Ich brauche Rat, zwecks Vermietung.

Begonnen von SoAn1011, 29. März 2013, 14:12:20

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SoAn1011

Hallo, vor ca 4-6 Wochen ging das vordach durch einen Sturmschaden kaputt, ich forderete die Vermieterin auf sich zu kümmern, oder uns die Zustimmung zu erteilen. Auf die Mails keine Reaktion, den Mail kontakt wünschte Sie. Ich rief Sie am, Reaktion O-ton, sie will mit dem scheiss nichts mehr zutun haben, und sollen auch nicht mehr anrufen. Der Schaden verursacht ein Höllenlärm, nicht nur das die Nachbarn sich belästigt fühlen, auch ist es über unserem Schlafzimmer. Sollten wir zum Anwalt gehen, bekommen wir die Kündigung.

Wir wollen hier eigentlich nicht weg ziehen, aber das kann es ja nun nicht sein, es war abgemacht kleine reperaturen machen wir, aber kein dach, zumal da nicht mal Erfahrungen vorhanden sind.

Was würdet Ihr machen?
Wur haben nun Angst irgendwas zu machen weil Sie uns dann wegen eigenbedarf kündigt.


lg

Bettina

Hast du das schriftlich? Also dass sie euch dann kündigt. Und wer würde denn dann da einziehen, weil das muss sie ja dann auch durchziehen mit dem Eigenbedarf.

Habt ihr einen Mieterschutzbund? Sowas ist als Mieter immer gut, da Mitglied zu sein. Ich würde wohl schriftlich (nicht per Mail, sondern auf gutem altem Papier) eine Frist setzen und per Einschreiben schicken. Am besten mit Rückschein. Von solchen Drohungen lasse ich mich nicht einschüchtern.
4+1 x Glück: 02/1998; 09/1998; 07/2006; 09/2008; 08/2011

Ann Kathrin Klaasen:"Ich hatte schon Freunde, da gab´s noch gar kein Facebook." Wolf:Ostfriesen-Feuer

SoAn1011

Huhu. Nein das erfolgte nur mündlich. Ich habe mit dem Vormieter gesprochen das wird wohl immer so abgezogen, am Anfang wird alles zugesagt oder gemacht, und sobald man drin wohnt verweigert sie kontakt.

Von den Vormietern hat sie sogar die Kaution einfach einbehalten.

Nein wir sind nicht im Mieterschutzbund, aber dem sollten wir wohl beitreten,
da sie keiner Kinder hat weiss ich nicht wen sie hier einziehen lassen will, denke dann
würde sie neue Mieter suchen.

Seit einem halben Jahr sollte die Schornstein abdichtung gemacht werden, erfolgte auch nicht.

Wäre nur echt blöd wenn wir hier raus müssten fühlen uns endlich wohl und heimisch.

Zumal es wäre ja ein schaden der über Ihre Versicherung laufen könnte.

Mamba

insofern ihr nicht in einem Einfamilienhaus mit Einliegerwohnung wohnt und die Vermieterin da auch wohnt kann sie euch nicht einfach kündigen.

Nur, wenn sie eine Eigenbedarfkündigung einreicht. Und die kommt auch nur durch, wenn dort jemand einzieht, der a) keine andere Wohnung hat und b) sie ein berechtigtes Interesse hat dort einzuziehen.

Wir hatten so einen schrieb ja auch... aber da ich mich dort eh nicht wohl gefühlt hatte (AdW) bin ich einfach ausgezogen und jut war es.

Aber Mieterschutzbund würde ich mal anrufen und eine Erstberatung machen. Und wenn der Verein euch gefällt, ist Beitreten auch eine gute Idee.. die Kümmern sich um den Schriftkram und Prüfen dann auch Nebenkostenabrechnungen und so.

(ich müsste unseren mal anschreiben, weil wir weder von 2011 noch von 2012 bisher eine Abrechnung haben)
lg Mamba

tue nichts online, was du nicht auch offline tun würdest




SoAn1011

Wir haben nur echt Angst was zu unternehmen, wir haben ja echt lange gesucht, und selbst wenn sie uns normal kündigt also 3 monatsfrist, was ist wenn wir so schnell nichts finden.

Sie wohnt mit Ihrem Mann in seinem Haus.

Echt klasse erreicht man in anderen Bereichen positive
dinge, kommen an anderen ecken wieder negative.

lg

Bettina

Die Frage ist halt, ob man auf Dauer so gut leben kann. Ich hab da ja so meine Zweifel. Jetzt ist es das Dach. Das nächste mal vielleicht die Heizung. Sie ist nun mal Eigentümerin und muss sich drum kümmern.
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Mamba

sie KANN euch nicht regulär kündigen. außer wie gesagt per Eigenbedarf und dann muss sie oder ein Kind oder so einziehen.

Außer sie trennt sich von ihrem Mann.. dann könnte sie bei euch einziehen wollen. Aber sooo schnell bekommt man einen eh nciht raus.. also wenn du nichts neues hast musst du auch nicht sofort raus. Du musst was gleichwertiges finden.

Die Frage ist nur, ob man Bock auf den Stress hat
lg Mamba

tue nichts online, was du nicht auch offline tun würdest




Fliegenpilz

Ich hatte gedacht nach dem Ärger mit eurer letzten Wohnung seid ihr schon längst Mitglied beim Mieterschutzbund :-\

Wenn du Ärger vermeiden willst, dann würde ich vielleicht wirklich erstmal noch den eigenen Weg wählen und freundlich einen Brief aufsetzen. In diesem darum bitten den Schaden bitte zu beheben bzw. beheben zu lassen (Firma). Direkt mit Frist allerdings und per Einschreiben. Wobei du hier wieder einen neutralen Zeugen bräuchtest, dass du eben diesen Brief wirklich eingetütet und abgeschickt hast, da ein Einschreiben ja nur eine Zustellung belegt, aber nicht ob auch wirklich ein Brief im Umschlag war.

