Scheidung/Trennung - wie geht das?

Begonnen von Imännchen, 15. Dezember 2013, 14:27:56

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Imännchen

Hallo,

Ich schreibe hier nicht oft, hoffe aber das ihr mir helfen könnt! Vielleicht jemand aus Erfahrung sprechen kann!

Seit geraumer Zeit läuft es bei mir und meinem Mann überhaupt nicht mehr! Und seit gestern Abend , nachdem ich von der Weihnachtsfeier kam, er mich antatschte und ich ihn verwies, steht für mich fest das ich so nicht weiter machen kann!

Es ist so, im Januar 2012 entschieden wir uns beide dafür das ich nicht mehr in der Pflege arbeiten möchte sondern nochmal lernen gehe! Dies bestreite ich jetzt erfolgreich  seit 1 1/2 Jahren aber auch mit viel Kampf! Ich bin oft müde , erschömpft weil ich Arbeit ,Lernen und meine Familie manchmal nicht komprimieren kann!

Kurz um, mein Mann geht daran kaputt das ich aufgrund von Stress etc. kein Bock auf ihn habe und ich gehe daran kaputt seine ständigen Unterstellungen aushalten zu müssen!

Ich kann einfach nicht mehr !

Welche Möglichkeiten habe ich?

Haselmaus

Nur ganz kurz, da wie immer nicht viel Zeit für langes Schreiben, sorry.

Ihr seid gerade in einer akuten Stress-Phase, deren Ende aber abzusehen ist. Wie lange geht denn deine Ausbildung noch? Wahrscheinlich würde ich an deiner/eurer Stelle mir Hilfe holen, um diese Zeit mit so wenig Schaden wie möglich zu überstehen. Und so eine wichtige Entscheidung wie Trennung/Scheidung nicht gerade jetzt treffen. An eurer Stelle würde ich gucken, dass ihr eine Beratung/Begleitung für eure Ehe bekommt (so was gibt es auch oft vor Ort von sozialen und kirchlichen Beratungsstellen gegen eine Spende, wenn man nicht so viel Geld zur Verfügung hat). Darüber hinaus so viel praktische Hilfe organisieren, wie es finanziell drin ist: Familienmitglieder zum Kind(er)-Betreuen in Anspruch nehmen, eine Haushaltshilfe, Haushalt auf Sparflamme fahren usw.


Imännchen

Danke für deine Antwort! Das was du geschrieben hast praktizieren wir schon seit Beginn der Ausbildung! Er hat einfach kein Verständnis was mit regelmäßigen Wutausbrüchen und Beschimpfungen begleitet wird! Erst gestern Nacht wurde ich bis in die frühen Morgenstunden mit du alte Schlampe du blöde Kuh du hast doch bestimmt schon gefxxxt türanisiert! Unterstellungen folgen im großen Stil, das ich nen anderen hätte und weitere komplexe wie: er wäre auch gerne ein Arzt der seinen Kindern erklären könnte wie man schnell 25x29 rechnet und in der Nachbarschaft so angesehen ist wie andere!

Das Haus sieht aus als hätte ne Bombe eingeschlagen!

Ich kann einfach nicht mehr! Er lässt es die Kinder spüren etc.

Pedi

Was ist mit einer Eheberatung? Die Streitereien sind ja der derzeitigen Situation geschuldet und vielleicht könnte dies für mehr Verständnis auf beiden Seiten bringen. Das er sozusagen alleine lebt, hat natürlich nichts mehr mit einer funktionierenden Beziehung zu tun, dass musst Du dir auch klar machen.
Und so wie Du klingst brauchst Du auf jeden Fall Hilfe. Es klingt zumindest so als ob Du mit der ganzen Situation auch überfordert bist.
04/2008
02/2012
01/2015



*Unser Sternenmädchen wurde am 24.02.14 in der 19. SSW still geboren.Wir werden dich nicht vergessen!

