich bin schon recht naiv, merke ich gerade s-:))

Du mutierst mir doch nicht zu einer Netti?  S:D ;D ;D
@NettI:Nicht böse gemeint...  :-*