Hochzeitsfrage: vertragliche Haftung für teures DJ-Equipment normal????

Begonnen von dragongirl, 25. Mai 2014, 09:33:24

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dragongirl

Guten Morgen ihr Lieben, kennt sich jemand versicherungstechnisch aus??

Folgendes:
Wir wollen für unsere Hochzeitsfeier eine DJ engagieren, der ein teures Equipment (Wert um 10.000 Eur) hat. Nun steht folgender Satz im schriftlichen Vertrag: "Für Schäden am oder Diebstahl von Equipment, die durch Dritte im Verantwortungsbereich
des Veranstalters entstehen, haftet der Veranstalter nach dem BGB."

Bei Sachschäden, jemand stolpert in die Anlage (Zuständigkeit der Haftpflicht des jenigen) ist es meines Erachtens kein Problem, aber was ist bitte mit Diebstahl (z.B. beim Ein - und Ausladen)? Hattet ihr auch solche Verträge?

Muss ich jetzt eine teure Veranstaltungsversicherung abschließen? Ich habe die ganze Nacht schlecht geschlafen, weil mir das Magenschmerzen macht und wir nicht privat für so eine teure Anlage haften können und wollen.

Hoffe auf eure Erfahrungen..

LiGru

Januar2012

Hab ich damals bei keinem einzigen Anbieter im Vertrag stehen sehen. Und ganz ehrlich: Der arbeitet selbständig und ist für seinen Prödel verantwortlich. Was könnt ihr denn dafür, wenn da eventuell etwas geklaut wird??? Nachher lässt er noch selber was verschwinden, weil er es gern neu hätte. Würde ich so auf gar keinen Fall unterschreiben.

dragongirl

Dankeschön Januar2012!  :-*

WIr haben eben mit dem DJ telefoniert; den Diebstahl-Part können wir im Vertrag streichen. Ihm geht es hauptsächlich um die Haftung bei Sachbeschädigung durch Gäste. Wir ändern das jetzt in folgenden Text durch Streichen und Ergänzen: Für Schäden "im o.g. Veranstaltungszeitraum" (da steht 21.06.2014 19.30 - 2h) am Equipment, die durch Dritte im Verantwortungsbereich
des Veranstalters entstehen, haftet der Veranstalter nach dem BGB. Was meint ihr, ist das so ok?

guest4324

Ich würd mir einen anderen DJ suchen. Gibt genug, die ihre Gerätschaften versichert haben. So war's bei uns.
Ich hätte auch echt keine Lust nachts um eins einen Gedanken dran zu verschwenden, dass ein Besaufski in die Verstärkeranlage taumelt.

Mondlaus

Was meint er denn mit BGB? Auf welchen Paragraph bezieht er sich da? Diesen Zusatz machen viele in ihre Verträge, um ihnen einen offiziellen Touch zu verpassen, das macht es aber nicht unbedingt rechtsgültig. Haftung nach dem BGB setzt eigentlich verschulden voraus. Ob es euer Verschulden ist, wenn einer euerer Gäste das Equipment zerstört, ist so ne Frage. Eigentlich müsste er sich eben dann an genau diesen Gast bzw. dessen Haftpflicht melden.  Bin mir nicht sicher, ob bei euch eine Veranstaltungshaftpflicht überhaupt zahlen würde.

Der 'Verantwortungsbereich des Veranstalters' ist schwammig formuliert - denn was ist euer Verantworungsbereich? Bei öffentlichen Veranstaltungen ist es klar, bei privaten nicht so sehr. Nur wenn ihr eure Sorgfaltspflicht verletzt.  Also vor Gericht könntet ihr das wahrscheilnich leicht anfechten.