Daher: Brief kopieren.
Quittung des Einschreibens dazu heften und mit Datum versehen für die eigenen Unterlagen.

Und: Termin beim Mieterschutzbund vereinbaren! :)

SoAn1011

Kann sie uns nicht auch ohne Angaben von gründen fristgemäß also 3 Monate kündigen?


Nein Christiane, wir sind damals gleich den weg über den Anwalt gegangen.

Was mache Ich wenn Sie auch auf den Brief nicht reagiert?

Die Dame scheint sehr frech zu sein, Sie wollte dem vormieter das Schloss auswechseln, wenn er die Schlüssel nicht recht zeitig abgegeben hätte.


schwalbe

da würde ich mal ganz gelassen die Miete kürzen: Mietminderung ist in so einem Fall auf jeden Fall drin, denn Lärm im Schlafzimmer muss niemand ertragen. Frag beim Miterschutzbund, in welcher Höhe eine Mietminderung gerechtfertigt ist. Wenn die Dame weniger Geld bekommt, wird sie sich schon kümmern.

Sie kann euch nicht einfach kündigen, auch nicht fristgerecht. Die Frist gilt dann, wenn sie euch aus berechtigem Interesse kündigt. Also aus Eigenbedarf, wenn ihr die Miete nicht bezahlt oder es aus einem anderen Grund für sie unzumutbar ist, euch als Mieter zu behalten.
zwei Dinge sollen Kinder von ihren Eltern bekommen, Wurzeln und Flügel (Goethe)

Bettina

Zitat von: SoAn1011 am 29. März 2013, 19:38:58

Die Dame scheint sehr frech zu sein, Sie wollte dem vormieter das Schloss auswechseln, wenn er die Schlüssel nicht recht zeitig abgegeben hätte.

Das hat ja nun nichts mit frech zu tun. Wenn der Mietvertrag endet, dann müssen die Schlüssel, alle Schlüssel übergeben werden. Wenn er sich nicht dran hält, dann kann sie das Schloss austauschen, weil ja mit ihm kein gültiger Vertrag mehr besteht. Umgekehrt habt ihr aber nun einen gültigen Vertrag und das schließt ein, dass das Mietobjekt in Ordnung ist. Und das ist es ja nicht. Vielleicht kann ja mal einer der Nachbarn einen netten Brief an sie schreiben.
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SoAn1011

Vielleicht verstehst Du mich da falsch, frech finde Ich es eher, daran schon zu denken, wenn der zeitpunkt noch nicht gekommen ist, klar hat sie ein recht dadrauf Ihre Schlüssel komplett zu bekommen.

Richtig und es ist ja sogar im Mietvertrag aufgeführt das nur kleine Reparaturen vom Mieter durchzuführen sind.

Sollte die Nachbarin uns nochmal ansprechen dann kann Ich das ja mal vorschlagen,
wir habe der Nachbarin gestern gesagt das wir schon bescheid gegeben haben und das keine reaktion kommt...

Ich denke Ich werde das wirklich machen das Ich sie anschreibe, das Ich Ihr da eine frist setze, und das ganze per einschreiben Rückschein und wie Christiane sagte einen Zeugen da werde Ich eine Freundin nehmen. Die kommt eh nächste Woche.

Weiss einer ob eigentlich eine gewisse dämmung gemacht sein muss?

Sweety

#12
Oh Mann, ihr macht ja was mit :(

Mietkürzung, Fristsetzung, alles schön und gut, aber ich würde euch wirklich ganz ganz dringend raten, dem Mieterschutz beizutreten. Wenn ihr euch nämlich auf die Hinterbeine stellt und sie versucht, ihre Kündigungsmasche durchzuziehen, dann ist Mieterschutzbund mit seiner fundierten und kompetenten Beratung schlicht billiger als ein Anwalt. Die können euch auch dahingehend beraten, welche Optionen euch offenstehen. Es ist einfach nie verkehrt und schon gar nicht bei Querelen mit den Vermietern.

Zitat von: Mamba am 29. März 2013, 17:34:20
insofern ihr nicht in einem Einfamilienhaus mit Einliegerwohnung wohnt und die Vermieterin da auch wohnt kann sie euch nicht einfach kündigen.

Stimmt nicht so ganz.
In SoAns Fall ist es so oder so irrelevant, aber was du meinst ist der Paragraph (hab grad die Nummer nicht im Kopf), der aussagt, dass wenn ein Objekt genau zwei Wohnungen hat, deren eine der Vermieter bewohnt (also nix mit Einfamilienhaus und Einliegerwohnung, dass das kann durchaus auch ein "normales" Doppelhaus sein), dann kann seitens des Vermieters ohne Angabe von Gründen gekündigt werden, aber die gesetzliche Kündigungsfrist verlängert sich automatisch um drei Monate.

Was den Eigenbedarf betrifft, haben es meine Vorschreiberinnen richtig ausgeführt: der muss nachgewiesen werden, sonst geht da gar nichts.






SoAn1011

Ich werde mich nach Ostern mal an den mieterschutzbund wenden.

Wir kommen wohl nie zur Ruhe. :-(