Hilfe zu Versicherungsschaden in der Wohnung...

Begonnen von iphi, 17. Januar 2012, 12:09:04

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iphi

Hallo,

also wir sind ja zum 1.12. in unsere neue Wohnung eingezogen. Beim Einzug wurden 2MM Kaution bezahlt und natürlich die Miete. Als wir eingezogen sind bzw. bei der Wohnungsübergabe ist uns ein nasser Fleck im Kinderzimmer aufgefallen. Er sah klein aus, aber als die Tapete aberissen wurde, da haben wir gesehen das die halbe Wand und sogar der Fußboden betroffen waren. Die Maklerin hat direkt Firmen beauftragt. Ist ja auch alles super!
Aber seit dem 1.12. ist hier "Baustelle". Erst standen wochenlang Bautrockner hier rum, dann sind dauernd Arbeiter hier, die haben sogar schon eigene Schlüssel, ohne Witz, weil ich immer arbeiten bin. Hier ist dauernd Dreck und das Summen der Butrockner macht einen wahsinnig.
Nun ist die Tapete dran, der Boden sollte letzte Woche gelegt werden, da steht plötzlich der Maler wieder bei mir auf Arbeit....die Wand/der Boden sind wieder nass! Also wieder Bautrockner, usw.

Ich hab keine Lust mehr!!!

Hab ich erwähnt das Mattis kein Kinderzimmer hat?

Naja nun interessiert mich natürlich ob ich ja ne Entschädigung für zu erwarten habe. Schließlich können wir einen Raum seit fast 2 Monaten nicht nutzen und müssen mit Einschränkungen leben (Bauarbeiter, Dreck, Lautstärke usw.)

Ich dachte ich frag hier mal, vielleicht kennt sich jemand da aus!

Danke schön!
Marion

shiri

Ich denke dass du die Miete auf jeden Fall kürzen kannst....
Wenn das Zimmer nicht nutzbar ist, die Kaltmiete entsprechend der m²-Zahl anteilig
plus Prozente für die Einschränkungen
wieviel genau du da abziehen kannst, müsstest du entweder ergooglen oder evtl. beim Mieterschutzbund erfragen.

Oder vielleicht hat hier jemand Richtwerte?

*toitoitoi*

Hexenbaby

Ja, Du kannst auf alle Fälle Mietminderung geltend machen!

Das Ganze liegt einer Versicherung x ja bereits als Schadenfall vor...
dort kannst du auch deine Ansprüche geltend machen  :)

Was wann wie warum und wielange war kannst du ja perfekt protokollieren!

Je nach Schadenhöhe kommt eh ein Gutachter...
war der schon da?
Hat er dir dazu nichts gesagt?
Hast du evtl. noch Kontaktdaten?

:)
Wenn aus Liebe Leben wird, hat das Glück einen Namen

                                               Prinz und großer Bruder
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Es gibt Wunder im Leben, die auch in der Wiederholung nichts von ihrem Zauber verlieren.

iphi

Danke für Eure Antworten.

Ja der Gutachter war im Dezember schon da, mit der Hausverwalterin, aber ich war ja nicht da (arbeiten). Wann muss ich mich da melden? Wenn alles fertig ist?

Hexenbaby

Mach es direkt  :)

Wenn du eine Hausverwaltung hast wird sie dir bestimmt gerne helfen  :)
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Bomelo

Zitat von: Hexenbaby am 17. Januar 2012, 12:18:09
Das Ganze liegt einer Versicherung x ja bereits als Schadenfall vor...
dort kannst du auch deine Ansprüche geltend machen  :)


Ne, nicht ganz. Es kommt drauf an was die Ursache für das Wasser ist. Leitungswasserschaden? Dann ist die Wohngebäude zuständig, die hat aber nix mit einer Mietminderung zu tun. Wegen dieser musst du dich an den Vermieter / Hausverwaltung selbst wenden.

Mietkürzung jetzt sofort ankündigen und ab Februar gleich von der Miete abziehen. Wegen der Höhe aber wirklich vorher gut schlau machen und sich beraten lassen (z. B. Mieterschutzbund). Wird zuviel gekürzt kann das Ärger geben. Ob rückwirkend noch eine Entschädigung möglich ist, ist vermutlich Verhandlungssache.
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Fliegenpilz

Ich würde dem Mieterschutzbund beitreten und mir von denen helfen lassen :)

iphi

Der Wasserschaden kommt von der Dusche, die Amatur wurde ausgetauscht.

~ Oma Netti ~

Zitat von: Christiane am 17. Januar 2012, 12:28:58
Ich würde dem Mieterschutzbund beitreten und mir von denen helfen lassen :)

ehrlich gesagt würe ich das auch so machen, denn mit den ganze fristen und mahnzeiten, die man einhalten muss usw. steigt doch kein normal sterblicher durch. und man mus halt auch genau aufpassen bei welchem schaden man wieviel abziehen darf, das ist wohl auch ganz eng geregelt. da braucht man definitiv jemand, der sich auskennt.

kruemel35

Ich glaub allerdings, dass die beim Mieterschutzbund nicht sofort reagieren dürfen. Ob die selben "Fristen" gelten wie bei einer Rechtsschutzversicherung weiß ich nicht. Am besten einfach nachfragen.

waldfee

sofort bei eintreten in den mietschutzbund steht dir eine beratung zu mit allen tipps, was du machen kannst - aber der integrierte rechtsschutz greift erst später...ich glaube, nach 3 monaten.
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Notes:

moni

wenn du mitglied bist schreiben die auch den vermieter an. vor gericht, also rechtlich glaube ich erst nach einem jahr.
du kannst da aber jederzeit auch als nichtmitglied da anrufen. die geben dir auf jeden fall auskunft.

wenn du noch fragen hast ruf mich an. wir sind da schon seit 20 jahren mitglied. ich rufe dann für dich an

kroete

Ehrlich gesagt, glaube ich nicht, daß Du die Miete kürzen kannst, da der Vermieter ja direkt Maßnahmen zur Schadenbeseitigung getroffen hat. Leider ist es so, daß Wasserschäden längere Zeit brauchen, um zu trocknen. Was Du aber machen solltest, schreibe dir die kw-Leistung des Bautrockners auf, falls kein sep. Zähler dran ist. Die erhöhten Stromkosten kriegst Du auf jeden Fall erstattet.

moni

doch die miete kann sie kürzen. weiß nur nicht um wieviel prozent.

moni

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