Fliegenpilz

Was genau meinst du mit Möglichkeiten?

Wir haben uns getrennt, mein Noch-Ehemann zog aus. Ich bin in der Ausbildung, bekomme Unterhalt für die Kinder, die Kinder kriegen Kindergeld. Anspruch auf Sozialleistungen wie ALGII haben wir nicht, Wohngeld konnten wir beantragen.

Unser Leben ging weiter wie zuvor. Das bisschen Kinderbetreuung was er übernommen hat, habe ich umorganisiert bekommen. Ich gehe genauso weiter arbeiten, gehe weiter zur Schule und besuche die Uni. Nur das ich jetzt Zuhause weniger Arbeit habe, weil eine Person weniger hier lebt ;) - und auch wenn es gemein ist: Die Kindererziehung ist um ein vielfaches einfacher bei uns seitdem, weil nur noch eine Seite erzieht und die Kinder nicht dauerhaft überlegen was nun am angemessensten ist, da eine Seite A und die andere Seite B sagt.

Ich bin zum Anwalt und habe die Scheidung eingereicht, jetzt warte ich auf den Scheidungstermin :)

Aber wir haben im Vorfeld auch vieles privat geklärt. Es gab kein gemeinsames Eigentum (Auto, Haus, ... whatever), keine gemeinsamen Verpflichtungen (Kredite)!

Imännchen

Hallo Christiane ,

Ich habe dir eine Nachricht geschrieben...

Mondlaus

Genau, was möchtest du denn genau wissen? Wie lange geht die Ausbiludng noch und wie viel verdienst du? Normalerweise muss dir dein Mann auch dann Ehegattenunterhalt zahlen, wenn du die Ausbildung machst. Unter der Bedingung, dass die Ausbildung mit Zustimmung des Ehegatten noch in der Ehe angefangen wurde und es die Erstausbildung ist. Bei einer Zweitausbildung wird es eventuell schwierig - die muss er nur zahlen, wenn absehbar ist, dass du mit der ERstausbildung keinen Job finden wirst. DAas ist ja gerade mit Pflege sicher nicht der Fall..

Unten mal den Paragraphen aus dem Gesetz.

Vorrangig ist der Kindesunterhalt. Heisst, wenn er wegen dem schon unter dem Freibetrag ist, den er hat, dann muss er dir keinen Trennungsunterhalt zahlen.

Unabhängig vom Kindesunterhalt muss er auch die Hälfte der Kosten der Kinderbetreuung übernehmen, wenn du arbeitest oder eine Ausbildung machst.

Zitat§ 1575 BGB: Unterhalt wegen Ausbildung, Fortbildung oder Umschulung

(1) Ein geschiedener Ehegatte, der in Erwartung der Ehe oder während der Ehe eine Schul- oder Berufsausbildung nicht aufgenommen oder abgebrochen hat, kann von dem anderen Ehegatten Unterhalt verlangen, wenn er diese oder eine entsprechende Ausbildung sobald wie möglich aufnimmt, um eine angemessene Erwerbstätigkeit, die den Unterhalt nachhaltig sichert, zu erlangen und der erfolgreiche Abschluss der Ausbildung
zu erwarten ist. Der Anspruch besteht längstens für die Zeit, in der eine solche Ausbildung im Allgemeinen abgeschlossen wird; dabei sind ehebedingte Verzögerungen der Ausbildung zu berücksichtigen.

(2) Entsprechendes gilt, wenn sich der geschiedene Ehegatte fortbilden oder umschulen lässt, um Nachteile auszugleichen, die durch die Ehe eingetreten sind.

(3) Verlangt der geschiedene Ehegatte nach Beendigung der Ausbildung, Fortbildung oder Umschulung Unterhalt nach § 1573, so bleibt bei der Bestimmung der ihm angemessenen Erwerbstätigkeit (§ 1574 Abs. 2) der erreichte höhere Ausbildungsstand außer Betracht.
Kind 2011
Kind 2014
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