Eine Alternative wäre, ihr bietet dem DJ an, entsprechendes Equipment zu selbst mieten.  Wäre billiger als eine Veranstaltungshaftpflicht und normalerweise würde im Falle eines Falles da eure Privathaftpflicht zahlen -glaube ich jedenfalls.  Oder eben tatsächlich einen anderen DJ suchen - viele haben tatsächlich eine Versicherung für ihr Equipment.
Kind 2011
Kind 2014
...

dragoness

Hmmm also ich glaube ich würde das nicht unterschreiben. Januar bringt es ganz gut auf den Punkt. Wenn ich das mal auf einen anderen Fall umlege: Wenn ich von einer Firma ein Gerüst aufbauen lasse und es verschwindet etwas davon, bin ich dann auch dran schuld ... ich glaube nicht. Ich bin der Meinung, dass diese Versicherung im Preis drin sein sollte.

dragongirl

Soweit ich weiß ist das ein Standardtext, den er da verwendet und ihm geht es darum, dass wenn jemand z.B. in die teure Anlage stolpert, etwas defekt ist, dieser Schaden dann von der privaten Haftpflicht des Verursachers ersetzt wird.

Wir dürfen die Passage nach dem Telefonat so abändern, dass wir nur für so einen Fall einstehen müssen. Wie würdet ihr den Text "Für Schäden am oder Diebstahl von Equipment, die durch Dritte im Verantwortungsbereich
des Veranstalters entstehen, haftet der Veranstalter nach dem BGB." ändern?


Ich hätte jetzt nur die Diebstahlpassage rausgenommen. Es wird sich in keinen genauen § oder Absatz im BGB berufen.

Einen anderen DJ zu bekommen wird schwer bis unmöglich, denn unsere kirchliche Trauung ist schon am 21.06! Und wir haben uns erst spät für einen DJ entschieden, weil wir ursprünglich keinen wollten.

dragongirl

Nachtrag: Eine Veranstaltungshaftpflicht schließen wir aus Kostengründen nicht ab, wir weisen jeden Gast daraufhin, dass er -wenn er die Anlage versehentlich beschädigen sollte, es seiner Privathaftpflicht melden muss (hat er keine müssten wir dafür aufkommen).

Sollten wir versehentlich einen Schaden machen, müsste es ja unsere Privathaftpflicht tragen, richtig?

Mondlaus

Gar nicht, denn es besteht zwar Vertragsfreiheit, aber es muss konform mit dem BGB sein - und dafür ist es zu wischi waschi.

Dass die private Haftpflicht desjenigen zahlt, der es kaputt macht, das ist ohnehin gegen. Aber möglicherweise wird die private Haftpflicht gegen euch in Regress gehen als Veranstalter, wenn ihr wirklich haftbar seid. Das hat dann aber nichts mit dem Vertrag mit dem DJ zu tun.
Also eigentlich könnt ihr den Paragraphen rauslassen. Wegen diesem (oder auch wegen Fehlen desselben) werdet ihr nicht zahlen müssen. Wenn dann ergibt sich das alleine aus dem BGB.  Der Zusatz 'haftet der Veranstalter nach BGB' setzt ja bereits voraus, dass du nicht aufgrund des Vertrages haftest, sondern eben aufgrund des BGB.  und ich bin mir unsicher, ob ihr bei einer privaten Veranstaltung irgendwie haftbar gemacht werden könnt.

Lasst den Paragrpahen raus und wendet euch an eine Veranstaltungshaftplicht. Bei privaten Veranstaltungen braucht ihr keine große Deckungssumme, die Gebühren sind gering. Vorher könnt ihr noch abklären, ob das DJ-Equipment abgedeckt ist.  Ggf. wird die Veranstaltungshaftpflicht sagen, dass sie nicht zahlen werden, weil ihr einfach nicht haftbar seid.  Dann würde der DJ trotzdme auf den Kosten übrig bleiben, weil er sie rechtlich einfach nicht von euch holen kann.

Hffentlich macht das Sinn ;) Ich bin übrigens keine Juristin, also eher Laieninterpretation des BGB, aber ich musste mich gezwungenermaßen in der Vergangenheit mit Vertragsrecht beschäftigen, ebenso mit Haftungsausschluss ;)
Kind 2011
Kind 2014
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